1/29
Vokabel-Lernkarten zu den Grundlagen der Europäischen Union, ihren Hauptinstitutionen, dem Ablauf der Gesetzgebung sowie den Spannungsfeldern der europäischen Migrationspolitik.
Schengen-Raum
Gebiet aus europäischen Ländern, zwischen denen Reisen normalerweise ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und ohne Vorzeigen des Passes möglich ist.
Dublin-System
Regelung, die festlegt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – in der Regel der Staat der ersten Einreise in die EU.
Außengrenzen (EU)
Grenzen der EU zum Nicht-EU-Ausland, welche für die gemeinsame Migrationspolitik und Grenzsicherung von zentraler Bedeutung sind.
Nationale Souveränität
Das grundlegende Recht eines Staates, selbstständig und unabhängig über die eigenen inneren und äußeren Angelegenheiten zu entscheiden.
Supranationalität
Zusammenarbeitsform, bei der Staaten bestimmte Entscheidungen an eine übergeordnete Institution (wie die EU) abtreten und sich verbindlich an deren gemeinsame Beschlüsse halten müssen.
Migration
Die freiwillige oder erzwungene räumliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts eines Menschen.
Asyl
Schutzstatus, der Personen gewährt wird, welche die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für Schutzsuchende erfüllen.
Flüchtling
Person, die ihr Heimatland verlassen muss, weil sie dort beispielsweise wegen Religion, Herkunft oder politischer Gesinnung verfolgt wird oder Lebensgefahr droht.
Die vier Grundfreiheiten der EU
Freier Warenverkehr (grenzüberschreitender Verkauf), freier Personenverkehr (Leben und Arbeiten in anderen EU-Staaten), freier Dienstleistungsverkehr (Umzug/Niederlassung von Unternehmen) und freier Kapitalverkehr (freies Bewegen und Investieren von Geld).
Europäische Kommission
Supranationales Exekutivorgan der EU aus Kommissaren (normalerweise ein Kommissar pro Mitgliedstaat); schlägt Gesetze vor, überwacht die Einhaltung des EU-Rechts und verwaltet den Haushalt.
Initiativrecht (EU-Kommission)
Das alleinige Recht der Europäischen Kommission, Vorschläge für neue EU-Gesetze auszuarbeiten und in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Kollegialprinzip
Organisationsprinzip der EU-Kommission, nach dem die Mitglieder gemeinsam als Team beschließen und alle Kommissare die gemeinsame Verantwortung für getroffene Entscheidungen tragen.
Europäisches Parlament
Direkt gewähltes supranationales Gesetzgebungsorgan der EU mit 720 Abgeordneten (Wahlperiode 2024–2029), das alle fünf Jahre gewählt wird und die Interessen der Unionsbürger vertritt.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Intergouvernemental geprägtes Organ aus Fachministern aller 27 EU-Staaten, das die nationalen Interessen vertritt und gemeinsam mit dem Parlament über Gesetze sowie den Haushalt beschließt.
Doppelte Mehrheit
Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit im Rat der EU: Mindestens 55% der Staaten (15 von 27), die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen.
Vetorecht (im Rat der EU)
Möglichkeit eines einzelnen Mitgliedstaates, bei Themen mit zwingend vorgeschriebener Einstimmigkeit (z. B. Außenpolitik, Steuerpolitik) einen Beschluss durch ein Nein zu verhindern.
Europäischer Rat
Gremium der 27 Staats- und Regierungschefs sowie des Kommissions- und Ratspräsidenten; legt die politischen Richtlinien, Ziele und Prioritäten fest, besitzt aber keine gesetzgeberische Kompetenz.
Paketlösung („Pakete schnüren“)
Verhandlungsmethode im Europäischen Rat, bei der verschiedene Streitfragen miteinander gekoppelt werden, um Kompromisse durch gegenseitige Zugeständnisse zu ermöglichen.
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Das standardmäßige Gesetzgebungsverfahren der EU, bei dem Europäisches Parlament und der Rat der EU demselben Gesetzesentwurf zustimmen müssen.
Trilog
Informelle Verhandlungsrunde zwischen Vertretern von Parlament, Rat und Kommission zur raschen Aushandlung eines gemeinsamen Kompromisstextes vor dem formellen Gesetzesbeschluss.
Vermittlungsausschuss
Gemeinsames Gremium von Rat und Parlament, das einberufen werden kann, wenn nach mehreren Lesungen keine Einigung über einen Gesetzesvorschlag zustande kommt.
EU-Verordnung
EU-Rechtsnorm, die unmittelbar, verbindlich und ohne nationale Umsetzungsgesetze in allen Mitgliedstaaten gilt (z. B. gemeinsame Datenschutzregeln).
EU-Richtlinie
EU-Rechtsakt, der ein verbindliches Ziel vorgibt, den Mitgliedstaaten jedoch einen Umsetzungsspielraum und eine Frist zur Umsetzung in nationales Recht einräumt.
EU-Beschluss
Rechtsnorm, die in allen Teilen ausschließlich für diejenigen Adressaten verbindlich ist, an die sie konkret gerichtet wird (z. B. ein Staat oder ein Einzelunternehmen).
EU-Empfehlung
Unverbindliche Willensäußerung der EU, die den Mitgliedstaaten oder Bürgern eine Orientierung oder Ratschläge gibt, ohne rechtlich bindend zu sein.
Intergouvernementalismus
Regierungszusammenarbeit zwischen souveränen Staaten, bei der Beschlüsse weitgehend im Konsens gefasst werden und die nationale Eigenständigkeit gewahrt bleibt.
Phasen der europäischen Integration
Entwicklungsschritte der EU: Phase 1 (wirtschaftliche Zusammenarbeit über Kohle und Stahl), Phase 2 (Schaffung des Binnenmarktes), Phase 3 (Vertiefung der politischen Zusammenarbeit).
Gründungsmotive der EU
Leitmotive nach dem Zweiten Weltkrieg: Frieden sichern (besonders zwischen Deutschland und Frankreich), Wirtschaft stärken, Zusammenarbeit fördern und Kriege durch gemeinsame Rohstoffkontrolle (Kohle/Stahl) erschweren.
Zentrale Meilensteine der EU-Jahreszahlen
1951 (Beginn der engeren Zusammenarbeit), 1957 (stärkere wirtschaftliche Bindung), 1993 (Entstehung der EU), 2002 (Euro als Bargeld) und 2020 (Austritt Großbritanniens).
Effizienz vs. Legitimität
Zwei Kriterien zur Beurteilung der EU-Gesetzgebung: Handlungsgeschwindigkeit und Problemlösungsfähigkeit (Effizienz) gegenüber demokratischer Rückbindung, Transparenz und Bürgereinfluss (Legitimität).