1/27
Karteikarten zur Wiederholung wichtiger Grundbegriffe, Instrumente und Prinzipien des öffentlichen Rechts in der Schweiz.
Name | Mastery | Learn | Test | Matching | Spaced | Call with Kai | Chat |
|---|
No analytics yet
Send a link to your students to track their progress
Öffentliches Recht
Rechtsgebiet, das sich mit der Organisation des Staates und seinem Handeln gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschäftigt.
Verfassungsrecht
Teilbereich des öffentlichen Rechts, der die grundlegenden Strukturen des Staates, seine Organe, deren Zusammenspiel und die zentralen Staatsprinzipien regelt.
Verwaltungsrecht
Teilbereich des öffentlichen Rechts, der das konkrete alltägliche Handeln der Behörden gegenüber Privatpersonen regelt.
Subordinationsverhältnis
Überordnungsverhältnis des Staates gegenüber den Bürgern im öffentlichen Recht, das ihm verbindliche Anordnungen erlaubt.
Legalitätsprinzip
Grundsatz, wonach jegliches staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und eine ausreichende gesetzliche Grundlage benötigt.
Vorrang des Gesetzes
Teilaspekt des Legalitätsprinzips; besagt, dass kein staatliches Handeln gegen bestehendes Recht verstossen darf.
Vorbehalt des Gesetzes
Teilaspekt des Legalitätsprinzips; besagt, dass jedes staatliche Handeln einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage bedarf.
Gewaltenteilung
Aufteilung der staatlichen Macht auf Legislative, Exekutive und Judikative zur Verhindereung von Machtmissbrauch (Checks and Balances).
Normenkontrolle
Gerichtliche Überprüfung, ob ein Gesetz oder eine andere Rechtsnorm mit der Verfassung vereinbar ist.
Realakt
Tatsächliches Handeln der Verwaltung, das auf einen praktischen Erfolg abzielt und die Rechtslage nicht direkt verändert (z. B. Strassenreinigung).
Verfügung
Einseitige, verbindliche Anordnung einer Behörde gegenüber einer bestimmten Person, die Rechte oder Pflichten schafft.
Verwaltungsrechtlicher Vertrag
Vereinbarung zwischen Staat und Bürger, die auf dem Einverständnis beider Parteien basiert.
Wirtschaftsfreiheit
Grundrecht, das jeder Person das Recht garantiert, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, einen Beruf zu wählen und am Markt teilzunehmen.
Konzession
Staatliche Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die vom Staat stark kontrolliert oder monopolisiert wird (z. B. Nutzung von Wasserkraft).
Staatliches Monopol
Ausschliessliches Recht des Staates, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit selbst oder durch Ausgewählte auszuüben, unter Verbot privater Ausübung.
Drei-Elemente-Lehre
Von Georg Jellinek begründete Lehre, nach der ein Staat aus den drei Elementen Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt besteht.
Primus inter pares
Bezeichnung für den Schweizer Bundespräsidenten als «Erster unter Gleichen» im Bundesrat mit primär repräsentativer Funktion.
Differenzbereinigungsverfahren
Verfahren, bei dem National- und Ständerat eine Vorlage bis zu dreimal separat beraten, um eine Übereinstimmung bei Gesetzesbeschlüssen zu erzielen.

Übersicht Schweizer Volksrechte
Vergleich von Initiative, fakultativem Referendum und obligatorischem Referendum hinsichtlich Unterschriften, Fristen und Zielen.
Volksinitiative
Demokratisches Recht von 100'000 Stimmberechtigten, innerhalb von 18 Monaten eine Volksabstimmung zur Änderung der Bundesverfassung zu verlangen.
Fakultatives Referendum
Recht von 50'000 Stimmberechtigten, innerhalb von 100 Tagen eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zu verlangen.
Obligatorisches Referendum
Zwingende Volksabstimmung ohne Unterschriftensammlung bei Verfassungsänderungen oder dem Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften.
Proporzwahlverfahren
Wahlverfahren, bei dem die Parlamentssitze proportional zu den erhaltenen Stimmenanteilen der Parteien verteilt werden (z. B. Nationalrat).
Majorzwahlverfahren
Wahlverfahren, bei dem der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt.
Natürliches Quorum
Sitzgewinn-Hürde bei Proporzwahlen, berechnet nach der Formel Anzahl der Sitze+1100.
Normstufe
Der Rang einer Rechtsnorm in der Normenhierarchie (Verfassung, Gesetz, Verordnung, Einzelakt).
Normdichte
Der Detaillierungsgrad und die Präzision einer Rechtsnorm.
Verhältnismässigkeitsprinzip
Grundsatz des Verwaltungsrechts, wonach eine Massnahme geeignet, erforderlich und zumutbar sein muss.