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Lernkarteikarten im Vokabelstil zur Vorbereitung auf die BFK-Klassenarbeit zu Themen wie Duale Ausbildung, Rechte und Pflichten, Jugendarbeitsschutzgesetz, Urlaubsanspruchsberechnung und Vertragsbeendigung.
Duales System – Berufsschule
Vermittelt Fachtheorie und Allgemeinbildung auf Grundlage des Lehrplans und Schulgesetzes; das Personal besteht aus Lehrkräften, der Abschluss ist das Berufsschulzeugnis und die Finanzierung erfolgt öffentlich bzw. durch den Staat.
Duales System – Ausbildungsbetrieb
Vermittelt Fachpraxis und Arbeitsalltag auf Grundlage der Ausbildungsordnung und des Berufsbildungsgesetzes; das Personal umfasst die Ausbilder, der Abschluss erfolgt über eine Kammerprüfung (z. B. IHK) und die Finanzierung erfolgt privat durch den Betrieb.
Aufgaben der IHK (Industrie- und Handelskammer)
Registriert und prüft Ausbildungsverträge, führt Zwischen- und Abschlussprüfungen während der Ausbildung durch und berät Auszubildende sowie Betriebe.
Berufsausbildungsvertrag – Form und Unterschriften
Muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen werden. Er erfordert die Unterschriften vom Betrieb und vom Azubi; bei minderjährigen Azubis müssen zwingend beide Elternteile bzw. gesetzliche Vertreter unterschreiben.
Berufsausbildungsvertrag – Wesentliche Inhalte
Umfasst Ausbildungsziel, Beginn und Dauer, tägliche Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsbedingungen.
Lernpflicht
Pflicht des Azubis, sich aktiv zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
Sorgfaltspflicht
Pflicht des Azubis, übertragene Aufgaben ordentlich zu erledigen und Werkzeuge pfleglich zu behandeln.
Teilnahmepflicht
Pflicht des Azubis zum pünktlichen Besuch der Berufsschule und aller Prüfungen.
Weisungsgebundenheit
Pflicht des Azubis, die Anweisungen des Ausbilders zu befolgen.
Schweigepflicht
Pflicht des Azubis, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.
Ausbildungspflicht
Pflicht des Ausbilders, dem Azubi die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Erreichen des Ausbildungsziels zu fördern.
Kostenlose Arbeitsmittel
Pflicht des Ausbilders, dem Auszubildenden Werkzeuge und Unterlagen unentgeltlich bereitzustellen.
Freistellungspflicht
Pflicht des Ausbilders, den Azubi für die Teilnahme an der Berufsschule und an Prüfungen von der betrieblichen Arbeit freizustellen.
Angemessene Vergütung
Pflicht des Ausbilders, die vereinbarte Ausbildungsvergütung pünktlich und rechtzeitig an den Azubi zu bezahlen.
Schutzpflicht & Zweckentsprechung
Pflicht des Ausbilders zum Schutz des Azubis sowie die Vorgabe, keine fachfremden Arbeiten zu übertragen.
Arbeitszeit nach JArbSchG
Für Jugendliche gilt eine maximale Arbeitszeit von 8Stunden am Tag und maximal 40Stunden pro Woche.
Pausenregelung nach JArbSchG
Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6Stunden sind 30min Pause vorgeschrieben, bei mehr als 6Stunden sind es 60min. Eine Pause muss mindestens 15min lang sein, um als solche zu zählen.
Nachtruhe und tägliche Freizeit nach JArbSchG
Jugendliche dürfen nur zwischen 6:00Uhr und 20:00Uhr arbeiten; zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
Wochenende und Berufsschulanrechnung nach JArbSchG
Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche; Samstags- und Sonntagsarbeit ist in der Regel verboten. Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird wie ein voller Arbeitstag mit 8Stunden angerechnet.
Erstuntersuchung (Arztuntersuchung nach JArbSchG)
Ärztliche Untersuchung, die vor Beginn der Ausbildung für jugendliche Azubis zwingend erforderlich ist und zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate sein darf.
Werktage vs. Arbeitstage
Werktage umfassen Montag bis Samstag (6Tage pro Woche, Samstag zählt auch bei Nichtarbeit mit); Arbeitstage umfassen Montag bis Freitag (5Tage pro Woche, normale Büroarbeitswoche).
Umrechnung von Werktagen in Arbeitstage
Der Werktagsurlaub wird zuerst durch 6 geteilt und anschließend mit 5 multipliziert (z. B. 624×5=20Arbeitstage).
Berechnung des Teiljahresurlaubs
Der Jahresurlaub wird durch 12 geteilt und danach mit der Anzahl der im Kalenderjahr noch verbleibenden vollen Arbeitsmonate multipliziert (z. B. 1230×4=10Urlaubstage).
Reguläre Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Erfolgt mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit oder bei vorzeitigem Bestehen der Abschlussprüfung am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses.
Kündigung in der Probezeit
Kann während der 1 bis maximal 4 Monate dauernden Probezeit jederzeit, ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen erfolgen; die Schriftform ist erforderlich.
Fristlose Kündigung nach der Probezeit
Kündigung aus wichtigem Grund, die nur bei schweren Verstößen (z. B. Diebstahl) zulässig ist und zwingend schriftlich mit Begründung erfolgen muss.
Ordentliche Kündigung durch den Azubi
Nach der Probezeit nur mit einer Frist von 4 Wochen möglich und nur dann zulässig, wenn der Auszubildende die Ausbildung komplett aufgeben oder den Beruf wechseln möchte.
Aufhebungsvertrag
Die einvernehmliche Auflösung des Ausbildungsvertrags im gegenseitigen Einverständnis zwischen Betrieb und Auszubildendem.