Man muss ein für sich passende Rechtsform wählen anhand dieser Kriterien und Berücksichtigend Vor und Nachteile:
Entscheidungskriterien für die Wahl einer Rechtsform in Unternehmen:
Rechtsgestaltung, insbesondere Haftung
Leitungsbefugnis (Vertretung nach außen, Geschäftsführung, Mitbestimmung)
Gewinn- und Verlustbeteiligung, Entnahmerechte
Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und Fremdkapital
Flexibilität bei Änderungen von Beteiligungsverhältnissen und Gesellschaftern
Höhe der Steuerbelastung
Gesetzliche Vorschriften bezüglich Jahresabschluss (Umfang, Inhalt, Prüfung, Offenlegung)
Aufwendungen der Rechtsform (Gründungs- und Kapitalerhöhungskosten, besondere Rechnungslegungskosten)
Einzelkaufmännische Unternehmen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Misch- und Sonderformen
Wichtigste Rechtsformen:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Societas Europaea (SE)
Keine eigene Rechtsfähigkeit, Gesellschafter sind meist natürliche Personen:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Stille Gesellschaft
Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, geregelt im HGB:
Gründung:
Mindestens zwei Gründer
Formfreier Gesellschaftsvertrag
Eintragung ins Handelsregister erforderlich
Firma kann Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma sein
Bezeichnung "OHG" muss im Namen enthalten sein
Auflösung:
Beschluss der Gesellschafter
Zeitablauf
Insolvenzeröffnung
Kündigung durch einen Gesellschafter
Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt (kann vertraglich geregelt werden)
Informationsrecht über die Geschäftslage
Widerspruchsrecht gegen Geschäftsführungsmaßnahmen
Alleinige Vertretung nach HGB, kann vertraglich ausgeschlossen werden
Gewinnbeteiligung von 4 % des Kapitalanteils, Rest nach Köpfen verteilt
Entnahmerecht bis zu 4 % des Kapitalanteils
Anspruch auf Liquidationserlös und Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist
Gesellschaftsbeitrag muss fristgerecht eingezahlt werden
Beteiligung an Verlusten nach Köpfen
Solidarische, unbeschränkte Haftung für Verbindlichkeiten
Haftung bei Austritt für 5 Jahre
Wettbewerbsverbot
Betrieb eines Handelsgewerbes mit gemeinschaftlicher Firma:
Unbeschränkte Haftung durch Komplementär und beschränkte Haftung durch Kommanditisten
Gründungsvorschriften wie bei der OHG
Auflösung durch Beschluss, Zeitablauf, Insolvenzeröffnung, Kündigung eines Komplementärs
Komplementäre haben ähnliche Rechte wie bei OHG
Kommanditisten haben Widerspruchsrecht gegen außergewöhnliche Maßnahmen
Gewinnbeteiligung und Einsichtsrecht in Jahresabschluss
Liquidationserlös im angemessenen Verhältnis
Kündigungsrecht unter Frist
Pflicht zur pünktlichen Kapitaleinlage
Haftung bis zur Höhe der Kapitalanlage
Beteiligung an Verlusten nach Kapitalanteil
Rechtsgrundlage: GmbH Gesetz von 1892
Juristische Person mit eigener Haftung
Mindeststammkapital: 25.000 €, UG: 1 € Mindeststammkapital
UG muss Rücklagen bilden zur Erreichung von 25.000 € für GmbH
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Eine oder mehrere Personen erforderlich
Gesellschaftsvertrag/Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben notwendig
Mindestbeiträge zur Gründung und bei Eintragung ins Handelsregister
Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung
Anspruch auf Gewinnanteil
Recht auf Auskunft und Einsichtnahme des Geschäftsführers
Rechte zur Übertragung des Geschäftsanteils
Anspruch auf Liquidationserlös
Geschäftsführer: Verwalter der Gesellschaft, muss kein Gesellschafter sein
Aufsichtsrat: Ab 500 Mitarbeitern erforderlich
Gesellschafterversammlung: Beschlussorgan der Gesellschaft
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Grundkapital in Aktien zerlegt, haftet nur Gesellschaftskapital
Typische Rechtsform für Großunternehmen
Bildung durch eine oder mehrere Personen
Mindestgrundkapital: 50.000 €
Einlagen können bar oder sachlich sein
Teilnahme an der Hauptversammlung mit Stimmrecht
Auskunftsrecht über Gesellschaftsangelegenheiten
Recht auf Dividende und Liquidationsanteil
Pflicht zur Einzahlung der Einlagen
Vorstand: Leitet die AG, in der Regel gewählt vom Aufsichtsrat
Aufsichtsrat: Kontrolliert den Vorstand
Hauptversammlung: Beschlussorgan für die Aktionäre
Drittelbeteiligungsgesetz: Bei AG und KGaA ab 500 Mitarbeitern
Mitbestimmungsgesetz: Bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern
Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretung
Dualistisches Modell: Vorstand und Aufsichtsrat als getrennte Organe
Monistisches Modell: Einheitsvorstand mit Aufsichtsrat (z.B. in den USA)
Geschäftsführung
Vertretung nach außen
Durchführung von Hauptversammlungen
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses