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Ausgangslage
Im Rahmen der UN-Dekade für Menschenrechtsbildung (1995–2004) identifizierten die Vereinten Nationen einige Professionen, die ihrer Meinung nach besonders relevant für Menschenrechtsbildung waren. Dies sind unter anderem Lehrer, SA, Mediziner, Juristen und Polizisten.
So ist Soziale Arbeit keineswegs die einzige, sondern eine der Professionen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie am ehesten mit vulnerablen Gruppen in Kontakt kommen und zudem gefährdet sind, selbst Menschenrechte im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verletzen
Menschenrechtsprofession
Das Verständnis von Sozialer Arbeit als Menschenrechts-profession wendet Menschenrechte auf verschiedenen Ebenen an:
- Rahmen für Kernwerte und Profession
- Instrument zur Analyse der Lebenssituation
- Erleichtern Erkennung von Menschenrechtsverletzungen in der Profession
- Orientierungs- und Referenzrahmen in Mandatskonflikten
- Nutzung des UN-Menschenrechtsschutzsystems zur
Verbesserung der Lebensbedingungen
Menschenrechte als Bezugsrahmen
Die Bezugnahme auf Menschenrechte – und nicht auf nationales
Recht – keineswegs eine Frage des Beliebens, sondern ist ein
Fundament einer als Profession verstandenen Sozialen Arbeit.
Dies hat einen geschichtlichen Hintergrund: Früherer galt es eher im
Auftrag des Staats zu handeln, anstatt den Menschen vor dem Staat
zu schützen (siehe 2 WW).
Partizipation als Wert
Die Grundidee von Partizipation wird oft instrumentalisiert, u.a. weil es keinen Konsens über die Definition des Begriffs gibt.
Innerhalb der Kinderrechtskonvention wird darauf hingewiesen, dass Partizipation nur wirksam und sinnvoll sein kann, wenn sie als Prozess verstanden wird und nicht ein einmaliges Ereignis darstellt
Inklusion als Wert
Das, was für die Kinderrechtskonvention Partizipation ist, ist für die Behindertenrechtskonvention „Inklusion“: ein Grundwert der durchgängigen Geltung haben soll und auch auf andere Bereiche bzw. vulnerable Gruppen übertragen werden kann.
Es bräuchte mehr Klarheit, was mit vulnerablen Gruppen gemeint ist, da eine Segregationspraxis vorhanden ist
Menschenrechte als Analyseinstrument
Wichtig: Es kann erst von einer Menschenrechtsverletzung ausgegangen werden, wenn ein Staat, der von den entsprechenden Missständen weiß, durch sein Tun oder Unterlassen für eine Tat oder einen Zustand verantwortlich ist.
Sozialarbeitenden fällt es häufig leicht, Menschenrechtsverletzungen des Staates anzuprangern und zu thematisieren. Es wird aber nicht offensiv gegen solche Missstände vorgegangen
Kritik Menschenrechte
- Siehe Eurozentrismus
- Debatte um Universalität vs. Kulturrelativität (oder Partikularität)
- Möglichkeit der Instrumentalisierung von Menschenrechten im Kontext internationaler (Wirtschafts-)Politik
- Menschenrechtspolitik ‚getarnte‘ Imperialismus
Kritik SA
Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession kann überfordern; Während dem Studium wird nur wenig darauf eingegangen.
Auch stellt sich die Frage, ob bei der befürchteten Überforderung nicht ein internalisiertes Bild der Sozialen Arbeit als einfacher Beruf zu Grunde liegt. Es entsteht eher der Eindruck, als ginge man nicht einmal von einem Doppelmandatsverständnis Sozialer Arbeit aus; Soziale Arbeit Vollstreckerin unhinterfragter Vorgaben.
Menschenrechtskenntnisse wären aber zentral, da man oft mit Klientel zu tun hat, welches seine eigenen Rechte nicht kennt
Lösung
- Curriculum anpassen
- Mandatsverständnis klären
- Missstände aufzeigen
- Whistleblowing anwenden
- Fachgruppen
Klienten sollen sich gegen Sozialarbeitende zur Wehr setzen können: Gründung einer Kammer/Kommission für Beschwerden gegen Sozialarbeitende, die allerdings nur dann effektiv sein kann, wenn Fehlverhalten konsequent, aber verhältnismäßig geahndet werden könnte- Dies beispielsweise durch Lizenzen oder (hippokratischen) Eid, welche SA bindet.