MFA Class Exam Review - Medical Forms and Regulations

Medizinische Muster und Dokumentationsformulare (Muster)

  • Muster 5: Abrechnungsschein

    • Dieser Schein wird verwendet, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) technisch nicht lesbar ist.
    • Er kommt bei Neugeborenen zum Einsatz, die noch keine eigene eGK erhalten haben.
    • Er wird ausgestellt, wenn ein Patient die eGK ablehnt, aber einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen kann.
  • Muster 19: Notfall-/Vertretungsschein

    • Wird im Rahmen einer Urlaubsvertretung für die Patienten eines anderen Arztes genutzt.
    • Findet Anwendung im organisierten Notdienst.
    • Wird bei Notfällen eingesetzt, die bei fremden Patienten (nicht Stammpatienten der Praxis) auftreten.
  • Muster 21: Kinderkrankenschein

    • Dient dem Zweck, ein krankes Kind zu Hause zu betreuen.
    • Anspruchsdauer: 1010 Tage pro Kind, pro Kalenderjahr und pro Elternteil.
    • Höchstgrenze: Maximal 2525 Tage bei einer Anzahl von 33 oder mehr Kindern pro Elternteil.
  • Muster 1: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

    • Wird bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.
    • Eine rückwirkende Ausstellung ist nur in begründeten Ausnahmefallen für maximal 33 Tage zulässig.
  • Muster 20: Wiedereingliederungsplan

    • Ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Beruf.
    • Wird typischerweise nach einer Phase längerer Krankheit angewendet, um die Belastungsfähigkeit des Patienten sukzessive zu steigern.

Spezialprogramme und Untersuchungsformen

  • DMP (Disease Management Programm)

    • Ein spezielles, strukturiertes Behandlungsprogramm.
    • Zielgruppe sind chronisch kranke Menschen.
    • Die Teilnahme an diesem Programm ist für den Patienten kostenlos.
  • Konsiliaruntersuchung

    • Diese Untersuchungsform umfasst ausschließlich die Diagnostik.
    • Sie beinhaltet lediglich die fachliche Beratung.
    • Es findet im Rahmen dieser Untersuchung keine Therapie statt.

Regelungen zur Überweisung

  • Leistungsbereiche mit zwingender Überweisungspflicht

    • Für folgende Fachbereiche ist grundsätzlich immer eine Überweisung erforderlich:
      • Laboruntersuchungen
      • Radiologie
      • Strahlentherapie
      • Nuklearmedizin
  • Gültigkeit und Vorteile

    • Dauer: Eine Überweisung ist bis in das Folgequartal nach der Ausstellung gültig.
    • Nutzen: Der wesentliche Vorteil einer Überweisung besteht darin, dass die behandelnde Praxis einen Befundbericht vom Facharzt zurückerhält.

Medikation und pharmazeutische Vermerke

  • Aut Idem (Lateinisch für ‘oder das Gleiche’)

    • Der Wirkstoff des Medikaments bleibt identisch.
    • Die Dosierung des Präparats bleibt gleich.
    • Der Apotheker darf jedoch den Hersteller des Medikaments wechseln (sofern das Feld auf dem Rezept nicht gestrichen wurde).
  • Noctu (Nacht)

    • Kennzeichnet, dass ein Medikament aufgrund eines Notfalls nachts benötigt wird.
    • Bei diesem Vermerk entfällt für den Patienten der übliche Nachtzuschlag in der Apotheke.

Patientenstatus und Versicherungskennzeichnung

  • Der Patientenstatus auf der eGK wird durch Ziffern definiert:
    • Status 11: Kennzeichnet den Versicherten selbst.
    • Status 33: Kennzeichnet einen familienversicherten Angehörigen.
    • Status 55: Kennzeichnet einen Rentner.

Arbeitsunfähigkeit (AU) und Lohnfortzahlung

  • Rückwirkende Bescheinigung

    • Grundsätzlich ist eine rückwirkende AU nicht vorgesehen.
    • Ausnahme: In begründeten Fällen kann eine AU für maximal 33 Tage rückwirkend attestiert werden.
  • Erstbescheinigung

    • Eine neue Erstbescheinigung (statt einer Folgebescheinigung) ist erforderlich bei:
      • Einer zeitlichen Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit.
      • Dem Vorliegen einer völlig neuen Diagnose.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    • Voraussetzung ist das Vorliegen einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
    • Die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt maximal 66 Wochen.

Zuzahlungsregelungen und Befreiungen

  • Personengruppen mit Zuzahlungsbefreiung

    • Personen unter 1818 Jahren.
    • Patientinnen im Rahmen der Schwangerschaft.
    • Patienten nach einem Arbeitsunfall.
    • Empfänger von Sozialhilfe.
    • Bundeswehrsoldaten (im Falle eines Notfalls).
  • Gültigkeitsdauer der Befreiung

    • Eine einmal erteilte Zuzahlungsbefreiung ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.