Förderungen für Modernisierung und Sanierung (BAFA & KfW)

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Lernkarteikarten zu den Förderprogrammen des BAFA und der KfW 458 für energetische Sanierungen, Einzelmaßnahmen, Boni und Mehrfamilienhäuser.

14 Terms

1
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BAFA-Förderung (Gebäudehülle)

Staatliche Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ausgenommen Wärmepumpen) in Höhe von 15 %15\,\% auf maximal 30.000 €30.000\,\text{€} pro Kalenderjahr und Wohneinheit; gilt einkommensunabhängig für private Eigennutzer sowie Vermieter.

2
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iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan)

Zusätzlicher Förderbonus von +5 %+5\,\% (insgesamt 20 %20\,\% Förderung) sowie eine Erhöhung des maximal förderfähigen Kostenrahmens von 30.000 €30.000\,\text{€} auf 60.000 €60.000\,\text{€}, sofern die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.

3
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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Gültigkeit und Kosten

Vom Energieberater erstellter Fahrplan für anstehende Sanierungen, der 15 Jahre15\,\text{Jahre} gültig ist und zu 50 %50\,\% bezuschusst wird (Eigenanteil ca. 650 €650\,\text{€} bei Kosten von ca. 1.300 €1.300\,\text{€} bis 1.800 €1.800\,\text{€} pro Wohneinheit).

4
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KfW 458 – Maßgeblicher Antragszeitpunkt

Für die Bewilligung und Bedingungen der Heizungsförderung ist ausschließlich der Tag der Antragstellung entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Bearbeitung oder Genehmigung.

5
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KfW 458 – Grundförderung

Basiszuschuss von 30 %30\,\% auf anrechenbare Kosten von bis zu 28.000 €28.000\,\text{€} für den Heizungstausch bei Gebäuden, die älter als 5 Jahre5\,\text{Jahre} sind; ohne Einkommensgrenze für Selbstnutzer und Vermieter.

6
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KfW 458 – Degression der Grundförderung

Ab dem 01.02.202701.02.2027 wird der förderfähige Betrag bzw. die Fördersumme halbjährlich um 750 €750\,\text{€} abgeschmolzen.

7
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KfW 458 – Klimageschwindigkeitsbonus

Zusatzförderung von 16 %16\,\% bis 20 %20\,\% auf maximal 28.000 €28.000\,\text{€} für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre20\,\text{Jahre} alten Heizung; sinkt halbjährlich um 4 %4\,\%.

8
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KfW 458 – Einkommensbonus

Zusatzförderung von 40 %40\,\% auf maximal 28.000 €28.000\,\text{€} für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 €30.000\,\text{€}, nachzuweisen über den Steuerbescheid.

9
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KfW 458 – Förderhöchstgrenze

Der maximale Fördersatz aus Grundförderung und addierbaren Boni beträgt insgesamt höchstens 80 %80\,\% der förderfähigen Kosten.

10
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KfW 458 – Vermietungssperre und Auszahlungsdauer

Bei Inanspruchnahme der Boni gilt eine Vermietungssperre von 6 Monaten6\,\text{Monaten}; die Auszahlung bzw. Bearbeitung durch die KfW dauert 6 bis 9 Monate6\text{ bis }9\,\text{Monate} nach Abschluss der Maßnahme.

11
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Kumulierung BAFA und KfW

Förderprogramme des BAFA (z. B. Gebäudehülle wie Fenster) und der KfW (Heizungsförderung KfW 458) können nebeneinander für dasselbe Objekt in Anspruch genommen werden.

12
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KfW-Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus – Kostenstaffelung

Für die Grundförderung betragen die maximal anrechenbaren Kosten von der 1. bis 7. Wohneinheit1.\text{ bis }7.\,\text{Wohneinheit} jeweils 15.000 €15.000\,\text{€} und ab der 7. Wohneinheit7.\,\text{Wohneinheit} jeweils 8.000 €8.000\,\text{€}.

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KfW-Antragstellung im Mehrfamilienhaus

Die Grundförderung muss durch einen Bevollmächtigten für das gesamte Gebäude beantragt und nach Miteigentumsanteilen verteilt werden; die personengebundenen Boni 2 und 3 müssen von jedem Eigentümer individuell beantragt werden.

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Förder-DL (Förder-Dienstleistung)

Unabhängig davon, ob BAFA, KfW oder beide Förderprogramme genutzt werden, besteht ein Anspruch auf Unterstützung durch einen spezialisierten Förder-Dienstleister.