Umfassende Übersicht über Versicherungen und Sozialvorsorge
Unterscheidung von Versicherungsarten
Personenversicherung: Versichert gegen Risiken, die die eigene Person betreffen. Der Fokus liegt auf der Absicherung von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit.
Beispiel: Krankenversicherung.
Kernmerkmal: Ich versichere micht selbst.
Sachversicherung (Eigenschaden): Deckt Schäden an eigenen Besitztümern ab.
Beispiel: Hausratversicherung.
Kernmerkmal: Ich versichere meine Sachen.
Vermögensversicherung (Fremdschaden): Schützt das Vermögen des Versicherten vor Ansprüchen Dritter, denen ein Schaden zugefügt wurde.
Beispiel: Private Haftpflichtversicherung.
Kernmerkmal: Ich versichere Schäden an Sachen oder Personen Dritter.
Bestimmungen und Berechnungen bei der Hausratversicherung
Rechtliche Grundlage: Der einschlägige Tatbestand wird durch das Versicherungsvertragsgesetz () geregelt.
Unterversicherung: Dieser Zustand tritt ein, wenn die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Ersatzwert (Wiederbeschaffungswert) der Sachen zum Zeitpunkt des Schadens. In diesem Fall kürzt die Versicherung die Leistung proportional.
Beispielrechnung Unterversicherung:
Versicherungssumme:
Ersatzwert bei Schadensfall:
Schaden:
Formel:
Berechnung:
Überversicherung: Dieser Zustand liegt vor, wenn die Versicherungssumme den tatsächlichen Ersatzwert übersteigt. Die Versicherung vergütet im Schadensfall jedoch maximal den effektiven Schaden.
Beispielrechnung Überversicherung:
Versicherungssumme:
Ersatzwert bei Schadensfall:
Schaden:
In diesem Fall bezahlt die Versicherung den vollen Schaden von , da dieser unter dem Ersatzwert und unter der Versicherungssumme liegt.
Finanzierung der Renten: Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
Umlageverfahren (1. Säule: AHV, IV, EO):
Die Renten der aktuellen Rentnergeneration werden direkt von den Beiträgen der aktuell arbeitenden Generation finanziert.
Dieses System basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag.
Die Höhe der individuellen AHV-Rente wird maßgeblich durch die Beitragsdauer und die Höhe der eingezahlten Beiträge bestimmt.
Kapitaldeckungsverfahren (2. + 3. Säule: PK + private Vorsorge):
Jeder Versicherte spart individuell für seine eigene spätere Rente an.
Die Höhe der Rente resultiert direkt aus den eingezahlten Prämien und dem darauf erwirtschafteten Kapital.
Wer mehr einzahlt, erhält eine entsprechend höhere Rente; wer weniger einzahlt, erhält weniger.
Umgang mit Risiken
Der bewusste Umgang mit Risiken gliedert sich in verschiedene Strategien:
Risiken erkennen: Potenzielle Gefahrenquellen identifizieren (z. B. Basejumping in Lauterbrunnen).
Risiken vermeiden: Aktivitäten mit zu hohem Risiko gar nicht erst ausüben.
Risiken vermindern: Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Schadensausmaß zu reduzieren.
Risiken überwälzen: Das finanzielle Risiko durch den Abschluss einer Versicherung auf einen Dritten übertragen.
Risiken selbst tragen: Kleinere oder unvermeidbare Schäden aus eigenen Mitteln finanzieren.
Wichtige Versicherungszweige im Detail
Haftpflichtversicherungen:
Werden relevant, wenn man Dritten durch Verschulden oder Kausalhaftung Schaden zufügt.
Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz gegenüber der geschädigten Person.
Besonders kritisch bei Personenschäden aufgrund hoher Kostenfolgen.
Motorfahrzeugversicherungen:
Motorfahrzeughaftpflicht: Obligatorisch für alle Halter von Kraftfahrzeugen (Auto, Motorrad). Ohne Versicherungsnachweis ist keine Einlösung des Nummernschilds möglich.
Teilkaskoversicherung: Deckt definierte Schäden am eigenen Fahrzeug ab (Diebstahl, Elementarschäden wie Hagel/Hochwasser, Feuer, Glasbruch, Vandalismus, Marderschäden).
Vollkaskoversicherung: Deckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Bei älteren Autos oft unrentabel, da die Entschädigung nach der Zeitwert-Regel erfolgt (). Bei Leasingfahrzeugen meist obligatorisch.
Rechtsschutzversicherung:
Übernimmt Kosten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Dazu gehören Abklärungen, Expertisen, Anwaltshonorare und Prozesskosten.
Hausratversicherung (Mobiliarversicherung):
Schutz gegen Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl im Haushalt.
Zerstörte Gegenstände werden im Brandfall zum Neuwert ersetzt.
Krankenversicherung:
Grundversicherung (KVG): Für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen sind gesetzlich fixiert und bei allen Kassen identisch. Deckt Arztkosten, Labor, Medikamente laut Liste und Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Spitals ab.
Zusatzversicherung (VVG): Freiwillig und mit variablen Leistungen/Prämien (z. B. Brillen, Zahnbehandlungen, Halbprivat/Privat-Spitalaufenthalt, Fitnesscenter-Abonnements).
Sozialversicherungen und Erwerbsersatz
Arbeitslosenversicherung (ALV): Obligatorisch. Leistet Entschädigung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Ausfällen und Insolvenz des Arbeitgebers. Unterstützt die Stellensuche.
Erwerbsersatzordnung (EO):
Militär/Zivildienst: Dienstleistende erhalten Lohnersatz (Rekruten bis zu des versicherten Lohnes).
Mutterschaftsentschädigung: Erwerbstätige Frauen erhalten für Wochen des Lohnes.
Vaterschaftsentschädigung: Väter erhalten für Wochen nach der Geburt des Lohnes.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV - 1. Säule): Existenzsicherung im Alter und Schutz der Hinter hinterbliebenen (Witwen- und Waisenrenten). Obligatorisch für alle in der Schweiz.
Invalidenversicherung (IV - 1. Säule):
Sichert die Existenzgrundlage bei Invalidität.
Priorität hat die berufliche Wiedereingliederung (Umschulungen, Hilfsmittel) vor der Rentenzahlung.
Eine -Invalidenrente entspricht betraglich der AHV-Altersrente.
Berufliche Vorsorge (BV/Pensionskasse - 2. Säule): Ermöglicht zusammen mit der 1. Säule die Fortführung des gewohnten Lebensstandards.
Unfallversicherung (UVG - 2. Säule):
Obligatorisch für Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle/Berufskrankheiten.
Nichtberufsunfall (NBU) ist ab Arbeitsstunden pro Woche mitversichert.
Leistungen sind besser als bei der KVG: Kein Selbstbehalt/Franchise. Lohnersatz von ab dem 3. Tag. Übernimmt auch Transport-, Rettungs- und Bestattungskosten.
Private Vorsorge - 3. Säule
Säule 3a (Gebundene Vorsorge):
Staatlich gefördertes Sparen für Lohnbezüger.
Einzahlungsmaximum (Stand 2024): . Vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Bezug frühestens mit Jahren (Ausnahmen: Wohneigentumskauf, Selbstständigkeit, Auswanderung).
Säule 3b (Freie Vorsorge):
Beinhaltet alle Sparformen (Sparkonten, Lebensversicherungen).
Keine staatlichen Einschränkungen beim Bezug, aber auch keine direkten Steuervorteile bei der Einzahlung.
Lebensversicherungen:
Todesfallrisikoversicherung: Reine Risikoabsicherung; Auszahlung nur bei Tod während der Laufzeit.
Gemischte Lebensversicherung: Kombination aus Sparen und Risikoabsicherung. Auszahlung erfolgt bei Tod oder spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer.
Betriebliche Versicherungen und Kostenaufteilung
Prämienaufteilung: Bei AHV, IV, ALV, EO und Pensionskasse teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämien meist hälftig.
Unfallversicherung: Prämien für UVG (Berufsunfälle) trägt der Arbeitgeber; Prämien für NBU (ab 8h/Woche) trägt der Arbeitnehmer.
Krankentaggeld: Übernimmt das Risiko des Erwerbsausfalls bei Krankheit der Mitarbeitenden.
Betriebshaftpflicht: Deckt Haftpflichtrisiken für Anlagen, den Betrieb und hergestellte Produkte ab.
Berufshaftpflicht: Spezialisierte Absicherung des Beratungsrisikos (z. B. für Anwälte, Architekten, Treuhänder).
Weitere betriebliche Deckungen:
Betriebsrechtsschutz: Juristische Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten.
Betriebsunterbrechung: Schutz vor Einnahmeausfällen nach Elementarschäden (z. B. Feuer).
Maschinen- und EDV-Versicherung: Deckt technische Anlagen bei Eigen- oder Fremdverschulden.
Organhaftpflicht: Schützt das Privatvermögen von Geschäftsleitern und Verwaltungsräten.