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Mitschrift RW 3/6

Ziele der heutigen Veranstaltung:

  • Unterlagen Personalverrechnung interpretieren

  • Prinzip Abschreibung und Anlagevermögen

  • steuerliche Besonderheit Gemeinnützigkeit

Grundlagen von Personal und Lohnverrechnung

Dienstvertrag

  • Arbeitsnehmer*innen erbringen eine Leistung und werden dafür bezahlt.

  • In Österreich gibt es eine historische Unterrscheidung zwischen Angestellt*innen (Gehalt), Arbeiter*innen (Lohn), Lehrling (Lehrlingsentschädigung)

  • Das Entgelt findet sich im Personalaufwand (Kontenklasse 6)

  • geringfügige Beschäftigung hat bestimmte Besonderheiten (Gehaltshöhe, Versicherungsabgaben)

Freier Dienstvertrag:

  • Bezahlung nach Leistungseinheit

  • Bezahlung als Honorar (Personalaufwand in Kontoklasse 6)

  • Freie Dienstnehmer*innen

Werkvertrag:

  • Werkvertragsnehmer

  • erstellt ein Werk

  • Bezahlung als Honorar, Führung als Sachaufwand (Klasse 5 oder 7)

Unterschied Personalaufwand und Sachaufwand im Bezug auf Verträge

  • Personalaufwand: Bezieht sich auf die Kosten, die im Zusammenhang mit den Beschäftigten eines Unternehmens anfallen. Dazu gehören Gehälter, Löhne, Sozialabgaben und andere Leistungen für die Mitarbeiter. Der Dienstgeber muss gehaltsabhängige Abgaben und Lohnnebenkosten einbehalten und abführen

  • Sachaufawand: Zahlungen für Dienstleistungen auf Basis eines Werkvertrages, Empfänger*in ist selbst für das Abführen der Abgaben verantwortlich.

DN-Perspektive

innerbetriebliche Abrechnung

  1. Bruttoengelt

  2. Minus: Sozialversicherngsbeiträge (Grundsätzlich 18,07 %, geht an ÖGK, bei geringem Einkommen reduziert sich der Beitrag, es gibt auch eine Obergrenze, man zahlt nur bis 6060 Euro, alles darüber ist Beitragsfrei)

  3. Minus: Lohnsteuer (progressiv gestaltet, je mehr Einkommen, desto mehr Lohnsteuer)

  4. Gleich: Nettoauszahlung

DG-Perspektive

außerbetriebliche Abrechnung

  • Bruttogehalt + Lohnnebenkosten (LNK) ist kompletter Aufwand pro Mitarbeiter*in

  • Gehalt, LNK und DN-Abnahme

  • LNK

    • DG Anteil SV: 20,98 % an ÖGK

    • Familienlastenausgleichsfond (zahlt Familienbeihilfe) (FLAF): 3,7 % ans Finanzamt

    • Zuschlag zum DG-Beitrag (DZ) (nur für Mitglieder der Wirtschaftskammern): 0,32 - 0,4 % ans Finanzamt

    • Kommunalsteuer (KommSt.) (Befreiung für gemeinnützige Organisation) 3 % an Gemeinde

    • Betriebliche-Versorge (BV) 1,53 % an ÖGK

    • U-Bahn-Abgabe (nur für WIen): 2 euro / DN / Woche

Geringfügige Anstellungen

  • unterliegt nicht der vollen SV-Pflicht

  • keine DN-Beiträge

  • DG Beiträge nur nur Unfallversicherung (1,1 %) und betriebliche Vorsorge (1,53 %)

  • Bei zuvielen geringfügigen AN Strafzahlung

Sonderzahlungen

13 und 14. Gehalt sind etwas günstiger bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Kalkulation der DG Perspektive:

will ich die gesamten Lohnkosten für einen Mitarbeiter berechnen (überschlagen) gehe ich wie folgt vor:

Variante 1

Wenn jemand ein Jahr da ist

ca. 30 % auf Bruttoentgelt (x14) mit Kommunalsteuer bzw. 27 % (x14) ohne Kommunalsteuer

Variante 2

Wenn jemand nur für einige Monate eingestellt da ist

52 % Aufschlag auf Bruttoentgelt (x12 bzw. der Anzahld der Monate) mit Kommunalsteuer bzw. 48 % (x12 bzw. Anzahl der Monate) ohne Kommunalsteuer

Brutto-Netto-Rechner

am besten den vom Finanzministerium (Abkürzungen lernen)


Anlagevermögen

Alle Vermögensgegenstände die eine Organisation für das dauerhafte Betreiben des Geschäftes benötigt.

  • Immaterielles Anlagevermögen

  • Sach-Anlagevermögen

  • Finanzanlagevermögen

es gibt zwei Möglichkeiten zum Erwerb:

  • Kauf

    • Anschaffung über 1000 euro = wird nicht als Aufwand geführt sondern es ist eine Umschichtung des Vermögens, daher Verbuchung in Klasse 0 und Jährliche Abschreibung

    • Anschaffung unter 1000 euro = “geringfügiges Wirtschaftsgut” wird im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

  • Miete

    • wird in der Klasse 7 verbucht

Abschreibungen (Anschaffungen über 1000 euro)

Buchungssatz

  • SOLL 0… Anlagenkonto / Haben 2… Zahlungsmittelkonto bzw. 3… Lieferantenkonto

    • Beispiel: Kauf von Schreibtisch: 0600 Betriebs und Geschäftsausstattung auf 33012 Bene Büromöbel

    • Beispiel 2: Kauf eines Kopierers: 0620 Büromaschienen auf 2800 Bank

  • Zum Jahresende: Dinge nutzen sich ab, deswegen gibt es eine Abschreibung, diese wird als Aufwand erfasst:

    • Abschreibungen sind verpflichtend

    • Planmäßige Abschreibung: lineare (Wert des Gegenstandes geteilt durch Nutzungsdauer), die Abschreibungsdauer ist teilweise vorgeschrieben (Gebäude 40 Jahre, PKW 8 Jahre, Maschiene 5-10 Jahre, Büro- und Geschäftsausstattung 10 Jahre, EDV 3-5 Jahre).

    • Außerplanmäßige Abschreibung: technischer oder wirtschaftliche Entwertung oder Schadensfall

    • Prinzipiell Aufwand Klasse 7, Gegenbuchung 0

      • Direkte Abschreibung auf Klasse 0 wird weniger, es wird nie 0, damit Buchhalterisch gesehen wird das es noch existiert (z.B. 1 euro). z.B. 7020 planmäßige AfA auf Sachanlagen auf 0620 EDV

      • Indirekte Abschreibung: wir buchen die Abschreibungen der Klasse 7 nicht direkt auf das Konto des Geräts sondern wir eröffnen ein extra Konto für das Gerät. Beispiel: 7020 Abschreibungen auf Sachanlagenunterkono auf 0629 kum. Abschreibungen EDV. Der Anschaffungswert bleibt somit in der Buchhaltung als Zahl erhalten (wir spalten die Abschreibung und den Wert von einem Konto auf zwei Konten auf). Bei der Ausscheidung des Gerätes werden die beiden Konten wieder vereint.

Indirekte Abschreibung (laut KI):

Die indirekte Abschreibung ist eine Methode der Abschreibung, bei der die Abschreibungen nicht direkt auf das Konto des Vermögensgegenstands gebucht werden. Stattdessen wird ein zusätzliches Konto für die Abschreibungen eröffnet. Dadurch bleibt der Anschaffungswert des Vermögensgegenstands in der Buchhaltung erhalten. Bei der Abschreibung wird beispielsweise ein Konto für "Abschreibungen auf Sachanlagen" verwendet, während der Vermögensgegenstand selbst auf einem separaten Konto geführt wird. Wenn das Gerät ausscheidet, werden die beiden Konten wieder vereint. Diese Methode ermöglicht eine klarere Trennung zwischen dem Wert des Vermögensgegenstands und den kumulierten Abschreibungen.

Vokabeln
AfA = Synonym für Abschreibung

SAV = Sachanlagevermögen

RBW = Restbuchwert

Abschreibung auf der Bilanzseite

durch die Abschreibung wird sowohl das Anlagevermögen weniger als auch der Bilanzgewinn um den selben Wert.

Besonderheiten

Bei Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte darf nur die halbe Abschreibung notiert werden.

Steuern für gemeinnützige Vereine

Körperschaftsteuer

Steuer auf den Ertrag (Gewinn) von Körperschaft

Bemessungsgrundlage: steuerpflichtiger Gewinn (idR: Gewinn vor Steuer)

Besonderheiten bei Vereinen:

  • Vereine unterliegen in ihren Kernaktivitäten keinerlei Steuern (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, …)

  • Erzielen Vereine Einnahmen durch Wirtschaftliche Tätigkeit, gilt die selbe Regeln wie für Unternehmen

  • Ausnahmen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine

    • Vorraussetzung 1: gemeinnütziger Vereinszweck

    • Vorraussetzung 2: ausschließlich und unmittebar Zweckverfolgung

    • Vorraussetzung 3: Gemeinnützig muss lückenlos in den Rechtsgrundlagen des Vereins vollständig verankert sein

    • Vorraussetzung 4: Gemeinnützig muss durch tatsächliche Geschäftsführung eingehalten werden.

  • Vorteile Gemeinnützigkeit:

    • ist die wirtschaftliche Tätigkeit nahe am Vereinszweck ist steuerlich begünstigt

      • Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (z.B. Konzerttickets bei einem Musikverein): keine USt-Pflicht, keine KÖSt

      • Entbehrlicher Hilfsbetrieb (z.B. kleine Vereinsfeste, Flohmarkt vom Verein): keine USt-Pflicht, KÖSt-Pflicht ab 10.000 euro Gewinn

      • Begünstigsschädlicher Betrieb (kann zu Verlust der Gemeinnützigkeit beitragen): mehr als 35.000 euro - voll USt.-Pflichtig, KÖSt-Pflicht ab 10.000 euro Gewinn

    • wenn der Verein trotzdem Steuerpflichtig ist dann gibt es erhöhte Toleranzwerte.

Umsatzsteuer

  • wird auch Mehrwertsteuer genannt

  • Nettoumsatzsteuer (Berechnung erfolgt vom Nettobeweg)

  • Allphasenumsatzsteuer (Umsatzsteuer wird auf jeder Stufe der Werschöpfung berechtnet

  • Vorsteuerabzug (die abzuführende Umsatzsteuer ist die eingenommene Umsatzsteuer minus die selbst gezahlte Umsatzsteuer für den Einkauf der Waren)

    • Beispiel Einkaufswert 200 euro = 40 euro Umsatzsteuer, Verkaufswert 500 euro = 100 Umsatzsteuer, abgeführt werrden 100 euro Minus 40 euro also insgesamt 60 euro

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht Umsatzsteuerpflichtig, das bedeutet beim Kauf ist es ein Nachteil, beim Verkauf ist es ein Vorteil, da ich Dinge ohne Umsatzsteuer verkaufen kann.

  • gemeinnützige Vereine können freiwillig eine Umsatzsteuer erheben, diese beträgt dann 10 %

MW

Mitschrift RW 3/6

Ziele der heutigen Veranstaltung:

  • Unterlagen Personalverrechnung interpretieren

  • Prinzip Abschreibung und Anlagevermögen

  • steuerliche Besonderheit Gemeinnützigkeit

Grundlagen von Personal und Lohnverrechnung

Dienstvertrag

  • Arbeitsnehmer*innen erbringen eine Leistung und werden dafür bezahlt.

  • In Österreich gibt es eine historische Unterrscheidung zwischen Angestellt*innen (Gehalt), Arbeiter*innen (Lohn), Lehrling (Lehrlingsentschädigung)

  • Das Entgelt findet sich im Personalaufwand (Kontenklasse 6)

  • geringfügige Beschäftigung hat bestimmte Besonderheiten (Gehaltshöhe, Versicherungsabgaben)

Freier Dienstvertrag:

  • Bezahlung nach Leistungseinheit

  • Bezahlung als Honorar (Personalaufwand in Kontoklasse 6)

  • Freie Dienstnehmer*innen

Werkvertrag:

  • Werkvertragsnehmer

  • erstellt ein Werk

  • Bezahlung als Honorar, Führung als Sachaufwand (Klasse 5 oder 7)

Unterschied Personalaufwand und Sachaufwand im Bezug auf Verträge

  • Personalaufwand: Bezieht sich auf die Kosten, die im Zusammenhang mit den Beschäftigten eines Unternehmens anfallen. Dazu gehören Gehälter, Löhne, Sozialabgaben und andere Leistungen für die Mitarbeiter. Der Dienstgeber muss gehaltsabhängige Abgaben und Lohnnebenkosten einbehalten und abführen

  • Sachaufawand: Zahlungen für Dienstleistungen auf Basis eines Werkvertrages, Empfänger*in ist selbst für das Abführen der Abgaben verantwortlich.

DN-Perspektive

innerbetriebliche Abrechnung

  1. Bruttoengelt

  2. Minus: Sozialversicherngsbeiträge (Grundsätzlich 18,07 %, geht an ÖGK, bei geringem Einkommen reduziert sich der Beitrag, es gibt auch eine Obergrenze, man zahlt nur bis 6060 Euro, alles darüber ist Beitragsfrei)

  3. Minus: Lohnsteuer (progressiv gestaltet, je mehr Einkommen, desto mehr Lohnsteuer)

  4. Gleich: Nettoauszahlung

DG-Perspektive

außerbetriebliche Abrechnung

  • Bruttogehalt + Lohnnebenkosten (LNK) ist kompletter Aufwand pro Mitarbeiter*in

  • Gehalt, LNK und DN-Abnahme

  • LNK

    • DG Anteil SV: 20,98 % an ÖGK

    • Familienlastenausgleichsfond (zahlt Familienbeihilfe) (FLAF): 3,7 % ans Finanzamt

    • Zuschlag zum DG-Beitrag (DZ) (nur für Mitglieder der Wirtschaftskammern): 0,32 - 0,4 % ans Finanzamt

    • Kommunalsteuer (KommSt.) (Befreiung für gemeinnützige Organisation) 3 % an Gemeinde

    • Betriebliche-Versorge (BV) 1,53 % an ÖGK

    • U-Bahn-Abgabe (nur für WIen): 2 euro / DN / Woche

Geringfügige Anstellungen

  • unterliegt nicht der vollen SV-Pflicht

  • keine DN-Beiträge

  • DG Beiträge nur nur Unfallversicherung (1,1 %) und betriebliche Vorsorge (1,53 %)

  • Bei zuvielen geringfügigen AN Strafzahlung

Sonderzahlungen

13 und 14. Gehalt sind etwas günstiger bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Kalkulation der DG Perspektive:

will ich die gesamten Lohnkosten für einen Mitarbeiter berechnen (überschlagen) gehe ich wie folgt vor:

Variante 1

Wenn jemand ein Jahr da ist

ca. 30 % auf Bruttoentgelt (x14) mit Kommunalsteuer bzw. 27 % (x14) ohne Kommunalsteuer

Variante 2

Wenn jemand nur für einige Monate eingestellt da ist

52 % Aufschlag auf Bruttoentgelt (x12 bzw. der Anzahld der Monate) mit Kommunalsteuer bzw. 48 % (x12 bzw. Anzahl der Monate) ohne Kommunalsteuer

Brutto-Netto-Rechner

am besten den vom Finanzministerium (Abkürzungen lernen)


Anlagevermögen

Alle Vermögensgegenstände die eine Organisation für das dauerhafte Betreiben des Geschäftes benötigt.

  • Immaterielles Anlagevermögen

  • Sach-Anlagevermögen

  • Finanzanlagevermögen

es gibt zwei Möglichkeiten zum Erwerb:

  • Kauf

    • Anschaffung über 1000 euro = wird nicht als Aufwand geführt sondern es ist eine Umschichtung des Vermögens, daher Verbuchung in Klasse 0 und Jährliche Abschreibung

    • Anschaffung unter 1000 euro = “geringfügiges Wirtschaftsgut” wird im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

  • Miete

    • wird in der Klasse 7 verbucht

Abschreibungen (Anschaffungen über 1000 euro)

Buchungssatz

  • SOLL 0… Anlagenkonto / Haben 2… Zahlungsmittelkonto bzw. 3… Lieferantenkonto

    • Beispiel: Kauf von Schreibtisch: 0600 Betriebs und Geschäftsausstattung auf 33012 Bene Büromöbel

    • Beispiel 2: Kauf eines Kopierers: 0620 Büromaschienen auf 2800 Bank

  • Zum Jahresende: Dinge nutzen sich ab, deswegen gibt es eine Abschreibung, diese wird als Aufwand erfasst:

    • Abschreibungen sind verpflichtend

    • Planmäßige Abschreibung: lineare (Wert des Gegenstandes geteilt durch Nutzungsdauer), die Abschreibungsdauer ist teilweise vorgeschrieben (Gebäude 40 Jahre, PKW 8 Jahre, Maschiene 5-10 Jahre, Büro- und Geschäftsausstattung 10 Jahre, EDV 3-5 Jahre).

    • Außerplanmäßige Abschreibung: technischer oder wirtschaftliche Entwertung oder Schadensfall

    • Prinzipiell Aufwand Klasse 7, Gegenbuchung 0

      • Direkte Abschreibung auf Klasse 0 wird weniger, es wird nie 0, damit Buchhalterisch gesehen wird das es noch existiert (z.B. 1 euro). z.B. 7020 planmäßige AfA auf Sachanlagen auf 0620 EDV

      • Indirekte Abschreibung: wir buchen die Abschreibungen der Klasse 7 nicht direkt auf das Konto des Geräts sondern wir eröffnen ein extra Konto für das Gerät. Beispiel: 7020 Abschreibungen auf Sachanlagenunterkono auf 0629 kum. Abschreibungen EDV. Der Anschaffungswert bleibt somit in der Buchhaltung als Zahl erhalten (wir spalten die Abschreibung und den Wert von einem Konto auf zwei Konten auf). Bei der Ausscheidung des Gerätes werden die beiden Konten wieder vereint.

Indirekte Abschreibung (laut KI):

Die indirekte Abschreibung ist eine Methode der Abschreibung, bei der die Abschreibungen nicht direkt auf das Konto des Vermögensgegenstands gebucht werden. Stattdessen wird ein zusätzliches Konto für die Abschreibungen eröffnet. Dadurch bleibt der Anschaffungswert des Vermögensgegenstands in der Buchhaltung erhalten. Bei der Abschreibung wird beispielsweise ein Konto für "Abschreibungen auf Sachanlagen" verwendet, während der Vermögensgegenstand selbst auf einem separaten Konto geführt wird. Wenn das Gerät ausscheidet, werden die beiden Konten wieder vereint. Diese Methode ermöglicht eine klarere Trennung zwischen dem Wert des Vermögensgegenstands und den kumulierten Abschreibungen.

Vokabeln
AfA = Synonym für Abschreibung

SAV = Sachanlagevermögen

RBW = Restbuchwert

Abschreibung auf der Bilanzseite

durch die Abschreibung wird sowohl das Anlagevermögen weniger als auch der Bilanzgewinn um den selben Wert.

Besonderheiten

Bei Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte darf nur die halbe Abschreibung notiert werden.

Steuern für gemeinnützige Vereine

Körperschaftsteuer

Steuer auf den Ertrag (Gewinn) von Körperschaft

Bemessungsgrundlage: steuerpflichtiger Gewinn (idR: Gewinn vor Steuer)

Besonderheiten bei Vereinen:

  • Vereine unterliegen in ihren Kernaktivitäten keinerlei Steuern (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, …)

  • Erzielen Vereine Einnahmen durch Wirtschaftliche Tätigkeit, gilt die selbe Regeln wie für Unternehmen

  • Ausnahmen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine

    • Vorraussetzung 1: gemeinnütziger Vereinszweck

    • Vorraussetzung 2: ausschließlich und unmittebar Zweckverfolgung

    • Vorraussetzung 3: Gemeinnützig muss lückenlos in den Rechtsgrundlagen des Vereins vollständig verankert sein

    • Vorraussetzung 4: Gemeinnützig muss durch tatsächliche Geschäftsführung eingehalten werden.

  • Vorteile Gemeinnützigkeit:

    • ist die wirtschaftliche Tätigkeit nahe am Vereinszweck ist steuerlich begünstigt

      • Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (z.B. Konzerttickets bei einem Musikverein): keine USt-Pflicht, keine KÖSt

      • Entbehrlicher Hilfsbetrieb (z.B. kleine Vereinsfeste, Flohmarkt vom Verein): keine USt-Pflicht, KÖSt-Pflicht ab 10.000 euro Gewinn

      • Begünstigsschädlicher Betrieb (kann zu Verlust der Gemeinnützigkeit beitragen): mehr als 35.000 euro - voll USt.-Pflichtig, KÖSt-Pflicht ab 10.000 euro Gewinn

    • wenn der Verein trotzdem Steuerpflichtig ist dann gibt es erhöhte Toleranzwerte.

Umsatzsteuer

  • wird auch Mehrwertsteuer genannt

  • Nettoumsatzsteuer (Berechnung erfolgt vom Nettobeweg)

  • Allphasenumsatzsteuer (Umsatzsteuer wird auf jeder Stufe der Werschöpfung berechtnet

  • Vorsteuerabzug (die abzuführende Umsatzsteuer ist die eingenommene Umsatzsteuer minus die selbst gezahlte Umsatzsteuer für den Einkauf der Waren)

    • Beispiel Einkaufswert 200 euro = 40 euro Umsatzsteuer, Verkaufswert 500 euro = 100 Umsatzsteuer, abgeführt werrden 100 euro Minus 40 euro also insgesamt 60 euro

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht Umsatzsteuerpflichtig, das bedeutet beim Kauf ist es ein Nachteil, beim Verkauf ist es ein Vorteil, da ich Dinge ohne Umsatzsteuer verkaufen kann.

  • gemeinnützige Vereine können freiwillig eine Umsatzsteuer erheben, diese beträgt dann 10 %

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