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Guter Wille
Das einzig uneingeschränkt Gute. Ein Wille ist gut, wenn er aus Achtung vor dem moralischen Gesetz handelt — unabhängig von Folgen oder Zwecken. 'An sich gut.'
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Pflicht (bei Kant)
Die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs (Sitten-)Gesetz. Entspringt der Vernunft, nicht den Gefühlen.
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Achtung fürs Gesetz
Das einzige Gefühl, das nach Kant moralisch relevant ist: die vernünftige Anerkennung des moralischen Gesetzes als verbindlich. Quelle der Pflichthandlung.
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Sittengesetz / Moralisches Gesetz
Das allgemeine, von der Vernunft gegebene Gesetz des Sollens. Bei Kant identisch mit dem Kategorischen Imperativ.
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Handlung aus Pflicht
Die einzige moralisch wertvolle Handlungsart. Motiviert allein durch Achtung vor dem Sittengesetz, nicht durch Neigung oder Eigeninteresse.
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Pflichtgemäße Handlung
Eine äußerlich richtige Handlung, die aber aus Eigeninteresse oder Neigung erfolgt. NICHT moralisch wertvoll — nur 'legal', nicht 'moralisch'.
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Pflichtwidrige Handlung
Eine Handlung, die gegen die Pflicht verstößt — typischerweise von Neigung motiviert. Moralisch falsch.
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Moralität
Eine Handlung erfolgt aus Pflicht, aus innerer Achtung vor dem Sittengesetz. Nur moralische Handlungen haben bei Kant echten moralischen Wert.
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Legalität
Eine Handlung ist legal, wenn sie äußerlich dem Sittengesetz entspricht — auch wenn sie nicht aus Pflicht motiviert ist. Beispiel: Aus Angst vor Strafe nicht stehlen.
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Vollkommene Pflicht
Pflicht ohne Ausnahme, die immer und ganz erfüllt werden muss (z. B. Lügenverbot, Selbstmordverbot). Ergibt sich aus logischem Widerspruch bei Verallgemeinerung.
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Unvollkommene Pflicht
Pflicht mit Spielraum in der Umsetzung (z. B. Hilfsbereitschaft, Selbstbildung). Ergibt sich aus Widerspruch im Wollen.
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Pflichtenschema 2×2
Vollkommene/Unvollkommene Pflichten × gegen sich selbst / gegen andere. Beispiele: vollkommen/selbst = Selbstmordverbot; vollkommen/andere = Lügenverbot; unvollkommen/selbst = Selbstbildung; unvollkommen/andere = Hilfsbereitschaft.