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Politik - Deutschland

Deutschland: parlamentarisches Bundesstaat (Bundesrepublik), parlamentarische Demokratie

  • Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. ,,Neutrale Gewalt”: nur im Notstand stärkere Kompetenzen. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Frank-Walter Steinmeier

  • Regierungschef: Bundeskanzler. Olaf Scholz (SPD)

  • Parlament(e), Legislative (gesetzgebungsorgane): Bundestag, Bundesrat

  • Föderalistisches Land: Föderalismus ist Staatsprinzip nach Artikel 20 des Grundgesetzes

  • Mehrparteiensystem

  • 2 Ebene: Bundesebene (Gesamtdeutschland), Länderebene

  • 16 Bundesländer

  • Deu. und die Europapolitik: Gründungsmitglied des Europarates und der Europäischen Gemeinschaften, danach Europäischen Union (1992)

  • Nationaler Feiertag: 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit, 1990)

  1. Bundespräsident

  2. Präsident des Deutschen Bundestages

  3. Bundeskanzler

  4. Präsident des Bundesrates

  5. Präsident des Bundesverfassungsgerichts

(nach ihrer nominellen Bedeutung, entspricht nicht so der politischen Bedeutung, diese ist also eine inofizielle Range)

  • Staatshaushalt (orçamento nacional)

Mr. Wissen Geschichte: Das politische System in Deutschland

https://www.youtube.com/watch?v=jvJS8IyZvUc

Unterste Ebene: I. Regionalparlamente

- Dann: II. Landtag, nur was in jedem Bundesland wichtig ist, z.B Schule, Studiengebühre - Föderalismus: Bundesländer entscheiden selbst über ihre Bildungspolitik, Verkehrspolitik… Kabinett und Ministerpräsident

- Bundesrat

- III. Bundestag (Kindergeld, Strafen für Autofahren) - Kabinett und Bundeskanzler

- Bundesversammlung: alle Mitglieder des Bundestags und Vertreter aus den Bundesländer

- Wachhunde: Bundesverfassungsgerichts

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht. Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den Volksvertretungen.

Wahlen:

  1. Kommunalwahl (local election) Stadtparlamente oder Stadträte (city parliaments or city councils, Gemeinderäte, municipal council) - manchmal auch Bürgermeister (mayors, prefeitos)

  2. Landtagswahlen (jedes Bundesland hat ein Parlament) - Stimmen, je nach Bundesland - Bsp. Hessen: 71!

  3. Bundestagswahl: Vertreter Deutschlands - wählen Kanzler/Kanzlerin - Erststimme und Zweitstimme - damit auch kleinere Parteien eine Chance haben können, Balance herstellen, nicht zu den Extreme kommen

  4. Europawahlen

Mehrparteiensystem: auch Balance: nicht nur 1 oder 2 Parteien, aber auch nicht sehr viele kleine Parteien, die keinen Konsens miteinander finden können. - Auch dazu: 5% Hürde: mindestens fünf Prozent der Stimmen, um im Parlament zu sein - Meistens keine Partei mit 50% der Stimmen - Koalition: immer nach den Farben genannt

  • keine Begrenzung der Amtszeit z.B Angela Merkel: 16 Jahren

  • 16 Ministerpräsidenten: entscheiden, Bildungspolitik, Verkehrspolitik.. Corona: nicht immer einheitliche Regeln, z.B.

  • Steinmeier: vertritt ins Ausland, ins Feier: repräsentativ, wichtige moralische Instanz - aber auch Ernennung des Bundeskanzlers und Gesetze werden von ihm unterschrieben, mitmoderieren oder im Notstand agieren.

  • "Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund.

  • "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

  • Diese Sätze sind in den ersten drei Absätzen des Artikels 20 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie werden als "Verfassung in Kurzform" bezeichnet, denn sie enthalten deren wichtigste Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit.

  • Das Strukturprinzip der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Gesetzgebung an die Verfassung gebunden ist und Gesetze nicht willkürlich verabschiedet werden dürfen.

  • Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler vor und ernennt ihn nach seiner Wahl durch den Bundestag. Eine weitere Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, vom Bundestag verabschiedete Gesetze zu unterzeichnen und diese durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

  • Gegenseitige Kontrolle sorgen für eine Machtbegrenzung der einzelnen Verfassungsorgane. Diese Gewaltenverschränkung ist dadurch geprägt, dass die Organe durch ein System von "Hemmungen und Gegengewichten" (checks and balances) = Kontrolle gegen einen Machtmissbrauch von Befugnissen gewährleistet.

  • Der Bundesrat: vertritt die Interessen der Länder und weitere Kontrollinstanz gegenüber Bundesregierung und Bundestag.

Grundgesetz

  1. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

[Gleichheit vor dem Gesetz]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40453/bundespraesident/

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40426/grundrechte/

BO

Politik - Deutschland

Deutschland: parlamentarisches Bundesstaat (Bundesrepublik), parlamentarische Demokratie

  • Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. ,,Neutrale Gewalt”: nur im Notstand stärkere Kompetenzen. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Frank-Walter Steinmeier

  • Regierungschef: Bundeskanzler. Olaf Scholz (SPD)

  • Parlament(e), Legislative (gesetzgebungsorgane): Bundestag, Bundesrat

  • Föderalistisches Land: Föderalismus ist Staatsprinzip nach Artikel 20 des Grundgesetzes

  • Mehrparteiensystem

  • 2 Ebene: Bundesebene (Gesamtdeutschland), Länderebene

  • 16 Bundesländer

  • Deu. und die Europapolitik: Gründungsmitglied des Europarates und der Europäischen Gemeinschaften, danach Europäischen Union (1992)

  • Nationaler Feiertag: 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit, 1990)

  1. Bundespräsident

  2. Präsident des Deutschen Bundestages

  3. Bundeskanzler

  4. Präsident des Bundesrates

  5. Präsident des Bundesverfassungsgerichts

(nach ihrer nominellen Bedeutung, entspricht nicht so der politischen Bedeutung, diese ist also eine inofizielle Range)

  • Staatshaushalt (orçamento nacional)

Mr. Wissen Geschichte: Das politische System in Deutschland

https://www.youtube.com/watch?v=jvJS8IyZvUc

Unterste Ebene: I. Regionalparlamente

- Dann: II. Landtag, nur was in jedem Bundesland wichtig ist, z.B Schule, Studiengebühre - Föderalismus: Bundesländer entscheiden selbst über ihre Bildungspolitik, Verkehrspolitik… Kabinett und Ministerpräsident

- Bundesrat

- III. Bundestag (Kindergeld, Strafen für Autofahren) - Kabinett und Bundeskanzler

- Bundesversammlung: alle Mitglieder des Bundestags und Vertreter aus den Bundesländer

- Wachhunde: Bundesverfassungsgerichts

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht. Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den Volksvertretungen.

Wahlen:

  1. Kommunalwahl (local election) Stadtparlamente oder Stadträte (city parliaments or city councils, Gemeinderäte, municipal council) - manchmal auch Bürgermeister (mayors, prefeitos)

  2. Landtagswahlen (jedes Bundesland hat ein Parlament) - Stimmen, je nach Bundesland - Bsp. Hessen: 71!

  3. Bundestagswahl: Vertreter Deutschlands - wählen Kanzler/Kanzlerin - Erststimme und Zweitstimme - damit auch kleinere Parteien eine Chance haben können, Balance herstellen, nicht zu den Extreme kommen

  4. Europawahlen

Mehrparteiensystem: auch Balance: nicht nur 1 oder 2 Parteien, aber auch nicht sehr viele kleine Parteien, die keinen Konsens miteinander finden können. - Auch dazu: 5% Hürde: mindestens fünf Prozent der Stimmen, um im Parlament zu sein - Meistens keine Partei mit 50% der Stimmen - Koalition: immer nach den Farben genannt

  • keine Begrenzung der Amtszeit z.B Angela Merkel: 16 Jahren

  • 16 Ministerpräsidenten: entscheiden, Bildungspolitik, Verkehrspolitik.. Corona: nicht immer einheitliche Regeln, z.B.

  • Steinmeier: vertritt ins Ausland, ins Feier: repräsentativ, wichtige moralische Instanz - aber auch Ernennung des Bundeskanzlers und Gesetze werden von ihm unterschrieben, mitmoderieren oder im Notstand agieren.

  • "Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund.

  • "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

  • Diese Sätze sind in den ersten drei Absätzen des Artikels 20 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie werden als "Verfassung in Kurzform" bezeichnet, denn sie enthalten deren wichtigste Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit.

  • Das Strukturprinzip der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Gesetzgebung an die Verfassung gebunden ist und Gesetze nicht willkürlich verabschiedet werden dürfen.

  • Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler vor und ernennt ihn nach seiner Wahl durch den Bundestag. Eine weitere Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, vom Bundestag verabschiedete Gesetze zu unterzeichnen und diese durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

  • Gegenseitige Kontrolle sorgen für eine Machtbegrenzung der einzelnen Verfassungsorgane. Diese Gewaltenverschränkung ist dadurch geprägt, dass die Organe durch ein System von "Hemmungen und Gegengewichten" (checks and balances) = Kontrolle gegen einen Machtmissbrauch von Befugnissen gewährleistet.

  • Der Bundesrat: vertritt die Interessen der Länder und weitere Kontrollinstanz gegenüber Bundesregierung und Bundestag.

Grundgesetz

  1. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

[Gleichheit vor dem Gesetz]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40453/bundespraesident/

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40426/grundrechte/