Röm. Privatrecht (Begriffe allg.)

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Das interdictum utrubi

Das interdictum utrubi schützt Personen, die eine bewegliche Sache innerhalb der letzten zwölf Monate länger und fehlerfrei besessen haben.

2
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Bewegliche Sache

Eine bewegliche Sache ist eine Sache, die nicht fest mit dem Erdboden verbunden ist und frei bewegt werden kann.

3
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Besitz

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft (corpus) verbunden mit dem Besitzwillen (animus).

4
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Fehlerfreier Besitz

Fehlerfrei besitzt, wer den Besitz nicht durch verbotene Eigenmacht erlangt hat. Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn der Besitz gewaltsam, heimlich oder precario (durch Bittleihe) erworben wurde.

5
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Frist bei Interdictum utrubi

Wenn beide Parteien fehlerfrei besitzen oder besassen so ist derjenige besser geschützt der in den letzten 12 Monaten den längeren fehlerfreien Besitz an der Sache hatte.(Wichtig: beide Parteien müssen fehlerfrei besitzen)

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Rei vindicatio

Rei vindicatio ist die Klage des nicht besitzenden Eigentümer gegen den besitzenden nicht Eigentümer auf die Herausgabeklage der Sache.

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Rei vindicatio (Aktivlegitimation)

Aktivlegitmiert ist der nicht besitzende quiritische Eigentümer.

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Rei vindicatio (Passivlegitimation)

Passivlegitimiert ist der besitzende nicht Eigentümer.

9
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Res mancipi

Res mancipi sind manzipierfähige Sachen, Dazu gehören italische Grundstücke, Sklaven, Feldservituten sowie vierfüssige Last- und Zugtiere.

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Mancipatio

Mancipatio ist ein (altrömischer) Formalakt zur Eigentumsübertragung von res mancipi durch ein symbolisches Kaufritual vor fünf Zeugen und einem Waagehalter.

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In iure cessio

In iure cessio ist ein (altrömischer) Formalakt zur Eigentumsübertragung vor einem Magistraten, bei dem der Erwerber die Sache als sein Eigentum behauptet und sie ihm mangels Widerspruchs zugesprochen wird.

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Res nec mancipi

Res nec mancipi sind alle nicht manzipierfähigen Sachen.

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actio furti

Die actio furti ist die strafverfolgende Klage. Der Bestohlene kann derjenigen, der einen furtum manifestum begeht auf den vierfachen Preis der Sache belangen, liegt ein furtum nec manifestum vor, beläuft sich die Verurteilung auf den doppelten Preis der Sache.

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actio furti Aktivlegitimation

Aktivlegitimiert ist die Person, die den wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. Es muss ein wirtschaftlicher Schaden vorliegen. X muss diesen Schaden erlitten haben.

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wirtschaftlicher Schaden

Ein wirtschaftlicher Schaden liegt vor, wenn die Person nach dem Ereignis wirtschaftlich schlechter gestellt ist als zuvor.

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actio furti Passivlegitimation

Passivlegitimiert ist der Dieb. X muss also einen Diebstahl begangen haben.

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