Eigenschaften des Privatrechts, Rechtssubjekte, Handlungsfähigkeit
Karte 168
* Vorderseite: Nenne drei wichtige Eigenschaften des Privatrechts (Seite 25).
* Rückseite:
1. Gleichberechtigung (Parteien sind vor dem Gesetz gleich)
2. Privatautonomie (Parteien gestalten Rechtsbeziehungen selbst)
3. Regeln sind meist abänderbar (Ausnahme: zwingende Regeln)
Karte 169
* Vorderseite: Was bedeutet Gleichberechtigung im Privatrecht?
* Rückseite: Alle Personen (Parteien) sind vor dem Privatrecht gleichgestellt, unabhängig von Status oder Position.
Karte 170
* Vorderseite: Was bedeutet Privatautonomie im Privatrecht?
* Rückseite: Die Parteien können ihre Rechtsbeziehungen (z.B. in Verträgen) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten.
Karte 171
* Vorderseite: Sind die Regeln im Privatrecht immer zwingend? (Seite 25)
* Rückseite: Nein, die Regeln des Privatrechts sind meist abänderbar (dispositiv). Es gibt jedoch Ausnahmen (relativ oder absolut) zwingender Regeln.
Karte 172
* Vorderseite: Was sind Rechtssubjekte? Nenne die zwei Arten. (Seite 25)
* Rückseite: Träger von Rechten und Pflichten.
* Arten: Natürliche Personen und Juristische Personen.
Karte 173
* Vorderseite: Was sind Natürliche Personen?
* Rückseite: Alle Menschen.
Karte 174
* Vorderseite: Was sind Juristische Personen? Nenne 1-2 Beispiele. (Seite 25)
* Rückseite: Künstlich geschaffene Gebilde, denen das Recht Rechtsfähigkeit verleiht (z.B. Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH).
Karte 175
* Vorderseite: Was sind Rechtsobjekte? Nenne 1-2 Beispiele. (Seite 25)
* Rückseite: Dinge, auf die sich Rechte und Pflichten beziehen (z.B. Geld, Sachgüter, Dienstleistungen). Sie sind nicht Träger von Rechten und Pflichten.
Karte 176
* Vorderseite: Was bedeutet Rechtsfähigkeit? (Seite 25)
* Rückseite: Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Karte 177
* Vorderseite: Wann beginnt die Rechtsfähigkeit einer Natürlichen Person? (Siehe ZGB 11, Seite 25)
* Rückseite: Mit der Geburt.
Karte 178
* Vorderseite: Wann beginnt die Rechtsfähigkeit einer Juristischen Person? (Seite 25)
* Rückseite: Meist mit der Gründung oder dem Eintrag in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister).
Karte 179
* Vorderseite: Was bedeutet Handlungsfähigkeit? (Seite 25)
* Rückseite: Die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen (z.B. Verträge abschliessen).
Karte 180
* Vorderseite: Welche zwei Voraussetzungen müssen Natürliche Personen erfüllen, um handlungsfähig zu sein? (Siehe ZGB 13 ff., Seite 25)
* Rückseite:
1. Volljährigkeit (18 Jahre alt sein)
2. Urteilsfähigkeit
Karte 181
* Vorderseite: Was bedeutet Urteilsfähigkeit? Nenne die zwei Komponenten. (Seite 25)
* Rückseite: Die Fähigkeit, die eigene Handlung und deren Konsequenzen zu verstehen und danach zu handeln.
* Komponenten: Intellektuelle Komponente (verstehen) und voluntative Komponente (danach handeln wollen/können).
Karte 182
* Vorderseite: Wer ist "beschränkt handlungsfähig"? Was bedeutet das? (Seite 25)
* Rückseite: Minderjährige (unter 18), die aber urteilsfähig sind. Sie können die meisten Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschliessen.
Karte 183
* Vorderseite: Nenne zwei Ausnahmen, bei denen auch beschränkt handlungsfähige Minderjährige ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter handeln können. (Seite 25)
* Rückseite:
* Verfügung über eigenes Einkommen (z.B. Lohn aus Ferienjob).
* Verwendung des Kindesvermögens (unter bestimmten Voraussetzungen).
* (Zusätzlich: Alltagsgeschäfte und Schenkungen von geringem Wert).
Karte 184
* Vorderseite: Wann ist eine Juristische Person handlungsfähig? (Seite 26)
* Rückseite: Wenn ihre Organe (z.B. der Verwaltungsrat einer AG) bestellt wurden und Entscheidungen treffen können.