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Folie 1 nicht wirklich inbegriffen
Sozialpolitik Definiton (eine mögliche)
Sozialpolitik kann als Instrument des Wandels (der Verbesserung?) der sozialen Verhältnisse oder der Lebenssituation der Menschen oder der Absicherung existenzieller Risiken oder der Regelung von spannungsreichen Interessenunterschiede zwischen Personengruppen verstanden werden, als Teil des ganzen politischen Prozesses.
3 Kreise der Sozialpolitik
Transferleistungen an Personen mit sozialem Risiko oder in Armut lebende die Sozialhilfe brauchen
Unterstüzung spez. Lebenssituationen (Bildungs-Gesundheits-Wohnungspolitik, Arbeitsmarkt-Familien, - Steuerpolitik)
Queerschnittsaufgabe aller Aktionsfelder des öffentlichen Handelns → bsp. bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit
Abdeckung der zentralen Risiken
Alter
Arbeitslosigkeit
Armut
Krankheit
Behinderung
Berufsunfälle
Familie, Mutter-& Vaterschaft
andere sozialpolitische Felder: Kindheit, Jugend, Bildung, Wohnen etc.
→ Absicherung durch Staat & Familie, Arbeitgeber, Zivilgesellschaft → Wohlfahrtsmix
Wo geht das Geld hin?
1/4 Krankheits-& Gesundheitsversorgung
1/2 Vorsorge- & Altersvorsorge
1/4 Rest
Zentrale Strukturprinzipien von Knöpfel
Eigenverantwortung → nur wenn man nicht für sich selbst sorgen kann greift Staat ein
Förderalismus: gewisse Autonomie Gemeinde & Kantone → je nach Wohnort andere Leistungen
Subsidarität: übergeordete gesellschaftliche Einheiten (Staat) sollen NUR solche Aufgaben übernehmen, die untergeordnete Einheiten (Gemeinde, Kanton, Individuum, Familie etc.) nicht erledigen können.
Gestaltungsprinzip: Sozialpartnerschaft
Interesseausgleich zwischen Arbeitnehmer & -geber
orientierung an “flexicurity”-Konzept → flexibler Arbeitsmarkt hilf beide Parteien sozial abzusichern
Gestaltungsprinzip: soziale Ungleichheit
Umverteilung durch Sozialstaat → auf hohe Einkommensgruppen angewiesen (AHV, ALV, Sozialhilfe)
Gestaltungsprinzip: Zivilgesellschaft
organisierte Zivilgesellschaft (Stiftungen, Hilfswerke, Selbsthilfeorganisationen) übernimmt eine bedeutsame Rolle im sozialen Bereich
Bundesebene
Bundesweite Sozialversicherungen
kantonale- & kommunale Behörden
Gesundheits- & Bildungswesen & Sozialhilfe
Akteure der sozialen Sicherheit
Staatliche und private Versicherungen (KV, BV, ALV)
• Politischen Parteien, Parlamente und Exekutiven (inkl. Ämter) auf Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden
• die Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber)
•privaten Hilfswerke und kleinen privaten Netzwerke (etwa für die Nachbarschaftshilfe)
• Familien
• internationalen Organisationen, die mit ihren Berichten und Abkommen in die nationalen Verhältnisse hineinwirken
Pädagogische Mittel (Aktiver Schutz)
Aktivierungs-, Umschulungs- und Eingliederungsmassnahmen
Prävention
→ Arbeitsintegration in letzter Zeit extrem relevant
Ökonomische Mittel (passiver Schutz)
Sozialversicherungen (bsp. AHV)
Soziale Entschädigungssysteme (bsp. EL)
Sozialhilfe (Bedarfsprinzip, Fürsorgeprinzip)
Umverteilung durch Steuerpolitik
Direktzahlungen, Subventionswesen (bsp. Stipendien)
*Investitionen in Infrastruktur (bsp. Schulen, Spitäler)
historische Entwicklung
bis 1960er: Sicherung der Lebensgrundlage
60/70er: Lebensstandart
90er: Aktivierung, Arbeitsmarktintegrierung
Heute: Stagnation von Leistungen & Aufbau von pädagogischen Mitteln (aber mehr Risiken?)
→ zusätzliche Versicherungen wurden oblig.
Normalarbeiterverhältnis
bezahlte, zeitlich unbegrenzte (unbefristete), vollzeitliche und regelmässige Beschäftigung für einen bestimmten Arbeitgeber, zu dem ein Unterordnungsverhältnis besteht.“
Atypische Arbeite
nicht Normalarbeit
Prekäre Arbeit
Instabilität des Arbeitsplatzes
• mangelnde Kontrolle über das Arbeitsverhältnis
• fehlende Schutzbestimmungen
• niedrige Einkommen, die zu Armut oder sozialer Desintegration führen
Flexible Arbeit
• Externe Flexibilisierung (= Hire and Fire, Werkverträge)
• Interne Flexibilisierung (= Arbeitszeit, Arbeitsorganisation)
Arbeitsmarktpolitik
Gesamtheit aller Massnahmen, die das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen sollen.
• Aber auch: Regulation von Beschäftigungsverhältnissen (Arbeitsmarkt regulierung)
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Massnahmen ( wie Wiedereingliederung, Umschulung etc.) um Arbeitslosigkeit insgesamt zu bekämpfen
Passive Arbeitsmarktpolitik
Lindern der wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit
→ bsp. Lohnersatz, Arbeitslosenhilfe etc.
Proaktive Arbeitsmarktpolitik
bedrohte bekommen im voraus Hilfe → Arbeitslosigkeit verhindern
(z.B. Kurzarbeitsentschädigung)
Industrielle Beziehungen
Verhältnis zw. Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer
→ bsp. Lohntabellen
assymetrishes Verhältnis in industriellen Beziehungen
Arbeitsnehmer ist gewzungen seine Arbeitkraft zu verkaufen
“Zwang” führt zu assymetrischem Verhältnis
Fremdbestimmung
Ausbeutung, mehrwertaneignung
Marxistische Ansicht: Person wird für die Zeit bezahlt, nicht für Produkt → das wird von Unternehmen verkauft → Profit
kooperative & konfliktive Interkationen
kooperative: Lösung die für alle funktioniert
konfliktive: bsp. Streiks
individueller Konflikt
häufig krank/zu spät etc. bis hin zu individueller Sabotage
kollektive Sabotage
destruktive Sabotage: Zerstörung von Maschinen & Produkten
passive Sabotage: Beschränkung der Arbeitsleistung (“streikähnliches”)
Aussperrung
planmässiger Ausschluss von Arbeit → zu dieser Zeit kein Lohn
Betriebsdemokratie
organisierte Pfade innerhalb von Unternehmen, wie sich Arbeitsnehmer kollektiv ausdrücken können → sammeln der Einwände → Integration ins Unternehmen
3 Ebenen der industriellen Demokratie
Betriebliche Mitbestimmung & Partizipation
System der Tarifautonomie
Kooperative Repräsentation in wirtschaftspolitischen Gremien & Prozessen
(Neo-)Korporatismus
Einbindung von organisierten Interessen in politische Prozesse
Revision ALV 1992
Ausbau der Leistungen wegen Rezession & Anstieg Arbeitslosenrate
Erhöhung Beitragssatz afu 2%
Erhöhung maximaler Taggeldanspruches auf 250Taggelder
Einführung der einmaligen wöchentlichen Stempelpflicht (bisher 2malig)
ALV Revision 1996
zwei Etappen 1996 bis 1997
→ Widereingliederung in den Arbeitsmarkt & aktives Verhalten der Versicherten wird gefordert (Schulungen, Weiterbildung etc.)
Beitragssatz erhöht → 3%
RAV Einführung (übernimmt Funktion von Arbeitsvermittlungszentren)
Allgemeine Wartezeit (5-20 Tage)
Revision 2003
Neues Finanzierungssystem
Änderung bei Anspruch & Dauer
Kantone od. Regionen können maximalen Taggeldbezug erhöhen
Revision 2011
nötig weil Schätzungen der Arbeitslosen übertroffen → 1 Milliarde mehr Ausgaben
Erhöhung beitragssatzes
Wiedereinführung Solidaritätsbeitrag
Beitragszeit stärker an Bezugszeit gekoppet
Aktuelle Änderungen für AL
Pandemie mehr Änderungen betreffend Kurzarbeitsentschädigung & Beiträge vom Bund
RAV Aufgaben
Beratung
Stellenvermittlung
Sanktionen
Zuweisung von Stellen
Vermittlungsfähigkeit überprüfen
Anspruchsbeteiligung klären etc.
Vollzeitarbeitslosigkeit
in keinem Arbeitsverhältnis & suchen Vollzeitarbeit
Teilarbeitslosigkeit
in keinem Arbeitsverhältnis & Teilzeitbeschäftigung haben oder suchen
Arbeitslose
Nur beim RAV gemeldete
Erwerbslose
auch nicht beim RAV gemeldete
Leistungen heute
Kurzarbeitsentschädigung
Arbeitslosenentschädigung
Schlechtwetterentschädigung
Insolvenzentschädigung
Insolvenzentschädigung
Taggeld abhängig vom Lohn
80%(Bruttolohn)
Unterhaltspflicht Kinder
Monatsverdienst bis 3’797.-
mind. 40% invalid
sonst 70% Bruttolohn
maximal versicherter Lohn Schweiz
12’350.- /Monat
durchschnittliche Bezugsdauer ALV Schweiz
104 Tage
Mitwirkungspflicht
Stellensuchende müssen nötige Infos liefern um Leistungen abzuklären
Schadenminderungspflicht
Kontrollen einhalten, sich um Stellen bemühen, diese annehmen
→ sonst sanktioniert
Maximale Bezugsdauer Schweiz
2 Jahre unter Beitragszeit von 12 Monaten
Gesundheit Definition
„Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“
nach dieser Definition niemand gesund
Gesundheit als Ideal
Krankheit Definition Art. 3
1 Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
2 Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.
vor den staatlichen Sozialversicherungen (historisch)
gab “Hilfsgesellschaften” & private Krankenkassen (früher 19. Jdh)
Armutsrisiken der Industriegesellschaften → daraus entstanden: Berufsständische Hilfskassen & bürgerlich-karitative Wohltätigskeitsvereine
Ziel: Kompensation des Lohns & medizinischer Versorgung bei Krankheit
1883 Bismarck
erste Sozialversicherung in DE
Staatliche Krankenversicherung (Bindung an Beschäftigungsverhältniss)
FR ähnlich
→ Bismarck-Modell: Systeme mit gesetzlichen Krankenversicherungen (finanziert durch Sozialabgaben der Versicherten und der Arbeitgeber)
1890 Verfassungsartikel zur Einführung einer Krankenversicherung
Einführung staatlicher Krankenversicherung scheitert am Widerstand der bestehenden privaten Versicherer & Stimmbevölkerung
Westschweiz sehr stark abgelehnt, wollte keine zentrale Lösung
Staat begrenzt Rolle auf Subventionen für Kantone & Gemeinden
die können selbst organisieren
SUVA (Staatliche Unfallversicherung) seit 1912
1948: Beverdige-Plan & GB
GB führt über Steuern finanzierte Staatsbürgerversorgung (inkl. Gesundheitsversorung) ein
ähnlich: Skandinavien
Krankenversicherungsgesetz (1994, gültig ab 1996)
Einführung Versicherungsobligatorium mit umfassenden Leistungskatalog in der obligatorischen Versicherung
ärztliche Leistungen: alles vergütet, ausser was auf negativer Liste steht
nichts vergütet, ausser was auf positiver Liste steht
Preis der Leistungen untersteht Tarifen → Einheitsprämien pro Region
→ Nicht obligatorisch: Absicherung des Erwerbsunfalls im Krankheitsfall
Einheitsprämien pro Region (ab Krankenversicherungsgesetzt gültig ab 1996)
Einheitsprämien pro Region → Verhindert Risikoselektion
Berechnung aufgrund von Wohnort
individuelle Prämienverbilligung (Subventionen) durch Kantonen möglich → falls sehr arm
freie Wahl der Kasse (fördert Wettbewerb zw. Versicherungen)
Anzahl Versicherungen Entwicklung
1950: sehr viele kleine, dezentrale Krankenkassen
→ starke Zentralisierung
heute: weniger, grosse Krankassen
Prinzipien des Gesundheitssystems
Förderalismus: hoher Einfluss der Kantone (26 versch Gesundheitssysteme)
Liberalismus: relativ hohe Entscheidungsfreiheit bei Individueen & Unternehmen (durch Abstimmungen so entstanden)
Subsidarität: Bund soll erst eingreifen, falls sich die unteren Ebene des Staates (Kantone, Gemeinden) oder private Akteure nicht einigen können
(direkte Demokratie); wird etwas abgelehnt, passiert lange nichts
Aufgaben der Strukturen des Gesundheitssystems
Bund: Zulassung von Medis, nationale Gesetzgebung
Kantone: Spitalplanung- & finanzierung, Implementierung von Gesundheitspolitik, Regulation von ambulanten Diensten
Gemeinde: wenige Aufgaben, komplementäre Angebote zu Langzeitpflege
Private Akteure & Interesseorganisationen: Leistungsbringer wie Ärzte, Krankenversicherungen etc.
Wie viel finanzieren private Haushalte im Gesundheitssystem?
60%
Altenpflege & Spitex auch zu mehr als 50%
Finanzierung Gesundheitswesen
individuelle & kollektive Komponente
Kopfprämiensystem der oblig. Krankenversicherung ist individuell unterschiedlich (je nach Wohnort, Alterskategorie, Kassenwahl etc.)
Selbstbehalt & Franchisen
Prämienverbilligung wird von Bund & Kantone über Steuern finanziert
Spitäler auch oft durch Steuern finanziert
Systeme der Gesundheitssicherung
KV
UV
IV
Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft
Krankheit Definition
jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen
Unfall Defintion
plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat
Mutterschaft Defintion
umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
Prämien - Krankenverischerung
Versicherer legen Prämien fest → Prämientarife vom Bund genehmigt
Versicherer erhebt gleiche Prämie (nur Abstufung nach Wohnort & Alterskategorie)
bis 18. Lebensjahr tiefere Prämie als für Erwachsene
Franchise (jährliche Kostenbeteiligung bevor die Krankversicherung einen Anteil an den Kosten übernimmt) reicht von 300.- bis 2500.- bei erwachsenen Personen
Selbstbehalt 10%, max 700CHF /Jahr (Kinder max. 350CHF/Jahr)
weiter Kosten möglich (Spitalkostenbeitrag, Beitrag an Pflegeleistungen etc.)
Franchise
(jährliche Kostenbeteiligung bevor die Krankversicherung einen Anteil an den Kosten übernimmt) reicht von 300.- bis 2500.- bei erwachsenen Personen
Prämienverbilligung
vom Kanton
Bund gewährleistet dem Kanton jährlichen Beitrag von 7,5% der Bruttokosten der Versicherung
29,5% der Personen in der Schweiz (2024)
Bismarck- vs. Beveridge- Modell
Bismarck: Versicherungen resp. Sozialabgaben
Beveridge: Steuerfinanzierte, staatliche Grundleistung
Was gibt es neben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung?
Krankentaggeldversicherung
Zusatzversicherungen
Unfallversicherung
Medizinisches, individuelles Modell von Behinderung
Behinderung ist eine „defizitäre“ Eigenschaft des Individuums; eine persönliche Beeinträchtigung, die aus einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung des Individuums resultiert
Behinderung erschwert oder verunmöglicht alltägliches wie soziale Kontakte od. Erwerbstätigkeit
→ Ursache: Schädigung (Krankheit, Unfall etc.)
→ kann durch Therapiemethoden beseitig oder verbessert werden
Soziales Modell von Behinderung
Ursache der Behinderung liegt nicht beim Individuum & seiner Beeinträchtigung, sondern in der Umwelt ausserhalb des Individuums:
“Behindert ist man nicht, behindert wird man”
→ durch fehlende Infrastrukturen etc.
→ Gesellschaft berücksichtigt diese Leute zu wenig
Interaktives, bio-psycho-soziales Modell von Behinderung
Behinderung/Funktionseinschränkungen als Interaktion von Funktionsfähigkeiten des Körpers sowie personenbezogenen und umweltbezogenen Kontextfaktoren.
→ personenbezogenes: je nachdem wie man über die Behinderung denkt bzw. eingestellt ist, kann sie einem mehr od. weniger behindern
kulturelles Modell von Behinderungen
weiteres Modell → nichts genaues prüfungsrelevant
Anteil von Menschen mit Behinderungen nach Geschlecht & Alter
insgesamt mehr Frauen behindert
mehr alte behindert
→ Frauen werden aber auch älter als Männer!
Funktionelle Einschränkungen
meisten Leute betroffen = 1.
Sehvermögen
Hörvermögen
Gehvermögen
Sprechvermögen
Begriff Invalidität
invalidus (lat) = kraftlos, schwach, impotent
invaid (später; fr/en) nutzlos → arbeitsunfähig (19Jh)
heute: oft Synonm mit Behinderung
Begriff der Invalidität im Kontext der Invalidenversicherung
Klassifikation: Versicherung teilt Leute in invalide & nicht invalide ein → Kategorisierung
rechtlich anders als “Behinderung”
Invalidität
Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinrtächtigung
mind. 1 Jahr andauernd
egal ob seit Geburt od. nach Unfall, Krankheit
Voraussetzungen:
Gesundheitsschaden
bleibende od. längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit sich mit bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen
Erwerbsunfähigkeit durch Gesundheitsschaden verursacht
Behindertenpolitik - Ziele
Soziale Sicherung (angebrachter Lebensstandart)
Wohlfahrtsstaatliche (Geld-) Leistungen
Arbeitsmarktintegration
geschützte Arbeitsplätze (gibt es in der Schweiz nicht)
Arbeitsplätze so gestalten, dass sie nutzbar sind für Behinderte
Aufgabe des Inviduums od. Aufgabe der Unternehmen?
Zivile Rechte / soziale Rechte
Schutz vor Diskriminierung
Gesellschaftliche Teilhabe, Integration
Geschichte der IV
• 1925: Verfassungsgrundlage für die AHV und die IV.
• Anfang 1960: Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung tritt in Kraft.
• 1966: Einführung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.
• Ab 1990: Die IV weist immer grössere Defizite aus: 2008 beträgt der Verlust 1,6 Milliarden Franken, die Schulden steigen auf über 11 Milliarden Franken.
• 1992: Die 3. IV-Revision verteilt die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu. Einheitliche kantonale IV-Stellen werden geschaffen.
• 2004: Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG tritt in Kraft
• 2008: Die 5. IV-Revision tritt in Kraft. Unter der Devise «Arbeit kommt vor Rente» wird der Zugang zur Invalidenrente erschwert. Mit Früherkennung, Frühinter vention und Eingliederung soll die Zahl der Renten gesenkt werden.
• Aktuell: Revisionsprojekte in der Invalidenversicherung und dem Behinderten Gleichstellungsgesetz. Sowie ein neues nationales Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative».
Selbstwahrnehmung des Bundes - historische Entwicklung
→ IV erfolgreich von Renten- zu Eingliederungsversicherung
Aber auch:
Sparen bei “Scheinvaliden” & Stärkung von Eingliederungsmassnahmen
längere Abklärungsverfahren
Kostenverlagerung von Verlagerung von Fällen an die Sozialhilfe
Medizinische-individuelles Modell der Behinderung überwiegt
Massnahmen richten sich primär auf den einzelnen Menschen (neu: auch Arbeitsplatz)
Wichtige Rolle von Gerichten bei Veränderungsprozessen
Anerkennung & Aberkennung von Krankheiten
Beweisverfahren etc.
Aktuell historische Entwicklung IV
stärkere Eingliederungsmassnahmen
Fälle gingen teilweise zur Sozialhilfe (mehr Ausgaben dort)
Versicherte bei IV
alle Personen, die oblig. od. freiwillig in der AHV sind, sind auch in der IV versichert.
Wann liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor?
wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist
IV - Leistungen
Invalidenrenten
nur wenn Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich
individuell berechnet
Massnahmen der Frühintervention
Vorbeugung am Arbeitsplatz → Leute die von Arbeitsunfähigkeit bedroht sind
Weitere Eingliederungsmassnahmen
dadurch: Erwerbstätigkeit erhalten od. verbessern
sozial-berufliche Rehabilitation, Finanzierung von medz. Massnahmen etc.
Hilfslosenentschädigung
Finanzielle Unterstützung bei Hilfe eines 3. notwendig bei alltäglichen Dingen (anziehen etc.)
IV - Kürzung & Verweigerung von Leistungen
Person muss alles zumutbare machen um Arbeitsunfähigkeit zu verringern & Invalidität zu verhindern
muss an allen zumutbaren Massnahmen aktiv teilnehmen
→ wenn nicht: Kürzung od. Verweigerung von Leistungen
→ Sanktionen sind verhältnismässig
Ordentliche Invalidenrenten - Anspruchsvoraussetzungen
Eingliederungsmassnahmen reichen nicht
mind. 40% arbeitsunfähig während 1 Jahr
Danach mind. 40% invalid
mind. 3 Beitragsjahre
→ Rentenanspruch endet bei Erreichen des AHV-Alters od. Wegfall der Voraussetzungen
Wonach werden die individuellen IV-Renten berechnet?
Invaliditätsgrad
massgebliches Einkommen
Anzahl Beitragsjahre
Invaliditätsgrad
misst nichd direkt die Schwere der Beeinträchtigung, sondern Einkommensveränderung od. Betätigungsvergleich (bei Nichterwerbstätigen)
Prozentuale “Einbusse” durch “IV-Einkommen”
Wie viel verlieren ich, durch meine Invalidität?
Rentenarten
Invaliditätsgrad 70-100% → volle Rente
Invaliditätsgrad 50-69% → Rente = Invaliditätsgrad
Invaliditätsgrad 40-49% → Rente 25 - 47,5%
Invaliditätsgrad unter 40% → keine Rente
Wie hoch kann eine volle Rente ausfallen?
1260 - 2520 Franken
IV - Finanzierung
Arbeitnehmer: 0,7% des Erwerbseinkommens
Arbeitgeber: 0,7% des Erwerbseinkommens
Selbstständigerwerbende: 0,752 - 1,4% des Einkommens
Nichterwerbstätige: je nach sozialen Verhältnissen 70 - 3’500 / Jahr
dazu kommen Beiträge vom Bund
→ Hilfslosenentschädigung & EL ausschliesslich durch Bund finanziert
IV Statistiken
mit 0,7% auf dem Zweiten Platz von den höchsten Prozentabzüge des Lohnes (1. Platz AHV)
mehr Ausgaben als Einnahmen
macht Schulden bei AHV
IV-Beziehende unter 20 → meist Geburtsbrechen
55% nehmen Rente & 50% machen Eingliederungsmassnahmen (teilweise überlappend), die meisten Menschen stecken in mind. 1 davon drin
IV Statistiken
Meisten Leute beziehen
Medizinische Massnahmen
Hilfsmittel → meiste: Hörgeräte
IV- Beziehende hatte einen Peak um das Jahr 2005
→ psychische Erkrankungen
→ schwieriger Arbeitsmarkt → wiedereingliederung schwierig
→ Demografische Entwicklung
Gründe der IV-Bezügen:
psychische Krankheit Riesenanteil
Geschlechterregime
Vorstellungen von Geschlechterrolle & wie diese gelebt werden sollen
Hauptinstrumente der Schweizer Familienpolitik
Familienergänzende & Kinderbetreung
Mutterschafts- & Vaterschaftsurlaub
Familienzulagen
Steuerabzüge
Familienpolitik - Definition
„Familienpolitik lässt sich definieren als die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen die Politik das Ziel verfolgt, die Institution „Familie“ oder einzelne Familienmitglieder zu schützen und zu fördern.“
→ positive Sichtweise, aber Familienpolitik kann auch Familien behindern
→ Familie als kostenintensiv & Armutsrisiko
finanzielle abfedern
Bildungsdienste → Schulen aber auch Beratungsstellen für Kinder
→ Querschnittsaufgabe mit untersch. Politikbereiche
→ meistens Kantone verantwortlich (manchmal schieben sie es auch auf Gemeinde)
Was ist den überhaupt eine Familie?
Probleme bei politischer Gesetzgebung “was ist eine Familie” → muss spezifisch sein um Massnahmen umzusetzen
Gesetz:
„Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern…”
“Beziehungen von Eltern & Kindern im Mehrgenerationenverbund begründet & gesellschaftlich anerkannt”
ZVG = Personen die zusammenleben & ein Familienoberhaupt haben = Familie
→ Schwammbereiche, es gibt keine eindeutige Definition im Gesetz
Sozialdepartement: Allgemein kann man sagen, dass Familie da ist, wo mindestens zwei Generationen bestehen & einander verbunden sind.
Haushaltstypen & Familienhaushalte - Daten
Anteil Haushalte:
die meisten Einpersonhaushalte
v.a. bei Jungen
Paare ohne Kinder
hat zugenommen →auch weil Leute später Kinder bekommen
Familienhaushalte mit Kinder unter 25 Jahren
Ehepaare, Erstfamilie: immer noch grösster Teil aber hat abgenommen