BFK-Klassenarbeit: Berufsausbildung im Dualen System, Rechte und Pflichten, JArbSchG, Urlaub und Kündigung

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Lernkarteikarten im Vokabelstil zur Vorbereitung auf die BFK-Klassenarbeit zu Themen wie Duale Ausbildung, Rechte und Pflichten, Jugendarbeitsschutzgesetz, Urlaubsanspruchsberechnung und Vertragsbeendigung.

28 Terms

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Duales System – Berufsschule

Vermittelt Fachtheorie und Allgemeinbildung auf Grundlage des Lehrplans und Schulgesetzes; das Personal besteht aus Lehrkräften, der Abschluss ist das Berufsschulzeugnis und die Finanzierung erfolgt öffentlich bzw. durch den Staat.

2
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Duales System – Ausbildungsbetrieb

Vermittelt Fachpraxis und Arbeitsalltag auf Grundlage der Ausbildungsordnung und des Berufsbildungsgesetzes; das Personal umfasst die Ausbilder, der Abschluss erfolgt über eine Kammerprüfung (z. B. IHK) und die Finanzierung erfolgt privat durch den Betrieb.

3
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Aufgaben der IHK (Industrie- und Handelskammer)

Registriert und prüft Ausbildungsverträge, führt Zwischen- und Abschlussprüfungen während der Ausbildung durch und berät Auszubildende sowie Betriebe.

4
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Berufsausbildungsvertrag – Form und Unterschriften

Muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen werden. Er erfordert die Unterschriften vom Betrieb und vom Azubi; bei minderjährigen Azubis müssen zwingend beide Elternteile bzw. gesetzliche Vertreter unterschreiben.

5
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Berufsausbildungsvertrag – Wesentliche Inhalte

Umfasst Ausbildungsziel, Beginn und Dauer, tägliche Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsbedingungen.

6
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Lernpflicht

Pflicht des Azubis, sich aktiv zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen.

7
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Sorgfaltspflicht

Pflicht des Azubis, übertragene Aufgaben ordentlich zu erledigen und Werkzeuge pfleglich zu behandeln.

8
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Teilnahmepflicht

Pflicht des Azubis zum pünktlichen Besuch der Berufsschule und aller Prüfungen.

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Weisungsgebundenheit

Pflicht des Azubis, die Anweisungen des Ausbilders zu befolgen.

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Schweigepflicht

Pflicht des Azubis, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

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Ausbildungspflicht

Pflicht des Ausbilders, dem Azubi die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Erreichen des Ausbildungsziels zu fördern.

12
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Kostenlose Arbeitsmittel

Pflicht des Ausbilders, dem Auszubildenden Werkzeuge und Unterlagen unentgeltlich bereitzustellen.

13
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Freistellungspflicht

Pflicht des Ausbilders, den Azubi für die Teilnahme an der Berufsschule und an Prüfungen von der betrieblichen Arbeit freizustellen.

14
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Angemessene Vergütung

Pflicht des Ausbilders, die vereinbarte Ausbildungsvergütung pünktlich und rechtzeitig an den Azubi zu bezahlen.

15
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Schutzpflicht & Zweckentsprechung

Pflicht des Ausbilders zum Schutz des Azubis sowie die Vorgabe, keine fachfremden Arbeiten zu übertragen.

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Arbeitszeit nach JArbSchG

Für Jugendliche gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden8\,\text{Stunden} am Tag und maximal 40 Stunden40\,\text{Stunden} pro Woche.

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Pausenregelung nach JArbSchG

Bei einer Arbeitszeit von 4,54{,}5 bis 6 Stunden6\,\text{Stunden} sind 30 min30\,\text{min} Pause vorgeschrieben, bei mehr als 6 Stunden6\,\text{Stunden} sind es 60 min60\,\text{min}. Eine Pause muss mindestens 15 min15\,\text{min} lang sein, um als solche zu zählen.

18
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Nachtruhe und tägliche Freizeit nach JArbSchG

Jugendliche dürfen nur zwischen 6:00 Uhr6{:}00\,\text{Uhr} und 20:00 Uhr20{:}00\,\text{Uhr} arbeiten; zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden12\,\text{Stunden} ununterbrochene Ruhezeit liegen.

19
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Wochenende und Berufsschulanrechnung nach JArbSchG

Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche; Samstags- und Sonntagsarbeit ist in der Regel verboten. Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird wie ein voller Arbeitstag mit 8 Stunden8\,\text{Stunden} angerechnet.

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Erstuntersuchung (Arztuntersuchung nach JArbSchG)

Ärztliche Untersuchung, die vor Beginn der Ausbildung für jugendliche Azubis zwingend erforderlich ist und zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate sein darf.

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Werktage vs. Arbeitstage

Werktage umfassen Montag bis Samstag (6 Tage6\,\text{Tage} pro Woche, Samstag zählt auch bei Nichtarbeit mit); Arbeitstage umfassen Montag bis Freitag (5 Tage5\,\text{Tage} pro Woche, normale Büroarbeitswoche).

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Umrechnung von Werktagen in Arbeitstage

Der Werktagsurlaub wird zuerst durch 66 geteilt und anschließend mit 55 multipliziert (z. B. 246×5=20 Arbeitstage\frac{24}{6} \times 5 = 20\,\text{Arbeitstage}).

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Berechnung des Teiljahresurlaubs

Der Jahresurlaub wird durch 1212 geteilt und danach mit der Anzahl der im Kalenderjahr noch verbleibenden vollen Arbeitsmonate multipliziert (z. B. 3012×4=10 Urlaubstage\frac{30}{12} \times 4 = 10\,\text{Urlaubstage}).

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Reguläre Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Erfolgt mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit oder bei vorzeitigem Bestehen der Abschlussprüfung am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses.

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Kündigung in der Probezeit

Kann während der 1 bis maximal 4 Monate dauernden Probezeit jederzeit, ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen erfolgen; die Schriftform ist erforderlich.

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Fristlose Kündigung nach der Probezeit

Kündigung aus wichtigem Grund, die nur bei schweren Verstößen (z. B. Diebstahl) zulässig ist und zwingend schriftlich mit Begründung erfolgen muss.

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Ordentliche Kündigung durch den Azubi

Nach der Probezeit nur mit einer Frist von 4 Wochen möglich und nur dann zulässig, wenn der Auszubildende die Ausbildung komplett aufgeben oder den Beruf wechseln möchte.

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Aufhebungsvertrag

Die einvernehmliche Auflösung des Ausbildungsvertrags im gegenseitigen Einverständnis zwischen Betrieb und Auszubildendem.