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Was ist Schulrecht und was regelt es?
Definition:
Schulrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts.
Es regelt:
Beziehung des einzelnen Bürgers zur Institution Schule
Struktur des gesamten Schulwesens und der einzelnen Schule
Beziehungen anderer staatlicher Institutionen zur Schule
Rechtsverhältnisse der in der Schule Tätigen und Mitwirkenden
Warum braucht staatliches Handeln im Schulrecht eine rechtliche Grundlage?
Grundlage: Rechtsstaatsprinzip
Staatliche Verwaltung benötigt eine eindeutige Ermächtigung, wenn sie in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreift.
Beispiel:
Grundgesetz (GG) Art. 2:
freie Entfaltung der Persönlichkeit
Bedeutung:
Eingriffe durch Schule müssen rechtlich begründet sein.
Warum müssen Lehrkräfte Schulrecht kennen?
Merksatz:
Die Unkenntnis beruflicher Rechtsvorschriften stellt ein Verschulden dar (BGH-Urteil 1995)
Welche Aufgabe hat die Rechtsprechung im Schulrecht?
Aufgabe der Rechtsprechung:
Pädagogische Entscheidungen werden auf Grundlage von Rechts- und Verwaltungsvorschriften überprüft.
Geprüft wird:
Rechtsförmigkeit
Rechtsgemäßheit
Welche „Säulen“ hat das Schulrecht?
Die Rechtsordnung im Schulrecht baut auf:
Grundgesetz (GG): Art. 7 Abs. 1 GG
Legt die staatliche Aufsicht über das Schulwesen fest.
Überträgt den Bundesländern die Regelung des Schulwesens.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Wird vom Niedersächsischen Landtag beschlossen bzw. novelliert.
Regelt das Schulwesen in Niedersachsen.
Verordnung (VO)
Ministerielle Rechtsvorschrift mit Gesetzeskraft.
Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt (SVBl).
Konkretisiert Regelungen des NSchG, wenn das Gesetz dazu ermächtigt (APVO-Lehr)
Erlass (Erl.)
Ministerielles, im SVBl veröffentlichtes Schriftstück (z. B. Durchführungsbestimmungen zur APVO)
Verwaltungsvorschrift auf Grundlage einer Verordnung.
Regelt die praktische Umsetzung.
Verfügung (Verf.)
Schriftliche Vorschrift oder Mitteilung einer Landesbehörde (z. B. Regionale Landesämter für Schule und Bildung (RLSB))
Enthält detaillierte Verwaltungsregelungen auf Grundlage von Erlassen.
Anweisung
Mündliche oder schriftliche Weisung von Dienstvorgesetzten (z. B. Schulleitung)
Sprachliche Bindungswirkung im Schulrecht – MUSS
MUSS-Regelung:
Stärkste rechtliche Bindung
Kein Entscheidungsspielraum vorhanden
Typische Formulierungen:
„Es ist zu …“
„Die Schule hat zu …“
Sprachliche Bindungswirkung im Schulrecht – SOLL
SOLL-Regelung:
Bedeutet grundsätzlich „Muss“
Abweichungen nur in sehr wenigen begründeten Ausnahmefällen möglich
Beispiel:
Rückgabe von Klassenarbeiten nach 2 Wochen
Ausnahme: Krankheit → spätere Rückgabe möglich
Sprachliche Bindungswirkung im Schulrecht – KANN
KANN-Regelung:
Geringste Bindungswirkung
Es besteht ein Entscheidungsspielraum.
Juristischer Begriff:
Ermessen
Beispiel Hausaufgaben - Muss, Soll, Kann
Beispiel Hausaufgaben – MUSS-Regelung
RdErl. d. MK v. 12.9.2019
Hausaufgaben müssen:
aus dem Unterricht erwachsen
in den Unterricht eingebunden sein
selbstständig von Schüler:innen erledigt werden können
Primarbereich:
Keine Hausaufgaben:
vom Freitag zum folgenden Montag
über Ferienzeiten
Karteikarte 16: Beispiel Hausaufgaben – SOLL-Regelung
Schultage mit Nachmittagsunterricht:
Hausaufgaben sollen grundsätzlich geringer ausfallen:
Primarbereich: Richtwert 30 Minuten
Sek I: Richtwert 1 Stunde
Sek II: Richtwert 2 Stunden
Sekundarbereich I:
Grundsätzlich keine Hausaufgaben von Freitag bis Montag
Ausnahme:
Lektüreaufgaben
Karteikarte 17: Beispiel Hausaufgaben – KANN-Regelung
Je nach:
Schulform
Schulbereich
Fach
Unterrichtskonzeption
können Hausaufgaben besonders ausgerichtet sein auf:
Übung
Anwendung
Sicherung
Müssen Eltern das Geld für Schulfahrten aufbringen?
Ja.
§ 71 Abs. 1 NSchG – Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden
Die Ausstattungspflicht umfasst auch die Übernahme der Kosten von Schulfahrten, an denen Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Wo wird die Möglichkeit der Inklusion eröffnet?
· § 4 Inklusive Schule: „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen.“
Welcher § regelt die Gliederung des Schulwesens?
· § 5 Gliederung des Schulwesens: „Das Schulwesen gliedert sich in Schulformen und in Schulbereiche.“
Kann die Schulbehörde pädagogische Entscheidungen aufheben?
§ 121 (2) Fachaufsicht: „Die Schulbehörden können pädagogische Bewertungen sowie unterrichtliche und pädagogische Entscheidungen im Rahmen der Fachaufsicht nur aufheben oder abändern, wenn
1. diese gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen,
2. bei ihnen von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen wurde oder
3. sie gegen allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen.“
Welcher § benennt ausdrücklich die Pflicht von Sch. Leistungsnachweise zu erbringen?
· § 58 (2) Allgemeine Rechte und Pflichten: „Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.“
Welcher § regelt die Aufsichtspflicht?
· § 62 Aufsichtspflicht der Schule
Welcher § regelt die Einhaltung vorgegebener Lehrpläne?
§ 122 (1) Lehrpläne für den Unterricht
Welcher § legt fest, dass Erziehung und Unterricht dem Grundgesetz und der Nieders. Verfassung entsprechen müssen?
· § 2 (1) Bildungsauftrag der Schule: „Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.“
Kann ein Lehrer verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen?
· § 127 (1) Erteilung von Religionsunterricht: „Keine Lehrkraft ist verpflichtet, Religionsunterricht zu erteilen oder die Leitung von Arbeitsgemeinschaften im Fach Religion an Fachschulen zu übernehmen.“
Welcher § regelt die möglichen Maßnahmen bei nachhaltigen Störungen des Unterrichts?
· § 61 Ordnungsmaßnahmen: (1) „Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind gegenüber einer Schülerin oder einem Schüler zulässig, die oder der den Unterricht beeinträchtigt oder in anderer Weise ihre oder seine Pflichten verletzt hat. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. (2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.“
Es erzählt Ihnen ein GS Kollege, dass er Zweifel hat, ob die Schullaufbahnempfehlung nach der 4. Klasse entfallen kann. Helfen Sie ihm!
· § 6 (5) Grundschule: „Die Grundschule bietet im 4. Schuljahrgang den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Gespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulform zu beraten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder (§ 59 Abs. 1 Satz 1).“
Kann eine Sch. der 1. Klasse noch eine Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung besuchen oder muss sie inklusiv beschult werden?
· § 4 Inklusive Schule: (1) „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).“ (2) „In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.“
· § 14 Förderschule: (1) „Förderschulen können in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören geführt werden.“ (4) „In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet werden.“
Welcher Paragraph regelt die Aufsichtspflicht?
§ 62 NSchG – Aufsichtspflicht der Schule
Schule hat die Pflicht, Schülerinnen und Schüler während schulischer Veranstaltungen zu beaufsichtigen.
Ziel:
Schutz der Schülerinnen und Schüler
Vermeidung von Schäden und Gefahren
Welche vier Aspekte umfasst die Aufsichtspflicht?
Antwort:
Die Aufsichtspflicht ist:
umfassend
kontinuierlich
aktiv
präventiv
Was bedeutet die umfassende Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht gilt für alle relevanten Bereiche:
gesamtes Schulgelände
Klassenräume
Fachräume
Pausenräume
Umkleideräume
Toiletten
Flure
Sportanlagen
Orte von Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
➡ Die Lehrkraft muss alle Bereiche berücksichtigen, in denen Schülerinnen und Schüler gefährdet sein könnten.
Was bedeutet die kontinuierliche Aufsichtspflicht?
Aufsicht muss erfolgen:
während der gesamten Dauer von Schulveranstaltungen
eine angemessene Zeit davor und danach
ununterbrochen
➡ Schülerinnen und Schüler dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, wenn eine Gefahr entstehen kann.
Was bedeutet die aktive Aufsichtspflicht?
Die Lehrkraft muss aktiv handeln:
Einhalten von Vorschriften überwachen
bei Gefahren für Personen oder Gegenstände eingreifen
➡ Nicht nur beobachten, sondern handeln!
Was bedeutet die präventive Aufsichtspflicht?
Lehrkräfte müssen Gefahren vorbeugen:
Gefahrenpunkte besonders im Blick haben
mögliches Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorausdenken
altersgemäße Verhaltensregeln besprechen
gefährliche Gegenstände abnehmen
➡ Ziel: Gefahren vermeiden, bevor etwas passiert.
Was passiert bei einem Unfall trotz Aufsicht? Haftet die Lehrkraft automatisch persönlich?
Nein.
Lehrkräfte genießen Rechtsschutz durch die Schulbehörde.
Persönliche Haftung nur bei:
➡ nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht
Fallbeispiel 1 – Schulhofaufsicht nach Pausengong
Situation:
LiVD Frau B. übernimmt Schulhofaufsicht, kommt aber erst 3 Minuten nach Pausenende in ihren Bereich.
In einer schlecht einsehbaren Ecke findet eine Rauferei statt.
Ein Schüler hat eine aufgeplatzte Lippe.
Kollege M. geht vorbei, obwohl er nicht im Aufsichtsplan eingetragen ist.
Frage:
Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
Ja, mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht.
Gründe:
Aufsicht muss kontinuierlich erfolgen.
Die Lehrkraft muss pünktlich im Aufsichtsbereich sein.
Unübersichtliche Stellen müssen besonders berücksichtigt werden (präventive Aufsicht).
Kollege M. hätte trotz fehlender Einteilung reagieren müssen, da eine konkrete Gefahr bestand.
Fallbeispiel 2 – Schüler stört dauerhaft den Unterricht
Situation:
Schüler M. stört regelmäßig den Unterricht.
Klasse wird abgelenkt.
Lehrerin muss sich ständig um ihn kümmern.
Nach einem Wutausbruch wirft sie ihn aus dem Klassenraum und kündigt Elternbrief an.
Frage:
Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?
Störungen dürfen nicht dauerhaft den Unterricht beeinträchtigen.
Lehrkraft muss pädagogisch angemessen reagieren.
Ausschluss aus dem Klassenraum darf nicht willkürlich erfolgen.
Mögliche Maßnahmen:
Erziehungsmittel
Gespräch
Einbeziehung der Eltern
ggf. Maßnahmen nach § 61 NSchG (Ordnungsmaßnahmen)
Wichtig:
Konsequenzen richten sich gegen das Verhalten, nicht gegen die Person.
Fallbeispiel 3 – Weg zur Sporthalle ohne Begleitung
Situation:
Eine 14-jährige Schülerin wird in der Pause auf dem Weg zur 400 m entfernten Sporthalle von einem Mitschüler auf die Straße gestoßen.
Der Sportlehrer sagt:
Ab Klasse 7 dürfen Schülerinnen und Schüler nach Absprache unbeaufsichtigt zur Sporthalle gehen.
Frage:
Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor?
Möglicherweise ja.
Zu beachten:
Aufsichtspflicht gilt auch bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.
Die Schule muss prüfen:
Alter der Schülerinnen und Schüler
Gefahren des Weges
Selbstständigkeit der Gruppe
➡ Eine pauschale Regel „ab Klasse 7 immer ohne Aufsicht“ reicht nicht automatisch aus.
Fallbeispiel 4 – Gewalt im Werkraum
Situation:
LiVD Frau S. sieht auf dem Weg zum Unterricht zwei Jungen, die einen anderen Schüler treten.
Fachlehrer nicht sichtbar.
Schüler sind unbeaufsichtigt.
LiVD greift nicht ein, weil ihr eigener Unterricht beginnt.
Frage:
Wurde die Aufsichtspflicht verletzt? Handlungsalternativen
Ja.
Verletzungen:
Fachlehrer:
Schülerinnen und Schüler waren unbeaufsichtigt.
LiVD:
hätte bei akuter Gefahr eingreifen müssen.
Grundsatz:
„Lehrkraft ist verpflichtet, aktiv etwas zu unternehmen: ... eine Reaktion bei einem gefährlichen Verhalten.“ (Hoegg-Text)
Welche Handlungsalternativen hatte die LiVD im Fallbeispiel 4?
Antwort:
Möglichkeiten:
LiVD greift direkt ein.
Sie schickt Schülerinnen/Schüler los, um Hilfe zu holen.
Sie informiert darüber, dass ihre eigene Klasse aktuell unbeaufsichtigt ist.
Sie holt die Klasse aus dem Werkraum.
Präventiv:
Fachräume geschlossen halten,
uneinsichtige Nischen vermeiden.
Was ist ein zentraler Grundsatz der Aufsichtspflicht?
Die Lehrkraft darf nicht nur reagieren, sondern muss:
Gefahren erkennen,
vorbeugen,
bei Gefahr aktiv handeln.
➡ Aufsichtspflicht bedeutet nicht „alles verhindern“, sondern angemessen vorsorgen und eingreifen.