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Lernkarteikarten zur Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht an der TU Bergakademie Freiberg (Prof. Dr. iur. Ronny Hauck) zu den Themen Grundlagen des Handelsrechts, Rechtsquellen und Kaufmannskategorien nach §§ 1-6 HGB.
Was versteht man unter dem Handelsrecht und welcher Rechtsdisziplin ist es zuzuordnen?
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ist Teil des Privatrechts, insbesondere des Wirtschaftsprivatrechts, und besitzt einen engeren Anwendungsbereich als das für alle Rechtssubjekte geltende bürgerliche Recht.
Welche öffentlich-rechtlichen Regelungsbereiche enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) ausnahmsweise?
Das HGB enthält vereinzelt öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Registerrecht (§§8 ff. HGB), zum Firmenordnungsrecht (§§18 ff. HGB) sowie zur Buchführungspflicht (§§238 ff. HGB).
Nach welchem System bestimmt das HGB den Anwendungsbereich des Handelsrechts im Vergleich zum französischen Recht?
Das HGB folgt einem subjektiven System: Voraussetzung für die Anwendung ist die Kaufmannseigenschaft (§§1–6 HGB) von zumindest einem der Beteiligten. Das französische Recht folgt demgegenüber einem objektiven System, das auf die Natur des jeweiligen Rechtsgeschäfts abstellt.
Welches Verhältnis besteht zwischen handelsrechtlichen Normen und dem bürgerlichen Recht gemäß Art. 2 Abs. 1 EGHGB?
Handelsrechtliche Vorschriften genießen als Sonderrecht Anwendungsvorrang vor dem bürgerlichen Recht. Gemäß Art. 2 Abs. 1 EGHGB kommen die Vorschriften des BGB in Handelssachen nur insoweit zur Anwendung, als im Handelsgesetzbuch nicht ein anderes bestimmt ist.
Anhand welcher Regelungen zeigt sich das Wesensmerkmal der „Schnelligkeit“ im Handelsrecht?
An der Pflicht zur unverzüglichen Warenuntersuchung und Mängelrüge beim beiderseitigen Handelskauf (§377 HGB) sowie an der Erweiterung der Verkäuferrechte auf Hinterlegung und Selbsthilfeverkauf (§373 HGB).
Welche Regelungen im Handelsrecht dienen typischerweise dem Schutz von Vertrauen und Rechtsklarheit?
Die Publizitätswirkung des Handelsregisters (§15 HGB), die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura Dritten gegenüber (§50 HGB), der erweiterte Gutglaubensschutz (§366 HGB), die Lehre vom Scheinkaufmann sowie der normierte Erklärungswert des Schweigens im Handelsverkehr (§362 HGB).
Inwiefern setzt das Handelsrecht verstärkt auf die „Selbstverantwortung des Handelnden“?
Kaufleute gelten als weniger schutzbedürftig. Daher gilt z. B. Formfreiheit für Bürgschaft, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis (§350 HGB) sowie eine eingeschränkte Geltung der AGB-Kontrolle nach §310 Abs. 1 BGB.
Wie äußert sich das Wesensmerkmal der „Entgeltlichkeit“ im Handelsrecht bei Zinsen?
Durch einen höheren gesetzlichen Zinssatz von 5% (§352 Abs. 2 HGB) anstelle von 4% (§246 BGB) sowie den Anspruch auf kaufmännische Zinsen bereits ab Fälligkeit (§353 HGB) statt erst bei Verzug (§288 Abs. 1 BGB) oder Rechtshängigkeit (§291 BGB).
Worin besteht der rechtliche Unterschied zwischen Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuchen?
Handelsgewohnheitsrecht beruht auf einer dauernden, vom Rechtsgeltungswillen getragenen Übung und besitzt Normcharakter. Handelsbräuche (§346 HGB) sind bloße Auslegungsregeln bzw. Verkehrssitten ohne Rechtsgeltungswillen und besitzen daher keinen Normcharakter.
Was sind Rechtsquellen des Handelsrechts im weiteren Sinn?
Rechtsnormen und Verkehrssitten, die auch – aber nicht ausschließlich – mit Bezug zum Handelsrecht bzw. zur Kaufmannseigenschaft gelten, wie z. B. WechselG, ScheckG, DepotG, UWG, GWB und das UN-Kaufrecht.
Welche fünf Kaufmannskategorien werden im Handelsrecht unterschieden?
Welche drei Voraussetzungen müssen für die Kaufmannseigenschaft als Istkaufmann nach § 1 HGB vorliegen?
Wie lautet die Definition des Begriffs „Gewerbe“ im Handelsrecht?
Ein Gewerbe ist jede selbständige, entgeltliche Tätigkeit, die nach außen erkennbar und auf Dauer angelegt ist und nicht als freier Beruf betrieben wird.
Wann liegt das Merkmal der „Selbständigkeit“ im Sinne des Gewerbebegriffs (§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB) vor?
Selbständig ist, wer ein Unternehmerrisiko trägt und seine Tätigkeit sowie Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann. Entscheidend ist die rechtliche Selbständigkeit; eine rein wirtschaftliche Abhängigkeit von Dritten ist unschädlich.
Was verlangt das Merkmal der „Erkennbarkeit nach außen“ beim Gewerbe und an welchem Beispiel fehlt es?
Es verlangt das planmäßige Anbieten von Leistungen am Markt. Es fehlt beispielsweise bei einer reinen Beteiligung als stiller Gesellschafter gemäß §§230 ff. HGB.
Was bedeutet das Kriterium „Planmäßigkeit und Ausrichtung auf Dauer“ bei der Gewerbedefinition?
Die Tätigkeit muss von vornherein auf eine Vielzahl von Geschäften angelegt sein. Eine ununterbrochene Betätigung ist nicht zwingend erforderlich (z. B. genügen Saisonbetriebe), ein gelegentlicher Gelegenheitsverkauf (z. B. Gartenobst) genügt jedoch nicht.
Welche Anforderungen stellt das Merkmal der „Entgeltlichkeit / Gewinnerzielungsabsicht“ an ein Gewerbe?
Es muss ein Entgelt verlangt werden und die Absicht bestehen, Gewinn zu erzielen. Ein tatsächlicher Gewinn muss nicht anfallen. Betriebe der reinen öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen dieses Kriterium nicht.
Ist die Erlaubtheit der Tätigkeit eine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbes?
Nach der heute vorherrschenden Ansicht ist die rechtliche Erlaubtheit der Tätigkeit keine zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Gewerbes.
Aus welchem Grund und anhand welcher Merkmale (§ 1 Abs. 2 PartGG) werden freie Berufe vom Gewerbebegriff abgegrenzt?
Die Ausgrenzung beruht auf historisch-standesrechtlicher Tradition. Freie Berufe erbringen auf Basis besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleistungen höherer Art im Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit.
Welche gesetzliche Vermutung normiert § 1 Abs. 2 HGB bezüglich des Handelsgewerbes?
Jeder Gewerbebetrieb gilt als Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang kumulativ einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (widerlegbare gesetzliche Vermutung).
Anhand welcher Kriterien werden „Art“ und „Umfang“ eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs beurteilt?
• Art (qualitativ): Vielfalt des Geschäftsgegenstands, Komplexität der Geschäftsvorgänge, Kredit-/Teilzahlungen, Wechsel-/Scheckverkehr, Bilanzierung, Organisationsstruktur. • Umfang (quantitativ): Umsatz, Anlage- und Kapitalvermögen, Anzahl und Größe der Betriebsstätten, Beschäftigtenzahl, Lohnsumme.
Wie unterscheiden sich Kannkaufmann (§ 2 HGB) und uneigentlicher Kannkaufmann (§ 3 HGB)?
• Kannkaufmann (§2 HGB): Ein Kleingewerbe, das kein Handelsgewerbe erfordert, kann die Kaufmannseigenschaft durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister erlangen. • Uneigentlicher Kannkaufmann (§3 HGB): Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtet ist, wird erst durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister zum Kaufmann.
Was zeichnet den Formkaufmann gemäß § 6 HGB aus?
Der Formkaufmann besitzt die Kaufmannseigenschaft allein kraft seiner Rechtsform, unabhängig vom konkreten Betreiben eines Handelsgewerbes (wichtig für Handelsgesellschaften wie AG, GmbH, etc.).
Was versteht man unter einem „Scheinkaufmann“?
Der Scheinkaufmann ist de jure kein Kaufmann, hat aber zurechenbar den Rechtsschein gesetzt, ein Kaufmann zu sein. Im Vertrauen auf diesen Schein muss er sich Dritten gegenüber wie ein Kaufmann behandeln lassen.