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Allgemeine Begriffe

  • Präjudizialität: Eine Rechtsfrage oder Rechtskonstellation, die entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens ist und daher vorgreifend geklärt werden muss.

Schutznormtheorie

  • Materielles Verfassungsrecht
  • Formelles Verfassungsrecht: 1) Grundordnung für staatliche Organisationen & Maßnahmen 2) Grundordnung für das Verhältnis vom Bürger zum Staat, z.B.:
    • Staatsform
    • Regierungsform
    • Grundrechte
  • Achtung: nicht formelles, aber materielles Recht:
    • Nationalratswahlgesetz
    • Bundesministerien Gesetz
    • Recht, das im Verfahren zur Erzeugung von Verfassungsrecht erlassen wird.
  • Erkennbar an:
    • Erzeugungsregeln
    • Verfahrensregeln: z.B.:
    • Einfache Verfassungsänderung
    • Bei ausdrücklicher Notwendigkeit der Zustimmung eines Staatsorgans
    • Gesamtänderung der Bundesverfassung z.B. „Wenn es unter den vorgegebenen Quoren beschlossen worden und als Verfassungsbestimmung bezeichnet worden ist“.
  • Bundesministeriengesetz:
    • Nicht im Verfassungsrang, man muss mit einfacher Mehrheit beschließen können!
    • Regelt aber inhaltlich etwas aus der Verfassung, deshalb ist es nicht formelles Verfassungsrecht.
    • Ein einfaches Gesetz, aber in der Sache materielles Verfassungsrecht.

Verfassungsbestimmung

  • Verfassungsgesetz:
    • Bestimmung in einem einfachen Gesetz / grundsätzliche einfachgesetzlichen Regelwerken.
    • Einzelne im Verfassungsrang; kann auch ein bloßer Absatz sein.
    • Wenn das gesamte gesetzliche Regelwerk im Verfassungsrang steht = Fugitives Verfassungsgesetz.

Landesverfassung

  • PQ und KQ stehen im B-VG (identisch wie beim Bund).
  • Bezeichnungspflicht steht in der Landesverfassung.
  • Kein Inkorporationsgebot (gleich wie im Bund).
  • Die österreichische Bundesverfassung ist grds. einfach zu ändern, im Gegensatz zu anderen Staaten.

Interpretationsbedürftige Rechtsbegriffe

  • Grundsatz der rechtskonformen Interpretation: Alle Regelungen müssen so interpretiert werden, dass sie im Einklang mit höherrangigem Recht stehen (z.B. verfassungskonformen Interpretation, unionskonformen Interpretation).
  • Beispiele sind unbestimmte Begriffe wie „Eigentümer“ und „Enteignung“, oft durch Judikatur weiterentwickelt (VfGH, EGMR).

Verwaltungsrecht

  • Verwaltungslehre:
    • Juristische Disziplin mit einer Bandbreite an unterschiedlichen Regelungsgegenständen (Bescheide, AUVBZ, Weisungen, Verordnungen).
    • Interdisziplinäre Betrachtung der Verwaltung als „System“ (politische, soziologische und wirtschaftliche Dimensionen).
  • Materielles vs. Formelles:
    • Materiell: wie kommt man zum Führerschein?
    • Formell: Regeln über Verfahren.

Allgemeines Verwaltungsrecht (VWR)

  • Besonderes VWR: Behandlung der rechtlichen Grundlagen & Fragen, die für die Verwaltung als Ganzes oder für Teilbereiche von Bedeutung sind.
    • Werkzeuge:
      1) Vergleichen von Vorschriften
      2) Induktion & Deduktion
      3) Systematisierung, Suchen von Gemeinsamkeiten.

Stufenbau der Rechtsordnung

  • A) Stufenbau der rechtlichen Bedingtheit
  • B) Stufenbau der derogatorischen Kraft.
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Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht

  • Rechtliche Grundordnung eines Staates:
    • Grundordnung für staatliche Organisation und Maßnahmen (Art. 1 B-VG: Österreich ist eine demokratische Republik).
    • Art. 2 B-VG: Bundesstaatlichkeit Österreichs.
    • Konstituierung von Staatsorganen (Wahl Bundespräsident, Nationalrat).
  • Gesetzgebungsverfahren und Kontrolle der Staatsgewalt.

Grundrechte

  • Grundrechte aus StGG, EMRK,…
  • Materielle Verfassung:
    • Grundordnung für staatliche Organisation und Maßnahmen.
  • Formelle Verfassung: Vorschriften mit erhöhter Bestandskraft, z.B. Verfassungsgesetze, die vom Nationalrat mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden müssen und als solche auszuzeichnen sind.

Wichtige Verfassungsgesetze

  • B-VG 1920
  • StGG 1867
  • EMRK
  • Gesetze zum Schutz des Hausrechts 1862
  • Staatsvertrag von St. Germain 1920
  • Verfassungsbezug und Erzeugungsregeln für einfache Gesetze.

Verfassungsinterpretation

  • Wortlautinterpretation, systematische Interpretation, historische Interpretation und teleologische Interpretation.
  • Verwaltungslehre als umfassende Untersuchung der Verwaltung nach allen Richtungen.

Stufenbau und Prinzipien der Bundesverfassung

  • Demokratisches Prinzip: Beteiligung der Bürger an der Rechtsetzung.
  • Rechtsstaatliches Prinzip: Sicherung der Freiheit der Bürger.
  • Verbot von Mischbehörden, wechselseitigen Instanzenzügen, Doppelzuständigkeiten.

Wahlrecht

  • Allgemeines Wahlrecht: Aktives und passives Wahlrecht für jeden Bürger bei Erreichen des Wahlalters (16 Jahre aktiv, 18 Jahre passiv).
  • Geheimes Wahlrecht: Wähler darf nicht erkannt werden.

Nationalrat und seine Funktionen

  • Diskontinuität zwischen Perioden; Abgeordnete haben ein freies Mandat.
  • Immunität bei Abstimmungen im Vertretungskörper.

Bundesrat und Bundesversammlung

  • Zusammensetzung und Aufgaben.
  • Gewählten Organe und deren Kompetenzen.

Gesetzgebungsverfahren, Mitwirkung des Bundesrates

  • Bildung und Kompetenzen von Nationalrat und Bundesrat.
  • Initiativrecht durch unterschiedliche Vorschlagsträger.

Direct Democracy

  • Volksbegehren: Gesetzesinitiative durch das Volk.
  • Volksabstimmung: Angelegenheit von gesamtösterreichischer Bedeutung, rechtlich nicht bindend.