6ter und 10 Abschnitt

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§269 Widerstand gegen die Staatsgewalt (Nötigungsdelikt)

(Jeder)Wer Behörde :

~Gewalt

~Drohung mit Gewalt

Und Beamten : sind Opfer

~Gewalt

~gefährliche Drohung.

~Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben

……..an einer Amtshandlung hindert. —> weniger als verhindern aber mehr als beeinträchtigen /verzögern

Qualifizierung : Wenn Schwere Nötigung durch gefährliche Drohung vorliegt

Abs 2,.

Wer die Behörde mit Gewalt oder Drohung durch Gewalt ODER Beamte mit Gewalt oder gefährlicher Drohung nötigt oder dadurch zu einer Amtshandlung nötigt.

Abs 3. Amtshandlung Definition:

Als Amtshandlung im Sinn des Abs 1. und Abs 2. gilt nur eine Handlung , durch die der Beamten als Organ der Hoheitsverwaltung oder der Gerichtsbarkeit eine Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt.

(Hoheitsverwaltung - Verwaltungsübertretungen ) (Gerichtsbarkeit - Gerichtsdelikte)

Hindern : Verzögern, Unterbrechen, Stören etc.

Verhindern : Abbrechen, Stoppen, Beenden etc.

Abs 4.

Strafausschließungsgründe :

  • wenn Amtshandlung unzulässig ist

  • oder gegen das StGB verstößt

Echte Konkurrenz : zwischen §269 und §84

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§270 Tätlicher Angriff auf einen Beamten

Wer einen Beamten während einer Amtshandlung tätlich angreift.

Tätlich angreift - die vorsätzliche körperliche Einwirkung gegen einen anderen

§269/4 gilt entsprechend.

§84 Qualifizierung StGB verdrängt §270 aber nicht §269.

—> zb §82 SPG i.V.m §85 SPG wird zu §270 wenn ein tätlicher Angriff erfolgt. Die VÜ stirbt und die gerichtlich strafbare Handlung lebt auf!

Wenn Widerstand weiter vorhanden, dann §269 StGB.

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Definition Geschlechtliche Handlung

Jede objektiv sexuell bezogene Handlung, wobei ein Geschlechtsteil involviert ist

4
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(Qualifizierte) Geschlechtliche Handlungen

  • Penetration mit Körperteilen

  • Penetration mit Gegenständen

  • Oralsex

  • Vaginalsex

  • Analsex

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(Einfache) Geschlechtliche Handlungen

  • Selbstbefriedigung , mittels Berührung oder Penetration

  • Berühren der Brust, mehr als Ankommen

  • Fremdbefriedigung , Mann und Frau auf die Geschlechtsteile greifen

6
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§201 Vergewaltigung

Grundtatbestand, Verbrechen

(An sich) geschlechtliche Handlungen : alle qualifizierten und einfache geschlechtliche Handlungen

Abs 1. Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit :

  • Personengewalt

  • Freiheitsentziehung

  • Drohung mit Gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben

…nötigt.

Beischlaf : Vaginalsex, Penis in Vagina —→ gleichzusetzen mit den qualifizierten geschlechtliche Handlung

Abs 2. Qualifizierung

  • schwere KV nach 84/1 —→ EF

  • oder Tod (auch SM/SV) —→ EF

  • Bewirkt Schwangerschaft —→ EF

  • Über längere Zeit hindurch in einem qualvollen Zustand —→ DV

  • Besondere Weise erniedrigt —→ DV

Erfolgsqualifizierung: wenigstens Fahrlässig (§6) verursacht —→ EF

Deliktsqualifizierung: Vorsätzlich verursacht —→ DV

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§202 Geschlechtliche Nötigung

Abs 1. Wer außer den Fällen des §201 (ausdrückliche Subsidiarität) eine Person zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung an sich mit :

  • Gewalt —» die nicht in §201 enthalten ist

  • Gefährlicher Drohung

..nötigt.

8
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§218 (Blitzangriff ) Sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen

(Ermächtigungsdelikt)

Abs 1. Wer eine Person durch eine geschlechtlichen Handlung (Offizialsdelikt)

  1. An ihr oder,

  2. Vor ihr ein berechtigtes Ärgernis erregt (es ist Unerwünscht)

..belästigt. —> hauptsächlich Selbstberührung/ Selbstbefriedigung

Wenn es ein Blitzangriff (also kein Willensbruch) ist , dann ist es immer §218. Opfer kann sich keinen Willen bilden.

Abs 1a. Pograpscher Paragraf (Offizialsdelikt)

Ebenso : eine andere Person

  • intensive Berührung —→ zmndst. ein Klaps oder ein Griff

  • Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle (Oberschenkelinnenseite, Gesäß , in der Nähe des Schambereiches )

  • Ihre Würde verletzt —→ Unerwünscht

Abs 1b. Dick-Pic Paragraf

Eine Person belästigt und unaufgefordert und absichtlich :

  • durch Telekommunikation/ Computersystems

  • Eine Bildaufnahme (Video, GIF, Fotos)

  • menschliche Genitalien

  • Bearbeitete Bildaufnahmen (Photoshop)

  • Künstlich erstelltes Material

….übermittelt.

Aber auch Tatzeit abhängig. In Theorie mit §107a anzeigbar.

Abs 2. Öffentlich geschlechtliche Handlung (Offizialsdelikt)

  • öffentlich und unter Umständen (ob tatsächlich jemand gestört wird) —> Anstandsverletzung

  • Unmittelbare Wahrnehmung

  • Geschlechtliche Handlung

  • Berechtigtes Ärgernis

Abs 2a. Mittäterschaft (Erfolgsdelikt)

  • mehrerer Menschen

  • Wissentlichkeit

  • Sexuelle Belästigung

  • Geschehen

  • Teilgenommen

Abs 2b. Unmittelbarer Täter

Wer eine sexuelle Belästigung nach Abs 1.Z1 oder Abs 1a mit

  • Zusammenkunft (mind 2 Personen)

  • Verabredeter Verbindung

…begeht.

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