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Vokabel-Lernkarten zu den Grundlagen der europäischen Integration, den zentralen EU-Institutionen, Gesetzgebungsverfahren, Rechtsakten, Zuständigkeiten und Prinzipien des Unionsrechts.
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EGKS (1951)
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl; eine Zusammenarbeit im Bereich Kohle und Stahl von 1951.
Römische Verträge (1957)
Verträge von 1957, die zur Gründung der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und Euratom führten.
Vertrag von Maastricht (1992/93)
Vertrag, der in den Jahren 1992/93 zur offiziellen Gründung der Europäischen Union (EU) führte.
Europäischer Binnenmarkt (1993)
Wirtschaftsraum der EU seit 1993 mit den 4 Grundfreiheiten: Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
Vertrag von Lissabon (2009)
Vertrag von 2009 und wichtigste Grundlage der heutigen EU-Struktur; er verleiht der EU eine eigene Rechtspersönlichkeit, stärkt das Europäische Parlament und regelt Subsidiarität sowie den EU-Austritt.
Brexit (2020)
Der im Jahr 2020 erfolgte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Europäischer Rat
EU-Institution bestehend aus den 27 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten; zuständig für Grundsatzentscheidungen und die Festlegung der politischen Richtung.
Europäisches Parlament (EP)
Direkt von den EU-Bürgern gewählte EU-Institution bestehend aus 704 Abgeordneten plus Präsident; zuständig für Gesetzgebung (zusammen mit dem Rat der EU), Haushalt und Kontrolle.
Rat der EU (Ministerrat)
EU-Organ bestehend aus 27 Ministern der Mitgliedstaaten; teilt sich die Aufgaben der Gesetzgebung und der Haushaltsentscheidungen mit dem Europäischen Parlament.
EU-Kommission
Aus 25 Kommissaren, dem Kommissionspräsidenten und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik bestehendes EU-Organ; besitzt das Initiativrecht für EU-Gesetze und überwacht die Verträge (Motor der Integration).
EuGH (Europäischer Gerichtshof)
EU-Institution bestehend aus 1 Richter je Mitgliedsland und 9 Generalanwälten; zuständig für die Auslegung und Kontrolle des EU-Rechts.
Verordnung (EU-Rechtsakt)
Ein EU-Rechtsakt, der in allen Mitgliedstaaten verbindlich, unmittelbar anwendbar ist und direkt in vollem Umfang gilt.
Richtlinie (EU-Rechtsakt)
Ein EU-Rechtsakt, bei dem die EU ein Ziel vorgibt und die Mitgliedstaaten entscheiden, wie sie dieses Ziel in nationales Recht umsetzen.
Beschluss (EU-Rechtsakt)
Ein EU-Rechtsakt, der für die konkret festgelegten Adressaten (z. B. bestimmte Mitgliedstaaten) verbindlich ist.
Empfehlung und Stellungnahme
Nicht verbindliche Äußerungen bzw. Ratschläge von EU-Institutionen.
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
Prinzip des Unionsrechts, wonach die EU nur dann handeln darf, wenn die Mitgliedstaaten ihr durch die Verträge ausdrücklich eine Zuständigkeit übertragen haben.
Subsidiaritätsprinzip
Prinzip, wonach Entscheidungen möglichst bürgernah auf der niedrigstmöglichen geeigneten Ebene getroffen werden sollen und die EU nur handelt, wenn eine Regelung auf EU-Ebene wirksamer ist als auf nationaler Ebene.
Vorrang des Unionsrechts
Grundsatz, dass EU-Recht bei Kollisionen mit nationalem Recht grundsätzlich Vorrang hat (innerhalb der übertragenen EU-Zuständigkeiten).
Primärrecht
Die vertragliche Grundlage des EU-Rechtssystems, bestehend aus den EU-Verträgen (EUV und AEUV) sowie der EU-Grundrechtecharta.
Sekundärrecht
Von den EU-Institutionen erlassene Rechtsakte (wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse), die auf der Grundlage des Primärrechts aufbauen.
Ausschließliche Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich, in dem grundsätzlich nur die EU verbindliche Rechtsakte erlassen darf (z. B. Zollunion, gemeinsame Handelspolitik, Währungspolitik im Euroraum).
Geteilte Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich, in dem sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten handeln können (z. B. Umwelt, Verkehr, Energie, Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Landwirtschaft).
Unterstützende Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich, in dem die EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten lediglich unterstützt oder ergänzt (z. B. Bildung, Kultur, Sport, Tourismus).
EU als Mehrebenensystem
Bezeichnung für die politisch-institutionelle Struktur der EU, in der Entscheidungen auf mehreren miteinander verflochtenen Ebenen (nationaler Staat und EU-Ebene) durch verschiedene Akteure getroffen werden.
Demokratiedefizit der EU
Kritische Diskussion über die Legitimationsstruktur der EU, begründet u. a. durch die fehlende Direktwahl der Kommission, Distanz der Wähler zur Gesetzesinitiative und die Komplexität der Prozesse.