Eigenschaften des Privatrechts, Rechtssubjekte, Handlungsfähigkeit

Karte 168

* Vorderseite: Nenne drei wichtige Eigenschaften des Privatrechts (Seite 25).

* Rückseite:

1. Gleichberechtigung (Parteien sind vor dem Gesetz gleich)

2. Privatautonomie (Parteien gestalten Rechtsbeziehungen selbst)

3. Regeln sind meist abänderbar (Ausnahme: zwingende Regeln)

Karte 169

* Vorderseite: Was bedeutet Gleichberechtigung im Privatrecht?

* Rückseite: Alle Personen (Parteien) sind vor dem Privatrecht gleichgestellt, unabhängig von Status oder Position.

Karte 170

* Vorderseite: Was bedeutet Privatautonomie im Privatrecht?

* Rückseite: Die Parteien können ihre Rechtsbeziehungen (z.B. in Verträgen) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten.

Karte 171

* Vorderseite: Sind die Regeln im Privatrecht immer zwingend? (Seite 25)

* Rückseite: Nein, die Regeln des Privatrechts sind meist abänderbar (dispositiv). Es gibt jedoch Ausnahmen (relativ oder absolut) zwingender Regeln.

Karte 172

* Vorderseite: Was sind Rechtssubjekte? Nenne die zwei Arten. (Seite 25)

* Rückseite: Träger von Rechten und Pflichten.

* Arten: Natürliche Personen und Juristische Personen.

Karte 173

* Vorderseite: Was sind Natürliche Personen?

* Rückseite: Alle Menschen.

Karte 174

* Vorderseite: Was sind Juristische Personen? Nenne 1-2 Beispiele. (Seite 25)

* Rückseite: Künstlich geschaffene Gebilde, denen das Recht Rechtsfähigkeit verleiht (z.B. Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH).

Karte 175

* Vorderseite: Was sind Rechtsobjekte? Nenne 1-2 Beispiele. (Seite 25)

* Rückseite: Dinge, auf die sich Rechte und Pflichten beziehen (z.B. Geld, Sachgüter, Dienstleistungen). Sie sind nicht Träger von Rechten und Pflichten.

Karte 176

* Vorderseite: Was bedeutet Rechtsfähigkeit? (Seite 25)

* Rückseite: Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Karte 177

* Vorderseite: Wann beginnt die Rechtsfähigkeit einer Natürlichen Person? (Siehe ZGB 11, Seite 25)

* Rückseite: Mit der Geburt.

Karte 178

* Vorderseite: Wann beginnt die Rechtsfähigkeit einer Juristischen Person? (Seite 25)

* Rückseite: Meist mit der Gründung oder dem Eintrag in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister).

Karte 179

* Vorderseite: Was bedeutet Handlungsfähigkeit? (Seite 25)

* Rückseite: Die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen (z.B. Verträge abschliessen).

Karte 180

* Vorderseite: Welche zwei Voraussetzungen müssen Natürliche Personen erfüllen, um handlungsfähig zu sein? (Siehe ZGB 13 ff., Seite 25)

* Rückseite:

1. Volljährigkeit (18 Jahre alt sein)

2. Urteilsfähigkeit

Karte 181

* Vorderseite: Was bedeutet Urteilsfähigkeit? Nenne die zwei Komponenten. (Seite 25)

* Rückseite: Die Fähigkeit, die eigene Handlung und deren Konsequenzen zu verstehen und danach zu handeln.

* Komponenten: Intellektuelle Komponente (verstehen) und voluntative Komponente (danach handeln wollen/können).

Karte 182

* Vorderseite: Wer ist "beschränkt handlungsfähig"? Was bedeutet das? (Seite 25)

* Rückseite: Minderjährige (unter 18), die aber urteilsfähig sind. Sie können die meisten Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschliessen.

Karte 183

* Vorderseite: Nenne zwei Ausnahmen, bei denen auch beschränkt handlungsfähige Minderjährige ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter handeln können. (Seite 25)

* Rückseite:

* Verfügung über eigenes Einkommen (z.B. Lohn aus Ferienjob).

* Verwendung des Kindesvermögens (unter bestimmten Voraussetzungen).

* (Zusätzlich: Alltagsgeschäfte und Schenkungen von geringem Wert).

Karte 184

* Vorderseite: Wann ist eine Juristische Person handlungsfähig? (Seite 26)

* Rückseite: Wenn ihre Organe (z.B. der Verwaltungsrat einer AG) bestellt wurden und Entscheidungen treffen können.