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Eine Sammlung von wichtigen rechtlichen Begriffen und deren Definitionen, die im Zusammenhang mit dem deutschen Zivilrecht stehen.
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Natürliche Personen
Rechtsfähige Menschen gemäß § 1 BGB.
Juristische Personen
Einrichtungen, die selbst stehen und Rechte und Pflichten haben.
BGB-Gesellschaft
Eine Gesellschaft nach dem BGB, die rechtsfähig ist, wenn sie nach außen handelt.
Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit einer Person oder Gesellschaft, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Haftung Gesellschafter
Die Gesellschafter haften für die Gesellschaftsverbindlichkeiten gemäß §§ 128ff. HGB.
Parteifähigkeit
Die Fähigkeit, in einem Prozess als Kläger oder Beklagter aufzutreten.
Erbengemeinschaft
Eine Gemeinschaft von Erben; sie selbst ist nicht rechtsfähig.
Primäransprüche
Ansprüche, die sich direkt aus einem Vertrag ergeben.
Sekundäransprüche
Ansprüche, die entstehen, wenn eine primäre Leistungspflicht verletzt wird.
Quasivertragliche Ansprüche
Ansprüche, die außerhalb eines vertraglichen Verhältnisses, aber ähnlich einem Vertrag entstehen.
Dingliche Ansprüche
Ansprüche, die auf ein Recht an einer bestimmten Sache gerichtet sind.
Deliktische Ansprüche
Ansprüche, die aufgrund einer unerlaubten Handlung entstehen.
Unmöglichkeit
Wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann.
Sicherheitsleistung
Eine Garantie oder Sicherheit, die gegeben wird, um einen Anspruch abzusichern.
Gutgläubiger Erwerb
Der Erwerb eines Rechts durch eine Person, die in gutem Glauben ist, das Recht zu erwerben.
Akzessorietät
Das Prinzip, dass das Bestehen eines Rechtes von einem anderen Recht abhängt.
Verjährung
Die gesetzliche Frist, nach der Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können.
Schutzpflichten
Pflichten, die darauf abzielen, andere vor Schäden zu bewahren.
Anfechtung
Die Zurückweisung einer Willenserklärung aus bestimmten Gründen.
Wettlauf der Sicherungsrechte
Situation, in der zwei oder mehr Sicherungsrechte auf dasselbe Vermögen gerichtet sind.
Deliktsfähigkeit
Die Fähigkeit, für ein schädigendes Verhalten rechtlich verantwortlich gemacht zu werden.
Eingriffs- und Nutzungskondiktion
Ansprüche, die entstehen, wenn jemand unrechtmäßig in das Vermögen eines anderen eingreift.
Verwendungsersatz
Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen, die für eine Sache getätigt wurden.
Vormerkung
Ein Mittel zur Sicherstellung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks.
Hypothek
Ein akzessorisches Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung.
Grundschuld
Ein nicht akzessorisches Grundpfandrecht, das keine Forderung voraussetzt.
Nichtigkeit
Die Unwirksamkeit einer Willenserklärung oder eines Rechtsgeschäfts.
Aufwendung
Freiwillige, zweckgerichtete Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen.
Wertungsfreiheit
Die Freiheit von Verwertungsansprüchen durch gesetzliche Regelungen.
Mängelhaftung
Die Haftung des Verkäufers bei Lieferung mangelhafter Ware.
Ersatzanspruch
Der Anspruch auf Rückgabe oder Ausgleich von Leistungen, die aus einem rechtlichen Grund geleistet wurden.