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Lernkarteikarten zu den Förderprogrammen des BAFA und der KfW 458 für energetische Sanierungen, Einzelmaßnahmen, Boni und Mehrfamilienhäuser.
BAFA-Förderung (Gebäudehülle)
Staatliche Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ausgenommen Wärmepumpen) in Höhe von 15% auf maximal 30.000€ pro Kalenderjahr und Wohneinheit; gilt einkommensunabhängig für private Eigennutzer sowie Vermieter.
iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan)
Zusätzlicher Förderbonus von +5% (insgesamt 20% Förderung) sowie eine Erhöhung des maximal förderfähigen Kostenrahmens von 30.000€ auf 60.000€, sofern die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Gültigkeit und Kosten
Vom Energieberater erstellter Fahrplan für anstehende Sanierungen, der 15Jahre gültig ist und zu 50% bezuschusst wird (Eigenanteil ca. 650€ bei Kosten von ca. 1.300€ bis 1.800€ pro Wohneinheit).
KfW 458 – Maßgeblicher Antragszeitpunkt
Für die Bewilligung und Bedingungen der Heizungsförderung ist ausschließlich der Tag der Antragstellung entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Bearbeitung oder Genehmigung.
KfW 458 – Grundförderung
Basiszuschuss von 30% auf anrechenbare Kosten von bis zu 28.000€ für den Heizungstausch bei Gebäuden, die älter als 5Jahre sind; ohne Einkommensgrenze für Selbstnutzer und Vermieter.
KfW 458 – Degression der Grundförderung
Ab dem 01.02.2027 wird der förderfähige Betrag bzw. die Fördersumme halbjährlich um 750€ abgeschmolzen.
KfW 458 – Klimageschwindigkeitsbonus
Zusatzförderung von 16% bis 20% auf maximal 28.000€ für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen, mindestens 20Jahre alten Heizung; sinkt halbjährlich um 4%.
KfW 458 – Einkommensbonus
Zusatzförderung von 40% auf maximal 28.000€ für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000€, nachzuweisen über den Steuerbescheid.
KfW 458 – Förderhöchstgrenze
Der maximale Fördersatz aus Grundförderung und addierbaren Boni beträgt insgesamt höchstens 80% der förderfähigen Kosten.
KfW 458 – Vermietungssperre und Auszahlungsdauer
Bei Inanspruchnahme der Boni gilt eine Vermietungssperre von 6Monaten; die Auszahlung bzw. Bearbeitung durch die KfW dauert 6 bis 9Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Kumulierung BAFA und KfW
Förderprogramme des BAFA (z. B. Gebäudehülle wie Fenster) und der KfW (Heizungsförderung KfW 458) können nebeneinander für dasselbe Objekt in Anspruch genommen werden.
KfW-Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus – Kostenstaffelung
Für die Grundförderung betragen die maximal anrechenbaren Kosten von der 1. bis 7.Wohneinheit jeweils 15.000€ und ab der 7.Wohneinheit jeweils 8.000€.
KfW-Antragstellung im Mehrfamilienhaus
Die Grundförderung muss durch einen Bevollmächtigten für das gesamte Gebäude beantragt und nach Miteigentumsanteilen verteilt werden; die personengebundenen Boni 2 und 3 müssen von jedem Eigentümer individuell beantragt werden.
Förder-DL (Förder-Dienstleistung)
Unabhängig davon, ob BAFA, KfW oder beide Förderprogramme genutzt werden, besteht ein Anspruch auf Unterstützung durch einen spezialisierten Förder-Dienstleister.