Kapitel 6 ist verständlicher als Kapitel 5.
Viele Buchungen (Hunderte, Tausende, Millionen) werden über das Geschäftsjahr verteilt ins System eingegeben.
Ziel: Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung).
Abschlussbuchungen sind notwendig:
Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP, PRAP, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten): dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung, indem sie sicherstellen, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind.
Rückstellungen: für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht feststehen. Sie berücksichtigen zukünftige Belastungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren.
Ab- und Zuschreibungen (planmäßig, außerplanmäßig): korrigieren den Wert von Vermögensgegenständen, um deren tatsächlichen Wertverlauf abzubilden. Planmäßige Abschreibungen berücksichtigen die übliche Wertminderung, während außerplanmäßige Abschreibungen auf unvorhergesehene Wertminderungen reagieren.
Überblick über den gesamten Prozess, detaillierter als zuvor.
Geschäftsjahre reihen sich aneinander (z.B. 01, 02).
Buchführungspflicht gemäß HGB:
Buchführung im engeren Sinne: umfasst die laufende, systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
Aufstellung eines Jahresabschlusses: bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht.
Eröffnung der Konten (1. Januar):
Nur Bestandskonten (aktive und passive) werden eröffnet: Aktive Bestandskonten zeigen Vermögen, passive zeigen Schulden und Eigenkapital.
Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) haben keine Anfangsbestände: Sie werden über das GuV-Konto abgeschlossen.
Laufende Geschäftsvorfälle:
Erfassung über das Jahr verteilt (Hunderte/Tausende Buchungen): Beispiele sind Ein- und Verkäufe, Lohnzahlungen oder Mietzahlungen.
Beispiele: Waren Ein- und Verkauf, Rabatte, Boni, Skonti, erhaltene/geleistete Anzahlungen, Rücksendungen.
Inventur (Bestandsaufnahme):
Körperlich (Messen, Zählen, Wiegen) oder unkörperlich (Beleg-/Buchinventur): dient der Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden.
Muss nicht zwingend am Abschlussstichtag (31.12.) erfolgen; zeitliche Verlagerung oder permanente Inventur möglich: zur Vereinfachung des Prozesses.
Inventar:
Erstellung auf Basis der Inventur: Detaillierte Liste, die alle Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert ausweist.
Materielle Abschlussbuchungen:
Bilanzpostenbewertung: Anpassung der Werte von Vermögensgegenständen und Schulden an aktuelle Marktbedingungen oder tatsächliche Gegebenheiten.
Zeitliche Abgrenzung: Verteilung von Einnahmen und Ausgaben auf die Perioden, in denen sie wirtschaftlich verursacht wurden.
Bilanzpostenbewertung:
Beispiel: Forderung aus Lieferung und Leistung (110 Euro) seit August in den Büchern, Kunde zahlt nicht.
Forderung kann nicht mit vollem Wert (110 Euro) zum Jahresende bestehen bleiben.
Vermögensgegenstand muss wertmäßig reduziert werden (Abschreibung):
Einzelwertberichtigung: Korrektur einzelner Forderungen.
Pauschalwertberichtigung: Bildung eines Wertberichtigungspostens für ähnliche Forderungen.
Zeitliche Abgrenzung:
Beispiel: Vorauszahlung für Messekosten im nächsten Jahr.
Zahlung erfolgt im alten Jahr, Aufwand entsteht aber erst im neuen Jahr.
Keine Anzahlung für Waren, sondern anderer Prozess (ARAP, PRAP, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten):
Transitorische Rechnungsabgrenzung: Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Antizipative Rechnungsabgrenzung: Aufwand/Ertrag vor dem Abschlussstichtag, der Ausgabe/Einnahme für eine bestimmte Zeit danach darstellt.
Erstellung nach den materiellen Abschlussbuchungen.
Bestandteile (Bilanz, GuV, Kapitalgesellschaften: weitere Bestandteile) hängen von der Rechtsform ab.
Prüfungspflicht und Offenlegungspflicht:
Kapitalgesellschaften (AG) sind prüfungspflichtig (mittelgroße und große).
Offenlegung ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Personengesellschaften haben Vorteile: keine Prüfungspflicht, keine Offenlegungspflicht (mindestens eine natürliche Person haftet unbeschränkt).
Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften bedingt Prüfungs- und Offenlegungspflichten:
Prüfungspflicht: Externe Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer.
Offenlegungspflicht: Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.
Gegenstand der Buchung:
Laufende Buchungen.
Abschlussbuchungen:
Materielle Abschlussbuchungen (Kapitel 6).
Formale Abschlussbuchungen: Übertragung der Saldos auf GuV-Konto und Schlussbilanzkonto.
Handelswaren (Ein- und Verkauf).
Umsatzsteuer.
Rücksendungen (erhaltene und geleistete).
Bezugsaufwand (Transportkosten beim Wareneinkauf).
Rabatte, Boni, Skonti (erhaltene und geleistete).
Privatentnahmen.
Erhaltene und geleistete Anzahlungen.
Unfreiwillige Dezimierung von Warenvorräten.
Personalaufwand (Lohn- und Gehaltszahlung).
Sachanlagevermögen (Anschaffung).
Aufnahme und Tilgung von Bankdarlehen.
Verschiedene Steuerarten (Aufwandssteuern, aktivierungspflichtige Steuern, durchlaufende Steuern).
Ab- und Zuschreibungen.
Rechnungsabgrenzungsposten.
Rückstellungen.
Richtiges Ausweisen des Vermögens (Bilanz) und des periodengerechten Gewinns.
Gewinn- und Verlustrechnung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens adäquat widerspiegeln.
Verhinderung von willkürlicher Gewinnsteuerung (bessere/schlechtere Darstellung je nach Bedarf).
Öffentliche Information auf Basis des Jahresabschlusses erfordert klare Regeln.
Saldenübertragung von einzelnen Buchhaltungskonten auf übergeordnete Konten.
Kenntnis der Kontensystematik erforderlich.
GuV-Konto, Eigenkapitalkonto, Schlussbilanzkonto (SBK) als Zielkonten.
Beispiel: Saldo des Kontos Wareneinkauf wird über das SBK abgeschlossen.
Eigenkapitalkonto untergliedert sich in Privatkonto und GuV-Konto (Sammlung aller Aufwands- und Ertragskonten).
Unternehmen zahlt am 1.12. des Geschäftsjahres 01 die Büromiete für 3 Monate im Voraus.
Erfolge müssen abgegrenzt werden, da die Leistung (Mietzahlung) auch das Geschäftsjahr 02 betrifft.
Zwei Buchungsperioden (Geschäftsjahre):
Periode 1: Bis 31.12.
Periode 2: Ab 1.1.
In Periode 1: Auszahlung am 1.12. für 3 Monate Büromiete.
Abgang auf aktivem Bestandskonto (Bank).
6000 Euro entfallen auf Dezember, Januar, Februar:
Dezember: aktuelles Geschäftsjahr.
Januar/Februar: neues Geschäftsjahr.
Vorauszahlung muss abgegrenzt werden, da Zahlungs- und Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen.
Die Zahlung stellt teilweise Aufwand für die aktuelle Periode und teilweise für das nächste Geschäftsjahr dar.
Sensibilisierung: Was ist mit der Gegenpartei (Vermieter)?
Der Vermieter erhält am 1.12. eine Einzahlung.
Bei dem Vermieter handelt es sich bei den 6000 Euro nicht um Aufwand, sondern um Ertrag.
2000 Euro in Periode 1, 4000 Euro in Periode 2.
Der Vermieter hat ein ähnliches Problem:
Zahlungs- und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander.
Einzahlung von 6000 Euro, davon stellen 4000 Euro Ertrag für die nächste Periode dar.
Auszahlung und Aufwand fallen über den Bilanzstichtag auseinander.
Lösung: Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP).
Buchung am Zahltag: Mietaufwand \ an \ Bank \ 6000 \ Euro
Abgang auf aktivem Bestandskonto Bank.
Da Zahlungs- und Leistungsvorgang auseinanderfallen, dürfen nicht 6000 Euro in Periode 1 als Mietaufwand erfasst werden.
Korrektur: 4000 Euro müssen wieder rausgenommen werden.
Buchung am 31.12.: ARAP \ an \ Mietaufwand \ 4000 \ Euro
Konto Mietaufwand wird im Haben angesprochen (Aufwandskonto wird korrigiert).
Gegenkonto: ARAP (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten).
Anspruch an den Vermieter (Geschäftsräume müssen weitere 2 Monate zur Verfügung gestellt werden).
Vermögensgegenstand (Aktivseite der Bilanz).
Im Gliederungsschema des § 266 HGB ist der Posten Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite ganz unten zu finden.
Aktives Bestandskonto Bank: Abgang von 6000 Euro (1.12.).
Kontomitaufwand: Am Ende des Jahres müssen die richtigen Beträge auf diesem Konto stehen, um die Gewinne periodengerecht zu ermitteln.
Einbuchung von 6000 Euro am 1.12. (Soll).
Korrektur am 31.12.: Ausbuchung von 4000 Euro (Haben) (Ertragsbuchung).
Endbestand: 2000 Euro (Saldo); Übernahme in die Gewinn- und Verlustrechnung (formale Abschlussbuchung).
Konto ARAP: Vermögensgegenstand (aktives Bestandskonto).
Einbuchung von 4000 Euro am 31.12.
Abschluss über das Schlussbilanzkonto.
Was an Buchung im Geschäftsjahr 2 in der Periode 2 vorzunehmen ist.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, der bleibt nur temporär in der Bilanz stehen und den lösen Sie im nächsten Jahr wieder auf.
Sachverhalt: Zahlung am 1.12. des Geschäftsjahres 01 für 3 Monate im Voraus (6000 Euro).
Im Geschäftsjahr 1 wurde der ARAP über 4000 Euro gebildet.
Im Geschäftsjahr 2 muss der ARAP wieder aufgelöst werden (zu Beginn des neuen Geschäftsjahres).
Buchung am 1.1.: Mietaufwand \ 4000 \ Euro \ an \ ARAP \ 4000 \ Euro
Aktives Bestandskonto ARAP wird im Haben angesprochen (Auflösung).
Gegenkonto: Mietaufwand (Soll).
Von den 6000 Euro entfallen 4000 Euro auf das zweite Jahr (Periode 2).
Kontomietaufwand: Einbuchung von 4000 Euro auf der Sollseite (1.1.).
Periodengerechte Gewinnermittlung: 4000 Euro sollten sich auf dem Kontomietaufwand und in der GuV wiederfinden.
Konto ARAP: Anfangsbestand in Periode 2 von 4000 Euro (Vermögensgegenstand).
Anfangsbestand auf der Sollseite.
Ausbuchung am 1.1. (Haben). Der temporäre Posten wird komplett aufgelöst.
ARAPs, PRAPs, sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Die Thematik wird verbreitert, Betrachtung der 3 anderen Anwendungsfälle.
Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist immer dann zu erfassen, wenn der Zahlungsvorgang und der Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen.
Beispiel: Mieter zahlt Miete für 3 Monate im Voraus.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, das Vermögen richtig darzustellen und den Gewinn in der GuV korrekt darzustellen, weil sie dadurch den Mietaufwand korrigieren.
Seite des Mieters und des Vermieters.
Zahlungsmodalitäten:
Vorschüssig.
Nachschüssig.
2 Variablen mit 2 Ausprägungen -> 4 Felder Matrix.
Keine Auszahlung, sondern Einzahlung (Bankkonto wird mehr).
Einzahlung ist kein Aufwand, sondern Ertrag.
Abgrenzungsproblem: Zahlung im alten Jahr, Ertrag teilweise für das zweite Geschäftsjahr.
Zahlungs- und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander.
Es handelt sich nicht um ARAP, sondern um den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Am 1.12.: Bank \ an \ Mietertrag \ 6000 \ Euro
Zugang auf dem aktiven Bestandskonto Bank (Soll).
Mietertrag (Haben).
Bilanzstichtag: Überprüfung, ob alles in der richtigen Periode gelandet ist.
Einzahlung ist zu 2/3, also 4000 Euro Ertrag für das nächste Geschäftsjahr.
Ertrag bisher zu hoch ausgewiesen, Korrektur notwendig.
Am 31.12.: Mietertrag \ an \ PERAP \ 4000 \ Euro
Einbuchung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens (Schuld).
Schuld wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Die 6000 Euro Ertrag sind noch nicht voll verdient (nur 2000 Euro).
Verpflichtung dem Mieter gegenüber (Räume müssen 2 Monate im neuen Geschäftsjahr zur Verfügung gestellt werden).
Auszahlung, aber nicht im Voraus, sondern am 28.2.
Aufwand von 6000 Euro entfällt auf dieselben Perioden (2000 Euro im Geschäftsjahr 1, 4000 Euro im Geschäftsjahr 2).
Zahlung und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander.
Zahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2.
Leistung wird zumindest zum Teil schon im alten Geschäftsjahr in Anspruch genommen.
Abgrenzungsposten erforderlich:
Kein transitorischer Posten (ARAB oder PRAB), sondern ein antizipativer.
Die Zahlung wird erst im nächsten Jahr geleistet, aber dass da etwas kommt, das müssen Sie antizipieren, deswegen im alten Jahr schon einen entsprechenden Aufwand erfassen.
Eine Verbindlichkeit von 2000 Euro muss erfasst werden, da die Leistung in Anspruch genommen wurde, ohne dafür zu zahlen.
Buchung am Bilanzstichtag: Mietaufwand \ an \ sonstige \ Verbindlichkeiten \ 2000 \ Euro
Einbuchung auf dem Aufwandskonto Mietaufwand (Soll).
Da ist das, was beim Mieteraufwand ist, das ist beim Vermieterertrag.
Das, was bei dem Mieter eine Auszahlung ist, ist bei dem Mieter bei dem Vermieter eine Einzahlung.
Abgrenzungsproblem: Zahlungsvorgang und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander (nicht vollständig).
Im alten Geschäftsjahr wird bereits eine Leistung für einen Monat erbracht (Ertrag von 2000 Euro).
Dieser Ertrag muss in der GuV des alten Jahres landen (Konto im Haben ansprechen).
Buchungssatz: Sonstige \ Forderung \ an \ Mietertrag \ 2000 \ Euro
Sonstige Forderung (aktives Bestandskonto) wird eingebucht,
Sie haben ja schon einen Monat eine Leistung erbracht als Vermieter, deswegen einen Anspruch auf Zahlung und sie erhalten diese Zahlung zwar erst am Ende der 3 Monate, aber der Anspruch entsteht aber unmittelbar mit Leistungserbringung.
Übersetzung der Geschäftsvorfälle in Buchungssätze.
Schema zur Bestimmung des richtigen Abgrenzungspostens (sonstige Verbindlichkeit, sonstige Forderung, PERP oder ARAB).
Anwendung nur, wenn Zahlungsvorgang und Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen.
Wann erfolgt die Zahlung?
Wer zahlt?
Altes Geschäftsjahr (vorschüssige Zahlung): Transitorischer Posten (Zahlung im alten Jahr, Aufwand/Ertrag für das neue Jahr).
Neues Geschäftsjahr (nachschüssige Zahlung): Antizipativer Posten (Antizipation der Zahlung im alten Jahr, Erfassung von Aufwendungen/Erträgen).
Eigenes Unternehmen (Zahlung).
Anderes Unternehmen (Erhalt).
Zahlung im alten Jahr, eigenes Unternehmen zahlt: ARAB (z.B. Mieter zahlt Miete im Voraus).
Zahlung im alten Jahr, anderes Unternehmen erhält: PRAB (z.B. Vermieter erhält Miete im Voraus).
Zahlung im neuen Jahr, eigenes Unternehmen zahlt: Sonstige Verbindlichkeit (z.B. Mieter zahlt Miete im Nachhinein).
Zahlung im neuen Jahr, anderes Unternehmen erhält: Sonstige Forderung (z.B. Vermieter erhält Miete im Nachhinein).
Transitorische Posten (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB).
Abs. 1: ARAB (Ausgabe vor dem Abschlusstag). Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschussstichtag auszuweisen, soweit Sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Abs. 2: PRAB (Einnahme vor dem Abschlusstag). Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit Sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
§ 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze.
Abs. 1 Nr. 5: Prinzip der Periodenabgrenzung (Aufwendungen und Erträge unabhängig von der Zahlung im Jahresabschluss).
Antizipative Abgrenzungsposten (sonstige Verbindlichkeit/Forderung) aufgrund der Periodenabgrenzung.
Transitorische Posten (ARAB, PERAB).
Antizipative Posten (sonstige Verbindlichkeit, sonstige Forderung).
Buchungen im alten Jahr:
Mietaufwand \ an \ Bank \ 6000 \ Euro
ARAP \ an \ Mietaufwand \ 4000 \ Euro
Auflösung im Geschäftsjahr 2:
Mietaufwand \ an \ ARAP \ 4000 \ Euro
Buchungen im alten Jahr:
Bank \ an \ Mietertrag \ 6000 \ Euro
Mietertrag \ an \ PERAP \ 4000 \ Euro
Auflösung im Geschäftsjahr 2:
PERAP \ an \ Mietertrag \ 4000 \ Euro
Buchung im alten Jahr:
Mietaufwand \ an \ sonstige \ Verbindlichkeiten \ 2000 \ Euro
Auflösung im Geschäftsjahr 2 (z.B. am 1.1. oder 28.2.):
Mietaufwand \ an \ Bank \ 6000 \ Euro
Sonstige \ Verbindlichkeiten \ an \ Mietaufwand \ 2000 \ Euro
Buchung im alten Jahr:
$$Sonstige \ Forderung