Das Schicksal der Juden in Deutschland(1933 - 1945)
Das Schicksal der Juden in Deutschland (1933-1939)
1. Antisemitische Welle: 1933–1935
- Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933.
- April 1933: Boykott jüdischer Geschäfte.
- 7. April 1933: „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“:
- Rückgängigmachung der rechtlichen Gleichstellung der Juden.
- Versperrung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern und Berufen.
- Zunehmende soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung.
- 1935: Nürnberger Gesetze:
- Definition, wer als „Jude“ galt.
- Systematische Beschneidung der Rechte der Juden.
2. Antisemitische Welle: 1936–1938
- Zunehmende Isolation und Entrechtung der Juden.
- Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz.
- Viele mussten Geschäfte aufgeben.
- 1936–1937: ca. 108.000 Juden verließen Deutschland.
- Restriktivere Regelungen:
- Einschränkung der Emigration und des Transfers von Vermögenswerten ins Ausland.
- „Reichsvertretung der deutschen Juden“:
- Versuch, den jüdischen Bürgern zu helfen.
- Zunehmender Druck auf die Organisation.
3. Antisemitische Welle: 1938–1939
- Gipfel in den Novemberpogromen von 1938 (Kristallnacht):
- Dramatische Zunahme der Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung.
- 8./9. November: Zerstörung von Synagogen, Plünderung von Geschäften.
- Verschleppung jüdischer Männer in Konzentrationslager.
- Schaden: 49,5 \text{ Millionen Reichsmark}, von der jüdischen Gemeinschaft zu begleichen.
- Massive Auswanderungswellen:
- 33.000 bis 40.000 Juden verließen das Land.
- Eingeschränkte Emigrationsmöglichkeiten durch politische und wirtschaftliche Restriktionen.
- Bis Kriegsbeginn lebten noch etwa 180.000 Juden in Deutschland.
Materialien
M 7.1 Machtübernahme durch die Nationalsozialisten
- 1933: Grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen für antisemitische Politik.
- NSDAP: Radikale antisemitische Bewegung in Regierungsverantwortung.
- Umsetzung der seit den 1870ern geforderten Beseitigung der rechtlichen Gleichstellung der Juden.
- Radikaler Antisemitismus als „Judenpolitik“ durch ein diktatorisches Regime.
- Mitteilkräfte, die nicht an so radikale Ziele wie die „Entfernung“ der Juden dachten gerieten in den Sog dieser Politik.
- Alltagsantisemitismus verstärkte die Verfolgung.
M 7.2 Ausgrenzung, Entrechtung und Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz (1933-1939)
- NSDAP-Programm von 1920, Punkt 4: Staatsbürger nur, wer Volksgenosse ist.
- „Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.