Einführung in das Wirtschaftsrecht: Umfassendes Lehr- und Prüfungsskript

0.0(0)
Studied by 0 people
call kaiCall Kai
learnLearn
examPractice Test
spaced repetitionSpaced Repetition
heart puzzleMatch
flashcardsFlashcards
GameKnowt Play
Card Sorting

1/19

encourage image

There's no tags or description

Looks like no tags are added yet.

20 Terms

1
New cards

Wer oder was ist ein Verbraucher?

Für Verbraucher gibt es in § 13 BGB eine Legaldefinition. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwie gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2
New cards

Wer oder was ist ein Unternehmer?

Unternehmer nach der Legaldefinition in § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürli che oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbst ständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3
New cards

Was ist ein Anspruch?

Anspruch ist in § 194 Abs. 1 BGB legal definiert. Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen.

4
New cards

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Die Legaldefinition der AGB befindet sich in § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Allge meine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vor formulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

5
New cards

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, vgl. die Legaldefinition in § 166 Abs. 2 Satz 1 BGB.

6
New cards

Was bedeutet ‚unverzüglich‘ im rechtlichen Kontext?

Unverzüglich ist in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB legal definiert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“.

7
New cards

Was bedeutet ‚konkludent‘ im rechtlichen Zusammenhang.

Konkludent bedeutet: etwas durch sein Verhalten zum Ausdruck bringen, also durch ein stillschweigendes, aber aus sich heraus verständliches Verhalten etwas aussagen. Konkludentes Handeln wird auch als schlüssiges Handeln bezeichnet. Beispiele wären z. B.: mit dem Kopf nicken/schütteln (für ‚Ja‘ und ‚Nein‘)

8
New cards

Was bedeutet ‚schriftlich‘ im rechtlichen Kontext?

Schriftlich bedeutet, dass eine Urkunde eigenhändig durch Namensunter schrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen ist, vgl. § 126 Abs. 1 BGB.

9
New cards

Bitte erklären Sie den Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt und nennen Sie jeweils zwei Beispiele.

Rechtssubjekte sind juristische und natürliche Personen, die Inhaber oder Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie sind in der Lage, Verträge abzuschließen, rechtswirksame Erklärungen abzugeben, Verpflichtungen ein zugehen, ein Vermögen zu erben oder Eigentum zu erwerben bzw. dieses zu belasten z. B. Vereine oder Stiftungen. Rechtsobjekte nennt das Gesetz Gegenstände. Es wird zwischen körperlichen und nicht körperlichen Gegenständen unterschieden z. B. ein Auto oder ein Grundstück.

10
New cards

Wer von den folgenden Personen ist keine juristische Person? eine GmbH eine OHG eine Aktiengesellschaft Herr Stefan Meyer

Herr Meyer und die OHG; Herr Meyer ist eine natürliche Person und die OHG ist eine rechtsfähige Personenvereinigung.

11
New cards

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustan de, Angebot und Annahme, §§ 145, 147 BGB.

12
New cards

Welche rechtliche Bedeutung hat Schweigen in der Regel?

Schweigen hat in der Regel gar keine rechtliche Bedeutung; Schweigen ist weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung. Vereinzelt gibt es Ausnahmen, z. B. § 362 Abs. 1 HGB oder die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungs schreibens.

13
New cards

Nennen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertre tung.

Die Voraussetzungen sind in § 164 Abs. 1 BGB geregelt. Der Vertreter muss

eine eigene Willenserklärung abgeben,

im Namen des anderen handeln (Offenkundigkeit) und

Vertretungsmacht besitzen.

14
New cards

Benennen Sie drei Beispiele für handelsrechtliche oder organschaftliche Vollmachten mit ihren Fachausdrücken.

Hier sind mehrere Antworten möglich, z. B.

Prokura, § 48 HGB

Handlungsvollmacht, § 54 HGB

Vollmacht des Ladenangestellten, § 56 HGB

Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, § 35 GmbHG

Vertretungsmacht des Vorstandes einer AG, § 78 AktG

15
New cards

Benennen Sie die Fachausdrücke für die drei gesetzlichen Schuldverhält nisse.

Deliktsrecht, § 823 BGB

Bereicherungsrecht, § 812 BGB

Geschäftsführung ohne Auftrag, § 677 BGB

16
New cards

Zählen Sie fünf verschiedene, im BGB geregelte Vertragsarten auf.

Hier sind zahlreiche Antworten möglich, z. B.

Kaufvertrag, § 433 BGB

Mietvertrag, § 535 BGB

Reisevertrag, § 651a BGB

Werkvertrag, § 631 BGB

Bürgschaftsvertrag, § 765 BGB

Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB

17
New cards

Lesen Sie § 611 BGB und § 631 BGB. Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?

Gemeinsamkeiten sind die Folgenden: In beiden Verträgen werden Dienste geschuldet, also ein Verhalten bzw. eine Tätigkeit; für diese Dienste schuldet die andere Partei eine Vergütung. Der wesentliche Unterschied ist der Umstand, dass im Werkvertrag ein Erfolg geschuldet wird, während im Dienstvertrag nur das Bemühen um den Erfolg geschuldet wird. Der Werkvertrag ist also erfolgsbezogen, der Dienstvertrag nicht. Beim Werkvertrag ist die Vergütung also nur dann geschuldet, wenn der vereinbarte Erfolg auch eintritt.

18
New cards

Benennen Sie die vier Arten der Leistungsstörungen in Verträgen mit ihren Fachausdrücken.

Unmöglichkeit, § 275 BGB; (Schuldner)Verzug § 286 BGB; Annahmeverzug, § 293 BGB; Schlechtleistung, § 280 BGB ODER Gewährleistung, z. B. in § 437 BGB.

19
New cards

Worin unterscheiden sich Unmöglichkeit und Verzug?

Bei Unmöglichkeit kann die Leistung dauerhaft nicht erbracht werden, es besteht dauerhaft ein Leistungshindernis; bei Verzug ist die Leistung verspätet, also es besteht ein vorübergehendes Leistungshindernis

20
New cards

Was versteht man im rechtlichen Kontext unter Gewährleistung?

Gewährleistung ist der Ausdruck für spezielle Rechte, die – bei bestimmten Vertragsarten – dem Gläubiger anstelle oder neben dem allgemeinen Leis tungsstörungsrecht zustehen, wenn die Leistung schlecht erbracht wird, also mit Mängeln behaftet ist. Gewährleistung kann also als spezieller Fall der Schlechtleistung nach § 280 BGB betrachtet werden.