Kommunal- und Landespolitik in Bayern

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Vokabel-Flashcards zu den Themen Wahlgrundsätze, Wahlrecht, kommunale Strukturen und politische Ebenen in Deutschland und Bayern.

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1
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Wahlgrundsatz: Allgemein

Alle Bürger dürfen wählen, unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht oder Besitz (Beispiel: Frauenwahlrecht).

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Wahlgrundsatz: Frei

Die Wahlentscheidung kann ohne Zwang oder Druck getroffen werden.

3
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Wahlgrundsatz: Geheim

Niemand darf erfahren, wie eine einzelne Person gewählt hat (Beispiel: Scherbengericht in der Antike).

4
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Wahlgrundsatz: Gleich

Jede Stimme ist gleich viel wert und zählt im gleichen Maße.

5
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Wahlgrundsatz: Direkte/Unmittelbare Wahl

Die Abgeordneten werden direkt ohne Zwischenpersonen (wie Wahlmänner) gewählt.

6
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Aktives Wahlrecht

Das Recht, bei einer Wahl selbst die Stimme abgeben zu dürfen.

7
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Passives Wahlrecht

Das Recht, selbst für ein Amt kandidieren zu können und gewählt zu werden.

8
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Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (Kommunalwahl Bayern)

Mindestens 1818 Jahre alt, seit mindestens 22 Monaten (EU-Bürger 33 Monate) in der Gemeinde wohnhaft und deutscher oder EU-Pass.

9
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Voraussetzungen für das passive Wahlrecht (Bürgermeister in Bayern)

Deutscher Pass, Wohnsitz seit mindestens 33 Monaten im Wahlkreis und ein Alter von maximal 6666 Jahren bei Amtsantritt.

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Hauptamt

Ein Beruf, mit dem man sein Geld verdient.

11
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Ehrenamt

Eine freiwillige Tätigkeit, für die man kein Gehalt bekommt.

12
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Kreisfreie Stadt

Eine Stadt, die so groß ist, dass sie alle Aufgaben selbst übernimmt und keinem Landkreis angehört (Beispiel: Ansbach).

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Landrat

Der gewählte Vertreter eines Landkreises, zuständig für Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen (z. B. Krankenhäuser, Bus-Linien).

14
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Panaschieren (Personen-Wahl)

Das Verteilen von Stimmen auf einzelne Personen aus unterschiedlichen Listen bei der Kommunalwahl.

15
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Kommunale Ebene

Die niedrigste Verwaltungsebene bestehend aus über 1000010000 Gemeinden; verantwortlich für Trinkwasser, lokale Straßen und Kindergärten.

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Bezirksebene

Zuständig für Aufgaben, die mehrere Landkreise/Städte betreffen, wie z. B. die Robert-Limpert-Berufsschule oder Bezirkskliniken Mittelfranken.

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Landesebene (Bundesland Bayern)

Zuständig für landesweite Aufgaben wie Polizei, Bildung (Schulen) und Bau von Landstraßen.

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Bundesebene

Aufgaben, die das ganze Land betreffen: Außenpolitik, Verteidigung (Bundeswehr), Autobahnen und soziale Sicherung.

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Einnahmequellen der Kommunen

Geld aus Steuern (Einkommensteuer, Mehrwertsteuer), Abgaben (Müllabfuhr) und dem kommunalen Finanzausgleich.

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Richtlinienkompetenz

Der Ministerpräsident bestimmt die Ausrichtung der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

21
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Ressortprinzip

Innerhalb der vorgegebenen Politiklinien leitet jeder Minister seinen Fachbereich (Ressort) eigenständig.

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Kollegialprinzip

Die Regierung berät und entscheidet gemeinsam über alle Gesetzesvorhaben.