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§ 104 BGB
Was regelt § 104 BGB? - Geschäftsunfähigkeit
§ 105 BGB
Welche Rechtsfolge hat eine Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen? - Sie ist grundsätzlich nichtig.
§ 119 BGB
Anfechtung wegen Irrtums - Eine Willenserklärung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen wegen Irrtums angefochten werden.
§ 123 BGB
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung
§ 124 BGB
Anfechtungsfrist bei Anfechtung nach § 123 BGB
§ 125 BGB
Nichtigkeit wegen Formmangels
§ 130 BGB
Wirksamwerden einer Willenserklärung gegenüber Abwesenden durch Zugang
§ 134 BGB
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
§ 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft - insbesondere Wucher
§ 142 BGB
Wirkung der Anfechtung - Das angefochtene Rechtsgeschäft ist grundsätzlich von Anfang an nichtig.
§ 145 BGB
Bindung an einen Antrag - Wer einen Antrag macht, ist grundsätzlich an ihn gebunden.
§ 147 BGB
Annahmefrist - Regelt, innerhalb welcher Zeit ein Antrag angenommen werden kann.
§ 157 BGB
Auslegung von Verträgen - Verträge sind nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auszulegen.
§ 241 BGB
Pflichten aus dem Schuldverhältnis - Beinhaltet Leistungs- und Rücksichtnahmepflichten.
§ 242 BGB
Leistung nach Treu und Glauben
§ 275 BGB
Ausschluss der Leistungspflicht - Regelt insbesondere die Unmöglichkeit der Leistung.
§ 280 BGB
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§ 281 BGB
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 286 BGB
Schuldnerverzug - Regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Schuldner in Verzug gerät.
§ 288 BGB
Verzugszinsen - Regelt die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 323 BGB
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 346 BGB
Wirkungen des Rücktritts - Bereits empfangene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren.
§ 433 BGB
Kaufvertrag - Regelt die Hauptpflichten von Käufer und Verkäufer.
§ 434 BGB
Sachmangel - Regelt, wann eine Kaufsache mangelhaft ist.
§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln - Nacherfüllung, Rücktritt/Minderung und Schadensersatz.
§ 438 BGB
Verjährung der Mängelansprüche beim Kauf
§ 439 BGB
Nacherfüllung - Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz bei Mängeln
§ 441 BGB
Minderung - Der Käufer kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern.
§ 1 HGB
Kaufmann - Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist grundsätzlich Kaufmann.
§ 17 HGB
Firma - Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt.
§ 48 HGB
Prokura - Erteilung der Prokura; sie muss ausdrücklich erteilt werden.
§ 50 HGB
Umfang der Prokura - Beschränkungen der Prokura sind gegenüber Dritten grundsätzlich unwirksam.
§ 54 HGB
Handlungsvollmacht - Vollmacht für gewöhnliche Geschäfte eines Handelsgewerbes.
§ 105 HGB
Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Grundlegende Vorschrift zur OHG.
§ 124 HGB
Vertretung der OHG - Die Gesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
§ 126 HGB
Haftung der Gesellschafter der OHG - Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner.
§ 161 HGB
Kommanditgesellschaft (KG) - Grundlegende Vorschrift zur KG.
§ 171 HGB
Haftung des Kommanditisten - Grundsätzlich beschränkt sich die Haftung auf die Haftsumme unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 343 HGB
Handelsgeschäfte - Handelsgeschäfte sind Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.
§ 347 HGB
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns - Kaufleute müssen bei Handelsgeschäften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anwenden.
§ 377 HGB
Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf - Der Käufer muss die Ware nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen.
§ 611a BGB
Arbeitsvertrag/Arbeitnehmer - Definiert insbesondere den Arbeitnehmerbegriff.
§ 612 BGB
Vergütung - Eine Vergütung gilt unter bestimmten Voraussetzungen als stillschweigend vereinbart.
§ 613 BGB
Persönliche Arbeitsleistung - Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Leistung grundsätzlich persönlich zu erbringen.
§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
§ 105 GewO
Freie Gestaltung des Arbeitsvertrags
§ 106 GewO
Weisungsrecht des Arbeitgebers - Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach den gesetzlichen Grenzen bestimmen.
§ 1 KSchG
Sozial ungerechtfertigte Kündigung - Regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
§ 4 KSchG
Anrufung des Arbeitsgerichts - Regelt insbesondere die Klagefrist gegen eine Kündigung.
§ 7 KSchG
Wirksamwerden der Kündigung - Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig angegriffen, gilt sie grundsätzlich als wirksam.
§ 3 ArbZG
Arbeitszeit - Grundsätzlich maximal 8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 4 ArbZG
Ruhepausen - Regelt die vorgeschriebenen Pausen bei der Arbeitszeit.
§ 5 ArbZG
Ruhezeit - Grundsätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.
§ 9 ArbZG
Sonn- und Feiertagsruhe - Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, soweit keine Ausnahme greift.
§ 1 BUrlG
Anspruch auf Erholungsurlaub
§ 3 BUrlG
Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs
§ 87 BetrVG
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - Enthält zahlreiche Fälle zwingender Mitbestimmung.
§ 1 UStG
Steuerbare Umsätze - Regelt grundsätzlich, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen.
§ 2 UStG
Unternehmer - Regelt, wer umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer gilt.
§ 3 UStG
Lieferungen und sonstige Leistungen - Abgrenzung und Definitionen für umsatzsteuerliche Leistungen.
§ 4 UStG
Steuerbefreiungen - Bestimmte Umsätze sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.
§ 10 UStG
Bemessungsgrundlage - Regelt grundsätzlich, welcher Betrag der Umsatzsteuer zugrunde gelegt wird.
§ 12 UStG
Steuersätze - Regelt insbesondere den allgemeinen und den ermäßigten Umsatzsteuersatz.
§ 13 UStG
Entstehung der Umsatzsteuer - Regelt, wann die Umsatzsteuer entsteht.
§ 13b UStG
Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) - Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
§ 14 UStG
Rechnung - Regelt Anforderungen an Rechnungen.
§ 14b UStG
Aufbewahrung von Rechnungen
§ 15 UStG
Vorsteuerabzug - Regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer Vorsteuer abziehen kann.
§ 16 UStG
Berechnung der Umsatzsteuer - Regelt die Berechnung der Steuer.
§ 18 UStG
Besteuerungsverfahren - Regelt insbesondere Voranmeldungen und Steuererklärung.
§ 1 EStG
Steuerpflicht - Regelt insbesondere die persönliche Einkommensteuerpflicht.
§ 2 EStG
Einkünfte - Regelt die sieben Einkunftsarten und die Grundlagen der Einkommensteuer.
§ 4 EStG
Gewinnbegriff - Regelt insbesondere die Ermittlung des Gewinns bei bestimmten Einkunftsarten.
§ 5 EStG
Gewinnermittlung bei Gewerbetreibenden - Regelt insbesondere die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich.
§ 15 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
§ 19 EStG
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
§ 1 GewStG
Steuerberechtigte - Regelt, wer Gewerbesteuer erhebt.
§ 2 GewStG
Steuergegenstand der Gewerbesteuer - Grundsätzlich unterliegt der stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer.
§ 6 GewStG
Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer
§ 11 GewStG
Steuermesszahl und Freibetrag bei der Gewerbesteuer
§ 33 AO
Steuerpflichtiger - Regelt, wer als Steuerpflichtiger im Sinne der Abgabenordnung gilt.
§ 37 AO
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
§ 38 AO
Entstehung des Steueranspruchs
§ 90 AO
Mitwirkungspflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren
§ 149 AO
Abgabe von Steuererklärungen
§ 153 AO
Berichtigung von Steuererklärungen - Regelt die Pflicht zur Berichtigung, wenn nachträglich relevante Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten erkannt werden.