Unterscheidung zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen ist wichtig. Planmäßige Abschreibungen sind systematische Wertminderungen, die aufgrund der Nutzung oder des Zeitablaufs entstehen, während außerplanmäßige Abschreibungen durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden.
Verfahren zur Berechnung der planmäßigen Abschreibung kennen und anwenden können. Dies umfasst die Kenntnis der verschiedenen Abschreibungsmethoden und deren Anwendung auf spezifische Anlagegüter.
Es gibt vier Verfahren:
Lineare Abschreibung (bereits bekannt)
Drei weitere neue Verfahren:
Degressive Abschreibung: Geometrisch und Arithmetisch
Progressive Abschreibung
Leistungsabhängige Abschreibung
Gliederung in Anlage- und Umlaufvermögen gemäß § 266 HGB.
Anlagevermögen:
Immaterielle Vermögensgegenstände: Patente, Lizenzen, Markenrechte
Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen
Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere
Umlaufvermögen:
Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse
Weitere Posten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kasse, Bankguthaben
Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 247 Abs. 2 HGB), d.h. länger als 12 Monate im Unternehmen verbleiben. Abschreibungen sind hier planmäßig, sofern die Nutzungsdauer begrenzt ist.
Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (≤ 12 Monate). Hier erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen bei Wertminderungen.
Dauerhafte Nutzung vs. nicht dauerhafte Nutzung. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Art der Abschreibung.
Bei Anlagevermögen Unterscheidung, ob die Nutzungsdauer begrenzt oder unbegrenzt ist.
Begrenzte Nutzungsdauer (z.B. Schiffe, Container): Planmäßige Abschreibungen (Verteilung der Anschaffungskosten abzüglich Restwert über die Nutzungsdauer). Die lineare Abschreibung ist eine gängige Methode.
Beispiel: Container über 13 Jahre. Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die 13 Jahre verteilt.
Unbegrenzte Nutzungsdauer: Keine planmäßigen Abschreibungen, aber außerplanmäßige Abschreibungen möglich. Dies betrifft beispielsweise Grundstücke.
Gelten für das gesamte Umlaufvermögen und Anlagevermögen mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Diese werden erforderlich, wenn der Buchwert über dem tatsächlichen Wert liegt.
Marken: Oft unbegrenzte Nutzungsdauer (keine planmäßige, nur außerplanmäßige Abschreibung). Marken können jedoch durch Imageverlust an Wert verlieren.
Strahlkraft, Kundenloyalität, Image. Diese Faktoren tragen zum Markenwert bei.
Besonders relevant im B2C-Bereich. Marken spielen eine größere Rolle im Konsumentengeschäft.
Patente und Lizenzen: Begrenzte Laufzeit (planmäßige Abschreibung). Die Abschreibung erfolgt über die Schutzdauer.
Sachanlagen:
Maschinen und Anlagen: Planmäßige Abschreibung. Die Abschreibungsmethode sollte den tatsächlichen Wertverzehr widerspiegeln.
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Tische, Stühle, Laptops): Planmäßige Abschreibung. Oft lineare Abschreibung.
Gebäude: Planmäßige Abschreibung. Nutzungsdauer kann 40-50 Jahre betragen.
Grundstücke: Keine planmäßige Abschreibung (da sie sich nicht abnutzen). Wertsteigerungen sind möglich.
Finanzanlagen: In der Regel keine planmäßige Abschreibung, nur außerplanmäßige Abschreibung. Hier sind Wertminderungen durch Kurseinbrüche möglich.
Aktien unterliegen Wertschwankungen, aber keine begrenzte Nutzungsdauer. Daher keine planmäßige Abschreibung.
Generell keine planmäßige Abschreibung, aber außerplanmäßige Abschreibung. Die Wertberichtigung erfolgt, wenn der Wert unter die Anschaffungskosten sinkt.
Beispiel: Forderung aus Lieferung und Leistung.
Kunde zahlt nicht wegen Insolvenz. Die Forderung muss wertberichtigt werden.
Wertminderung muss erfasst werden. Die Anpassung erfolgt in der Bilanz.
Reduktion des Wertes der Forderung in der Bilanz (von 100 auf voraussichtlich realisierbaren Betrag, z.B. 0 oder 20). Dies mindert den Gewinn.
Verbrauchsbedingte Abschreibung (Abnahme der Nutzungsmenge).
Beispiel: Produktionsmaschine (Stanzmaschine) bei Schaeffler (begrenzte Anzahl an Stanzvorgängen, z.B. 5.000.000). Nach Erreichen der maximalen Anzahl ist die Maschine verbraucht.
Beispiel: Ausstrahlungsrechte bei ProSiebenSat.1 (Anzahl der Ausstrahlungen begrenzt). Nach Ausstrahlung erlischt das Recht.
Wirtschaftlich bedingte Abschreibung (Abnahme des Nutzungswertes).
Beispiel: Sinkende Marktpreise bei Rohstoffen (Stahl bei Schaeffler).
Stahl eingekauft für 10.000 Euro pro Tonne, Marktpreis sinkt auf 8.000 Euro pro Tonne.
Wertminderung: 10 Tonnen Stahl verlieren an Wert (10 \, \text{Tonnen} \times 2.000 \, \text{Euro} = 20.000 \, \text{Euro}). Dies führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung.
Beispiel: Otto Group (Onlinehandel mit Mode).
Kleidung unterliegt Modetrends, Waren werden unverkäuflich. Die Ware wird zum Ladenhüter.
Wertverlust der Lagerbestände durch veränderte Modetrends. Die Ware muss reduziert oder abgeschrieben werden.
Zeitlich bedingte Wertminderung/Abschreibung (Ablauf der Nutzungszeit).
Beispiel: Evotec (Wirkstoffforschung).
Patente haben eine begrenzte Laufzeit. Nach Ablauf des Patentschutzes kann das Produkt von anderen Unternehmen kopiert werden.
Abschreibung des Patents über die Patentlaufzeit. Lineare oder degressive Abschreibung möglich.
Beispiel: Filmrechte bei ProSiebenSat.1.
Recht zur Ausstrahlung eines Films innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. 3 Jahre). Nach Ablauf des Zeitraums erlischt das Recht.
Erfassung von Vermögensgegenständen in einer Anlagenkartei (elektronisch). Die Anlagenkartei enthält alle relevanten Informationen zu den Anlagegütern.
Inventarnummer für jede Anlage. Dies dient der eindeutigen Identifizierung.
Erfassung von technischen und wirtschaftlichen Daten. Technische Daten umfassen Leistung und Kapazität.
Wirtschaftliche Daten
Anschaffungspreis (netto). Der Preis ohne Umsatzsteuer.
Zusatzgeräte. Kosten für zusätzliche Ausrüstung.
Fundament und Montagekosten. Kosten für die Installation.
Anschaffungspreis: 80.000 Euro (netto).
Anschaffungsnebenkosten: 20.000 Euro. Diese umfassen Transport, Versicherung und Installation.
Anschaffungskosten: 100.000 Euro (§ 255 Abs. 1 HGB). Die Summe aller Kosten bis zur Betriebsbereitschaft.
Datum der Inbetriebnahme (Monat und Jahr relevant). Dies ist der Startpunkt für die Abschreibung.
Planmäßige Nutzungsdauer (z.B. 10 Jahre). Die geschätzte Zeit, in der das Anlagegut genutzt werden kann.
Monatsgenaue Ermittlung der planmäßigen Abschreibung. Dies ermöglicht eine präzise Kostenverteilung.
Beginn der planmäßigen Abschreibung mit Anschaffung bzw. Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand (§ 255 Abs. 1 HGB). Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Benötigte Informationen
Abschreibungsbasis:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Restwert (Abschreibungsvolumen). Der Restwert ist der geschätzte Wert am Ende der Nutzungsdauer.
Anschaffungskosten (§ 255 definiert in Absatz 1).
Herstellungskosten (Rechnungswesen 2). Umfassen Material-, Fertigungs- und Gemeinkosten.
Erwerbspreis, Nebenkosten (Fundament, Zusatzgeräte, Montagekosten). Alle Kosten, die mit dem Erwerb verbunden sind.
Nachträgliche Anschaffungskosten. Kosten, die nach der Inbetriebnahme entstehen.
Anschaffungspreisminderungen (Rabatte). Diese mindern die Anschaffungskosten.
Erwartete Nutzungsdauer.
Informationen von Hersteller, AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung). Die AfA-Tabelle gibt branchenspezifische Nutzungsdauern an.
Eigene Erfahrungswerte. Erfahrungswerte aus der Praxis.
Abschreibungsverfahren:
Linear, degressiv, progressiv oder leistungsabhängig. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Wertverzehr ab.
Informationen im Anhang des Jahresabschlusses (z.B. bei Hapag-Lloyd AG). Der Anhang gibt detaillierte Informationen zu den Abschreibungsmethoden.
Nutzungsdauern für verschiedene Vermögensgegenstände.
Gebäude: 40 Jahre. Dies entspricht in der Regel der technischen Nutzungsdauer.
Schiffe: 25 Jahre. Die Nutzungsdauer hängt von der Schiffsart und -nutzung ab.
Container und Containersattelauflieger: 13 Jahre. Aufgrund der hohen Beanspruchung ist die Nutzungsdauer begrenzt.
Übrige Anlagen: 3-10 Jahre. Dies umfasst Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung.
1. Lineare Abschreibung
Abschreibung pro Jahr = (Anschaffungskosten - Restwert) / Nutzungsdauer. Dies führt zu gleichmäßigen Abschreibungsbeträgen.
Konstanter Abschreibungsbetrag in jeder Periode. Dies ist einfach zu berechnen und zu verstehen.
Buchwert sinkt gleichmäßig im Zeitablauf. Der Buchwert verringert sich jedes Jahr um denselben Betrag.
Beispiel Druckmaschine: 100.000 Euro / 10 Jahre = 10.000 Euro pro Jahr. Die jährliche Abschreibung beträgt 10.000 Euro.
2. Degressive Abschreibung
Buchwert sinkt am Anfang deutlich, später weniger. Dies entspricht dem Wertverzehr vieler Anlagegüter.
Sinkende Abschreibungsbeträge im Zeitablauf. Die Abschreibungsbeträge werden jedes Jahr geringer.
Varianten: Geometrisch degressiv und arithmetisch degressiv. Beide Methoden führen zu sinkenden Abschreibungsbeträgen.
3. Progressive Abschreibung
Am Anfang wenig abschreiben, im Zeitablauf höhere Abschreibungsbeträge. Dies ist selten sinnvoll.
Praktisch kaum verwendet. Es wird kaum eingesetzt, da es dem typischen Wertverzehr nicht entspricht.
4. Leistungsabhängige Abschreibung
Abschreibung basierend auf tatsächlicher Leistung/Nutzung. Dies ist sinnvoll, wenn der Wertverzehr stark von der Nutzung abhängt.
Beispiel: LKW (Abschreibung pro Kilometer). Die Abschreibung erfolgt proportional zur gefahrenen Strecke.
Ermittlung des gesamten Leistungsvorrats und Abschreibung entsprechend des Verbrauchs. Der Leistungsvorrat muss objektiv bestimmbar sein.
Das Verfahren wählen, das dem Werteverzehr des Vermögensgegenstandes am besten entspricht. Die Wahl sollte gut begründet sein.
Lineare Abschreibung: Einfach zu berechnen, entspricht oft approximativ dem Werteverzehr. Besonders geeignet für Güter mit gleichmäßigem Wertverzehr.
Degressive Abschreibung: Bei großem Werteverlust am Anfang (z.B. PKW). Geeignet für Güter, die schnell an Wert verlieren.
Leistungsabhängige Abschreibung: Wenn der Werteverzehr stark von der Nutzung abhängt. Geeignet für Maschinen oder Fahrzeuge.
Die lineare Abschreibungsmethode wird in der Praxis am häufigsten angewendet. Die Degressive, die wird angewendet, die leistungsabhängige ebenfalls und die Progressive wird in der Praxis kaum verwendet.
Nicht die Zeitabschreibung ist gemeint. Es geht um die tatsächliche Nutzung.
Benötigt: gesamte mögliche Leistungsabgabe (objektiv bestimmbar). Die Leistung muss messbar sein.
Formel: Abschreibungsprozentsatz = Leistungsabgabe in t / gesamte mögliche Leistungsabgabe. Dies ergibt den Prozentsatz der verbrauchten Leistung.
Beispiele für Leistungsabgabe:
Stückzahl (Maschine). Anzahl der produzierten Einheiten.
Fahrtstrecke (PKW/LKW). Anzahl der gefahrenen Kilometer.
Maschinenstunden. Anzahl der Betriebsstunden.
Beispiel: Erwerb eines LKW für 60.000 Euro (netto)
Geschätzte Fahrleistung: 200.000 Kilometer. Dies ist die Basis für die Abschreibung.
Abschreibungssatz: 60.000 \, \text{Euro} / 200.000 \, \text{Kilometer} = 0,30 \, \text{Euro pro Kilometer}. Jeder gefahrene Kilometer kostet 0,30 Euro an Abschreibung.
Abschreibung in den Nutzungsjahren abhängig von der gefahrenen Kilometeranzahl. Je mehr gefahren wird, desto höher die Abschreibung.
Jahr | Kilometer | Buchwert Jahresanfang | Abschreibung (€) | Buchwert Jahresende | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 40.000 | 60.000 | 12.000 | 48.000 | |
2 | 60.000 | 48.000 | 18.000 | 30.000 | |
3 | 50.000 | 30.000 | 15.000 | 15.000 | |
4 | 50.000 | 15.000 | 15.000 | 0 |
Jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge. Dies führt zu einer höheren Belastung in den ersten Jahren.
Buchwert sinkt am Anfang stärker als am Ende. Dies entspricht dem typischen Wertverzehr vieler Güter.
Entspricht dem Werteverlust vieler Vermögensgegenstände (z.B. Neuwagen). Neuwagen verlieren schnell an Wert.
Geometrisch degressive Abschreibung
Konstanter Abschreibungsprozentsatz d (z.B. 30 % pro Jahr). Der Prozentsatz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer gleich.
Abschreibungsbetrag in t = Abschreibungsprozentsatz d * Restbuchwert am Ende der Vorperiode. Die Berechnungsgrundlage ist der Restbuchwert.
Buchwert zum Zeitpunkt t, Bwt = Bw{t-1} - d.Bw_{t-1}
Auch: Bwt = Bw{t-1} * (1 - d)
Problem: Restbuchwert erreicht nie 0 (Lösung: im letzten Jahr kompletten Restbuchwert abschreiben oder Wechsel zur linearen Abschreibung). Dies ist ein Nachteil dieser Methode.
Beispiel: LKW (Anschaffung 60.000 Euro, Nutzungsdauer 5 Jahre, Abschreibungsprozentsatz 30 %)
Jahr | Buchwert Jahresanfang (€) | Abschreibung (€) | Buchwert Jahresende (€) | |
---|---|---|---|---|
1 | 60.000 | 18.000 | 42.000 | |
2 | 42.000 | 12.600 | 29.400 | |
3 | 29.400 | 8.820 | 20.580 | |
4 | 20.580 | 6.174 | 14.406 | |
5 | 14.406 | 14.406 | 0 |
Arithmetisch degressive Abschreibung
Abschreibungsbeträge sinken jährlich um denselben Betrag (Degressionsbetrag). Die Abschreibung wird jedes Jahr um einen festen Betrag reduziert.
Der Degressionsbetrag wird in der Regel so gewählt, dass der Restbuchwert am Ende der Nutzungsdauer 0 ist (digitale Abschreibung). Dies ist das Ziel der Methode.
Formel für den Degressionsbetrag d:
d = \frac{\text{Anschaffungskosten}}{\text{Nutzungsdauer}} \times \frac{\text{Nutzungsdauer} + 1}{2}
Formel für die Abschreibung in den jeweiligen Jahren:
Abschreibung = Degressionsbetrag d * (Nutzungsdauer + 1 - Nutzungsdauer zum Zeitpunkt t)
Auch:
Abschreibung = Degressionsbetrag D * (Faktor für D)
Beispiel: LKW (Anschaffung 60.000 Euro, Nutzungsdauer 5 Jahre)
Degressionsbetrag:
d = \frac{60.000}{5} \times \frac{5 + 1}{2} = 4.000 \, \text{Euro}
Jahr | Buchwert zum 1.1. (€) | Degressionsbetrag (€) | Faktor für D | Abschreibung (€) | Buchwert zum 31.12. (€) | |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 60.000 | 4.000 | 5 | 20.000 | 40.000 | |
2 | 40.000 | 4.000 | 4 | 16.000 | 24.000 | |
3 | 24.000 | 4.000 | 3 | 12.000 | 12.000 | |
4 | 12.000 | 4.000 | 2 | 8.000 | 4.000 | |
5 | 4.000 | 4.000 | 1 | 4.000 | 0 |