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Anwartschaftsrecht
ist eine gesicherte Erwerbsposition auf das Eigenrum, bei der der Veräußerer keine einseitige Entziehungsmöglichkeit hat
Sicherheitsübereignung
ist die Übereignung einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung, wobei der Sicherungsgeber die Sache weiter nutzt
dingliche Rechte
sind Rechte an Sachen mit absoluter Wirkung
Publizitätsprinzip
sind dingliche (absolute) Rechtsänderungen die nach außen erkennbar sein müssen
bewegliche Sache: die Übergabe
Grundstück: Eintragung in das Grundbuch
Besitzformen
unmittelbarer Besitzt
mittelbarer Besitzt
Mitbesitz
Teilbesitz
Besitzdiener §855 BGB
Abstraktionsprinzip
ist die wirksamkeit der Übereignung unabhängig vom KV
Trennungsprinzip
Verpflichtigungsgeschäft (KV) ≠ Verfügungsgeschäft (Übereignung)
Eigentumsvorbehalt
ist, dass der Verkäufer Eigentümer bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde
Vindikationslage
ist eine Situation, in der der rechtmäßige Eigentümer einer Sache (der Anspruchsteller) von einer Person (dem Besitzer), die die Sache ohne ein sog. „ Recht zum Besitz" innehält, welcher die Herausgabe dieser Sache gem §985 BGB verlangen kann. → Eigentümer-Besitzer-Verhältnis EBV
Wenn X ein Fahrrad verleiht, Y es aber nicht zurück gibt, ist Y der Besitzer der aber kein Recht mehr zum Besitz hat. Er muss es an den Eigentümer X zurück geben. X befindet sich in der Vindikationslage und kann sein Eigentum gem. §985 BGB. als Herausgabe fordern
Materielle Sache
wird produziert, gehandelt und konsumiert
z.b Bauwerke, Werkzeuge, Waffen und Kleidung
Immaterielle Sachen
in Form von Dienstleistungen
oft als Austausch von know-how oder intellektuellem Eigentum
z.B Patente, Marken, Urheberrechte, Softwaredaten usw
Besitz
Tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Eigentum
Rechtliche Herrschaft über eine Sache (bewegl. & unbewegl. Sache)