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Karteikarten zu den Grundlagen des Rechnungswesens (Sozialmanagement I) an der Hochschule Bremen, basierend auf der Vorlesung von Prof. Dr. Martin Holi.
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Externes Rechnungswesen
Der gesetzlich geregelte Bereich des Rechnungswesens (Finanzbuchhaltung mit Buchführung und Jahresabschluss sowie betriebliche Statistik), der den Unternehmenserfolg nach außen dokumentiert.
Internes Rechnungswesen
Der freiwillige, gesetzlich weitgehend ungebundene Bereich des Rechnungswesens (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Planungsrechnung), der der internen Planung, Steuerung und Kontrolle dient.

Gliederung der Rechtsordnung (Rechnungswesen)
Einteilung der Rechtsordnung in Privatrecht (Allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrecht wie Handelsrecht) und Öffentliches Recht (u. a. Steuerrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht).

Struktur des betrieblichen Rechnungswesens
Unterteilung in internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung/interne Erfolgsrechnung) und externes Rechnungswesen (Handelsbilanz/externe Erfolgsrechnung und Steuerbilanz/steuerliche Erfolgsrechnung).
Kameralistik
Das vor allem in der öffentlichen Verwaltung genutzte Buchführungssystem auf Basis der Einnahmen-Überschussrechnung (Kassenwirksamkeitsprinzip), das Geldverbräuche und den finanzwirtschaftlichen Deckungserfolg abbildet.
Dezemberfieber
Ein Problem der Kameralistik, bei dem Mittel gegen Jahresende krampfhaft ausgegeben werden, um drohende Haushaltskürzungen im Folgejahr zu vermeiden, da Vermögen nicht einfach übertragen werden kann.
Buchführungspflicht nach § 238 HGB
Gesetzliche Verpflichtung für jeden Kaufmann, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute, welches unter anderem die grundlegenden Vorschriften zur Buchführungspflicht, Rechnungslegung und Bilanzierung enthält.
Sechs Arten des Kaufmanns gemäß HGB
Die im HGB unterschiedenen Kaufmannsformen: Istkaufmann (§ 1 HGB), Kannkaufmann (§ 2 / § 3 HGB), Fiktivkaufmann (§ 5 HGB), Scheinkaufmann und Formkaufmann (§ 6 HGB).
§ 140 Abgabenordnung (AO)
Steuerrechtliche Vorschrift, wonach Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen (z. B. HGB) Bücher führen muss, diese Pflichten auch für die Besteuerung erfüllen muss.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Vereinfachte Gewinnermittlungsmethode nach § 4 Abs. 3 EStG basierend auf dem Zufluss- und Abflussprinzip für nicht buchführungspflichtige Personen, Freiberufler, Vereine und Stiftungen.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die steuerrechtliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Investitionsgütern über deren voraussichtliche Nutzungsdauer (Pendant zur handelsrechtlichen Abschreibung).

Güter- und Finanzkreislauf im Unternehmen
Das Gesamtsystem von Güter- und Finanzbewegungen zwischen Beschaffungsmarkt, Produktion, Absatzmarkt, Geld-/Kreditmarkt und Staat, das im Rechnungswesen erfasst wird.
Inventur
Die körperliche (Zählen, Messen, Wiegen) und buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.
Inventar
Das als Ergebnis der Inventur erstellte detaillierte schriftliche Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert.
Doppelte Buchführung (Doppik)
Auf Luca Pacioli (1494) zurückgehendes System, bei dem jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht wird (Soll an Haben) und der Erfolg über Eigenkapitalvergleich oder GuV ermittelt werden kann.
Buchungssatz
Die schriftliche Festlegung der angesprochenen Konten im Soll und Haben (Format: „Sollkonto an Habenkonto“) zusammen mit Datum, Betrag und Währung.
Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“
Ein zentraler Grundsatz der Buchführung, der vorschreibt, dass jeder finanziellen Transaktion ein schriftlicher Nachweis (Beleg) zugrunde liegen muss.
Jahresabschluss
Der nach § 242 HGB zum Ende eines Geschäftsjahres aufzustellende kaufmännische Abschluss, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht.
Bilanz
Eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva/Mittelverwendung) und Schulden bzw. Eigenkapital (Passiva/Mittelherkunft) eines Unternehmens.
Aktiva
Die Aktivseite der Bilanz, welche die Mittelverwendung (Anlage- und Umlaufvermögen) zeigt und grundsätzlich nach steigender Liquidität geordnet ist.
Passiva
Die Passivseite der Bilanz, welche die Mittelherkunft (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) zeigt und nach der Fristigkeit bzw. Fälligkeit gegliedert ist.

Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Gesetzlich vorgeschriebenes Gliederungsschema der Bilanz für Kapitalgesellschaften in Anlage- und Umlaufvermögen (Aktiva) sowie Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten (Passiva).
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Eine Zeitraumrechnung nach § 242 HGB, die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüberstellt, um den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zu ermitteln.

Größenklassen nach § 267 / § 267a HGB
Einteilung von Kapitalgesellschaften in Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl zur Bestimmung der Offenlegungs- und Prüfungspflichten.
Lagebericht
Ein von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 289 HGB) zu erstellender Bericht, der die Geschäftsbedingungen sowie Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage samt Chancen und Risiken darstellt.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
Gesetzlich definierte Zeiträume nach dem Bilanzstichtag, in denen der Jahresabschluss aufgestellt, von den Eigentümern festgestellt und im Bundesanzeiger offengelegt werden muss.
Pflicht zur Abschlussprüfung (§ 316 HGB)
Die gesetzliche Verpflichtung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, den Jahresabschluss und Lagebericht durch einen unabhängigen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.
Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB
Gesetzliche Vorgabe zur geordneten Aufbewahrung von Handelsbüchern, Inventaren, Bilanzen und Buchungsbelegen für 10Jahre sowie von Handelsbriefen für 6Jahre.