Allgemeine_BWLErganzung

Man muss ein für sich passende Rechtsform wählen anhand dieser Kriterien und Berücksichtigend Vor und Nachteile:

Wahl der Rechtsform

  • Entscheidungskriterien für die Wahl einer Rechtsform in Unternehmen:

    • Rechtsgestaltung, insbesondere Haftung

    • Leitungsbefugnis (Vertretung nach außen, Geschäftsführung, Mitbestimmung)

    • Gewinn- und Verlustbeteiligung, Entnahmerechte

    • Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und Fremdkapital

    • Flexibilität bei Änderungen von Beteiligungsverhältnissen und Gesellschaftern

    • Höhe der Steuerbelastung

    • Gesetzliche Vorschriften bezüglich Jahresabschluss (Umfang, Inhalt, Prüfung, Offenlegung)

    • Aufwendungen der Rechtsform (Gründungs- und Kapitalerhöhungskosten, besondere Rechnungslegungskosten)

Rechtsformen privater Unternehmungen

  • Einzelkaufmännische Unternehmen

  • Personengesellschaften

  • Kapitalgesellschaften

  • Misch- und Sonderformen

  • Wichtigste Rechtsformen:

    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

    • Kommanditgesellschaft (KG)

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    • Aktiengesellschaft (AG)

    • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

    • Societas Europaea (SE)

Personengesellschaften

  • Keine eigene Rechtsfähigkeit, Gesellschafter sind meist natürliche Personen:

    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

    • Kommanditgesellschaft (KG)

    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Stille Gesellschaft

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, geregelt im HGB:

    • Gründung:

      • Mindestens zwei Gründer

      • Formfreier Gesellschaftsvertrag

      • Eintragung ins Handelsregister erforderlich

      • Firma kann Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma sein

      • Bezeichnung "OHG" muss im Namen enthalten sein

    • Auflösung:

      • Beschluss der Gesellschafter

      • Zeitablauf

      • Insolvenzeröffnung

      • Kündigung durch einen Gesellschafter

Rechte der Gesellschafter der OHG

  • Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt (kann vertraglich geregelt werden)

  • Informationsrecht über die Geschäftslage

  • Widerspruchsrecht gegen Geschäftsführungsmaßnahmen

  • Alleinige Vertretung nach HGB, kann vertraglich ausgeschlossen werden

  • Gewinnbeteiligung von 4 % des Kapitalanteils, Rest nach Köpfen verteilt

  • Entnahmerecht bis zu 4 % des Kapitalanteils

  • Anspruch auf Liquidationserlös und Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist

Pflichten der Gesellschafter der OHG

  • Gesellschaftsbeitrag muss fristgerecht eingezahlt werden

  • Beteiligung an Verlusten nach Köpfen

  • Solidarische, unbeschränkte Haftung für Verbindlichkeiten

  • Haftung bei Austritt für 5 Jahre

  • Wettbewerbsverbot

Kommanditgesellschaft (KG)

  • Betrieb eines Handelsgewerbes mit gemeinschaftlicher Firma:

    • Unbeschränkte Haftung durch Komplementär und beschränkte Haftung durch Kommanditisten

    • Gründungsvorschriften wie bei der OHG

    • Auflösung durch Beschluss, Zeitablauf, Insolvenzeröffnung, Kündigung eines Komplementärs

Rechte der Gesellschafter der KG

  • Komplementäre haben ähnliche Rechte wie bei OHG

  • Kommanditisten haben Widerspruchsrecht gegen außergewöhnliche Maßnahmen

  • Gewinnbeteiligung und Einsichtsrecht in Jahresabschluss

  • Liquidationserlös im angemessenen Verhältnis

  • Kündigungsrecht unter Frist

Pflichten der Gesellschafter der KG

  • Pflicht zur pünktlichen Kapitaleinlage

  • Haftung bis zur Höhe der Kapitalanlage

  • Beteiligung an Verlusten nach Kapitalanteil

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG)

  • Rechtsgrundlage: GmbH Gesetz von 1892

  • Juristische Person mit eigener Haftung

  • Mindeststammkapital: 25.000 €, UG: 1 € Mindeststammkapital

  • UG muss Rücklagen bilden zur Erreichung von 25.000 € für GmbH

  • Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen

Gründung der GmbH

  • Eine oder mehrere Personen erforderlich

  • Gesellschaftsvertrag/Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben notwendig

  • Mindestbeiträge zur Gründung und bei Eintragung ins Handelsregister

Rechte der Gesellschafter einer GmbH

  • Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung

  • Anspruch auf Gewinnanteil

  • Recht auf Auskunft und Einsichtnahme des Geschäftsführers

  • Rechte zur Übertragung des Geschäftsanteils

  • Anspruch auf Liquidationserlös

Organe der GmbH

  • Geschäftsführer: Verwalter der Gesellschaft, muss kein Gesellschafter sein

  • Aufsichtsrat: Ab 500 Mitarbeitern erforderlich

  • Gesellschafterversammlung: Beschlussorgan der Gesellschaft

Aktiengesellschaft (AG) allgemein

  • Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit

  • Grundkapital in Aktien zerlegt, haftet nur Gesellschaftskapital

  • Typische Rechtsform für Großunternehmen

Gründung der AG

  • Bildung durch eine oder mehrere Personen

  • Mindestgrundkapital: 50.000 €

  • Einlagen können bar oder sachlich sein

Rechte und Pflichten der Aktionäre

  • Teilnahme an der Hauptversammlung mit Stimmrecht

  • Auskunftsrecht über Gesellschaftsangelegenheiten

  • Recht auf Dividende und Liquidationsanteil

  • Pflicht zur Einzahlung der Einlagen

Organe der AG

  • Vorstand: Leitet die AG, in der Regel gewählt vom Aufsichtsrat

  • Aufsichtsrat: Kontrolliert den Vorstand

  • Hauptversammlung: Beschlussorgan für die Aktionäre

Mitbestimmung

  • Drittelbeteiligungsgesetz: Bei AG und KGaA ab 500 Mitarbeitern

  • Mitbestimmungsgesetz: Bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern

  • Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretung

Modelle der Unternehmensführung

  • Dualistisches Modell: Vorstand und Aufsichtsrat als getrennte Organe

  • Monistisches Modell: Einheitsvorstand mit Aufsichtsrat (z.B. in den USA)

Aufgaben des Vorstands

  • Geschäftsführung

  • Vertretung nach außen

  • Durchführung von Hauptversammlungen

  • Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses