Fusionsgesetz-Karteikarten | Quizlet

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1
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Was gibt es für Transaktionsformen, wo im Gesetz?

4 Transaktionsformen:
- Fusion (Verschmelzung) Art. 3ff.
- Spaltung Art. 29ff.
- Umwandlung = Rechtsformwechsel Art. 53ff.
- Vermögensübertragung Art. 69ff.

+ am Ende des Gesetz noch besondere Vorschriften für Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und Institute des öff. Recht. Art. 78ff.

2
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Einfache Gesellschaft, wo im FusG?

Die einfache Gesellschaft ist vom Geltungsbereich des FusG nicht erfasst.
- Art. 1 Abs. 1 FusG

===> dies weil sie nicht im Handelsregister eingetragen.

3
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Fusion, was ist das?

Fusion = eine auf einem Fusionsvertrag beruhende Verschmelzung von zwei oder mehreren Gesellschaften zu einer Einheit.

4
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Charakteristisch für eine Fusion?

- Kontinuität der Mitgliedschaft: alle Gesellschafter bleiben „Mitglied" es ändwern sich nur der Name/Gesellschaft. Art. 7 FusG
- Universalsukzession: Übergang aller Aktiven und Passiven. Art. 22 FusG
- Auflösung der alten Gesellschaft ohne Liquidation. Art. 3 II FusG

5
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Fusion muss ich abgrenzen von..?

Abzugrenzen von:
- unechten Fusion
- Quasifusion

6
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Unechte Fusion, was ist das?

Unechte Fusion = Übernahme von Aktiven und Passiven eines Unternehmens durch einen Erwerbers, ohne Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Gesellschaft.

===> Die Reheln der Vermögensübertragung gem. Art. 69ff. FusG oder OR 181 str. kommen zur Anwendung.

7
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Quasifusion

Ein Unternehmen erwirbt alle oder die überwiegende Mehrheit der Anteilsrechte einer anderen Gesellschaft, die dadurch zur beherrschten Tochtergesellschaft wird. (Konzernbildung)

==> keine Anwendung der Bestimmungen zur Fusion!

8
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Verschiedene Arten der Fusion?

2 Arten der Fusion:
- Absorptionsfusion Art. 9
- Kombinationsfusion Art. 10

Absorptionsfusion:
- Übernahme der einen Gesellschaft durch die andere. A übernimmt B.

Kombinationsfusion:
- Auflösung zweier oder mehr Gesellschaften und Übertragung des Vermögens auf eine neu zu gründende Gesellschaft. A + B lösen sich auf und ergeben C

9
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Was gibt es für Klagen im FusG?

Es gibt 3 Klagen, alle ganz am Ende des Gesetzes!

- Anteils- und Mitgliedschaftsrechte nicht gewahrt Art. 105
- Anfechtung der Fusion, Spaltung, Umwaldung oder Vermögensübertragung Art. 106f.
- Verantwortlichkeit für Schaden Art. 108

10
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Spaltung, was ist das?

Gegenstück zur Fusion.
Spaltung =
Übertragung von Teilen des Vermögens einer Gesellschaft auf anderen Gesellschafter gegen Gewährung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten an ihre Gesellschafter.

11
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Spaltung Abgrenzung zu Vermögensübertragung?

Im Gegensatz zur Vermögensübertragung findet bei der Spaltung eine Übertragung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte statt.

12
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Welcher Arten der Spaltung gibt es?

Gibt zwei Oberarten, mit je 2 Unterarten. Steht aber alles im Gesetz!

1. Aufspaltung: Vermögen aufteilen auf mind. 2 Gesellschaften. Art. 29 Abs. 1 lit. a

- Spaltung zur Übernahme: neue Gesellschaft besteht bereits

- Spaltung zur Neugründung: neue Gesellschaft wird gegründet.

2. Abspaltung: nicht ganzes Vermögens wird auf andere Gesellschaft übertragen, sondern nur bestimmte Teile Art. 29 Abs. 1 lit. b

- Spaltung zur Übernahme: neue Gesellschaft besteht bereits

- Spaltung zur Neugründung: neue Gesellschaft wird gegründet.

13
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Spaltung, verschiedene Arten wie Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte übergehen?

===> steht alles im Gesetz!

Symmetrische Spaltung Art. 31 II lit. a FusG

- den Gesellschaftern werden Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte an allen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zugewiesen.

Bsp: Vorher: 50% der A AG aktien. Neu 50% B und 50% C aktien.

Asymmetrische Spaltung Art. 31 II lit. b FusG

- den Gesellschaftern werden Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte an einzelnen oder allen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften unter Abänderung der Beteiligungsverhältnisse zugewiesen.

Bsp: Vorher: 50% A Aktien, Neu 20% B und 80% C

14
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Umwandlung, was ist das?

Umwandlung => Änderung der Rechtsform eines Unternehmens unter Fortbestand aller vermögens- und mitgliedschaftlichen Beziehungen
===> rein gesellschaftsinterner Vorgang!!

15
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Umwandlung, prägende Prinzipien?

- Freiheit bei Wahl und Wechsel der Gesellschaftsform
- Identitätsprinzip: Wenn eine Gesellschaft ihre Rechtsform wechselt, ändern sich dabei ihre übrigen Rechtsverhältnisse nicht.
- Grundsatz der mitgliedschaftlichen Kontinuität

16
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Arten der Umwandlung?

Formwechselnde Umwandlung:
- Lediglich Wechsel des rdchtlichen Gewands, im Übrigen Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität.
- Umwandlung jur. Person in eine andere Körperschaft.

Übertragende Umwandlung:
- Rechte und Pflichten der Gesellschaft werden auf eine neue, bei der Umwandlung gegründete Gesellschaft in der angestrebten Rechtsform übertragen.
- Umwandlung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft in eine jur. Person

17
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Was fällt nicht unter Umwandlung?

Umwandlungen durch Veränderungen im Kreise der Gesellschafter.
- d..h. Bei Umwandlung einer Kollektiv in eine Kommanditgesellschaft oder ungekehrt. Art. 55 FusG

18
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Vermögensübertragung, was ist das?

Vermögensübertragung = Übertragung des Vermögens oder eines Vermögensteiles mittels Universalsukzession auf eine übernehmende Gesellschaft.

==> Erhalten die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Anteils. Oder Mitgliedschaftsrechte der übernehmenden Gesellschaft = Spaltung.