Prüfungsvorbereitung Brandschutz FH Campus Wien

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Umfassende Sammlung von 118 Vokabel-Flashcards zur Prüfungsvorbereitung im Brandschutz an der FH Campus Wien, deckend rechtliche Grundlagen, bautechnische OIB-Richtlinien und technische Brandschutzanlagen.

Last updated 10:53 AM on 5/27/26
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120 Terms

1
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Stufenbau der Rechtsordnung

Hierarchische Gliederung von Rechtsnormen nach Adolf Merkl und Hans Kelsen, bei der jede untere Norm ihre Gültigkeit aus der nächsthöheren ableitet.

2
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Bundesverfassung (B-VG)

Die höchste Norm in der österreichischen Rechtsordnung und Grundlage aller anderen Gesetze.

3
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Bundesgesetze (BG)

Vom Nationalrat erlassene Gesetze, wie zum Beispiel das Strafgesetzbuch (StGBStGB) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchGASchG).

4
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Verordnungen des Bundes

Konkretisierungen von Bundesgesetzen, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (AStVAStV) oder die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbFVbF).

5
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Landesverfassungen

Verfassungen der einzelnen Bundesländer, die im Rahmen des Bundes-Verfassungsgesetzes (BVGB-VG) stehen.

6
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Landesgesetze

Gesetze der Bundesländer, wie zum Beispiel Bauordnungen oder Feuerpolizeigesetze.

7
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Verordnungen der Länder

Rechtsnormen auf Länderebene, die zur Konkretisierung von Landesgesetzen dienen.

8
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Bescheid / Verwaltungsakt

Einzelfallentscheidungen der Behörden, die eine konkrete Rechtsangelegenheit verbindlich regeln.

9
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Bescheid

Ein individueller Verwaltungsakt einer Behörde, der Merkmale wie Spruch, Begründung und Rechtsmittelbelehrung enthält.

10
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Art. 15 B-VG

Verfassungsbestimmung, nach der der Brandschutz im baulichen Bereich (Feuerpolizei) grundsätzlich Ländersache ist.

11
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EU-Recht

Recht der Europäischen Union, das über nationalem Recht steht (Anwendungsvorrang), aber kein Teil des nationalen Stufenbaus ist.

12
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Beschwerdefrist (Verwaltungsgericht)

Die Frist für eine Beschwerde an ein Landesverwaltungsgericht (LVwGLVwG) oder das Bundesverwaltungsgericht (BVwGBVwG) beträgt in der Regel 4Wochen4\,Wochen.

13
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Revision

Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof (VwGHVwGH) bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.

14
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Devolutionsantrag

Antrag, der bei Säumnis einer Behörde (Nichteinhaltung der Entscheidungsfrist) gestellt werden kann.

15
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Feuerpolizeigesetze

Landesgesetze, die unter anderem die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Eigenkontrollpflichten regeln.

16
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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Bundesgesetz, das in den §§73\S\S\,73 ff. Anforderungen an den Brandschutz und Sicherheitsfachkräfte in Betrieben festlegt.

17
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TRVB O 119

Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz, die den betrieblichen Brandschutz und die Anforderungen an den Brandschutzbeauftragten (BSBBSB) regelt.

18
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OIB-Richtlinien

Harmonisiertes technisches Regelwerk zur Konkretisierung der bautechnischen Anforderungen (z. B. Richtlinie 2 für Brandschutz).

19
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Entschuldbare Fehlleistung (DHG)

Kategorie nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, bei der kein Verschulden vorliegt und der Arbeitnehmer nicht haftet.

20
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Leichte Fahrlässigkeit (DHG)

Geringfügige Unterschreitung des Sorgfaltsmaßstabs, bei der das Gericht den Schadenersatz mäßigen oder erlassen kann.

21
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Grobe Fahrlässigkeit (DHG)

Ungewöhnliche, auffallende Sorglosigkeit, bei der Schadenseintritt nahezu zwangsläufig war; volle Haftung möglich mit Mäßigungsmöglichkeit.

22
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Vorsatz (DHG)

Absichtliche Herbeiführung eines Schadens; volle Haftung des Dienstnehmers ohne Mäßigungsmöglichkeit.

23
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Organisatorischer Brandschutz

Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung, Früherkennung, Alarmierung und Evakuierung.

24
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Brandschutzbeauftragter (BSB)

Verantwortliche Fachkraft im Betrieb für die Umsetzung und Koordination von Brandschutzmaßnahmen.

25
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Brandschutzwarte (BSW)

Personen, die den Brandschutzbeauftragten in ihrem jeweiligen Bereich oder ihrer Schicht unterstützen.

26
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Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Ein im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verankertes Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bei der Sicherheit.

27
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Grundausbildung BSB

Kurs mit Abschlussprüfung gemäß TRVBO119TRVB\,O\,119, der unter anderem rechtliche Grundlagen und bautechnischen Brandschutz vermittelt.

28
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Fortbildung BSB

Regelmäßige Auffrischung der Fachkenntnisse des Brandschutzbeauftragten, die alle 5Jahre5\,Jahre empfohlen wird.

29
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Rechte des BSB

Umfassen den Zutritt zu allen Betriebsbereichen, Einsicht in Unterlagen und das Recht auf Freistellung für Ausbildungen.

30
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Brandschutzordnung

Betriebsspezifisches Regelwerk mit Verhaltensregeln und Brandschutzmaßnahmen, unterteilt in die Teile A, B und C.

31
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Brandschutzordnung Teil A

Einblatt-Aushang für alle Personen im Gebäude mit den wichtigsten Regeln zum Verhalten im Brandfall.

32
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Brandschutzordnung Teil B

Detailliertere Brandschutzordnung, die sich an alle Mitarbeiter des Betriebes richtet.

33
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Brandschutzordnung Teil C

Spezielle Brandschutzordnung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie den BSBBSB oder BSWBSW.

34
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Eigenkontrollen

Regelmäßige, systematische Begehungen des Betriebes zur Erkennung von Mängeln und Sicherstellung der Funktion technischer Anlagen.

35
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Brandschutzbuch

Zentrales Dokumentationsinstrument zur Festhaltung von Eigenkontrollen, Wartungsnachweisen, Unterweisungen und Mängeln.

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Aufbewahrungsfrist Brandschutzbuch

Das Brandschutzbuch muss für Behörden zugänglich sein und mindestens 7Jahre7\,Jahre lang aufbewahrt werden.

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Technische Überprüfungen

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen brandschutztechnischer Anlagen (z. B. Feuerlöscher alle 2Jahre2\,Jahre) durch akkreditierte Stellen.

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TRVB S 151

Richtlinie zur Erstellung von Brandschutzplänen, die als Einsatzunterlage für die Feuerwehr dienen.

39
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Brandschutzplan

Einsatzunterlage für die Feuerwehr, bestehend aus Übersichtsplan, Geschossplänen und einer Symbollegende.

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TRVB F 134

Richtlinie, die die Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken festlegt.

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Feuerwehrzufahrten

Wege für Feuerwehrfahrzeuge mit einer lichten Breite von mindestens 3,0m3,0\,m und einer lichten Höhe von mindestens 3,5m3,5\,m.

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Feuerwehraufstellflächen

Flächen an der Fassade für Hubrettungsfahrzeuge mit einer Breite von mindestens 3,5m3,5\,m.

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Tragfähigkeit Feuerwehrflächen

Flächen müssen für eine Achslast von mindestens 20t20\,t und eine Flächenpressung von 10t/m210\,t/m^2 ausgelegt sein.

44
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Längsneigung Feuerwehrfläche

Maximal 10%10\,\% bei Zufahrten und maximal 5%5\,\% bei Aufstellflächen.

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Schutzziel Sicherheitsbeleuchtung

Sicheres Verlassen des Gebäudes bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen.

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Beleuchtungsstärke Fluchtweg

Mindestens 1lx1\,lx auf der Fluchtmitte gemäß der Normen für Sicherheitsbeleuchtung.

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Überbrückungszeit Notbeleuchtung

Die Dauer, für die die Sicherheitsbeleuchtung bei Netzausfall funktionieren muss, üblicherweise 13Stunden1-3\,Stunden.

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Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Verordnung EUNr.305/2011EU\,Nr.\,305/2011, die sieben Grundanforderungen an Bauwerke definiert.

49
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OIB-Richtlinie 2

Richtlinie für allgemeine Brandschutzanforderungen wie Brandabschnitte, Fluchtwege und Brandbekämpfung.

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OIB-Richtlinie 2.1

Spezifische Brandschutzrichtlinie für Betriebsbauten (Industrie und Gewerbe).

51
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OIB-Richtlinie 2.2

Brandschutzrichtlinie für Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks.

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OIB-Richtlinie 2.3

Brandschutzrichtlinie für Gebäude mit einem Fluchtniveau über 22m22\,m (Hochhäuser).

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ÖNORM B 3800-1 Klasse A

Nationale Klassifizierung für nicht brennbare Baustoffe.

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ÖNORM B 3800-1 Klasse B1

Nationale Klassifizierung für schwerentflammbare Baustoffe.

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Baustoffklasse A1 (EN 13501-1)

Europäische Klassifizierung für nicht brennbare Baustoffe, die keinen Beitrag zum Brand leisten.

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Zusatzmerkmal s (Rauchentwicklung)

Klassifizierung der Rauchentwicklung von s1s1 (gering) bis s3s3 (hoch).

57
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Zusatzmerkmal d (brennendes Abtropfen)

Klassifizierung des Abtropfverhaltens von d0d0 (kein Abtropfen) bis d2d2 (starkes Abtropfen).

58
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R (Feuerwiderstandskriterium)

Steht für Resistance (Tragfähigkeit) und beschreibt, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine tragende Funktion behält.

59
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E (Feuerwiderstandskriterium)

Steht für Integrity (Raumabschluss) und verhindert den Durchtritt von Flammen und heißen Gasen.

60
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I (Feuerwiderstandskriterium)

Steht für Insulation (Wärmedämmung) und begrenzt die Temperaturerhöhung auf der brandabgewandten Seite.

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Klassifizierung EI2 30-C

Ein Feuerschutzabschluss mit 30Minuten30\,Minuten Raumabschluss und Wärmedämmung sowie Selbstschließung.

62
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Kriterium W (Brandschutz)

Begrenzung des Strahlungsdurchgangs durch Bauteile, insbesondere bei Verglasungen.

63
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Kriterium M (Brandschutz)

Mechanische Widerstandsfähigkeit eines Bauteils gegen Stoßbeanspruchung im Brandfall.

64
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Kriterium S (Brandschutz)

Begrenzung des Rauchdurchgangs durch einen Feuerschutzabschluss (SaSa oder S200S200).

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Gebäudeklasse 1 (GK 1)

Gebäude mit einem Fluchtniveau 7m\le 7\,m, maximal zwei oberirdischen Geschossen und maximal zwei Wohneinheiten.

66
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Gebäudeklasse 5 (GK 5)

Gebäude mit einem Fluchtniveau über 22m22\,m, eingestuft als Hochhäuser.

67
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Fluchtniveau

Höhe des Fußbodens des höchsten Geschosses mit Aufenthaltsräumen über dem Gelände an der zugänglichsten Stelle.

68
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Brandabschnittsgröße Wohngebäude

Gemäß OIBRL2OIB-RL\,2 (2019) maximal 1.600m21.600\,m^2.

69
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Brandabschnittsgröße Büro

Gemäß OIBRL2OIB-RL\,2 (2019) maximal 2.400m22.400\,m^2.

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Maximale Fluchtweglänge

Beträgt grundsätzlich 40m40\,m bis zu einem sicheren Bereich oder einem Ausgang ins Freie.

71
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Mindestbreite Fluchttüren

Die lichte Breite von Türen in Fluchtwegen muss mindestens 0,80m0,80\,m betragen.

72
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Mindestbreite Flure

Gänge und Fluchtwege müssen eine Mindestbreite von 1,20m1,20\,m (bei bis zu 200 Personen) aufweisen.

73
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Rettungsweg

Der Weg, auf dem die Feuerwehr Personen rettet, zum Beispiel über Stiegenhäuser oder Rettungsfenster.

74
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Sicherheitstreppenhaus

Ein Treppenhaus, das durch bauliche Maßnahmen und eine Druckbelüftungsanlage (DBADBA) rauchfrei gehalten wird.

75
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Abbrandrate Massivholz

Rechnerischer Wert für die statische Bemessung, liegt bei ca. 0,650,8mm/min0,65-0,8\,mm/min.

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Kapselung (K2 60)

Brandschutztechnische Bekleidung von Bauteilen, die einen Brandschutz über 60Minuten60\,Minuten gewährleistet.

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Brandverhalten Nadelholz

Wird nach EN135011EN\,13501-1 in der Regel als Klasse Ds2,d0D-s2,d0 eingestuft.

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Sicherheitskategorie SK 0

Einstufung für Betriebsbauten ohne automatische Brandmelde- oder Löschanlagen.

79
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Sicherheitskategorie SK 1

Betriebsbauten mit automatischer Brandmeldeanlage und direkter Alarmweiterleitung an die Feuerwehr.

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Sicherheitskategorie SK 2

Betriebsbauten mit automatischer Löschanlage (SprinklerSprinkler) und Brandmeldeanlage.

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Brandwand (OIB 2.1)

Eine Wand mit einem Feuerwiderstand von mindestens REI90REI\,90, die auch bei Versagen benachbarter Bauteile standsicher bleibt.

82
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Garage (OIB 2.2)

Ein allseits umschlossener und überdachter Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

83
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Brandriegel

Horizontale Streifen aus nichtbrennbarem Material in der Fassade zur Begrenzung der Brandausbreitung.

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Brandschutzkonzept

Ganzheitliche Dokumentation aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen für komplexe Objekte.

85
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Abweichung mit Kompensation

Technisch begründete Abweichung von Regelanforderungen, die durch andere gleichwertige Maßnahmen ausgeglichen wird.

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Brandfall-Statistik Ziviler Bereich

Etwa 5060%50-60\,\% aller Brandfälle ereignen sich in Wohngebäuden.

87
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Brandherd

Der exakte Ort des Brandausbruchs, den ein Sachverständiger ermitteln muss.

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Brandstiftung (§ 169 StGB)

Vorsätzliches Herbeiführen einer Feuersbrunst.

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Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst (§ 170 StGB)

Strafrechtlicher Tatbestand für das unbeabsichtigte, aber sorgfaltswidrige Verursachen eines Brandes.

90
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Elektrische Zündquellen

Häufigste Brandursachen durch Kurzschluss, Überlastung oder Lichtbogen.

91
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Selbstentzündung

Brandausbruch ohne äußere Flamme, z. B. durch Oxidation bei Leinöl-Lappen oder biologische Prozesse in Heu.

92
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R - A - L Regel

Verhaltenssequenz im Brandfall: Retten - Alarmieren - Löschen.

93
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Räumung

Das schnelle und vollständige Verlassen eines Gebäudes durch alle Personen im Gefahrenfall.

94
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Evakuierung

Geplante Verlagerung von Personen aus einem Gefahrenbereich in einen sicheren Bereich.

95
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Horizontale Evakuierung

Verlagerung von Personen in einen benachbarten Brandabschnitt auf derselben Ebene (typisch in Krankenhäusern).

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Heißarbeiten

Tätigkeiten mit Zündgefahr wie Schweißen, Brennschneiden, Löten oder Trennschleifen.

97
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Freigabeschein (Heißarbeit)

Schriftliche Erlaubnis zur Durchführung von Heißarbeiten mit Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen.

98
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Nachbrandwache

Kontinuierliche Brandbeobachtung nach Abschluss von Heißarbeiten für mindestens 4Stunden4\,Stunden.

99
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4-Augen-Prinzip (Brandschutz)

Sicherheitsprinzip, bei dem Schutzmaßnahmen vor Heißarbeiten von zwei Personen kontrolliert und bestätigt werden.

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Feuerversicherung (Gefahren)

Deckt in der Regel Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall von Luftfahrzeugen.