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Vorlesung_Kap._6.1-6.2

Kapitel 6: Abschlussbuchungen für den Jahresabschluss

  • Kapitel 6 ist verständlicher als Kapitel 5.

  • Viele Buchungen (Hunderte, Tausende, Millionen) werden über das Geschäftsjahr verteilt ins System eingegeben.

  • Ziel: Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung).

  • Abschlussbuchungen sind notwendig:

    • Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP, PRAP, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten): dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung, indem sie sicherstellen, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind.

    • Rückstellungen: für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht feststehen. Sie berücksichtigen zukünftige Belastungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren.

    • Ab- und Zuschreibungen (planmäßig, außerplanmäßig): korrigieren den Wert von Vermögensgegenständen, um deren tatsächlichen Wertverlauf abzubilden. Planmäßige Abschreibungen berücksichtigen die übliche Wertminderung, während außerplanmäßige Abschreibungen auf unvorhergesehene Wertminderungen reagieren.

Prozess der Buchführung und des Jahresabschlusses

  • Überblick über den gesamten Prozess, detaillierter als zuvor.

  • Geschäftsjahre reihen sich aneinander (z.B. 01, 02).

  • Buchführungspflicht gemäß HGB:

    • Buchführung im engeren Sinne: umfasst die laufende, systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle.

    • Aufstellung eines Jahresabschlusses: bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht.

Buchführung
  1. Eröffnung der Konten (1. Januar):

    • Nur Bestandskonten (aktive und passive) werden eröffnet: Aktive Bestandskonten zeigen Vermögen, passive zeigen Schulden und Eigenkapital.

    • Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) haben keine Anfangsbestände: Sie werden über das GuV-Konto abgeschlossen.

  2. Laufende Geschäftsvorfälle:

    • Erfassung über das Jahr verteilt (Hunderte/Tausende Buchungen): Beispiele sind Ein- und Verkäufe, Lohnzahlungen oder Mietzahlungen.

    • Beispiele: Waren Ein- und Verkauf, Rabatte, Boni, Skonti, erhaltene/geleistete Anzahlungen, Rücksendungen.

  3. Inventur (Bestandsaufnahme):

    • Körperlich (Messen, Zählen, Wiegen) oder unkörperlich (Beleg-/Buchinventur): dient der Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden.

    • Muss nicht zwingend am Abschlussstichtag (31.12.) erfolgen; zeitliche Verlagerung oder permanente Inventur möglich: zur Vereinfachung des Prozesses.

  4. Inventar:

    • Erstellung auf Basis der Inventur: Detaillierte Liste, die alle Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert ausweist.

  5. Materielle Abschlussbuchungen:

    • Bilanzpostenbewertung: Anpassung der Werte von Vermögensgegenständen und Schulden an aktuelle Marktbedingungen oder tatsächliche Gegebenheiten.

    • Zeitliche Abgrenzung: Verteilung von Einnahmen und Ausgaben auf die Perioden, in denen sie wirtschaftlich verursacht wurden.

Materielle Abschlussbuchungen
  • Bilanzpostenbewertung:

    • Beispiel: Forderung aus Lieferung und Leistung (110 Euro) seit August in den Büchern, Kunde zahlt nicht.

    • Forderung kann nicht mit vollem Wert (110 Euro) zum Jahresende bestehen bleiben.

    • Vermögensgegenstand muss wertmäßig reduziert werden (Abschreibung):

      • Einzelwertberichtigung: Korrektur einzelner Forderungen.

      • Pauschalwertberichtigung: Bildung eines Wertberichtigungspostens für ähnliche Forderungen.

  • Zeitliche Abgrenzung:

    • Beispiel: Vorauszahlung für Messekosten im nächsten Jahr.

    • Zahlung erfolgt im alten Jahr, Aufwand entsteht aber erst im neuen Jahr.

    • Keine Anzahlung für Waren, sondern anderer Prozess (ARAP, PRAP, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten):

      • Transitorische Rechnungsabgrenzung: Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

      • Antizipative Rechnungsabgrenzung: Aufwand/Ertrag vor dem Abschlussstichtag, der Ausgabe/Einnahme für eine bestimmte Zeit danach darstellt.

Jahresabschluss
  • Erstellung nach den materiellen Abschlussbuchungen.

  • Bestandteile (Bilanz, GuV, Kapitalgesellschaften: weitere Bestandteile) hängen von der Rechtsform ab.

  • Prüfungspflicht und Offenlegungspflicht:

    • Kapitalgesellschaften (AG) sind prüfungspflichtig (mittelgroße und große).

    • Offenlegung ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend.

    • Personengesellschaften haben Vorteile: keine Prüfungspflicht, keine Offenlegungspflicht (mindestens eine natürliche Person haftet unbeschränkt).

    • Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften bedingt Prüfungs- und Offenlegungspflichten:

      • Prüfungspflicht: Externe Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer.

      • Offenlegungspflicht: Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.

Überblick und Einordnung

  • Gegenstand der Buchung:

    • Laufende Buchungen.

    • Abschlussbuchungen:

      • Materielle Abschlussbuchungen (Kapitel 6).

      • Formale Abschlussbuchungen: Übertragung der Saldos auf GuV-Konto und Schlussbilanzkonto.

Laufende Buchungen (Vergangenheit)
  • Handelswaren (Ein- und Verkauf).

  • Umsatzsteuer.

  • Rücksendungen (erhaltene und geleistete).

  • Bezugsaufwand (Transportkosten beim Wareneinkauf).

  • Rabatte, Boni, Skonti (erhaltene und geleistete).

  • Privatentnahmen.

  • Erhaltene und geleistete Anzahlungen.

  • Unfreiwillige Dezimierung von Warenvorräten.

  • Personalaufwand (Lohn- und Gehaltszahlung).

  • Sachanlagevermögen (Anschaffung).

  • Aufnahme und Tilgung von Bankdarlehen.

  • Verschiedene Steuerarten (Aufwandssteuern, aktivierungspflichtige Steuern, durchlaufende Steuern).

Materielle Abschlussbuchungen (Kapitel 6)
  • Ab- und Zuschreibungen.

  • Rechnungsabgrenzungsposten.

  • Rückstellungen.

Zielsetzung materieller Abschlussbuchungen
  • Richtiges Ausweisen des Vermögens (Bilanz) und des periodengerechten Gewinns.

  • Gewinn- und Verlustrechnung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens adäquat widerspiegeln.

  • Verhinderung von willkürlicher Gewinnsteuerung (bessere/schlechtere Darstellung je nach Bedarf).

  • Öffentliche Information auf Basis des Jahresabschlusses erfordert klare Regeln.

Formale Abschlussbuchungen
  • Saldenübertragung von einzelnen Buchhaltungskonten auf übergeordnete Konten.

  • Kenntnis der Kontensystematik erforderlich.

  • GuV-Konto, Eigenkapitalkonto, Schlussbilanzkonto (SBK) als Zielkonten.

  • Beispiel: Saldo des Kontos Wareneinkauf wird über das SBK abgeschlossen.

  • Eigenkapitalkonto untergliedert sich in Privatkonto und GuV-Konto (Sammlung aller Aufwands- und Ertragskonten).

Rechnungsabgrenzungsposten: Theoretischer Hintergrund

  • Unternehmen zahlt am 1.12. des Geschäftsjahres 01 die Büromiete für 3 Monate im Voraus.

  • Erfolge müssen abgegrenzt werden, da die Leistung (Mietzahlung) auch das Geschäftsjahr 02 betrifft.

Beispielhafte Grafik
  • Zwei Buchungsperioden (Geschäftsjahre):

    • Periode 1: Bis 31.12.

    • Periode 2: Ab 1.1.

  • In Periode 1: Auszahlung am 1.12. für 3 Monate Büromiete.

  • Abgang auf aktivem Bestandskonto (Bank).

  • 6000 Euro entfallen auf Dezember, Januar, Februar:

    • Dezember: aktuelles Geschäftsjahr.

    • Januar/Februar: neues Geschäftsjahr.

  • Vorauszahlung muss abgegrenzt werden, da Zahlungs- und Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen.

  • Die Zahlung stellt teilweise Aufwand für die aktuelle Periode und teilweise für das nächste Geschäftsjahr dar.

  • Sensibilisierung: Was ist mit der Gegenpartei (Vermieter)?

Die Gegenpartei (Vermieter)
  • Der Vermieter erhält am 1.12. eine Einzahlung.

  • Bei dem Vermieter handelt es sich bei den 6000 Euro nicht um Aufwand, sondern um Ertrag.

  • 2000 Euro in Periode 1, 4000 Euro in Periode 2.

  • Der Vermieter hat ein ähnliches Problem:

    • Zahlungs- und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander.

    • Einzahlung von 6000 Euro, davon stellen 4000 Euro Ertrag für die nächste Periode dar.

Buchungssätze (Beispiel)

  • Auszahlung und Aufwand fallen über den Bilanzstichtag auseinander.

  • Lösung: Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP).

  • Buchung am Zahltag: Mietaufwand \ an \ Bank \ 6000 \ Euro

    • Abgang auf aktivem Bestandskonto Bank.

  • Da Zahlungs- und Leistungsvorgang auseinanderfallen, dürfen nicht 6000 Euro in Periode 1 als Mietaufwand erfasst werden.

  • Korrektur: 4000 Euro müssen wieder rausgenommen werden.

  • Buchung am 31.12.: ARAP \ an \ Mietaufwand \ 4000 \ Euro

    • Konto Mietaufwand wird im Haben angesprochen (Aufwandskonto wird korrigiert).

    • Gegenkonto: ARAP (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten).

    • Anspruch an den Vermieter (Geschäftsräume müssen weitere 2 Monate zur Verfügung gestellt werden).

    • Vermögensgegenstand (Aktivseite der Bilanz).

    • Im Gliederungsschema des § 266 HGB ist der Posten Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite ganz unten zu finden.

Erfassung auf den T-Konten
  • Aktives Bestandskonto Bank: Abgang von 6000 Euro (1.12.).

  • Kontomitaufwand: Am Ende des Jahres müssen die richtigen Beträge auf diesem Konto stehen, um die Gewinne periodengerecht zu ermitteln.

    • Einbuchung von 6000 Euro am 1.12. (Soll).

    • Korrektur am 31.12.: Ausbuchung von 4000 Euro (Haben) (Ertragsbuchung).

    • Endbestand: 2000 Euro (Saldo); Übernahme in die Gewinn- und Verlustrechnung (formale Abschlussbuchung).

  • Konto ARAP: Vermögensgegenstand (aktives Bestandskonto).

    • Einbuchung von 4000 Euro am 31.12.

    • Abschluss über das Schlussbilanzkonto.

Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens

  • Was an Buchung im Geschäftsjahr 2 in der Periode 2 vorzunehmen ist.

  • Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, der bleibt nur temporär in der Bilanz stehen und den lösen Sie im nächsten Jahr wieder auf.

  • Sachverhalt: Zahlung am 1.12. des Geschäftsjahres 01 für 3 Monate im Voraus (6000 Euro).

  • Im Geschäftsjahr 1 wurde der ARAP über 4000 Euro gebildet.

  • Im Geschäftsjahr 2 muss der ARAP wieder aufgelöst werden (zu Beginn des neuen Geschäftsjahres).

  • Buchung am 1.1.: Mietaufwand \ 4000 \ Euro \ an \ ARAP \ 4000 \ Euro

    • Aktives Bestandskonto ARAP wird im Haben angesprochen (Auflösung).

    • Gegenkonto: Mietaufwand (Soll).

    • Von den 6000 Euro entfallen 4000 Euro auf das zweite Jahr (Periode 2).

Konten
  • Kontomietaufwand: Einbuchung von 4000 Euro auf der Sollseite (1.1.).

    • Periodengerechte Gewinnermittlung: 4000 Euro sollten sich auf dem Kontomietaufwand und in der GuV wiederfinden.

  • Konto ARAP: Anfangsbestand in Periode 2 von 4000 Euro (Vermögensgegenstand).

    • Anfangsbestand auf der Sollseite.

    • Ausbuchung am 1.1. (Haben). Der temporäre Posten wird komplett aufgelöst.

Vier verschiedene Rechnungsabgrenzungsposten

  • ARAPs, PRAPs, sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten.

  • Die Thematik wird verbreitert, Betrachtung der 3 anderen Anwendungsfälle.

  • Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist immer dann zu erfassen, wenn der Zahlungsvorgang und der Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen.

  • Beispiel: Mieter zahlt Miete für 3 Monate im Voraus.

  • Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, das Vermögen richtig darzustellen und den Gewinn in der GuV korrekt darzustellen, weil sie dadurch den Mietaufwand korrigieren.

Perspektiven
  • Seite des Mieters und des Vermieters.

  • Zahlungsmodalitäten:

    • Vorschüssig.

    • Nachschüssig.

  • 2 Variablen mit 2 Ausprägungen -> 4 Felder Matrix.

Variante P1: Vorschüssige Zahlung (Vermieter)
  • Keine Auszahlung, sondern Einzahlung (Bankkonto wird mehr).

  • Einzahlung ist kein Aufwand, sondern Ertrag.

  • Abgrenzungsproblem: Zahlung im alten Jahr, Ertrag teilweise für das zweite Geschäftsjahr.

  • Zahlungs- und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander.

  • Es handelt sich nicht um ARAP, sondern um den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).

Buchungen
  • Am 1.12.: Bank \ an \ Mietertrag \ 6000 \ Euro

    • Zugang auf dem aktiven Bestandskonto Bank (Soll).

    • Mietertrag (Haben).

  • Bilanzstichtag: Überprüfung, ob alles in der richtigen Periode gelandet ist.

  • Einzahlung ist zu 2/3, also 4000 Euro Ertrag für das nächste Geschäftsjahr.

  • Ertrag bisher zu hoch ausgewiesen, Korrektur notwendig.

  • Am 31.12.: Mietertrag \ an \ PERAP \ 4000 \ Euro

    • Einbuchung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens (Schuld).

    • Schuld wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

    • Die 6000 Euro Ertrag sind noch nicht voll verdient (nur 2000 Euro).

    • Verpflichtung dem Mieter gegenüber (Räume müssen 2 Monate im neuen Geschäftsjahr zur Verfügung gestellt werden).

Variante A2: Nachschüssige Zahlung (Mieter)
  • Auszahlung, aber nicht im Voraus, sondern am 28.2.

  • Aufwand von 6000 Euro entfällt auf dieselben Perioden (2000 Euro im Geschäftsjahr 1, 4000 Euro im Geschäftsjahr 2).

  • Zahlung und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander.

  • Zahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2.

  • Leistung wird zumindest zum Teil schon im alten Geschäftsjahr in Anspruch genommen.

  • Abgrenzungsposten erforderlich:

    • Kein transitorischer Posten (ARAB oder PRAB), sondern ein antizipativer.

    • Die Zahlung wird erst im nächsten Jahr geleistet, aber dass da etwas kommt, das müssen Sie antizipieren, deswegen im alten Jahr schon einen entsprechenden Aufwand erfassen.

  • Eine Verbindlichkeit von 2000 Euro muss erfasst werden, da die Leistung in Anspruch genommen wurde, ohne dafür zu zahlen.

  • Buchung am Bilanzstichtag: Mietaufwand \ an \ sonstige \ Verbindlichkeiten \ 2000 \ Euro

    • Einbuchung auf dem Aufwandskonto Mietaufwand (Soll).

Variante B2: Nachschüssige Zahlung (Vermieter)
  • Da ist das, was beim Mieteraufwand ist, das ist beim Vermieterertrag.

  • Das, was bei dem Mieter eine Auszahlung ist, ist bei dem Mieter bei dem Vermieter eine Einzahlung.

  • Abgrenzungsproblem: Zahlungsvorgang und Leistungsvorgang fallen über den Bilanzstichtag auseinander (nicht vollständig).

  • Im alten Geschäftsjahr wird bereits eine Leistung für einen Monat erbracht (Ertrag von 2000 Euro).

  • Dieser Ertrag muss in der GuV des alten Jahres landen (Konto im Haben ansprechen).

  • Buchungssatz: Sonstige \ Forderung \ an \ Mietertrag \ 2000 \ Euro

    • Sonstige Forderung (aktives Bestandskonto) wird eingebucht,

    • Sie haben ja schon einen Monat eine Leistung erbracht als Vermieter, deswegen einen Anspruch auf Zahlung und sie erhalten diese Zahlung zwar erst am Ende der 3 Monate, aber der Anspruch entsteht aber unmittelbar mit Leistungserbringung.

Schema zur Bestimmung des richtigen Abgrenzungspostens

  • Übersetzung der Geschäftsvorfälle in Buchungssätze.

  • Schema zur Bestimmung des richtigen Abgrenzungspostens (sonstige Verbindlichkeit, sonstige Forderung, PERP oder ARAB).

  • Anwendung nur, wenn Zahlungsvorgang und Leistungsvorgang über den Bilanzstichtag auseinanderfallen.

Zwei Fragen
  1. Wann erfolgt die Zahlung?

  2. Wer zahlt?

Wann erfolgt die Zahlung?
  • Altes Geschäftsjahr (vorschüssige Zahlung): Transitorischer Posten (Zahlung im alten Jahr, Aufwand/Ertrag für das neue Jahr).

  • Neues Geschäftsjahr (nachschüssige Zahlung): Antizipativer Posten (Antizipation der Zahlung im alten Jahr, Erfassung von Aufwendungen/Erträgen).

Wer zahlt?
  • Eigenes Unternehmen (Zahlung).

  • Anderes Unternehmen (Erhalt).

Schema (Zusammenfassung)
  • Zahlung im alten Jahr, eigenes Unternehmen zahlt: ARAB (z.B. Mieter zahlt Miete im Voraus).

  • Zahlung im alten Jahr, anderes Unternehmen erhält: PRAB (z.B. Vermieter erhält Miete im Voraus).

  • Zahlung im neuen Jahr, eigenes Unternehmen zahlt: Sonstige Verbindlichkeit (z.B. Mieter zahlt Miete im Nachhinein).

  • Zahlung im neuen Jahr, anderes Unternehmen erhält: Sonstige Forderung (z.B. Vermieter erhält Miete im Nachhinein).

Gesetzliche Regelungen
  • Transitorische Posten (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB).

    • Abs. 1: ARAB (Ausgabe vor dem Abschlusstag). Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschussstichtag auszuweisen, soweit Sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

    • Abs. 2: PRAB (Einnahme vor dem Abschlusstag). Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit Sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

  • § 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze.

    • Abs. 1 Nr. 5: Prinzip der Periodenabgrenzung (Aufwendungen und Erträge unabhängig von der Zahlung im Jahresabschluss).

    • Antizipative Abgrenzungsposten (sonstige Verbindlichkeit/Forderung) aufgrund der Periodenabgrenzung.

Ausbuchung/Auflösung der Abgrenzungsposten

  • Transitorische Posten (ARAB, PERAB).

  • Antizipative Posten (sonstige Verbindlichkeit, sonstige Forderung).

Variante A1: ARAB (Mieter, vorschüssige Zahlung)
  • Buchungen im alten Jahr:

    • Mietaufwand \ an \ Bank \ 6000 \ Euro

    • ARAP \ an \ Mietaufwand \ 4000 \ Euro

  • Auflösung im Geschäftsjahr 2:

    • Mietaufwand \ an \ ARAP \ 4000 \ Euro

Variante P1: PERAB (Vermieter, vorschüssige Zahlung)
  • Buchungen im alten Jahr:

    • Bank \ an \ Mietertrag \ 6000 \ Euro

    • Mietertrag \ an \ PERAP \ 4000 \ Euro

  • Auflösung im Geschäftsjahr 2:

    • PERAP \ an \ Mietertrag \ 4000 \ Euro

Auflösung der antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten

Variante A2: Sonstige Verbindlichkeit (Mieter, nachschüssige Zahlung)
  • Buchung im alten Jahr:

    • Mietaufwand \ an \ sonstige \ Verbindlichkeiten \ 2000 \ Euro

  • Auflösung im Geschäftsjahr 2 (z.B. am 1.1. oder 28.2.):

    • Mietaufwand \ an \ Bank \ 6000 \ Euro

    • Sonstige \ Verbindlichkeiten \ an \ Mietaufwand \ 2000 \ Euro

Variante B2: Sonstige Forderung (Vermieter, nachschüssige Zahlung)
  • Buchung im alten Jahr:

    • $$Sonstige \ Forderung