Parlamentarische Instrumente-Karteikarten | Quizlet

0.0(0)
studied byStudied by 0 people
learnLearn
examPractice Test
spaced repetitionSpaced Repetition
heart puzzleMatch
flashcardsFlashcards
Card Sorting

1/8

encourage image

There's no tags or description

Looks like no tags are added yet.

Study Analytics
Name
Mastery
Learn
Test
Matching
Spaced

No study sessions yet.

9 Terms

1
New cards

Was kann die Bundesversammlung alles einreichen?

Art. 6 ParlG

- Parlamentarische Initiativen vgl. Art. 107/76 ParlG

- Vorstösse vgl. Art. 118 ParlG

- Wahlvorschläge

2
New cards

Instrumente, die sich an die Bundesversammlung richten?

- Parlamentarische Initiative, Art. 160 Abs. 1 BV; Art. 107 ParlG

- Antrag zu einem in Beratung stehenden Geschäf, Art. 160 Abs. 2 BV; Art. 76 ParlG

3
New cards

Instrumente, die sich an den Bundesrat richten?

- Interpellation und Anfrage

-Postulat und Motion

4
New cards

Interpellation

Reines Frageinstrument nach Art. 125 ParlG

-> Wird meist mündlich im Rat beantwortet gem. Art. 125 Abs. 4 ParlG

5
New cards

Anfrage

Reines Frageinstrument nach Art. 125 ParlG

-> Wird schriftlich und ohne Diskussion im Rat beantwortet gem. Art. 125 Abs. 5 ParlG

6
New cards

Postulat Art. 123 f. ParlG

Auftrag zur Prüfung, ob ein Erlassentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Hierbei ist nur die Zustimmung eines Rates nötig vgl. Art. 124 Abs. 2 ParlG.

7
New cards

Motion Art. 120 f. ParlG

Verbindlicher Auftrag zu einem Gesetzesentwurf oder einer Massnahme. Hierbei ist die Zustimmung beider Räte nötig vgl. Art. 121 Abs. 2 ParlG.

8
New cards

Petitionsrecht Art. 33 Abs. 2 BV im Zusammenhang von parlamentarischen Initiativen oder eines Vorstosses

Die Petition an die Bundesversammlung wird nach Art. 126-128 ParlG geregelt. Wodurch diese bei Annahme der Petition nach Art. 127 ParlG eine parlamentarische Initative oder einen Vorstoss ausarbeitet.

9
New cards

Besteht ein Anspruch auf Behandlung der Petition nach Art. 33 Abs. 2 BV?

Nein, es besteht kein Anspruch auf materielle Behandlung bzw. Beantwortung, jedoch informiert der Parlamentsdienst den Petenten darüber, wie seinem Anliegen Rechnung getragen wurde gem. Art. 126 Abs. 3 ParlG.