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Verdächtiger
kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.
Unverdächtiger
kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.
Anfangsverdacht
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat
Vernehmung
Stellt ein Strafverfolgungsorgan (Polizei, StA, Gericht) gezielte, detaillierte Fragen zu Zwecken der Strafverfolgung und ist die amtliche Eigenschaft nach außen erkennbar.
betroffen (auf frischer Tat)
am Tatort oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort gestellt
verfolgt (auf frischer Tat)
der nach dem Betreffen sich vom Tatort entfernende Täter wird auf Sicht und Gehör verfolgt oder es werden aufgrund von Ermittlungen kurz nach der Tat Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke seiner Ergreifung getroffen.
Frisch
ist die Tat während oder unmittelbar nach deren Begehung.
Durchsuchung
ist die planmäßige und zielgerichtete Suche nach Personen oder Sachen, deren genaue räumliche Lage den Strafverfolgungsorganen nicht bekannt ist.
Körperliche Durchsuchung
ist die Suche nach körperfremden Gegenständen oder Spuren in der am Körper getragenen Kleidung, an der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen.
Erfolgsvermutung (wenn zu vermuten ist)
muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten oder kriminalistischer Erfahrung bzw. Überlegung beruhen.
Wohnung
umfasst Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind.
Andere Räume
sind solche, die vom Verdächtigen, wenn auch nur gelegentlich benutzt werden, ohne dass er darin seinen Lebensmittelpunkt hat.
Beweismittel
sind alle Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweise erbringen.
Erforderlich
ist eine Maßnahme, wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen keine andere mildere Maßnahme gibt um das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Festhalten (163b)
Ist jede gegen den Willen des Betroffenen vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit über die Zeit hinaus, die notwendigerweise für jede alsbald mögliche IDF benötigt wird.
Durchsuchen (163b)
besteht in dem Suchen in der Kleidung und auf der Körperoberfläche nach Gegenständen oder Zeichen, die zur Identifikation beitragen können.
ED-Behandlung
ist die Feststellung äußerer, unveränderlicher, körperlicher Merkmale.
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Steht der Grundrechtseingriff und die damit verbundene Eingriffsmaßnahme im Verhältnis zur Schwere der begangenen Straftaten und der Stärke des Tatverdachts?
Pflichten beim Strafverfolgungszwang
Strafverfolgungs-, Erforschungs-, Beweissicherungs und Aktenvorlagepflicht
Fluchtverdacht
liegt vor, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch die Flucht entziehen, wenn er nicht alsbald festgenommen wird.
Prüfungsschema StPO
Vorprüfung
Aufgabe für die Polizei: §158
Materielle Rechtmäßigkeit
Eingriffsermächtigung: Nennen Norm
Zweck
Adressat
Voraussetzungen
Rechtsfolge
Verhältnismäßigkeit: Angemessenheit
Formelle Rechtmäßigkeit
Anordnungskompetenz
Form- und Fristbestimmungen
Ergebnis: War rechtmäßig.
Tat
darunter ist jede Handlung zu verstehen, welche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.
Flucht
liegt vor, wenn der bisherige räumliche Lebensmittelpunkt aufgegeben wird, um für die Strafverfolgungsbehörde unerreichbar zu sein
Sich verborgen halten
wenn der Beschuldigte unangemeldet, unter falschem Namen oder an einem unbekannten Ort lebt, um sich dem Verfahren zu entziehen.
Fluchtgefahr
besteht, wenn bei umfassender Würdigung der Umstände des Einzelfalles es wahrscheinlicher erscheint, dass der Beschuldigte, statt sich dem Strafverfahren zu stellen, sich diesem entziehen werde.
Verdunkelungsgefahr
besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlungen der Wahrheit erschwert werden wird.
Gefahr im Verzug (i.S. §127 Abs. 2 StPO)
liegt vor, wenn die Festnahme in Folge der Verzögerung gefährdet wäre, die durch das Einwirken eines richterlichen Haft- oder Unterbringungsbefehls eintreten würde.
Gefahr im Verzug
liegt vor, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde.
Beschuldigter
Person, die konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Dringender Tatverdacht
Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass der Beschuldigte sich als Täter oder Teinehmer einer strafbaren und verfolgbaren Handlung schuldig gemacht hat und deshalb auch verurteilt werden kann.
ihm gehörende Sachen (§102)
sind Kleidungsstücke, die der Verdächtige bei sich führt, ohne sie zu tragen und seine sonstige bewegliche Habe. Ihm gehörend bedeutet nicht das Eigentum, sondern umfasst den Besitz, Gewahrsam und Mitgewahrsam.
Mitgeführte Sachen (§163b)
sind solche, über die der Betroffene zurzeit der Durchsuchung die tatsächliche Sachherrschaft ausübt.