Grundsicherung und Bürgergeld in Deutschland

  1. Finanzierung

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird hauptsächlich aus Steuermitteln finanziert. Sie ist im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt.
    • Das Bürgergeld, geregelt im SGB II, wird ebenfalls aus Steuermitteln finanziert, wobei der Bund einen Großteil trägt und die Kommunen beteiligt sind.
  2. Zielgruppen

    • Grundsicherung:
      • Personen, die das Rentenalter erreicht haben (Altersrente) und deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
      • Erwerbsgeminderte Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
    • Bürgergeld:
      • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können.
      • Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
  3. Wie könnte man die Grundsicherung reformieren?

    • Vereinfachung des Antragsverfahrens:
      • Bürokratische Hürden abbauen, um den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern.
      • Digitalisierung der Antragsstellung und Kommunikation.
    • Anpassung der Regelsätze:
      • Sicherstellung, dass die Regelsätze den tatsächlichen Bedarf decken und eine angemessene Lebensführung ermöglichen.
      • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten.
    • Förderung der Inklusion und Teilhabe:
      • Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe und Integration der Leistungsberechtigten.
      • Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder ehrenamtlichen Tätigkeit.
    • Flexibilisierung der Vermögensprüfung:
      • Anhebung der Vermögensfreibeträge, um Altersarmut nicht zu bestrafen und Anreize für private Vorsorge zu schaffen.
      • Berücksichtigung besonderer Lebensumstände bei der Vermögensprüfung.
    • Stärkung der Beratung und Betreuung:
      • Ausbau der Beratungsangebote, um Leistungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten zu unterstützen.
      • Individuelle Betreuung zur Förderung der persönlichen Entwicklung und zur

Sorry, I didn't get that. Can you try again?