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Vorlesung_Kap._6.4

Abschreibung bei ausgewählten Posten

Planmäßige vs. Außerplanmäßige Abschreibungen
  • Unterscheidung zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen ist wichtig. Planmäßige Abschreibungen sind systematische Wertminderungen, die aufgrund der Nutzung oder des Zeitablaufs entstehen, während außerplanmäßige Abschreibungen durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden.

  • Verfahren zur Berechnung der planmäßigen Abschreibung kennen und anwenden können. Dies umfasst die Kenntnis der verschiedenen Abschreibungsmethoden und deren Anwendung auf spezifische Anlagegüter.

Abschreibungsverfahren
  • Es gibt vier Verfahren:

    • Lineare Abschreibung (bereits bekannt)

    • Drei weitere neue Verfahren:

      • Degressive Abschreibung: Geometrisch und Arithmetisch

      • Progressive Abschreibung

      • Leistungsabhängige Abschreibung

Vereinfachte Bilanz (Aktivseite)
  • Gliederung in Anlage- und Umlaufvermögen gemäß § 266 HGB.

  • Anlagevermögen:

    • Immaterielle Vermögensgegenstände: Patente, Lizenzen, Markenrechte

    • Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen

    • Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere

    • Umlaufvermögen:

      • Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse

      • Weitere Posten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kasse, Bankguthaben

Behandlung von Anlage- und Umlaufvermögen bei planmäßigen Abschreibungen
  • Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 247 Abs. 2 HGB), d.h. länger als 12 Monate im Unternehmen verbleiben. Abschreibungen sind hier planmäßig, sofern die Nutzungsdauer begrenzt ist.

  • Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (≤ 12 Monate). Hier erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen bei Wertminderungen.

  • Dauerhafte Nutzung vs. nicht dauerhafte Nutzung. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Art der Abschreibung.

  • Bei Anlagevermögen Unterscheidung, ob die Nutzungsdauer begrenzt oder unbegrenzt ist.

    • Begrenzte Nutzungsdauer (z.B. Schiffe, Container): Planmäßige Abschreibungen (Verteilung der Anschaffungskosten abzüglich Restwert über die Nutzungsdauer). Die lineare Abschreibung ist eine gängige Methode.

      • Beispiel: Container über 13 Jahre. Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die 13 Jahre verteilt.

    • Unbegrenzte Nutzungsdauer: Keine planmäßigen Abschreibungen, aber außerplanmäßige Abschreibungen möglich. Dies betrifft beispielsweise Grundstücke.

Außerplanmäßige Abschreibungen/Wertberichtigungen
  • Gelten für das gesamte Umlaufvermögen und Anlagevermögen mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Diese werden erforderlich, wenn der Buchwert über dem tatsächlichen Wert liegt.

Beispiele für Vermögensgegenstände und Nutzungsdauer
  • Marken: Oft unbegrenzte Nutzungsdauer (keine planmäßige, nur außerplanmäßige Abschreibung). Marken können jedoch durch Imageverlust an Wert verlieren.

    • Strahlkraft, Kundenloyalität, Image. Diese Faktoren tragen zum Markenwert bei.

    • Besonders relevant im B2C-Bereich. Marken spielen eine größere Rolle im Konsumentengeschäft.

  • Patente und Lizenzen: Begrenzte Laufzeit (planmäßige Abschreibung). Die Abschreibung erfolgt über die Schutzdauer.

  • Sachanlagen:

    • Maschinen und Anlagen: Planmäßige Abschreibung. Die Abschreibungsmethode sollte den tatsächlichen Wertverzehr widerspiegeln.

    • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Tische, Stühle, Laptops): Planmäßige Abschreibung. Oft lineare Abschreibung.

    • Gebäude: Planmäßige Abschreibung. Nutzungsdauer kann 40-50 Jahre betragen.

    • Grundstücke: Keine planmäßige Abschreibung (da sie sich nicht abnutzen). Wertsteigerungen sind möglich.

  • Finanzanlagen: In der Regel keine planmäßige Abschreibung, nur außerplanmäßige Abschreibung. Hier sind Wertminderungen durch Kurseinbrüche möglich.

    • Aktien unterliegen Wertschwankungen, aber keine begrenzte Nutzungsdauer. Daher keine planmäßige Abschreibung.

Umlaufvermögen
  • Generell keine planmäßige Abschreibung, aber außerplanmäßige Abschreibung. Die Wertberichtigung erfolgt, wenn der Wert unter die Anschaffungskosten sinkt.

  • Beispiel: Forderung aus Lieferung und Leistung.

    • Kunde zahlt nicht wegen Insolvenz. Die Forderung muss wertberichtigt werden.

    • Wertminderung muss erfasst werden. Die Anpassung erfolgt in der Bilanz.

    • Reduktion des Wertes der Forderung in der Bilanz (von 100 auf voraussichtlich realisierbaren Betrag, z.B. 0 oder 20). Dies mindert den Gewinn.

Gründe für Abschreibung/Wertminderung
  • Verbrauchsbedingte Abschreibung (Abnahme der Nutzungsmenge).

    • Beispiel: Produktionsmaschine (Stanzmaschine) bei Schaeffler (begrenzte Anzahl an Stanzvorgängen, z.B. 5.000.000). Nach Erreichen der maximalen Anzahl ist die Maschine verbraucht.

    • Beispiel: Ausstrahlungsrechte bei ProSiebenSat.1 (Anzahl der Ausstrahlungen begrenzt). Nach Ausstrahlung erlischt das Recht.

  • Wirtschaftlich bedingte Abschreibung (Abnahme des Nutzungswertes).

    • Beispiel: Sinkende Marktpreise bei Rohstoffen (Stahl bei Schaeffler).

    • Stahl eingekauft für 10.000 Euro pro Tonne, Marktpreis sinkt auf 8.000 Euro pro Tonne.

      • Wertminderung: 10 Tonnen Stahl verlieren an Wert (10 \, \text{Tonnen} \times 2.000 \, \text{Euro} = 20.000 \, \text{Euro}). Dies führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung.

    • Beispiel: Otto Group (Onlinehandel mit Mode).

    • Kleidung unterliegt Modetrends, Waren werden unverkäuflich. Die Ware wird zum Ladenhüter.

      • Wertverlust der Lagerbestände durch veränderte Modetrends. Die Ware muss reduziert oder abgeschrieben werden.

  • Zeitlich bedingte Wertminderung/Abschreibung (Ablauf der Nutzungszeit).

    • Beispiel: Evotec (Wirkstoffforschung).

    • Patente haben eine begrenzte Laufzeit. Nach Ablauf des Patentschutzes kann das Produkt von anderen Unternehmen kopiert werden.

      • Abschreibung des Patents über die Patentlaufzeit. Lineare oder degressive Abschreibung möglich.

    • Beispiel: Filmrechte bei ProSiebenSat.1.

    • Recht zur Ausstrahlung eines Films innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. 3 Jahre). Nach Ablauf des Zeitraums erlischt das Recht.

Informationen zur Berechnung einer Abschreibung
  • Erfassung von Vermögensgegenständen in einer Anlagenkartei (elektronisch). Die Anlagenkartei enthält alle relevanten Informationen zu den Anlagegütern.

  • Inventarnummer für jede Anlage. Dies dient der eindeutigen Identifizierung.

  • Erfassung von technischen und wirtschaftlichen Daten. Technische Daten umfassen Leistung und Kapazität.

Wirtschaftliche Daten

  • Anschaffungspreis (netto). Der Preis ohne Umsatzsteuer.

  • Zusatzgeräte. Kosten für zusätzliche Ausrüstung.

  • Fundament und Montagekosten. Kosten für die Installation.

  • Anschaffungspreis: 80.000 Euro (netto).

  • Anschaffungsnebenkosten: 20.000 Euro. Diese umfassen Transport, Versicherung und Installation.

  • Anschaffungskosten: 100.000 Euro (§ 255 Abs. 1 HGB). Die Summe aller Kosten bis zur Betriebsbereitschaft.

  • Datum der Inbetriebnahme (Monat und Jahr relevant). Dies ist der Startpunkt für die Abschreibung.

  • Planmäßige Nutzungsdauer (z.B. 10 Jahre). Die geschätzte Zeit, in der das Anlagegut genutzt werden kann.

Systematische Übersicht: Informationen zur Berechnung einer planmäßigen Abschreibung
  • Monatsgenaue Ermittlung der planmäßigen Abschreibung. Dies ermöglicht eine präzise Kostenverteilung.

  • Beginn der planmäßigen Abschreibung mit Anschaffung bzw. Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand (§ 255 Abs. 1 HGB). Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Benötigte Informationen

  1. Abschreibungsbasis:

    • Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Restwert (Abschreibungsvolumen). Der Restwert ist der geschätzte Wert am Ende der Nutzungsdauer.

    • Anschaffungskosten (§ 255 definiert in Absatz 1).

    • Herstellungskosten (Rechnungswesen 2). Umfassen Material-, Fertigungs- und Gemeinkosten.

    • Erwerbspreis, Nebenkosten (Fundament, Zusatzgeräte, Montagekosten). Alle Kosten, die mit dem Erwerb verbunden sind.

    • Nachträgliche Anschaffungskosten. Kosten, die nach der Inbetriebnahme entstehen.

    • Anschaffungspreisminderungen (Rabatte). Diese mindern die Anschaffungskosten.

  2. Erwartete Nutzungsdauer.

    • Informationen von Hersteller, AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung). Die AfA-Tabelle gibt branchenspezifische Nutzungsdauern an.

    • Eigene Erfahrungswerte. Erfahrungswerte aus der Praxis.

  3. Abschreibungsverfahren:

    • Linear, degressiv, progressiv oder leistungsabhängig. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Wertverzehr ab.

Praxisbeispiel zur erwarteten Nutzungsdauer
  • Informationen im Anhang des Jahresabschlusses (z.B. bei Hapag-Lloyd AG). Der Anhang gibt detaillierte Informationen zu den Abschreibungsmethoden.

  • Nutzungsdauern für verschiedene Vermögensgegenstände.

    • Gebäude: 40 Jahre. Dies entspricht in der Regel der technischen Nutzungsdauer.

    • Schiffe: 25 Jahre. Die Nutzungsdauer hängt von der Schiffsart und -nutzung ab.

    • Container und Containersattelauflieger: 13 Jahre. Aufgrund der hohen Beanspruchung ist die Nutzungsdauer begrenzt.

    • Übrige Anlagen: 3-10 Jahre. Dies umfasst Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung.

Vier Abschreibungsverfahren

1. Lineare Abschreibung

  • Abschreibung pro Jahr = (Anschaffungskosten - Restwert) / Nutzungsdauer. Dies führt zu gleichmäßigen Abschreibungsbeträgen.

  • Konstanter Abschreibungsbetrag in jeder Periode. Dies ist einfach zu berechnen und zu verstehen.

  • Buchwert sinkt gleichmäßig im Zeitablauf. Der Buchwert verringert sich jedes Jahr um denselben Betrag.

  • Beispiel Druckmaschine: 100.000 Euro / 10 Jahre = 10.000 Euro pro Jahr. Die jährliche Abschreibung beträgt 10.000 Euro.

2. Degressive Abschreibung

  • Buchwert sinkt am Anfang deutlich, später weniger. Dies entspricht dem Wertverzehr vieler Anlagegüter.

  • Sinkende Abschreibungsbeträge im Zeitablauf. Die Abschreibungsbeträge werden jedes Jahr geringer.

  • Varianten: Geometrisch degressiv und arithmetisch degressiv. Beide Methoden führen zu sinkenden Abschreibungsbeträgen.

3. Progressive Abschreibung

  • Am Anfang wenig abschreiben, im Zeitablauf höhere Abschreibungsbeträge. Dies ist selten sinnvoll.

  • Praktisch kaum verwendet. Es wird kaum eingesetzt, da es dem typischen Wertverzehr nicht entspricht.

4. Leistungsabhängige Abschreibung

  • Abschreibung basierend auf tatsächlicher Leistung/Nutzung. Dies ist sinnvoll, wenn der Wertverzehr stark von der Nutzung abhängt.

  • Beispiel: LKW (Abschreibung pro Kilometer). Die Abschreibung erfolgt proportional zur gefahrenen Strecke.

  • Ermittlung des gesamten Leistungsvorrats und Abschreibung entsprechend des Verbrauchs. Der Leistungsvorrat muss objektiv bestimmbar sein.

Auswahl des Abschreibungsverfahrens
  • Das Verfahren wählen, das dem Werteverzehr des Vermögensgegenstandes am besten entspricht. Die Wahl sollte gut begründet sein.

  • Lineare Abschreibung: Einfach zu berechnen, entspricht oft approximativ dem Werteverzehr. Besonders geeignet für Güter mit gleichmäßigem Wertverzehr.

  • Degressive Abschreibung: Bei großem Werteverlust am Anfang (z.B. PKW). Geeignet für Güter, die schnell an Wert verlieren.

  • Leistungsabhängige Abschreibung: Wenn der Werteverzehr stark von der Nutzung abhängt. Geeignet für Maschinen oder Fahrzeuge.

  • Die lineare Abschreibungsmethode wird in der Praxis am häufigsten angewendet. Die Degressive, die wird angewendet, die leistungsabhängige ebenfalls und die Progressive wird in der Praxis kaum verwendet.

Leistungsabhängige Abschreibung
  • Nicht die Zeitabschreibung ist gemeint. Es geht um die tatsächliche Nutzung.

  • Benötigt: gesamte mögliche Leistungsabgabe (objektiv bestimmbar). Die Leistung muss messbar sein.

  • Formel: Abschreibungsprozentsatz = Leistungsabgabe in t / gesamte mögliche Leistungsabgabe. Dies ergibt den Prozentsatz der verbrauchten Leistung.

  • Beispiele für Leistungsabgabe:

    • Stückzahl (Maschine). Anzahl der produzierten Einheiten.

    • Fahrtstrecke (PKW/LKW). Anzahl der gefahrenen Kilometer.

    • Maschinenstunden. Anzahl der Betriebsstunden.

Beispiel: Erwerb eines LKW für 60.000 Euro (netto)

  • Geschätzte Fahrleistung: 200.000 Kilometer. Dies ist die Basis für die Abschreibung.

  • Abschreibungssatz: 60.000 \, \text{Euro} / 200.000 \, \text{Kilometer} = 0,30 \, \text{Euro pro Kilometer}. Jeder gefahrene Kilometer kostet 0,30 Euro an Abschreibung.

  • Abschreibung in den Nutzungsjahren abhängig von der gefahrenen Kilometeranzahl. Je mehr gefahren wird, desto höher die Abschreibung.

Jahr

Kilometer

Buchwert Jahresanfang

Abschreibung (€)

Buchwert Jahresende

1

40.000

60.000

12.000

48.000

2

60.000

48.000

18.000

30.000

3

50.000

30.000

15.000

15.000

4

50.000

15.000

15.000

0

Degressive Abschreibung
  • Jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge. Dies führt zu einer höheren Belastung in den ersten Jahren.

  • Buchwert sinkt am Anfang stärker als am Ende. Dies entspricht dem typischen Wertverzehr vieler Güter.

  • Entspricht dem Werteverlust vieler Vermögensgegenstände (z.B. Neuwagen). Neuwagen verlieren schnell an Wert.

Geometrisch degressive Abschreibung

  • Konstanter Abschreibungsprozentsatz d (z.B. 30 % pro Jahr). Der Prozentsatz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer gleich.

  • Abschreibungsbetrag in t = Abschreibungsprozentsatz d * Restbuchwert am Ende der Vorperiode. Die Berechnungsgrundlage ist der Restbuchwert.

  • Buchwert zum Zeitpunkt t, Bwt = Bw{t-1} - d.Bw_{t-1}

  • Auch: Bwt = Bw{t-1} * (1 - d)

  • Problem: Restbuchwert erreicht nie 0 (Lösung: im letzten Jahr kompletten Restbuchwert abschreiben oder Wechsel zur linearen Abschreibung). Dies ist ein Nachteil dieser Methode.

Beispiel: LKW (Anschaffung 60.000 Euro, Nutzungsdauer 5 Jahre, Abschreibungsprozentsatz 30 %)

Jahr

Buchwert Jahresanfang (€)

Abschreibung (€)

Buchwert Jahresende (€)

1

60.000

18.000

42.000

2

42.000

12.600

29.400

3

29.400

8.820

20.580

4

20.580

6.174

14.406

5

14.406

14.406

0

Arithmetisch degressive Abschreibung

  • Abschreibungsbeträge sinken jährlich um denselben Betrag (Degressionsbetrag). Die Abschreibung wird jedes Jahr um einen festen Betrag reduziert.

  • Der Degressionsbetrag wird in der Regel so gewählt, dass der Restbuchwert am Ende der Nutzungsdauer 0 ist (digitale Abschreibung). Dies ist das Ziel der Methode.

  • Formel für den Degressionsbetrag d:

  • d = \frac{\text{Anschaffungskosten}}{\text{Nutzungsdauer}} \times \frac{\text{Nutzungsdauer} + 1}{2}

  • Formel für die Abschreibung in den jeweiligen Jahren:

  • Abschreibung = Degressionsbetrag d * (Nutzungsdauer + 1 - Nutzungsdauer zum Zeitpunkt t)

    • Auch:

    • Abschreibung = Degressionsbetrag D * (Faktor für D)

Beispiel: LKW (Anschaffung 60.000 Euro, Nutzungsdauer 5 Jahre)

  • Degressionsbetrag:

  • d = \frac{60.000}{5} \times \frac{5 + 1}{2} = 4.000 \, \text{Euro}

Jahr

Buchwert zum 1.1. (€)

Degressionsbetrag (€)

Faktor für D

Abschreibung (€)

Buchwert zum 31.12. (€)

1

60.000

4.000

5

20.000

40.000

2

40.000

4.000

4

16.000

24.000

3

24.000

4.000

3

12.000

12.000

4

12.000

4.000

2

8.000

4.000

5

4.000

4.000

1

4.000

0