Berufskunde und rechtliche Grundlagen in der Physiotherapie

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Umfassende Vokabel-Karteikarten zu Berufsrecht, Ausbildung, Theoriemodellen, Praxisformen, Sozialversicherung und staatsrechtlichen Grundlagen in der Physiotherapie.

Last updated 2:18 PM on 10/11/26
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Stundenumfang der Physiotherapieausbildung

Gesamtumfang von 4.500 Stunden, bestehend aus 2.900 Stunden theoretischem Unterricht (Schule) und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung (Praktikum), mit maximal 480 Stunden zulässigen Fehlzeiten.

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Voraussetzungen für die Berufserlaubnis (Physiotherapie)

Erfolgreiches Ablegen der staatlichen Prüfungen (bis Note 4), Nachweis der Pflichtstunden in Theorie und Praxis ohne Überschreiten der Fehlzeiten sowie Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests und eines Führungszeugnisses.

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Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)

1994 in Kraft getretenes Bundesgesetz, das die Berufsbezeichnung 'Physiotherapeut' gesetzlich schützt sowie die Ausbildungsinhalte, Stundenumfänge, Prüfungen und die grundsätzliche Verordnungspflicht durch den Arzt regelt.

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Berufsordnung der Physiotherapeuten

1979 vom ZVK in Gießen verabschiedetes und 1999 erneuertes Regelwerk über die Grundsätze des beruflichen Selbstverständnisses, die Patientenwürde, Behandlungsdokumentation und Aufklärungspflichten.

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Aufgaben der Physiotherapie auf Makroebene

Übergeordnete Versorgungs- und Systemaufgaben wie Rehabilitation, Akutbehandlungen, Präventionsarbeit, wissenschaftliches Arbeiten und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitsteam.

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Aufgaben der Physiotherapie auf Mikroebene

Unmittelbare therapeutische Wirkungen am Patienten, darunter Schmerzlinderung, Erhalt oder Verbesserung der Beweglichkeit, Muskelkräftigung, Durchblutungsverbesserung und das Lösen von Gewebeverspannungen.

7
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Biomedizinisches Modell

Medizinisches Paradigma, das Krankheit als messbare Abweichung von der biologischen Norm definiert, Körper und Geist strikt trennt und nach rein organischen bzw. biochemischen Ursachen sucht.

8
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Biopsychosoziales Modell

Ganzheitliches Krankheitsmodell nach Engel und Kleinman, das biologische, seelische und soziale Komponenten integriert und zwischen Disease (Dysfunktion), Illness (subjektives Erleben) und Sickness (soziale Folgen) unterscheidet.

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ICF-Modell (WHO)

2001 von der WHO veröffentlichte 'International Classification of Functioning, Disability and Health', die Gesundheit und Funktionsfähigkeit anhand von Körperfunktionen/-strukturen, Aktivitäten, Teilhabe (Partizipation) sowie Kontextfaktoren erfasst.

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Gemeinschaftspraxis

Zusammenschluss mehrerer Therapeuten zu einem gemeinschaftlichen Unternehmen mit mehreren Inhabern, bei dem in einen gemeinsamen Abrechnungstopf gewirtschaftet wird und Haftungsrisiken gesellschaftsrechtlich geteilt werden.

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Praxengemeinschaft

Organisatorische Kooperation, bei der mehrere Therapeuten eigenständig unter einem Dach arbeiten und lediglich Praxisräume teilen, jedoch eigene wirtschaftliche Abrechnungstöpfe führen und rechtlich voneinander unabhängig bleiben.

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Freie Mitarbeit

Form der selbstständigen Tätigkeit, bei der ein Therapeut auf eigene Rechnung mit einer freien Praxis kooperiert, sich selbst absichert und eine Raummiete prozentual oder pro Patient an die Praxis entrichtet.

13
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Heilmittelverordnung (Muster 13)

Offizielles Formular für physiotherapeutische Verordnungen, das regulär innerhalb von 28 Tagen (bei dringlicher Kennzeichnung innerhalb von 14 Tagen) begonnen werden muss und spätestens nach 14 Tagen die Folgebehandlung erfordert.

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Zuzahlungspflicht bei Heilmitteln

Gesetzliche Pflicht erwachsener Versicherter, 10 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 10 % des gesamten Heilmittelwerts selbst zu zahlen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung über die Belastungsgrenze (1 % für chronisch Kranke, 2 % regulär) vorliegt.

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Schweigepflicht (§ 203 StGB)

Strafrechtliche Pflicht von Heilberufen, über alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, Befunde, Diagnosen und Beobachtungen gegenüber Dritten und Angehörigen Stillschweigen zu bewahren.

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Bismarck-Modell

Sozialversicherungsbasiertes Gesundheitssystem (wie in Deutschland), das paritätisch über gesetzliche Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird und auf dem Solidaritätsprinzip beruht.

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Beveridge-Modell

Nationaler Gesundheitsdienst (wie der NHS in Großbritannien), der staatlich organisiert und steuerfinanziert ist, um allen Bürgern eine universelle medizinische Grundversorgung bereitzustellen.

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Marktmodell (Gesundheitswesen)

Privatwirtschaftlich geprägtes System (wie in den USA), bei dem die Absicherung vor allem über freiwillige private Versicherungsverträge erfolgt und kein allgemeiner staatlicher Versicherungszwang für alle Bürger besteht.

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Fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung

Die gesetzlichen Pflichtversicherungen: Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1885), Rentenversicherung (1889/1911), Arbeitslosenversicherung (1927) und soziale Pflegeversicherung (1995).

20
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Arbeitsvertrag

Schuldrechtlicher, gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

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Mutterschutzfristen

Gesetzliche Beschäftigungsverbote für Schwangere und Wöchnerinnen, die standardmäßig 6 Wochen vor der Entbindung beginnen und 8 Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) enden.

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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Schutzgesetz für beschäftigte Personen unter 18 Jahren, das Höchstarbeitszeiten von maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich sowie Arbeitszeiten im Zeitfenster von 06:00 bis 20:00 Uhr festlegt.

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Rechtsfähigkeit

Die rechtliche Eignung, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein; sie beginnt bei natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt und endet mit deren Tod.

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Geschäftsfähigkeit

Die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen; gegliedert in Geschäftsunfähigkeit (unter 7 Jahren), beschränkte Geschäftsfähigkeit (7 bis 18 Jahre) und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahren).

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Deliktsfähigkeit

Die Fähigkeit, durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzpflichtig zu werden; unterteilt in doppelt beschränkt (7 bis 9 Jahre), einfach beschränkt (10 bis 18 Jahre) und voll deliktsfähig (ab 18 Jahren).

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Individualrechtsgüter

Rechtsgüter der Rechtsordnung, die dem Schutz und der Unversehrtheit des einzelnen Menschen dienen, wie etwa Leben, körperliche Gesundheit, persönliche Freiheit und Eigentum.

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Universalrechtsgüter

Rechtsgüter, die dem Schutz der Rechtsgemeinschaft und der Allgemeinheit dienen, wie beispielsweise die staatliche Ordnung, Rechtspflege und die öffentliche Sicherheit.

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Drei-Elemente-Lehre

Staatsrechtliche Definition, nach der ein Staat durch das Zusammentreffen von drei konstitutiven Merkmalen bestimmt wird: Staatsgebiet, Staatsvolk und souveräne Staatsgewalt.

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Gewaltenteilung (BRD)

Aufteilung der Staatsmacht in Gesetzgebung (Legislative: Bundestag/Bundesrat), vollziehende Gewalt (Exekutive: Bundesregierung) und Rechtsprechung (Judikative: Bundesgerichte), unabänderlich geschützt durch Art. 79 Abs. 3 GG.

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Arzneimittelgesetz (AMG)

Bundesgesetz zur Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, das Zulassung, Herstellung, klinische Prüfungen, Verfallsdaten und die behördliche Überwachung regelt.

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Ausscheider (Infektionsschutz)

Definition im Seuchenrecht für Personen, die vermehrungsfähige Krankheitserreger ausscheiden und dadurch für andere ansteckend sind, ohne selbst klinische Krankheitssymptome aufzuweisen.

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Medizingeräteverordnung

Regelwerk für medizinisch-technische Geräte, welches diese nach Gefährdungspotenzial in vier Gruppen einteilt und Betreibern das Führen eines Bestandsverzeichnisses sowie CE-Kennzeichnungen vorschreibt.