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Vorlesung_Kap._4.1.3-4

Unfreiwillige Dezimierung von Waren

Definition
  • Unfreiwillige Dezimierung: Verminderung des Lagerbestands anders als durch:

    • Verkäufe

    • Privatentnahmen

    • Rücksendungen an Lieferanten

    • Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen (z.B. Beschädigung, Veralterung)

Anwendungsfälle
  1. Schwund:

    • Beispiel: Weinfass läuft aus, Flüssigkeiten verdunsten, unkontrollierter Verlust von Schüttgütern (z.B. Kohle, Sand). Der Wein/das Gut fehlt und kann nicht verkauft werden.

    • Bestand muss reduziert werden, ohne Verkauf, Privatentnahme oder Rücksendung.

    • Ursachen können physikalische Eigenschaften, unzureichende Lagerbedingungen oder Messungenauigkeiten sein.

  2. Verderb:

    • Betrifft oft Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder Beschädigungen, die den Verkauf unmöglich machen.

    • Beispiele: Obst mit Fäulnis, abgelaufene Medikamente.

    • Händler entscheidet, Ware nicht mehr zu verkaufen (ggf. Entsorgung).

    • Warenbestand muss unfreiwillig reduziert werden.

    • Gesetzliche Vorschriften zur Entsorgung können relevant sein.

  3. Diebstahl:

    • Durch unternehmensinterne (Mitarbeiter) oder externe Personen (Einbruch).

    • Entwendung von Lagerbeständen führt zur Reduktion des Warenbestands.

    • Präventive Maßnahmen: Überwachungskameras, Zugangskontrollen, Sicherheitspersonal.

  4. Untergang:

    • Vernichtung von Waren durch höhere Gewalt (Brand, Sturm, Wasserschaden, Erdbeben).

    • Führt ebenfalls zu unfreiwilliger Dezimierung.

    • Versicherungsaspekte: Deckung durch Feuer-, Betriebsunterbrechungs- oder Elementarschadenversicherung.

Buchhalterische Erfassung
  • Abhängig davon, ob eine detaillierte Lagerbuchführung existiert.

Keine detaillierte Lagerbuchführung

  • Keine separate Buchung für die Dezimierung notwendig.

  • Unfreiwillige Dezimierung führt zu höherem Wareneinsatz am Jahresende. Wareneinsatz ist nicht von Verkäufen zu trennen.

  • Wareneinsatz wird ermittelt als: Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand.

  • Nachteil: Keine genaue Analyse der Ursachen für Bestandsverluste möglich.

Detaillierte Lagerbuchführung

  • Warenverlust wird beim Abgleich des Sollbestandes (Warenwirtschaftssystem) mit dem Ist-Bestand (Inventur) ersichtlich.

  • Differenz wird auf dem Warenverlustkonto verbucht:

    • Buchungssatz: Per Warenverlustkonto an Wareneinkauf.

    • Warenverlustkonto ist ein Aufwandskonto.

    • Abschluss des Warenverlustkontos über die GuV.

    • Vorteil: Ermöglicht detaillierte Analyse der Warenverluste und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung.

Dreikontenmethode + Warenverlustkonto

  • Wareneinkauf (aktives Bestandskonto)

  • Wareneinsatz (Aufwandskonto)

  • Warenverkauf (Ertragskonto)

  • Warenverlust (Aufwandskonto) - zusätzliches Konto bei unfreiwilliger Dezimierung

Zahlenbeispiel und Buchungssätze
  • Anfangsbestand: 100 Stück à 1 Euro = 100 Euro

  • Einkauf: 200 Stück à 1 Euro = 200 Euro

  • Verkauf 1: 150 Stück à 2 Euro = 300 Euro

  • Verkauf 2: 60 Stück à 1,50 Euro = 90 Euro

  • Endbestand (Inventur): 40 Stück

  • Unfreiwillige Dezimierung: 50 Stück (Sollbestand - Istbestand)

Ermittlung der unfreiwilligen Dezimierung

  • Sollbestand: Anfangsbestand + Einkauf - Verkauf 1 - Verkauf 2 = 100 + 200 - 150 - 60 = 90 Stück

  • Unfreiwillige Dezimierung = Sollbestand - Endbestand = 90 - 40 = 50 Stück

Buchungssätze

  1. Wareneinkauf:

    • Per Wareneinkauf 200 Euro und Vorsteuer 20 Euro an Kasse/Bank 220 Euro.

  2. Warenverkauf 1:

    • Per Kasse/Bank 330 Euro an Warenverkauf 300 Euro und berechnete Umsatzsteuer 30 Euro.

    • Per Wareneinsatz 150 Euro an Wareneinkauf 150 Euro.

  3. Warenverkauf 2:

    • Per Kasse/Bank 99 Euro an Warenverkauf 90 Euro und berechnete Umsatzsteuer 9 Euro.

    • Per Wareneinsatz 60 Euro an Wareneinkauf 60 Euro.

  4. Unfreiwillige Dezimierung:

    • Per Warenverlustkonto 50 Euro an Wareneinkauf 50 Euro.

Abschluss der Erfolgskonten

  • Warenverkauf (Ertrag)

  • Wareneinsatz (Aufwand)

  • Warenverlust (Aufwand)

  • Abschluss über die GuV.

  • Analyse der GuV: Vergleich der Warenverluste mit den Vorjahren; Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Verluste.

Kontendarstellung
  • Wareneinkauf (Aktivkonto):

    • Anfangsbestand: 100 Euro

    • Zugang: 200 Euro

    • Abgänge (Verkäufe): 150 Euro + 60 Euro

    • Endbestand laut Inventur: 40 Euro

    • Warenverlust: 50 Euro

    • Differenz: Soll-Bestand (90) - Ist-Bestand (40) = 50 Euro (Warenverlust)

      \[*]Endbestand laut Inventur wird in die Bilanz (Aktivseite) übernommen.

  • Warenverlustkonto (Aufwandskonto):

    • Unfreiwillige Dezimierung: 50 Euro

    • Saldo wird in die GuV übernommen.

  • GuV-Konto:

    • Wareneinsatz (Aufwand): 150 Euro + 60 Euro

    • Warenverkauf (Ertrag): 300 Euro + 90 Euro

    • Warenroherlös: Erträge - Aufwendungen

Das Kontokasse
  • Abgang: 220 Euro (Wareneinkauf)

  • Zugänge: 330 Euro und 99 Euro (Warenverkäufe)

  • Saldo/Endbestand: 209 Euro (Übernahme in die Bilanz)

Personalaufwand

Komponenten des Personalaufwands
  • Bruttogehalt:

    • Verhandelter Betrag vor Abzügen. Grundlage für Berechnung des Nettogehalts.

    • Bestandteile: Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, Boni, Provisionen.

  • Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:

    • Abzüge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

    • Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB).

  • Lohnsteuer:

    • Einkommensteuervorauszahlung.

    • Berechnungsgrundlage: Lohnsteuertabelle.

  • Solidaritätszuschlag:

    • 5,5 % von der Lohnsteuer.

    • Zweck: Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit.

  • Nettogehalt:

    • Auszahlungsbetrag nach allen Abzügen.

    • Berechnung: Bruttogehalt - Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer (falls zutreffend).

Beispiel

  • Bruttogehalt: 3000 Euro

  • Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: 525 Euro

  • Lohnsteuer: 400 Euro

  • Solidaritätszuschlag: 22 Euro

  • Nettogehalt: 2053 Euro

    \[*]Personalaufwand GuV entspricht nicht Bruttogehalt, sondern Bruttogehalt + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

    \[*]Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 50% der Sozialversicherungsbeiträge) wird zusätzlich zum Bruttogehalt vom Unternehmen getragen.

    \[*]Weitere Bestandteile: Kirchensteuer, Unfallversicherung, betriebliche Altersversorgung, freiwillige soziale Leistungen.

Buchungstechnische Behandlung des Personalaufwands

Komponenten, Empfänger und Zahlungszeitpunkt

  • Nettogehalt:

    • Empfänger: Arbeitnehmer

    • Zahlungszeitpunkt: Monatsende (z.B. 30.09.)

    • Buchung: Lohn- und Gehaltsaufwand an Bank.

  • Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:

    • Empfänger: Versicherungsträger

    • Zahlungszeitpunkt: 30.09.

    • Buchung: Lohn- und Gehaltsaufwand an Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern.

  • Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag:

    • Empfänger: Finanzamt

    • Zahlungszeitpunkt: Anfang des Folgemonats (z.B. 10.10.)

    • Buchung: Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt an Bank.

  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung:

    • Empfänger: Versicherungsträger

    • Zahlungszeitpunkt: 30.09.

    • Buchung: Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) an Bank.

Buchungssätze

  1. 30.09.:

    • Per Lohn- und Gehaltsaufwand 3000 Euro an Bank 2053 Euro, Bank 525 Euro und sonstige Verbindlichkeiten 422 Euro.

  2. 30.09.:

    • Per Sozialaufwand Arbeitgeberanteil 525 Euro an Bank 525 Euro.

  3. 10.10.:

    • Per sonstige Verbindlichkeiten an Bank 422 Euro.

Sonderfall: Buchungstechnische Behandlung mit Vorauszahlung
  • Die Vorauszahlung ist eine Forderung gegen den Arbeitnehmer.

  • Buchung am 15.09.: Per sonstige Forderung 1000 Euro an Bank 1000 Euro.

  • Auswirkungen auf weitere Buchungen:

    • Buchungen am 30.09. und 10.10. bleiben gleich.

    • Buchung am 30.09. (Lohn- und Gehaltsaufwand) ändert sich:

      • Per Lohn- und Gehaltsaufwand 3000 Euro an Bank 1053 Euro, sonstige Forderungen 1000 Euro, Bank 525 Euro und sonstige Verbindlichkeiten 422 Euro.