Grundsätzliche Bedeutung: Die Umsatzsteuer (USt), auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine wichtige Steuer für Handelsbetriebe, da sie beim Einkauf und Verkauf von Waren anfällt. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der in jeder Produktions- und Handelsstufe entsteht.
Berücksichtigung beim Einkauf und Verkauf von Handelswaren: Handelsbetriebe müssen die Umsatzsteuer sowohl beim Einkauf (als Vorsteuer) als auch beim Verkauf (als Umsatzsteuer) berücksichtigen und korrekt verbuchen.
Rücksendung: Behandlung von Warenrücksendungen durch Kunden oder an Lieferanten.
Bezugsaufwand: Kosten, die beim Bezug von Waren entstehen (z.B. Transportkosten).
Rabatte: Preisnachlässe, die den Umsatzsteuerbetrag beeinflussen.
Boni: Nachträgliche Gutschriften, die die Umsatzsteuerbasis mindern können.
Conti: Unterschiedliche Modelle von Boni
Private Warenentnahmen: Entnahme von Waren aus dem Unternehmen für private Zwecke.
Anzahlung: Vorabzahlungen für noch zu liefernde Waren.
Viele Sonderfälle beziehen sich auf Einkaufs- und Verkaufsseite (z.B. Anzahlung, Skonti, Boni, Rabatte, Rücksendung).
Anzahlung
Erhaltene Anzahlung (Kundenanzahlung): Anzahlungen, die ein Unternehmen von seinen Kunden erhält.
Geleistete Anzahlung (Lieferantenanzahlung): Anzahlungen, die ein Unternehmen an seine Lieferanten leistet.
Gliederung des Abschnitts nach Sachverhalten: Die folgenden Abschnitte sind nach spezifischen Geschäftsvorfällen und deren umsatzsteuerlicher Behandlung gegliedert.
Unterabschnitte für Einkaufs- und Verkaufsseite (Lieferanten- und Kundenseite): Jeder Sachverhalt wird sowohl aus Sicht des Einkäufers (Lieferantenseite) als auch aus Sicht des Verkäufers (Kundenseite) betrachtet.
Gesetzliche Grundlage
Umsatzsteuergesetz (UStG): Das UStG bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer in Deutschland.
Deutschlandweit einheitliche Steuer: Die Umsatzsteuer ist eine Bundessteuer und wird in ganz Deutschland einheitlich erhoben.
Umgangssprachlich: Mehrwertsteuer (nicht irreführend, da Mehrwert auf jeder Produktionsstufe besteuert wird): Der Begriff Mehrwertsteuer wird synonym zur Umsatzsteuer verwendet, da die Steuer auf den in jeder Produktionsstufe geschaffenen Mehrwert erhoben wird.
Steuereinnahmen
Gemeinschaftssteuer: Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, d.h., die Einnahmen werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Bund: ca. 52 %
Länder: ca. 45.5 %
Gemeinden: ca. 2.5 % (Variieren leicht, nachlesbar im statistischen Jahrbuch des Deutschen Statistischen Bundesamtes)
Steuersätze
Allgemeiner Steuersatz: 19 % (für alle steuerpflichtigen Leistungen): Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 % und gilt für die meisten steuerpflichtigen Umsätze.
Ermäßigter Steuersatz: 7 % (z.B. Lebensmittel, Restaurantbesuche - aber Lieferung 19 %, Hotelübernachtungen - Frühstück 7 %): Für bestimmte Güter und Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %, z.B. für viele Lebensmittel und Hotelübernachtungen.
Steuerbefreite Leistungen: z.B. Arztbesuche (medizinisch notwendig), Schönheitsoperationen sind nicht steuerbefreit: Einige Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, z.B. medizinisch notwendige Arztbesuche.
Berechnung
Netto (ohne Umsatzsteuer) vs. Brutto (inklusive Umsatzsteuer): Es wird zwischen Nettobeträgen (ohne Umsatzsteuer) und Bruttobeträgen (inklusive Umsatzsteuer) unterschieden.
Nettobetrag + Umsatzsteuer = Bruttobetrag.
Bruttobetrag / 1.19 = Nettobetrag. ##(Bruttobetrag = Nettobetrag * 1.19)
Vereinfachter Umsatzsteuersatz in der Veranstaltung: 10 % (leichter nachzuvollziehen).
Empfehlung: Döring Buchholz verwendet ebenfalls 10 %.
Angabe auf Rechnung
Umsatzsteuer muss auf Rechnung gesondert ausgewiesen werden (Regelungen mit Schwellenwerten, z.B. unter 250 Euro nur Steuersatz anzugeben): Die Umsatzsteuer muss auf Rechnungen gesondert ausgewiesen werden, wobei es für Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro) Vereinfachungen gibt.
Geregelt in Umsatzsteuerdurchführungsverordnung: Die Einzelheiten zur Rechnungsstellung sind in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) geregelt.
Tabelle: Produktionsstufen, Verkaufspreis, Einkaufspreis, Mehrwert
Urerzeugung (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau)
Weiterverarbeitende Industrie
Großhandel
Einzelhandel
Beispielrechnung
Produktionsstufe | Verkaufspreis (€) | Einkaufspreis (€) | Mehrwert (€) | Umsatzsteuer (19%) (€) | Kumulierte Umsatzsteuer (€) |
---|---|---|---|---|---|
Urerzeugung | 3.000 | 0 | 3.000 | 570 | 570 |
Weiterverarbeitung | 5.000 | 3.000 | 2.000 | 380 | 950 |
Großhandel | 8.500 | 5.000 | 3.500 | 665 | 1615 |
Einzelhandel | 10.000 | 8.500 | 1.500 | 285 | 1900 |
Summe | 10.000 | 1.900 |
Gesamter Mehrwert: 10.000 Euro
Gesamte Umsatzsteuer: 1.900 Euro
Endverkaufspreis netto: 10.000 Euro
Umsatzsteuer auf Endverkaufspreis (19 %): 1.900 Euro
Beispiel: Handelsunternehmen
Einkaufsseite: Wareneinkauf zu 20.000 Euro netto.
Umsatzsteuer (19 %): 3.800 Euro.
Lieferantenverbindlichkeit: 23.800 Euro.
Buchungssatz: Per Wareneinkauf an Lieferantenverbindlichkeiten.
Verkaufsseite: Warenverkauf zu 30.000 Euro netto.
Umsatzsteuer (19 %): 5.700 Euro.
Forderung gegenüber Kunden: 35.700 Euro.
Umsatzsteuerbeträge
Vorsteuer: Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt wurde (Forderung gegenüber Finanzamt).
Berechnete Umsatzsteuer: Umsatzsteuer, die Kunden in Rechnung gestellt wurde (Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt).
Verrechnung
Verrechnung von Vorsteuer und berechneter Umsatzsteuer.
Umsatzsteuerzahllast: Differenz aus berechneter Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beispielrechnung
Berechnete Umsatzsteuer: 5.700 Euro (Verbindlichkeit).
Vorsteuer: 3.800 Euro (Forderung).
Umsatzsteuerzahllast: 1.900 Euro. ##(5700 - 3800= 1900)
Umsatzsteuerzahllast
Forderung, wenn mehr eingekauft als verkauft wurde.
Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten (wirkt sich nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus, sondern nur auf die Bilanz).
Keine Aufwendungen und Erträge, sondern nur Forderungen und Verbindlichkeiten.
Indirekte Steuer
Schuldner: Unternehmer/Unternehmen.
Träger: Privater Endverbraucher (erhöht die Kosten für den Konsumenten).
Konten
Vorsteuer (aktives Bestandskonto, Forderung gegenüber Finanzamt).
Berechnete Umsatzsteuer (passives Bestandskonto, Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt).
Umsatzsteuerverrechnung (Sammelkonto für Salden aus Vorsteuer und berechneter Umsatzsteuer).
Geschäftsvorfall 1: Wareneinkauf über Bankkonto (20.000 Euro)
Buchungssatz: Per Wareneinkauf 20.000 Euro und Vorsteuer 2.000 Euro an Bank 22.000 Euro.
Aktives Bestandskonto Wareneinkauf nimmt zu (Soll).
Vorsteuer (Forderung gegenüber Finanzamt) nimmt zu (Soll).
Bankkonto nimmt ab (Haben).
Geschäftsvorfall 2: Warenverkauf über Bankkonto (30.000 Euro netto)
Die verkauften Waren wurden für 15.000 Euro eingekauft.
Buchungssatz:
2.1: Per Bank 33.000 Euro an Warenverkauf 30.000 Euro und berechnete Umsatzsteuer 3.000 Euro.
Bankkonto nimmt zu (Soll).
Warenverkauf (Ertrag) (Haben).
Berechnete Umsatzsteuer (Verbindlichkeit) nimmt zu (Haben).
2.2: Per Wareneinsatz 15.000 Euro an Wareneinkauf 15.000 Euro.
Wareneinsatz (Aufwand) (Soll).
Wareneinkauf (aktives Bestandskonto) nimmt ab (Haben).
Geschäftsvorfall 3: Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt am Jahresende
Buchungssatz:
Per Umsatzsteuerverrechnung an Vorsteuer.
Per berechnete Umsatzsteuer an Umsatzsteuerverrechnung.
Per Umsatzsteuerverrechnung an Bank.
Forderung gegenüber dem Finanzamt und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt werden auf das Konto Umsatzsteuerverrechnung gezogen und die Umsatzsteuerzahllast wird ermittelt.
Unterteilung in Beschaffungsseite und Absatzseite
Beschaffungsseite
Konto Wareneinkauf (aktives Bestandskonto)
Soll: Anfangsbestand, Zugänge
Haben: Abgänge, Endbestand
Konto Wareneinsatz (Aufwandskonto)
Soll: Aufwendungen
Saldo wird in GuV übernommen
Konto Vorsteuer (aktives Bestandskonto, Forderung gegenüber Finanzamt)
Saldo wird in Konto Umsatzsteuerverrechnung übernommen
Absatzseite
Konto Warenverkauf (Erfolgskonto/Ertragskonto)
Saldo wird in GuV übernommen
Konto berechnete Umsatzsteuer (passives Bestandskonto)
Saldo wird in Konto Umsatzsteuerverrechnung übernommen
Konto Umsatzsteuerverrechnung
Zusammenführung der Salden aus Vorsteuer und berechneter Umsatzsteuer
Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast
Lieferantenrücksendungen (Einkaufsseite)
Erfassung auf dem Wareneinkaufskonto.
Bewertung zu Einstandspreisen.
Buchungssatz: Per Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung an Wareneinkauf und Vorsteuer (Umdrehung des ursprünglichen Buchungssatzes).
Kundenrücksendungen (Verkaufsseite)
Buchung auf dem Warenverkaufskonto.
Bewertung zu Verkaufspreisen.
Buchungssatz:
Per Warenverkauf und berechnete Umsatzsteuer an Forderungen aus Lieferung und Leistung (Umdrehung des ursprünglichen Buchungssatzes).
Per Wareneinkauf an Wareneinsatz (Rausdrehen des Aufwands).
Zahlenbeispiel zur Rücksendung
Anfangsbestand, Endbestand laut Inventur, Einkaufstransaktion, Verkaufstransaktion
Anfangsbestand: 100 Stück a 1 Euro = 100 Euro
Einkauf: 200 Stück a 1 Euro = 200 Euro
Lieferantenrücksendung: 30 Stück a 1 Euro = 30 Euro
Verkauf: 250 Stück a 2 Euro = 500 Euro
Kundenrücksendung: 60 Stück a 2 Euro = 120 Euro
Endbestand laut Inventur: 80 Stück a 1 Euro = 80 Euro
Rechnerischer Sollbestand entspricht Ist-Bestand laut Inventur.
Wareneinkauf:
Per Wareneinkauf 200 und Vorsteuer 20 an Lieferantenverbindlichkeiten 220 Euro.
Lieferantenrücksendung:
Per Lieferantenverbindlichkeiten 33 an Wareneinkauf 30 und Vorsteuer 3 Euro.
Warenverkauf:
3.1: Per Forderung aus Lieferung und Leistung 550 an Warenverkauf 500 und berechnete Umsatzsteuer 50.
3.2: Per Wareneinsatz 250 an Wareneinkauf.
Kundenrücksendung:
4.1: Per Warenverkauf 120 und berechnete Umsatzsteuer 12 an Forderungen aus Lieferung und Leistungen, einhundertzweiunddreißig Euro.
4.2: Per Wareneinkauf an Wareneinsatz.
Übertrag der Salden von Vorsteuer und berechneter Umsatzsteuer auf das Kontoumsatzsteuerverrechnung:
Per Umsatzsteuerverrechnung an Vorsteuer.
Per berechnete Umsatzsteuer an Umsatzsteuerverrechnung.
Beschaffungsseite
Konto Wareneinkauf (aktives Bestandskonto)
Anfangsbestand (Soll)
Einkauf (Soll)
Lieferantenrücksendung (Haben)
Warenverkauf (Haben)
Kundenrücksendung (Soll)
Konto Lieferantenverbindlichkeit (passives Bestandskonto)
Ursprünglich entstanden (Haben)
Teil zurückgesendet (Soll)
Konto Vorsteuer
Wareneinkauf (Soll)
Waren zurückgesendet (Haben)
Absatzseite
Konto Warenverkauf
Erträge (Haben)
Kundenrücksendung (Soll)
Konto Wareneinsatz
250 (Soll)
Kunde sendet 60 zurück (Haben)
Konto Forderung
Aktivseite
Konto Berechnete Umsatzsteuer, passives Bestandskonto
Beim Warenverkauf (Haben)
Bei Rücksendung muss die USt wieder rausgenommen werden
Im Soll
Die Zahllast muss ans Finanzamt abgeführt werden. Sollte diese nicht möglich sein, da die Waren ja zurückgesendet wurden, muss die USt auch wieder rausgenommen werden.
Definition
Anschaffungsnebenkosten (bei Handelswaren und Sachanlagevermögen).
Zusätzlich zum Einkaufspreis anfallende Kosten (oft Transportkosten).
Beispiel: Einkauf von Waren in China, Transport nach Flensburg.
Bezugsaufwendungen umfassen alle Kosten, die zusätzlich zum reinen Warenwert entstehen, um die Ware in einen verkaufsfähigen bzw. nutzbaren Zustand zu versetzen. Dazu gehören beispielsweise Fracht-,Rollgeld-, Transportversicherungs- und Montagekosten.
Periodengerechte Gewinnermittlung
Ziel: Richtigen Gewinn für eine Periode darstellen.
Aufwendungen und Erträge dürfen nicht beliebig zwischen Perioden verschoben werden.
Gewinn soll klare Aussage über Leistungsfähigkeit des Unternehmens treffen.
Lösung: Bezugsaufwendungen nicht direkt als Aufwand in GuV erfassen, sondern als Vermögensgegenstand aktivieren.
Um eine periodengerechte Gewinnermittlung zu gewährleisten, ist es notwendig, die Bezugsaufwendungen zunächst zu aktivieren. Das bedeutet, dass sie als Teil der Anschaffungskosten der Waren behandelt und nicht sofort als Aufwand verbucht werden. Dadurch werden die Aufwendungen den Erträgen in der Periode gegenübergestellt, in der die Waren verkauft werden.
Gesetzliche Grundlage: § 255 HGB Bewertungsmaßstäbe
Abs. 1: Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
Der § 255 HGB definiert, welche Kosten als Anschaffungskosten aktiviert werden dürfen. Dazu gehören neben dem Kaufpreis auch alle Nebenkosten, die anfallen, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Zahlenbeispiel zu den Bezugsaufwendungen
Wareneinkauf in bar in Periode 1: 10.000 Euro + 10 % USt.
Bezugsaufwendungen in bar in Periode 1: 2.000 Euro + 10 % USt.
Vollständiger Verkauf in Periode 2: 15.000 Euro + 10 % USt.
Varianten
Aufwandsverrechnung:
Periode 1: Kein Ertrag, Aufwendungen von 2.000 Euro (direkte Verbuchung der Bezugsaufwendungen im Aufwand).
Periode 2: Ertrag von 15.000 Euro, Aufwand von 10.000 Euro, Gewinn von 5.000 Euro.
Bei der Aufwandsverrechnung werden die Bezugsaufwendungen direkt in der Periode ihres Entstehens als Aufwand verbucht. Dies führt jedoch zu einer verzerrten Darstellung des Gewinns, da die Aufwendungen nicht den entsprechenden Erträgen gegenübergestellt werden.
Aktivierung:
Periode 1: Weder Ertrag noch Aufwand (Wareneinkauf inkl. Bezugsaufwand erfolgsneutral).
Periode 2: Ertrag von 15.000 Euro, Aufwand von 12.000 Euro, Gewinn von 3.000 Euro (Bezugsaufwendungen werden als Vermögensgegenstand aktiviert).
Bei der Aktivierung werden die Bezugsaufwendungen zunächst als Teil der Anschaffungskosten aktiviert und erst in der Periode des Verkaufs als Aufwand verbucht. Dies führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung, da die Aufwendungen den entsprechenden Erträgen gegenübergestellt werden.
Untergliederung nach Periode 1 und Periode 2
Periode 1
Konto Wareneinkauf
Netto Betrag muss hier drin stehen zuzüglich der Bezugsaufwendungen
Aktivische Belastung
Nicht mehr in Aufwand!!!!
Zugang von 10.000 Euro (Wareneinkaufspreis netto)
Zugang von 2.000 Euro (Bezugsaufwendungen/Transportkosten)
Konto Vorsteuer
10% auf 10k USt - 1k
10% auf 2k USt - 200
Periode 2
Konto Wareneinkauf
Abgang.
Konto Wareneinsatz
Durchschnitt
Konto Warenverkauf
Sie verkaufen in der Periode 2 die Waren für 15000 Euro netto (Der Netto Betrag muss auf dem Ertragskonto stehen!!)
Sie haben 10% Umsatzsteuer - auf die 1