Inhalt: Alle Menschen werden gleich behandelt, ungeachtet ihrer Situation und Unterschiede.
Beispiel: Gleiches Wahlrecht für alle Bürger.
Kritik: Individuelle Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Z.B. gilt für jeden in DE das Grundgesetz.
2. Jedem nach seinen Bedürfnissen
Inhalt: Ressourcen werden basierend auf individuellen Bedürfnissen verteilt; Bedürftigkeit muss vorher klar definiert sein; Leiden vermindern.
Beispiel: Sozialhilfe für Bedürftige; jemandem, der kein Essen hat und Hunger leidet, Essen geben.
Kritik: Formale Kriterien müssen definiert sein; wer legt Definition fest? Es gibt kein allgemeines Maß; Bedürfnisse sind subjektiv; System ist ausnutzbar. z.B wird swag als lebenswichtig gefälscht und nicht objektiv.
3. Jedem nach seinen Verdiensten
Inhalt: Belohnung basierend auf individuellen Leistungen oder Verdiensten.
Beispiel: Beförderung im Beruf; Karma im Hinduismus und Buddhismus (wer mehr gute Taten leistet, sammelt mehr Karma und wird als höheres Lebewesen wiedergeboren).
Kritik: Diese Form der Gerechtigkeit vernachlässigt die Beurteilung von Leistungen. Verdienst ist subjektiv.
4. Jedem nach seinem Werk
Inhalt: Verteilung entsprechend der geleisteten Arbeit (Ergebnis wird belohnt).
Beispiel: Wettbewerbe, Tests in der Schule (vorbereitet vs. Spickzettel), Entlohnung von Arbeit nach Endergebnis.
Kritik: Das Resultat/Ergebnis steht im Mittelpunkt und der Weg die Anstrengung bis dahin wird nicht berücksichtigt.= einfach, weil Maßstab eindeutig feststeht. Unterschiedliche Voraussetzungen; harte Arbeit, dennoch weniger Lohn (z.B. Pflege); nicht jeder ist zur gleichen Leistung fähig, Absichten + Werte irrelevant.
5. Jedem nach seiner sozialen Stellung
Inhalt: Verteilung basierend auf gesellschaftlicher Position oder Rang (aristokratische Konzeption; Gleichheit des gesellschaftlichen Ranges, Orientierung am Status).
Beispiel: Sklaverei, Diktatur, Kastensystem in Indien; bspw. angesehene Berufe (Arzt oder Anwalt) wichtiger.
Kritik: Es geht nach Hierarchie, nicht nach Bedürfnissen. Benöt Rangsystem widerspricht den Menschenrechten, Unterdrückung könnte gerechtfertigt werden, Leistung wird nicht berücksichtigt.
6. Jedem gemäß dem Gesetz
Inhalt: Gleichbehandlung gemäß den bestehenden Gesetzen (gerecht, Regeln eines bestimmten Rechtssystems anzuwenden Orientierung an Gesetzen).
Beispiel: Gesetze der BRD; Richter ist gerecht, wenn er in gleichen Situationen die gleichen Gesetze des Landes anwendet.
Kritik: Gerechtigkeit unterscheidet sich innerhalb von Rechtssystemen; nicht für jede Situation existieren Gesetze; Redit ist nicht unbedingt gerecht, Rechtslücken.
Symbolik der Justitia
Römische Göttin der Gerechtigkeit.
Waage: Abwägung von Argumenten und Beweisen.
Schwert: Durchsetzungskraft des Rechts und Bestrafung von Unrecht.
Augenbinde: Zeigt Unparteilichkeit der Justiz, in dem Sie ohne Ansehen der Person urteilt.
Gerechtigkeitstheorien
Thomas Hobbes - Leviathan
Naturzustand des Menschen als Krieg alle vs. alle (Chaos, Neid,…).
Um Chaos zu entkommen, schließen Menschen Gesellschaftsvertrag und übertragen Rechte auf Souverän.
Leviathan sorgt für Ordnung.
Gerechtigkeit entsteht durch Einhaltung des Vertrags.
John Rawls - Eine Theorie der Gerechtigkeit
Schleier des Nichtwissens: Individuen wählen ohne Kenntnis ihres Ranges Gerechtigkeitsprinzip.
Daraus resultieren zwei Prinzipien:
Gleichheitsprinzip: Gleiche Grundrechte für alle.
Differenzprinzip: Ungleichheiten sind nur gerechtfertigt, wenn sie den am wenigsten Begünstigten zugutekommen.
Naturrecht und Positives Recht
Naturrecht
Über positivem Recht.
Universell, unveränderlich und vernunftbegründet.
Werden nicht vom Menschen geschaffen.
Naturrecht als göttliche Ordnung.
Positives Recht
Von einer gesetzgebenden Autorität gesetztes Recht.
Gustav Radbruch
Gesetz gilt auch dann, wenn es ungerecht ist.
Es sei denn, dass die Ungerechtigkeit das unerträgliche Maß überschreitet und das Gesetz inhaltlich jeglicher Gerechtigkeit entbehrt.
Straftheorien
Absolute Straftheorie
Strafe um der Strafe willen (ius talionis).
Schuld ausgleichen.
Kant
Vergangenheitsbezogene Gerechtigkeit
Relative Straftheorie
Straftaten verhüten, nicht sühnen.
Zukunftgerichtet
Zwei Prinzipien:
Generalprävention: Abschreckung potenzieller Täter auch Strafdrohung; Stärkung des Rechtsbewusstseins.
Spezialprävention: Unschädlichmachung des Täters; Besserung/Resozialisierung.
Vereinigungstheorie
BRD.
Kombination aus Schuldprinzip (absolute Theorie) und Prävention (relative Theorie).
Strafe bemisst sich nach Schuld des Täters, aber berücksichtigt auch Wirkung auf Täter und Allgemeinheit.