Unternehmensrecht EH: 5

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39 Terms

1
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Was besagt die Hälfteklausel und welche Ausnahme gibt es bei der Unternehmensfortführung?

1. Grundregel (Hälfteklausel nach § 6a Abs 1 GmbHG):

  • Übersteigen die vereinbarten Sacheinlagen mehr als die Hälfte des Stammkapitals, ist zwingend eine externe Sachgründungsprüfung erforderlich.

2. Ausnahme (Unternehmensfortführung nach § 6a Abs 2 GmbHG):

  • Wird ein seit mindestens 5 Jahren bestehendes Unternehmen (oder Mitunternehmeranteil) als Sacheinlage eingebracht, entfällt die Gründungsprüfung für dieses Unternehmen.

3. Prüfung für das restliche Stammkapital:

  • Gibt es weitere Sacheinlagen, wird der Wert des eingebrachten Unternehmens vom Gesamtstammkapital abgezogen.

  • Machen die restlichen Sacheinlagen mehr als die Hälfte des restlichen Stammkapitals aus, ist für diese übrigen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung durchzuführen.

2
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Prüfungsschema: Kapitalaufbringung bei der GmbH-Gründung

1. Stammkapital & Stammeinlage prüfen:

  • Mindeststammkapital: Insgesamt mind. 10.000 Euro (§ 6 Abs 1 GmbHG).

  • Mindeststammeinlage: Mind. 70 Euro pro Gesellschafter (§ 6 Abs 1 GmbHG). (Hinweis: Bei der FlexCo liegt dieser Wert bei 1 Euro).

2. Kapitalzusammensetzung prüfen:

  • Hälfteklausel prüfen (§ 6a GmbHG): Machen Sacheinlagen > 50 % des Stammkapitals aus? (Wenn ja: Gründungsprüfung).

  • Ausnahme: Unternehmensfortführung (mind. 5 Jahre Bestand). Wenn ja -> Berechnung der Hälfteklausel nur noch für das restliche Stammkapital.

3. Einlagenleistung / Einzahlung im Gründungszeitpunkt prüfen:

  • Sacheinlagen: Müssen sofort und zur Gänze (voll) geleistet werden (§ 10 Abs 1 GmbHG).

  • Bareinlagen einzeln: Es muss mindestens ein Viertel (1/4 bzw. 25 %) der übernommenen Bareinlage eingezahlt werden, absolut gesehen aber mindestens 70 Euro (§ 10 Abs 1 GmbHG).

  • Bareinlagen gesamt: Die Summe aller bar geleisteten Einzahlungen bei Gründung muss insgesamt mindestens 5.000 Euro betragen (§ 10 Abs 1 GmbHG).

3
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Darf der alleinige Geschäftsführer einer GmbH so im Firmenbuch eingetragen werden, dass er nur gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten darf (unechte Gesamtvertretung)?

  • Nein, das ist unzulässig. * Begründung: Verstoß gegen den Grundsatz der organschaftlichen Vertretung. Eine GmbH muss immer durch ihre Organe (Geschäftsführer) eigenständig handlungsfähig sein.

  • Ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, muss dieser zwingend Einzelvertretungsbefugnis haben. Er darf nicht an die Mitwirkung eines Prokuristen (der kein Organ ist) gebunden werden, da er sonst seine Handlungsfähigkeit als Organ verliert.

  • (§ 18 Abs 2 GmbHG erlaubt die unechte Gesamtvertretung nur, wenn daneben eine reine Organkombination oder ein anderer einzelvertretungsbefugter GF existiert).

4
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Christian und Elisabeth (Gesellschafter) kaufen im Namen der GmbH einen Tesla bei der Auto AG. Prüfe das Außen- und Innenverhältnis.

  • Außenverhältnis: Der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam. Gesellschafter haben keine gesetzliche Vertretungsmacht (§ 18 Abs 1 GmbHG). Sie handelten als Scheinvertreter (falsus procurator). Die GmbH ist nicht verpflichtet.

  • Innenverhältnis: Christian und Elisabeth verletzen ihre gesellschafterliche Treuepflicht. Da der Vertrag außen unwirksam bleibt, haften sie der Auto AG persönlich auf den Vertrauensschaden (§ 1019 ABGB).

5
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Was versteht man unter einem „Drittvergleich“ im Rahmen des § 82 GmbHG und wie wird er angewendet?

  • Ein Test zur Feststellung einer verdeckten Einlagenrückgewähr. Es wird geprüft, ob die GmbH das Geschäft zu den gleichen Bedingungen auch mit einem betriebsfremden Dritten abgeschlossen hätte.

  • Prüfung: Weicht das Geschäft (z.B. Schenkung, zinsloses Darlehen) drastisch von dem ab, was unter Fremden marktüblich ist, hält es dem Drittvergleich nicht stand.

  • Rechtsfolge: Das Geschäft ist mangels betrieblicher Rechtfertigung unzulässig und absolut nichtig.

6
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Wie hoch sind das gesetzliche Mindeststammkapital und die Mindeststammeinlage bei einer GmbH-Gründung in Österreich?

Mindeststammkapital: Seit der Reform am 1.1.2024 zwingend mindestens 10.000 Euro (§ 6 Abs 1 GmbHG).

Mindeststammeinlage: Mindestens 70 Euro pro Gesellschafter (§ 6 Abs 1 GmbHG). Bei der FlexCo reicht 1 Euro (§ 3 FlexKapGG).

7
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Welche zwei kumulativen Mindesteinzahlungspflichten gelten für Bareinlagen im Zeitpunkt der Anmeldung zum Firmenbuch?

Gemäß § 10 Abs 1 GmbHG müssen:

  1. Auf jede einzelne Bareinlage mindestens ein Viertel (25 %) bar eingezahlt sein (absolut aber mindestens 70 Euro).

  2. Die Summe aller bar geleisteten Einzahlungen zusammen mindestens 5.000 Euro betragen.

8
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Welche Regeln gelten für die Einbringung von Sacheinlagen bei der GmbH-Gründung?

Sacheinlagen müssen im Gründungszeitpunkt sofort und zur Gänze (voll) geleistet werden (§ 10 Abs 1 GmbHG).

  • Sie müssen einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert haben und verkehrsfähig sein.

  • Sacheinlagen und deren Bewertung müssen zwingend im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden (§ 6 Abs 4 GmbHG).

9
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Wie unterscheidet sich das Außenverhältnis vom Innenverhältnis bei der Vertretung einer GmbH?

  1. Außenverhältnis (Können): Regelt das Verhältnis zu Dritten. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist Dritten gegenüber unbeschränkbar (§ 20 Abs 2 GmbHG). Verträge sind auch bei Verstoß gegen interne Regeln außen wirksam.

  2. Innenverhältnis (Dürfen): Regelt die Pflichten im Inneren (z.B. Grenzen im Gesellschaftsvertrag). Verstößt ein Geschäftsführer dagegen, handelt er rechtswidrig und wird der GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig (§ 25 GmbHG).

10
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Was ist eine unechte Gesamtvertretung und wann ist sie unzulässig?

Wenn ein alleiniger Geschäftsführer bestellt ist, darf er nicht mittels unechter Gesamtvertretung blockiert werden. Eine GmbH muss immer rein durch ihre Organe handlungsfähig sein. Ein einzelner Geschäftsführer muss zwingend einzelvertretungsbefugt sein.

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Was schützt das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 GmbHG) und was ist der Grundsatz?

Das Gesellschaftsvermögen der GmbH ist strikt geschützt und dient als Haftungsfonds für Gläubiger.

  • Den Gesellschaftern darf nichts aus dem Vermögen der GmbH ausgezahlt oder zugewendet werden, es sei denn, es handelt sich um eine formelle Gewinnausschüttung (Dividende auf Basis eines Bilanzgewinns und GV-Beschlusses).

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Wie wird geprüft, ob ein normales Rechtsgeschäft (z.B. Kauf-, Miet-, Arbeitsvertrag) zwischen GmbH und Gesellschafter eine verbotene, verdeckte Ausschüttung darstellt?

Mittels des Drittvergleichs.

  • Prüffrage: Hätte die GmbH dieses Geschäft zu exakt denselben Bedingungen (Preis, Leistung, Absicherung) auch mit einem völlig fremden Dritten (z.B. einem fremden Angestellten oder Marktteilnehmer) abgeschlossen?

  • Fällt der Vergleich negativ aus (Sonderkonditionen für den Gesellschafter), liegt eine verbotene Einlagenrückgewähr vor, es sei denn, es gibt eine zwingende betriebliche Rechtfertigung.

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Welche rechtlichen Konsequenzen (Haftungskaskade) treten ein, wenn das Verbot der Einlagenrückgewähr verletzt wurde?

1. Nichtigkeit: Das zugrundeliegende Geschäft zwischen GmbH und Gesellschafter ist absolut nichtig.

2. Rückerstattungspflicht (§ 83 Abs 1 GmbHG): Der begünstigte Gesellschafter muss die Leistung (oder Wertersatz) an die GmbH zurückgeben.

3. Ausfallshaftung der Mitgesellschafter (§ 83 Abs 2 GmbHG): Alle Gesellschafter, die bei der verbotenen Rückzahlung gutgläubig oder bösgläubig mitgewirkt haben, haften subsidiär für den Ausfall, falls beim Empfänger nichts zu holen ist. (Wer nicht mitgewirkt/zugestimmt hat, haftet nicht).

4. Geschäftsführerhaftung (§ 25 GmbHG): Die Geschäftsführer haften der GmbH auf Schadenersatz, wenn sie die verbotene Auszahlung schuldhaft zugelassen haben.

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Sind GmbH-Geschäftsführer an Weisungen der Gesellschafter gebunden und was gilt bei Verstößen?

  • Ja. Nach § 22 GmbHG ist die Geschäftsführung an die Beschlüsse der Gesellschafter gebunden.

  • Verstoß im Außenverhältnis: Das Geschäft mit Dritten ist dennoch voll wirksam (§ 20 Abs 2 GmbHG – Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht).

  • Verstoß im Innenverhältnis: Der Verstoß stellt eine Pflichtverletzung dar. Er löst Schadenersatzpflichten (§ 25 GmbHG) und einen wichtigen Grund zur Abberufung aus.

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Wie kann ein Geschäftsführer abberufen werden, wenn der Mehrheitsgesellschafter schützend vor ihm steht?

  • Mittels einer gerichtlichen Abberufungsklage aus wichtigem Grund nach § 16 Abs 2 GmbHG.

  • Voraussetzungen:

    1. Antragsbefugnis: Gesellschafter, die allein oder gemeinsam mindestens 10 % des Stammkapitals halten.

    2. Wichtiger Grund: Z.B. eine grobe Pflichtverletzung (wie das vorsätzliche Missachten von GV-Weisungen) oder Unfähigkeit.

  • Das Gericht setzt den Geschäftsführer dann per Urteil ab (Minderheitenschutz).

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Welche drei Organe gibt es bei der österreichischen GmbH und was ist ihre jeweilige Kernfunktion?

  • Geschäftsführung (GF): Das ausführende Organ (Exekutive). Zuständig für die operative Leitung nach innen und die Vertretung der Gesellschaft nach außen. (Zwingendes Organ)

  • Generalversammlung (GV): Das willensbildende Organ (Legislative). Die Gesamtheit aller Gesellschafter. Sie trifft die grundlegenden Entscheidungen. (Zwingendes Organ)

  • Aufsichtsrat (AR): Das Kontrollorgan. Überwacht die Geschäftsführung. (Grundsätzlich freiwillig, nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zwingend)

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Wer kann zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden und was besagt der Grundsatz der „Fremdorganschaft“?

  • Wer? Geschäftsführer können nur natürliche Personen (Menschen) sein. Eine andere Gesellschaft (z. B. eine AG) kann niemals Geschäftsführerin einer GmbH sein (§ 15 Abs 1 GmbHG).

  • Bestellung: Erfolgt meist durch Beschluss der Generalversammlung.

  • Fremdorganschaft: Bedeutet, dass der Geschäftsführer kein Gesellschafter der GmbH sein muss (anders als bei reinen Personengesellschaften wie der OG). Auch völlig gesellschaftsfremde Dritte können die GmbH leiten.

18
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Was ist die Generalversammlung und welche Kernkompetenzen sind ihr gesetzlich zugewiesen?

  • Was? Die Versammlung aller Gesellschafter. Sie ist das oberste Organ der GmbH und entscheidet durch Beschlüsse (§ 34 GmbHG).

  • Kernkompetenzen (§ 35 GmbHG):

    • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer.

    • Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses.

    • Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung.

    • Entlastung (Gutheißung der Geschäftsführung) der Geschäftsführer.

    • Änderung des Gesellschaftsvertrages.

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Wann muss bei einer GmbH zwingend ein Aufsichtsrat eingerichtet werden?

Zwingender Aufsichtsrat (§ 29 GmbHG): Das Gesetz zwingt eine GmbH u. a. in folgenden Fällen zur Einrichtung eines Aufsichtsrats (Gläubiger- und Arbeitnehmerschutz):

  • Wenn das Stammkapital 70.000 Euro übersteigt UND die GmbH mehr als 50 Gesellschafter hat.

  • Wenn die GmbH dauernd mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt.

  • (Zusätzlich bei der FlexCo: Wenn die FlexCo als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des UGB gilt).

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Wonach richtet sich das Stimmengewicht der einzelnen Gesellschafter in der Generalversammlung?

  • Die Stimmkraft richtet sich nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage (Kapitalanteil).

  • Die Formel: Je 10 Euro einer übernommenen Stammeinlage gewähren eine Stimme.

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Was bewirkt ein im Gesellschaftsvertrag eingeräumtes „Sonderrecht auf Geschäftsführung“ (§ 16 Abs 1 GmbHG) bei der Abstimmung über eine Abberufung?

Das Sonderrecht schützt einen Gesellschafter-Geschäftsführer vor der politischen Willkür der Mehrheit.

  • Der Geschäftsführer kann nicht durch einen einfachen Beschluss der Generalversammlung gegen seinen Willen abberufen werden (§ 16 Abs 1 letzter Satz GmbHG).

  • Der normale korporative Weg der Abberufung ist blockiert, selbst wenn eine 99 %-Mehrheit dafür stimmt.

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Wie kann ein Geschäftsführer, der ein Sonderrecht auf Geschäftsführung genießt, bei schweren Verfehlungen dennoch abgesetzt werden?

Ausschließlich auf dem gerichtlichen Weg mittels einer Klage nach § 16 Abs 2 GmbHG.

  • Voraussetzungen: 1. Antragsteller müssen mind. 10 % des Stammkapitals halten. 2. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen (z.B. grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit).

  • Das Gericht hebt das Sonderrecht dann per Urteil auf und beruft den Geschäftsführer ab.

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Können die Gesellschafter dem Geschäftsführer bindende Weisungen für das Tagesgeschäft erteilen?

a. Gemäß § 22 GmbHG ist der Geschäftsführer im Innenverhältnis strikt an die Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung gebunden.

  • Ignoriert der Geschäftsführer eine Weisung, liegt eine Pflichtverletzung vor (Haftung auf Schadenersatz nach § 25 GmbHG und wichtiger Grund zur Abberufung).

  • Aber im Außenverhältnis: Das Geschäft mit dem Dritten bleibt dennoch voll wirksam (§ 20 Abs 2 GmbHG).

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Ist ein GmbH-Geschäftsanteil nach dispositivem Recht unter Lebenden teilbar?

Nein. Gemäß § 79 Abs 1 GmbHG gilt bei der Übertragung unter Lebenden (Kauf, Schenkung) das Prinzip der Unteilbarkeit. Ein Gesellschafter kann nicht einfach einen Teil seines Anteils abspalten und übertragen.

  • Ausnahme: Die Teilung ist nur zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich erlaubt. (Hinweis: Im Erbfall ist die Teilung von Gesetzes wegen erlaubt).

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Was passiert, wenn die Gesellschafter bei einer vertraglichen Vinkulierung die Zustimmung zur Anteilsübertragung grundlos verweigernß

Der abtretende Gesellschafter kann die fehlende Zustimmung gemäß § 76 Abs 3 GmbHG gerichtlich ersetzen lassen.

  • Voraussetzungen für die Ersetzung:

    1. Die Stammeinlage muss vollständig eingezahlt sein.

    2. Es liegt kein sachlicher (wichtiger) Grund für die Verweigerung vor (z.B. der Käufer ist kein Konkurrent).

    3. Der Gesellschaft oder den Mitgesellschaftern entsteht kein Nachteil.

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Wie unterscheiden sich die Mindestbeträge für Anteile/Aktien bei FlexCo, GmbH und AG und warum ist das für Start-ups wichtig?

FlexCo: Die Mindeststammeinlage beträgt nur EUR 1,- (§ 3 Abs 2 FlexKapGG). Bei Unternehmenswert-Anteilen (Mitarbeiter) sogar nur 1 Cent (§ 9 Abs 3 FlexKapGG).

  • GmbH: Die Mindeststammeinlage beträgt EUR 70,- (§ 6 Abs 1 GmbHG).

  • AG: Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt EUR 1,- (§ 8 AktG), allerdings beträgt das Mindestkapital der AG stolze EUR 70.000,- (§ 7 AktG).

  • Bedeutung: Die FlexCo erlaubt eine extrem feine Stückelung, um viele kleine Investoren oder Mitarbeiter unkompliziert aufzunehmen, ohne das hohe Kapital einer AG aufbringen zu müssen.

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Wie unterscheidet sich die Teilbarkeit von Geschäftsanteilen unter Lebenden (z.B. bei Verkauf/Schenkung) zwischen GmbH und FlexCo nach dispositivem Recht?

GmbH : Es gilt das Prinzip der Unteilbarkeit (§ 79 Abs 1 GmbHG). Ein Anteil darf dispositiv nicht zerlegt werden. Eine Teilung ist nur möglich, wenn es der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich erlaubt.

  • FlexCo: Es gilt das Prinzip der Teilbarkeit (§ 14 FlexKapGG). Anteile sind von Gesetzes wegen frei teilbar, außer der Gesellschaftsvertrag verbietet es ausdrücklich (Umdrehung des Prinzips).

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  • Welche Formvorschriften gelten für die Übertragung (Zession) von Anteilen bei der FlexCo im Vergleich zu GmbH und AG?

Zwingend ein teurer, aufwendiger Notariatsakt (§ 76 Abs 2 GmbHG).

  • FlexCo: Erleichtert. Es genügt eine rechtliche Urkunde, die entweder von einem Notar oder von einem Rechtsanwalt errichtet wurde (§ 12 Abs 1 FlexKapGG). Eine einfache E-Mail reicht für die Übertragung aber nicht!

  • AG: Inhaberaktien werden durch einfache Übergabe übertragen; Namensaktien durch Indossament (Übertragungsvermerk). Das ist am einfachsten, aber die AG ist extrem formalistisch strukturiert.

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Warum sind schriftliche Abstimmungen (Umlaufbeschlüsse) bei der FlexCo viel schneller durchzusetzen als bei der GmbH?

  • EIn Umlaufbeschluss ist nur dann zulässig, wenn alle Gesellschafter im Vorfeld damit einverstanden sind, überhaupt auf diesem Weg abzustimmen (§ 34 GmbHG). Ein einziges "Nein" blockiert das Verfahren.

    • FlexCo: Es ist kein vorheriges Einverständnis aller Gesellschafter nötig (§ 19 Abs 1 FlexKapGG). Die Geschäftsführung kann eine schriftliche Abstimmung einfach anordnen. Für das Zustandekommen des Beschlusses reicht dann die im Vertrag geregelte Mehrheit (meist einfache Mehrheit).

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  • Welche Form ist für die Stimmabgabe bei einem Umlaufbeschluss bei GmbH und FlexCo erforderlich? (Stichwort: E-Mail)

GmbH: Erfordert für die Stimmabgabe grundsätzlich die Schriftform (also eine eigenhändige, handschriftliche Unterschrift auf dem Papierdokument, das per Post/Scan versendet wird).

  • FlexCo: Hier reicht die bloße Textform (§ 19 Abs 1 FlexKapGG). Gesellschafter können ihre Stimme somit rechtswirksam einfach per E-Mail oder über digitale Abstimmungsplattformen abgeben, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Strengeres vorschreibt.

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Wie unterscheidet sich die FlexCo von GmbH und AG bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg?

Kann spezielle Unternehmenswert-Anteile (UWA) ausgeben (§ 9 FlexKapGG). Diese dürfen insgesamt knapp unter 25 % des Stammkapitals ausmachen. Sie bieten volle Vermögensrechte (Gewinn, Exit), sind aber stimmrechtslos, um die Gründer nicht zu blockieren.

  • GmbH: Kennt keine stimmrechtslosen Anteile. Mitarbeiter müssten voll stimmberechtigte Gesellschafter werden, was Gründer im Alltag blockieren kann.

  • AG: Kennt stimmrechtslose Vorzugsaktien (§ 12a AktG), ist aber für Start-ups in der Anfangsphase wegen der Gründungskosten und des zwingenden Aufsichtsrats (§ 29 GmbHG / AktG) organisatorisch viel zu schwerfällig.

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Wann ist der Geschäftsführer einer GmbH zwingend verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, und welche Frist gilt?

Sobald materielle Insolvenz vorliegt. Das ist der Fall bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 67 IO).

  • Frist: Der Antrag muss "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch binnen 60 Tagen nach Eintritt der Insolvenz gestellt werden.

  • Bei Verstoß haftet der Geschäftsführer persönlich (Insolvenzverschleppung).

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Was passiert nach dem EKEG (Eigenkapitalersatz-Gesetz), wenn ein Gesellschafter seiner GmbH in der finanziellen Krise einen Kredit gibt?

  • Es gilt eine strikte Rückzahlungssperre.

    • Wenn sich die GmbH in einer Krise befindet (z.B. Insolvenzgefahr), wird dieses Gesellschafterdarlehen rechtlich wie Eigenkapital behandelt. Die GmbH darf das Geld erst wieder an den Gesellschafter zurückzahlen, wenn die Krise vollständig saniert ist.

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Was versteht man im GmbH-Recht unter der „actio pro socio“?

Das ist das Recht eines einzelnen Gesellschafters, Ansprüche der Gesellschaft (z.B. auf Schadenersatz gegen einen pflichtwidrigen Geschäftsführer) im eigenen Namen, aber auf Leistung an die GmbH gerichtlich einzuklagen.

  • Wichtig, wenn die Mehrheitsgesellschafter den schädigenden Geschäftsführer decken und die GmbH selbst nicht klagt.

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Können Gesellschafter einer GmbH gezwungen werden, über ihre voll eingezahlte Stammeinlage hinaus weiteres Geld in die GmbH "nachzuschießen"?

Nein, außer es ist ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag von vornherein so vereinbart (vertragliche Nachschusspflicht gem. § 72 GmbHG).

  • Ohne vertragliche Klausel gilt die strenge beschränkte Haftung: Mehr als die Stammeinlage muss der Gesellschafter nie leisten.

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Was ist der rechtliche Unterschied zwischen der „Auflösung“ und der „Vollbeendigung“ einer GmbH?

1. Auflösung (§ 84 GmbHG): z.B. durch GV-Beschluss. Die GmbH stirbt nicht sofort, sondern ändert ihren Zweck auf Abwicklung. Sie bekommt den Zusatz "in Liquidation".

  • 2. Liquidation: Schulden werden bezahlt, Vermögen zu Geld gemacht, der Rest an Gesellschafter verteilt.

  • 3. Vollbeendigung: Erst wenn das alles abgeschlossen ist und die GmbH im Firmenbuch gelöscht wird, hört sie rechtlich auf zu existieren.

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Inwiefern unterscheidet sich der Erwerb von "eigenen Anteilen" (die Gesellschaft kauft Anteile von ihren eigenen Gesellschaftern zurück) zwischen FlexCo und GmbH?

  • GmbH: Der Erwerb eigener Anteile ist grundsätzlich streng verboten (es gibt nur absolute Ausnahme-Sonderfälle).

    • FlexCo: Hat diese Regel von der AG übernommen. Die FlexCo darf (unter bestimmten Schranken) bis zu 33 % ihres eigenen Kapitals erwerben, z.B. um diese Anteile später an Mitarbeiter (als UWA) oder neue Investoren auszugeben.

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Welche zwei speziellen Formen der Kapitalerhöhung kennt die FlexCo (aus dem Aktienrecht), die es bei der GmbH nicht gibt?

Genehmigtes Kapital: Die Generalversammlung ermächtigt die Geschäftsführung schon vorab für maximal 5 Jahre, das Kapital bei Bedarf selbstständig zu erhöhen (spart enorm viel Zeit, wenn ein Investor anklopft).

2. Bedingtes Kapital: Kapital wird nur dann erhöht, wenn Inhaber von bestimmten Rechten (z.B. Mitarbeiter mit Optionen) diese auch wirklich einlösen.

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Warum gibt es bei der FlexCo (und AG) Schutzvorschriften zur "unechten Sachgründung" (Nachgründung) und was bedeuten sie?

Zweck: Verhindern, dass Gründer das Start-up als reine Bargründung anmelden (um die teure Prüfung von Sacheinlagen zu umgehen), und das eingezahlte Geld dann direkt nutzen, um völlig überteuerte Sachwerte von den Gesellschaftern abzukaufen.

  • Verträge über solche Anlagekäufe in den ersten Monaten nach Gründung unterliegen daher strengen Kontrollen und benötigen zwingend die Zustimmung der Gesellschafter.