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Umfassende Vokabel-Karteikarten zu Berufsrecht, Ausbildung, Theoriemodellen, Praxisformen, Sozialversicherung und staatsrechtlichen Grundlagen in der Physiotherapie.
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Stundenumfang der Physiotherapieausbildung
Gesamtumfang von 4.500 Stunden, bestehend aus 2.900 Stunden theoretischem Unterricht (Schule) und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung (Praktikum), mit maximal 480 Stunden zulässigen Fehlzeiten.
Voraussetzungen für die Berufserlaubnis (Physiotherapie)
Erfolgreiches Ablegen der staatlichen Prüfungen (bis Note 4), Nachweis der Pflichtstunden in Theorie und Praxis ohne Überschreiten der Fehlzeiten sowie Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests und eines Führungszeugnisses.
Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
1994 in Kraft getretenes Bundesgesetz, das die Berufsbezeichnung 'Physiotherapeut' gesetzlich schützt sowie die Ausbildungsinhalte, Stundenumfänge, Prüfungen und die grundsätzliche Verordnungspflicht durch den Arzt regelt.
Berufsordnung der Physiotherapeuten
1979 vom ZVK in Gießen verabschiedetes und 1999 erneuertes Regelwerk über die Grundsätze des beruflichen Selbstverständnisses, die Patientenwürde, Behandlungsdokumentation und Aufklärungspflichten.
Aufgaben der Physiotherapie auf Makroebene
Übergeordnete Versorgungs- und Systemaufgaben wie Rehabilitation, Akutbehandlungen, Präventionsarbeit, wissenschaftliches Arbeiten und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitsteam.
Aufgaben der Physiotherapie auf Mikroebene
Unmittelbare therapeutische Wirkungen am Patienten, darunter Schmerzlinderung, Erhalt oder Verbesserung der Beweglichkeit, Muskelkräftigung, Durchblutungsverbesserung und das Lösen von Gewebeverspannungen.
Biomedizinisches Modell
Medizinisches Paradigma, das Krankheit als messbare Abweichung von der biologischen Norm definiert, Körper und Geist strikt trennt und nach rein organischen bzw. biochemischen Ursachen sucht.
Biopsychosoziales Modell
Ganzheitliches Krankheitsmodell nach Engel und Kleinman, das biologische, seelische und soziale Komponenten integriert und zwischen Disease (Dysfunktion), Illness (subjektives Erleben) und Sickness (soziale Folgen) unterscheidet.
ICF-Modell (WHO)
2001 von der WHO veröffentlichte 'International Classification of Functioning, Disability and Health', die Gesundheit und Funktionsfähigkeit anhand von Körperfunktionen/-strukturen, Aktivitäten, Teilhabe (Partizipation) sowie Kontextfaktoren erfasst.
Gemeinschaftspraxis
Zusammenschluss mehrerer Therapeuten zu einem gemeinschaftlichen Unternehmen mit mehreren Inhabern, bei dem in einen gemeinsamen Abrechnungstopf gewirtschaftet wird und Haftungsrisiken gesellschaftsrechtlich geteilt werden.
Praxengemeinschaft
Organisatorische Kooperation, bei der mehrere Therapeuten eigenständig unter einem Dach arbeiten und lediglich Praxisräume teilen, jedoch eigene wirtschaftliche Abrechnungstöpfe führen und rechtlich voneinander unabhängig bleiben.
Freie Mitarbeit
Form der selbstständigen Tätigkeit, bei der ein Therapeut auf eigene Rechnung mit einer freien Praxis kooperiert, sich selbst absichert und eine Raummiete prozentual oder pro Patient an die Praxis entrichtet.
Heilmittelverordnung (Muster 13)
Offizielles Formular für physiotherapeutische Verordnungen, das regulär innerhalb von 28 Tagen (bei dringlicher Kennzeichnung innerhalb von 14 Tagen) begonnen werden muss und spätestens nach 14 Tagen die Folgebehandlung erfordert.
Zuzahlungspflicht bei Heilmitteln
Gesetzliche Pflicht erwachsener Versicherter, 10 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 10 % des gesamten Heilmittelwerts selbst zu zahlen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung über die Belastungsgrenze (1 % für chronisch Kranke, 2 % regulär) vorliegt.
Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Strafrechtliche Pflicht von Heilberufen, über alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, Befunde, Diagnosen und Beobachtungen gegenüber Dritten und Angehörigen Stillschweigen zu bewahren.
Bismarck-Modell
Sozialversicherungsbasiertes Gesundheitssystem (wie in Deutschland), das paritätisch über gesetzliche Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird und auf dem Solidaritätsprinzip beruht.
Beveridge-Modell
Nationaler Gesundheitsdienst (wie der NHS in Großbritannien), der staatlich organisiert und steuerfinanziert ist, um allen Bürgern eine universelle medizinische Grundversorgung bereitzustellen.
Marktmodell (Gesundheitswesen)
Privatwirtschaftlich geprägtes System (wie in den USA), bei dem die Absicherung vor allem über freiwillige private Versicherungsverträge erfolgt und kein allgemeiner staatlicher Versicherungszwang für alle Bürger besteht.
Fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung
Die gesetzlichen Pflichtversicherungen: Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1885), Rentenversicherung (1889/1911), Arbeitslosenversicherung (1927) und soziale Pflegeversicherung (1995).
Arbeitsvertrag
Schuldrechtlicher, gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Mutterschutzfristen
Gesetzliche Beschäftigungsverbote für Schwangere und Wöchnerinnen, die standardmäßig 6 Wochen vor der Entbindung beginnen und 8 Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) enden.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Schutzgesetz für beschäftigte Personen unter 18 Jahren, das Höchstarbeitszeiten von maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich sowie Arbeitszeiten im Zeitfenster von 06:00 bis 20:00 Uhr festlegt.
Rechtsfähigkeit
Die rechtliche Eignung, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein; sie beginnt bei natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt und endet mit deren Tod.
Geschäftsfähigkeit
Die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen; gegliedert in Geschäftsunfähigkeit (unter 7 Jahren), beschränkte Geschäftsfähigkeit (7 bis 18 Jahre) und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahren).
Deliktsfähigkeit
Die Fähigkeit, durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzpflichtig zu werden; unterteilt in doppelt beschränkt (7 bis 9 Jahre), einfach beschränkt (10 bis 18 Jahre) und voll deliktsfähig (ab 18 Jahren).
Individualrechtsgüter
Rechtsgüter der Rechtsordnung, die dem Schutz und der Unversehrtheit des einzelnen Menschen dienen, wie etwa Leben, körperliche Gesundheit, persönliche Freiheit und Eigentum.
Universalrechtsgüter
Rechtsgüter, die dem Schutz der Rechtsgemeinschaft und der Allgemeinheit dienen, wie beispielsweise die staatliche Ordnung, Rechtspflege und die öffentliche Sicherheit.
Drei-Elemente-Lehre
Staatsrechtliche Definition, nach der ein Staat durch das Zusammentreffen von drei konstitutiven Merkmalen bestimmt wird: Staatsgebiet, Staatsvolk und souveräne Staatsgewalt.
Gewaltenteilung (BRD)
Aufteilung der Staatsmacht in Gesetzgebung (Legislative: Bundestag/Bundesrat), vollziehende Gewalt (Exekutive: Bundesregierung) und Rechtsprechung (Judikative: Bundesgerichte), unabänderlich geschützt durch Art. 79 Abs. 3 GG.
Arzneimittelgesetz (AMG)
Bundesgesetz zur Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, das Zulassung, Herstellung, klinische Prüfungen, Verfallsdaten und die behördliche Überwachung regelt.
Ausscheider (Infektionsschutz)
Definition im Seuchenrecht für Personen, die vermehrungsfähige Krankheitserreger ausscheiden und dadurch für andere ansteckend sind, ohne selbst klinische Krankheitssymptome aufzuweisen.
Medizingeräteverordnung
Regelwerk für medizinisch-technische Geräte, welches diese nach Gefährdungspotenzial in vier Gruppen einteilt und Betreibern das Führen eines Bestandsverzeichnisses sowie CE-Kennzeichnungen vorschreibt.