Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler - Lernkarten

0.0(0)
Studied by 0 people
call kaiCall Kai
Locked
learnLearn
examPractice Test
spaced repetitionSpaced Repetition
heart puzzleMatch
flashcardsFlashcards
GameKnowt Play
Card Sorting

1/69

flashcard set

Earn XP

Description and Tags

Umfassende Vokabel-Flashcards zum Privatrecht und Schuldrecht AT gemäß den Vorlesungsunterlagen von Prof. Dr. Johann Kindl.

Last updated 5:52 AM on 7/1/26
Name
Mastery
Learn
Test
Matching
Spaced
Call with Kai
Chat

No analytics yet

Send a link to your students to track their progress

70 Terms

1
New cards

Privatrecht

Regelung der Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten, die sich als gleichberechtigt gegenübertreten.

2
New cards

Öffentliches Recht

Betrifft das Verhältnis von Bürger und Staat, der dem Bürger obrigkeitlich gegenübertritt (Über-/Unterordnungsverhältnis).

3
New cards

Sonderrechtstheorie (h. M.)

Abgrenzungstheorie, nach der öffentliches Recht vorliegt, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt mit Rechten und Pflichten beteiligt ist, die ihn nur als Hoheitsträger treffen können.

4
New cards

Bürgerliches Recht (Zivilrecht)

Der Teil des Privatrechts, der alle angeht; vor allem im BGB geregelt.

5
New cards

Lex Miquel-Lasker (18731873)

Verfassungsänderung, die dem deutschen Reich die Gesetzgebungskompetenz für das Privatrecht übertrug.

6
New cards

BGB Aufbau

Besteht aus fünf Büchern: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

7
New cards

Privatautonomie

Grundgedanke, dass Menschen frei und selbstverantwortlich ihre privaten Rechtsverhältnisse gestalten können (Vertragsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Testierfreiheit).

8
New cards

Abschlussfreiheit

Teil der Vertragsfreiheit; die Freiheit zu entscheiden, ob und mit wem man einen Vertrag schließt.

9
New cards

Subsumtion

Vergleich des in einer Vorschrift beschriebenen Tatbestandes mit einem vorgegebenen Sachverhalt.

10
New cards

Willenserklärung (WE)

Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer privaten Rechtsfolge gerichtet ist.

11
New cards

Handlungswille

Bewusstsein, überhaupt eine Handlung vorzunehmen; fehlt z. B. bei Bewegungen im Schlaf.

12
New cards

Erklärungsbewusstsein (Erklärungswille)

Bewusstsein, eine rechtserhebliche Erklärung abzugeben.

13
New cards

Geschäftswille (Rechtsfolgewille)

Bewusstsein, eine auf eine ganz bestimmte Rechtsfolge gerichtete Erklärung abzugeben.

14
New cards

Schlüssige (konkludente) Willenserklärung

Form der Äußerung, bei der sich die Rechtsfolge aus dem Verhalten ergibt.

15
New cards

Zugang einer WE (unter Abwesenden)

Zeitpunkt, in dem die WE so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat.

16
New cards

Eingeschränkte Vernehmungstheorie

Besagt bei WE unter Anwesenden, dass die Erklärung wirksam ist, wenn der Erklärende keine Zweifel haben konnte, dass der Empfänger sie richtig verstanden hat.

17
New cards

Falsa demonstratio non nocet

Eine objektiv falsche Bezeichnung schadet nicht, wenn der Empfänger das vom Erklärenden Gewollte erkannt hat.

18
New cards

Normative Auslegung

Auslegung aus der Sicht des Empfängers (Empfängerhorizont) gemäß §157\S 157 BGB.

19
New cards

Realakte

Menschliche Handlungen, die unabhängig vom Willen des Handelnden Rechtsfolgen nach sich ziehen (z. B. Eigentumserwerb nach §950\S 950 BGB).

20
New cards

Rechtsgeschäft

Ein Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung, der eine Rechtsfolge herbeiführt, weil diese gewollt und von der Rechtsordnung anerkannt ist.

21
New cards

Verpflichtungsgeschäft

Begründet die Verpflichtung zu einer Leistung, bewirkt diese aber noch nicht (z. B. Kaufvertrag gemäß §433\S 433 BGB).

22
New cards

Verfügungsgeschäft

Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird (z. B. Übereignung gemäß §929\S 929 S. 1 BGB).

23
New cards

Abstraktionsprinzip

Trennung und rechtliche Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft.

24
New cards

Inhaltsirrtum (§119\S 119 I Alt. 1 BGB)

Der Erklärende äußert, was er will, misst der Äußerung aber eine andere Bedeutung zu.

25
New cards

Erklärungsirrtum (§119\S 119 I Alt. 2 BGB)

Irrtum durch Versprechen oder Verschreiben.

26
New cards

Eigenschaftsirrtum (§119\S 119 II BGB)

Ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache.

27
New cards

Arglistige Täuschung (§123\S 123 I Alt. 1 BGB)

Verhalten, das darauf abzielt, in einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, zu bestärken oder zu unterhalten.

28
New cards

Widerrechtliche Drohung (§123\S 123 I Alt. 2 BGB)

Inaussichtstellung eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.

29
New cards

Ex tunc

Rückwirkende Nichtigkeit eines erfolgreich angefochtenen Rechtsgeschäfts (§142\S 142 I BGB).

30
New cards

Vertrauensschaden (§122\S 122 I BGB)

Der Schaden, den der Empfänger erleidet, weil er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat (negatives Interesse).

31
New cards

Essentialia negotii

Die wesentlichen Vertragsbestandteile, die in einem Angebot enthalten sein müssen.

32
New cards

Invitatio ad offerendum

Aufforderung an andere, ihrerseits Angebote abzugeben (z. B. Kataloge, Schaufenster), mangels Rechtsbindungswillen.

33
New cards

AGB (§305\S 305 I BGB)

Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine unbestimmte Zahl von Verträgen, die eine Vertragspartei der anderen stellt.

34
New cards

Unklarheitenregel (§305c\S 305c II BGB)

Besagt, dass bei mehrdeutigen AGB-Klauseln die für den Vertragspartner des Verwenders günstigere Auslegung gilt.

35
New cards

Offener Dissens (§154\S 154 BGB)

Parteien wissen, dass sie sich über bestimmte Nebenpunkte noch nicht geeinigt haben; im Zweifel kommt kein Vertrag zustande.

36
New cards

Versteckter Dissens (§155\S 155 BGB)

Parteien glauben fälschlicherweise, sie hätten sich vollständig geeinigt.

37
New cards

Textform (§126b\S 126b BGB)

Abgabe einer lesbaren Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, USB-Stick) unter Nennung der Person.

38
New cards

Wucher (§138\S 138 II BGB)

Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung unter Ausnutzung einer Zwangslage, Unerfahrenheit oder Willensschwäche.

39
New cards

Geschäftsunfähigkeit (§104\S 104 BGB)

Trifft Minderjährige unter 77 Jahren oder Personen mit dauernder Geisteskrankheit; ihre Willenserklärungen sind nichtig.

40
New cards

Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§106\S 106 BGB)

Minderjährige vom vollendeten 7.7. bis zum vollendeten 18.18. Lebensjahr.

41
New cards

Lediglich rechtlich vorteilhaft (§107\S 107 BGB)

Rechtsgeschäfte, die für einen Minderjährigen keine rechtlichen Nachteile (Verpflichtungen) mit sich bringen und daher keiner Einwilligung bedürfen.

42
New cards

Einwilligung (§183\S 183 S. 1 BGB)

Die vorherige Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

43
New cards

Genehmigung (§184\S 184 I BGB)

Die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.

44
New cards

Taschengeldparagraph (§110\S 110 BGB)

Sonderfall der Einwilligung, bei dem ein Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung wirksam wird, wenn der Minderjährige die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt.

45
New cards

Offenkundigkeitsprinzip

Stellvertretung wirkt nur für und gegen den Vertretenen, wenn der Vertreter im Namen des Vertretenen handelt (§164\S 164 I BGB).

46
New cards

Duldungsvollmacht

Vollmacht kraft Rechtsschein, wenn der Vertretene das Handeln des Vertreters kennt und nicht dagegen einschreitet.

47
New cards

Anscheinsvollmacht

Vollmacht kraft Rechtsschein, wenn der Vertretene das Handeln des Vertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen müssen.

48
New cards

Falsus procurator

Vertreter ohne Vertretungsmacht; er haftet gemäß §179\S 179 BGB wahlweise auf Erfüllung oder Schadensersatz.

49
New cards

Regelmäßige Verjährungsfrist (§195\S 195 BGB)

Beträgt 33 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat.

50
New cards

Hemmung der Verjährung (§209\S 209 BGB)

Zeitraum, während dessen die Verjährungsuhr angehalten wird und der nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird.

51
New cards

Neubeginn der Verjährung (§212\S 212 BGB)

Die Verjährungsfrist beginnt völlig neu zu laufen (z. B. durch Anerkenntnis des Anspruchs).

52
New cards

Schuldverhältnis im engeren Sinne

Der einzelne Anspruch (Forderung) des Gläubigers gegen den Schuldner.

53
New cards

Schuldverhältnis im weiteren Sinne

Das gesamte Rechtsverhältnis (z. B. Kaufvertrag), aus dem sich verschiedene Forderungen ergeben.

54
New cards

Primärpflichten

Pflichten, auf deren Erfüllung das Schuldverhältnis ursprünglich gerichtet ist (z. B. Warenübergabe).

55
New cards

Sekundärpflichten

Pflichten, die bei Störung der Primärpflicht an deren Stelle oder neben sie treten (z. B. Schadensersatz).

56
New cards

Schutzpflichten (§241\S 241 II BGB)

Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils.

57
New cards

Stückschuld

Die geschuldete Sache ist nach individuellen Merkmalen konkret bestimmt.

58
New cards

Gattungsschuld

Der Schuldner muss Sachen von mittlerer Art und Güte aus einer nur allgemein festgelegten Gattung leisten (§243\S 243 I BGB).

59
New cards

Leistungsort (Erfüllungsort)

Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung erbringen muss (§269\S 269 BGB).

60
New cards

Holschuld

Gesetzlicher Regelfall; Leistungsort und Erfolgsort liegen beim Wohnsitz des Schuldners.

61
New cards

Schickschuld

Leistungsort liegt beim Schuldner, der Erfolgsort jedoch beim Gläubiger (z. B. Versendung der Ware).

62
New cards

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem der Schuldner leisten muss und der Gläubiger die Leistung verlangen kann.

63
New cards

Erfüllbarkeit

Zeitpunkt, zu dem der Schuldner frühestens leisten darf.

64
New cards

Aufrechnung (§387\S 387 BGB)

Tilgung zweier einander gegenüberstehender, gleichartiger Forderungen durch einseitige Willenserklärung.

65
New cards

Unmöglichkeit (§275\S 275 BGB)

Leistungsstörung, bei der die Leistung für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

66
New cards

Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

Haftung für die Verletzung von Schutzpflichten innerhalb eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses (§§280\S\S 280 I, 311311 II, 241241 II BGB).

67
New cards

Schuldnerverzug (§286\S 286 BGB)

Schuldhafte Nichtleistung trotz Fälligkeit und (grundsätzlich) Mahnung.

68
New cards

Basiszinssatz

Grundlage für Verzugszinsen, lag laut Transcript am 1.1. Januar 20262026 bei 1,27%1,27\, \%.

69
New cards

Erfüllungsgehilfe (§278\S 278 BGB)

Wer mit Wissen und Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig wird; der Schuldner haftet für das Verschulden dieser Person.

70
New cards

Gläubigerverzug (Annahmeverzug) (§293\S 293 BGB)

Nichtannahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung durch den Gläubiger; führt zur Haftungserleichterung für den Schuldner.