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Vokabel-Flashcards zu den Themen Wahlgrundsätze, Wahlrecht, kommunale Strukturen und politische Ebenen in Deutschland und Bayern.
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Wahlgrundsatz: Allgemein
Alle Bürger dürfen wählen, unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht oder Besitz (Beispiel: Frauenwahlrecht).
Wahlgrundsatz: Frei
Die Wahlentscheidung kann ohne Zwang oder Druck getroffen werden.
Wahlgrundsatz: Geheim
Niemand darf erfahren, wie eine einzelne Person gewählt hat (Beispiel: Scherbengericht in der Antike).
Wahlgrundsatz: Gleich
Jede Stimme ist gleich viel wert und zählt im gleichen Maße.
Wahlgrundsatz: Direkte/Unmittelbare Wahl
Die Abgeordneten werden direkt ohne Zwischenpersonen (wie Wahlmänner) gewählt.
Aktives Wahlrecht
Das Recht, bei einer Wahl selbst die Stimme abgeben zu dürfen.
Passives Wahlrecht
Das Recht, selbst für ein Amt kandidieren zu können und gewählt zu werden.
Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (Kommunalwahl Bayern)
Mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens 2 Monaten (EU-Bürger 3 Monate) in der Gemeinde wohnhaft und deutscher oder EU-Pass.
Voraussetzungen für das passive Wahlrecht (Bürgermeister in Bayern)
Deutscher Pass, Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Wahlkreis und ein Alter von maximal 66 Jahren bei Amtsantritt.
Hauptamt
Ein Beruf, mit dem man sein Geld verdient.
Ehrenamt
Eine freiwillige Tätigkeit, für die man kein Gehalt bekommt.
Kreisfreie Stadt
Eine Stadt, die so groß ist, dass sie alle Aufgaben selbst übernimmt und keinem Landkreis angehört (Beispiel: Ansbach).
Landrat
Der gewählte Vertreter eines Landkreises, zuständig für Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen (z. B. Krankenhäuser, Bus-Linien).
Panaschieren (Personen-Wahl)
Das Verteilen von Stimmen auf einzelne Personen aus unterschiedlichen Listen bei der Kommunalwahl.
Kommunale Ebene
Die niedrigste Verwaltungsebene bestehend aus über 10000 Gemeinden; verantwortlich für Trinkwasser, lokale Straßen und Kindergärten.
Bezirksebene
Zuständig für Aufgaben, die mehrere Landkreise/Städte betreffen, wie z. B. die Robert-Limpert-Berufsschule oder Bezirkskliniken Mittelfranken.
Landesebene (Bundesland Bayern)
Zuständig für landesweite Aufgaben wie Polizei, Bildung (Schulen) und Bau von Landstraßen.
Bundesebene
Aufgaben, die das ganze Land betreffen: Außenpolitik, Verteidigung (Bundeswehr), Autobahnen und soziale Sicherung.
Einnahmequellen der Kommunen
Geld aus Steuern (Einkommensteuer, Mehrwertsteuer), Abgaben (Müllabfuhr) und dem kommunalen Finanzausgleich.
Richtlinienkompetenz
Der Ministerpräsident bestimmt die Ausrichtung der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Ressortprinzip
Innerhalb der vorgegebenen Politiklinien leitet jeder Minister seinen Fachbereich (Ressort) eigenständig.
Kollegialprinzip
Die Regierung berät und entscheidet gemeinsam über alle Gesetzesvorhaben.