Unfreiwillige Dezimierung: Verminderung des Lagerbestands anders als durch:
Verkäufe
Privatentnahmen
Rücksendungen an Lieferanten
Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen (z.B. Beschädigung, Veralterung)
Schwund:
Beispiel: Weinfass läuft aus, Flüssigkeiten verdunsten, unkontrollierter Verlust von Schüttgütern (z.B. Kohle, Sand). Der Wein/das Gut fehlt und kann nicht verkauft werden.
Bestand muss reduziert werden, ohne Verkauf, Privatentnahme oder Rücksendung.
Ursachen können physikalische Eigenschaften, unzureichende Lagerbedingungen oder Messungenauigkeiten sein.
Verderb:
Betrifft oft Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder Beschädigungen, die den Verkauf unmöglich machen.
Beispiele: Obst mit Fäulnis, abgelaufene Medikamente.
Händler entscheidet, Ware nicht mehr zu verkaufen (ggf. Entsorgung).
Warenbestand muss unfreiwillig reduziert werden.
Gesetzliche Vorschriften zur Entsorgung können relevant sein.
Diebstahl:
Durch unternehmensinterne (Mitarbeiter) oder externe Personen (Einbruch).
Entwendung von Lagerbeständen führt zur Reduktion des Warenbestands.
Präventive Maßnahmen: Überwachungskameras, Zugangskontrollen, Sicherheitspersonal.
Untergang:
Vernichtung von Waren durch höhere Gewalt (Brand, Sturm, Wasserschaden, Erdbeben).
Führt ebenfalls zu unfreiwilliger Dezimierung.
Versicherungsaspekte: Deckung durch Feuer-, Betriebsunterbrechungs- oder Elementarschadenversicherung.
Abhängig davon, ob eine detaillierte Lagerbuchführung existiert.
Keine detaillierte Lagerbuchführung
Keine separate Buchung für die Dezimierung notwendig.
Unfreiwillige Dezimierung führt zu höherem Wareneinsatz am Jahresende. Wareneinsatz ist nicht von Verkäufen zu trennen.
Wareneinsatz wird ermittelt als: Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand.
Nachteil: Keine genaue Analyse der Ursachen für Bestandsverluste möglich.
Detaillierte Lagerbuchführung
Warenverlust wird beim Abgleich des Sollbestandes (Warenwirtschaftssystem) mit dem Ist-Bestand (Inventur) ersichtlich.
Differenz wird auf dem Warenverlustkonto verbucht:
Buchungssatz: Per Warenverlustkonto an Wareneinkauf.
Warenverlustkonto ist ein Aufwandskonto.
Abschluss des Warenverlustkontos über die GuV.
Vorteil: Ermöglicht detaillierte Analyse der Warenverluste und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung.
Dreikontenmethode + Warenverlustkonto
Wareneinkauf (aktives Bestandskonto)
Wareneinsatz (Aufwandskonto)
Warenverkauf (Ertragskonto)
Warenverlust (Aufwandskonto) - zusätzliches Konto bei unfreiwilliger Dezimierung
Anfangsbestand: 100 Stück à 1 Euro = 100 Euro
Einkauf: 200 Stück à 1 Euro = 200 Euro
Verkauf 1: 150 Stück à 2 Euro = 300 Euro
Verkauf 2: 60 Stück à 1,50 Euro = 90 Euro
Endbestand (Inventur): 40 Stück
Unfreiwillige Dezimierung: 50 Stück (Sollbestand - Istbestand)
Ermittlung der unfreiwilligen Dezimierung
Sollbestand: Anfangsbestand + Einkauf - Verkauf 1 - Verkauf 2 = 100 + 200 - 150 - 60 = 90 Stück
Unfreiwillige Dezimierung = Sollbestand - Endbestand = 90 - 40 = 50 Stück
Buchungssätze
Wareneinkauf:
Per Wareneinkauf 200 Euro und Vorsteuer 20 Euro an Kasse/Bank 220 Euro.
Warenverkauf 1:
Per Kasse/Bank 330 Euro an Warenverkauf 300 Euro und berechnete Umsatzsteuer 30 Euro.
Per Wareneinsatz 150 Euro an Wareneinkauf 150 Euro.
Warenverkauf 2:
Per Kasse/Bank 99 Euro an Warenverkauf 90 Euro und berechnete Umsatzsteuer 9 Euro.
Per Wareneinsatz 60 Euro an Wareneinkauf 60 Euro.
Unfreiwillige Dezimierung:
Per Warenverlustkonto 50 Euro an Wareneinkauf 50 Euro.
Abschluss der Erfolgskonten
Warenverkauf (Ertrag)
Wareneinsatz (Aufwand)
Warenverlust (Aufwand)
Abschluss über die GuV.
Analyse der GuV: Vergleich der Warenverluste mit den Vorjahren; Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Verluste.
Wareneinkauf (Aktivkonto):
Anfangsbestand: 100 Euro
Zugang: 200 Euro
Abgänge (Verkäufe): 150 Euro + 60 Euro
Endbestand laut Inventur: 40 Euro
Warenverlust: 50 Euro
Differenz: Soll-Bestand (90) - Ist-Bestand (40) = 50 Euro (Warenverlust)
\[*]Endbestand laut Inventur wird in die Bilanz (Aktivseite) übernommen.
Warenverlustkonto (Aufwandskonto):
Unfreiwillige Dezimierung: 50 Euro
Saldo wird in die GuV übernommen.
GuV-Konto:
Wareneinsatz (Aufwand): 150 Euro + 60 Euro
Warenverkauf (Ertrag): 300 Euro + 90 Euro
Warenroherlös: Erträge - Aufwendungen
Abgang: 220 Euro (Wareneinkauf)
Zugänge: 330 Euro und 99 Euro (Warenverkäufe)
Saldo/Endbestand: 209 Euro (Übernahme in die Bilanz)
Bruttogehalt:
Verhandelter Betrag vor Abzügen. Grundlage für Berechnung des Nettogehalts.
Bestandteile: Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, Boni, Provisionen.
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:
Abzüge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB).
Lohnsteuer:
Einkommensteuervorauszahlung.
Berechnungsgrundlage: Lohnsteuertabelle.
Solidaritätszuschlag:
5,5 % von der Lohnsteuer.
Zweck: Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit.
Nettogehalt:
Auszahlungsbetrag nach allen Abzügen.
Berechnung: Bruttogehalt - Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer (falls zutreffend).
Beispiel
Bruttogehalt: 3000 Euro
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: 525 Euro
Lohnsteuer: 400 Euro
Solidaritätszuschlag: 22 Euro
Nettogehalt: 2053 Euro
\[*]Personalaufwand GuV entspricht nicht Bruttogehalt, sondern Bruttogehalt + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
\[*]Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 50% der Sozialversicherungsbeiträge) wird zusätzlich zum Bruttogehalt vom Unternehmen getragen.
\[*]Weitere Bestandteile: Kirchensteuer, Unfallversicherung, betriebliche Altersversorgung, freiwillige soziale Leistungen.
Komponenten, Empfänger und Zahlungszeitpunkt
Nettogehalt:
Empfänger: Arbeitnehmer
Zahlungszeitpunkt: Monatsende (z.B. 30.09.)
Buchung: Lohn- und Gehaltsaufwand an Bank.
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:
Empfänger: Versicherungsträger
Zahlungszeitpunkt: 30.09.
Buchung: Lohn- und Gehaltsaufwand an Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern.
Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag:
Empfänger: Finanzamt
Zahlungszeitpunkt: Anfang des Folgemonats (z.B. 10.10.)
Buchung: Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt an Bank.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung:
Empfänger: Versicherungsträger
Zahlungszeitpunkt: 30.09.
Buchung: Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) an Bank.
Buchungssätze
30.09.:
Per Lohn- und Gehaltsaufwand 3000 Euro an Bank 2053 Euro, Bank 525 Euro und sonstige Verbindlichkeiten 422 Euro.
30.09.:
Per Sozialaufwand Arbeitgeberanteil 525 Euro an Bank 525 Euro.
10.10.:
Per sonstige Verbindlichkeiten an Bank 422 Euro.
Die Vorauszahlung ist eine Forderung gegen den Arbeitnehmer.
Buchung am 15.09.: Per sonstige Forderung 1000 Euro an Bank 1000 Euro.
Auswirkungen auf weitere Buchungen:
Buchungen am 30.09. und 10.10. bleiben gleich.
Buchung am 30.09. (Lohn- und Gehaltsaufwand) ändert sich:
Per Lohn- und Gehaltsaufwand 3000 Euro an Bank 1053 Euro, sonstige Forderungen 1000 Euro, Bank 525 Euro und sonstige Verbindlichkeiten 422 Euro.