Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird hauptsächlich aus Steuermitteln finanziert. Sie ist im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt.
Das Bürgergeld, geregelt im SGB II, wird ebenfalls aus Steuermitteln finanziert, wobei der Bund einen Großteil trägt und die Kommunen beteiligt sind.
Zielgruppen
Grundsicherung:
Personen, die das Rentenalter erreicht haben (Altersrente) und deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Erwerbsgeminderte Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Bürgergeld:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können.
Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wie könnte man die Grundsicherung reformieren?
Vereinfachung des Antragsverfahrens:
Bürokratische Hürden abbauen, um den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern.
Digitalisierung der Antragsstellung und Kommunikation.
Anpassung der Regelsätze:
Sicherstellung, dass die Regelsätze den tatsächlichen Bedarf decken und eine angemessene Lebensführung ermöglichen.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten.
Förderung der Inklusion und Teilhabe:
Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe und Integration der Leistungsberechtigten.
Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder ehrenamtlichen Tätigkeit.
Flexibilisierung der Vermögensprüfung:
Anhebung der Vermögensfreibeträge, um Altersarmut nicht zu bestrafen und Anreize für private Vorsorge zu schaffen.
Berücksichtigung besonderer Lebensumstände bei der Vermögensprüfung.
Stärkung der Beratung und Betreuung:
Ausbau der Beratungsangebote, um Leistungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten zu unterstützen.
Individuelle Betreuung zur Förderung der persönlichen Entwicklung und zur