IF Finanzmarktrecht Wintersemester 2025/2026
Einführung
Lektion V behandelt Verhaltenspflichten von WPDU gemäß §§63 ff. WpHG und EU-VO 565/2017.
Wichtig, die Regelungen gemeinsam zu betrachten.
Relevante Vorschriften
WpHG: §§ 63 bis 94, DelgVO 565/2017: Art. 3, 9, 18 bis 76.
Wichtig, einen Überblick über die Vorschriften zu bekommen.
§63 WpHG – Allgemeine Verhaltensregeln
Abs. 1: Dienstleistungserbringung muss im Interesse des Kunden sein.
Abs. 2: Offenlegung von Interessenkonflikten ist die Ausnahme.
Abs. 10: Angemessenheit gilt für alle Finanzdienstleistungen außer Anlageberatung.
§64 WpHG – Besondere Verhaltensregeln
Trennung von Anlageberatung und Portfolioverwaltung.
Abs. 1: Informationen müssen klar und rechtzeitig sein, unterschiedliche Beratungstypen (Honorar- vs. Provisionsberatung).
Abs. 3: Einholung von Kundenangaben zur Geeignetheit ist notwendig.
§70 WpHG – Zuwendungen
Grundsatz, dass WPDU nur vom Kunden bezahlt werden sollten.
Zuwendungen sind nur erlaubt, wenn sie offengelegt werden.
§80 WpHG – Organisationspflichten
Anforderungen an die Organisation eines WPDU werden festgelegt.
Sicherstellung, dass durch Auslagerungen keine Qualitätseinbußen entstehen.
Product Governance (Produktfreigabeverfahren)
Neue Regelungen für die Produktgestaltung und -vermarktung.
Unterscheidung zwischen Konzepturen (Produktentwickler) und Vertriebsunternehmen.
§81 WpHG – Geschäftsleiter
Pflichten für Geschäftsleiter im Rahmen der Verhaltenspflichten werden definiert.
§82 WpHG – Best Execution
Sicherstellung, dass Kundenaufträge zu bestmöglichen Bedingungen ausgeführt werden.
§83 WpHG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Dokumentation und Aufzeichnung von kommunikativen Aufträgen sind notwendig zur Beweissicherung und zur Verhinderung von Insidergeschäften.
Nachhaltigkeitskriterien in der Aufsicht
Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Verhaltensregelungen.
ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) und deren Anwendung im Finanzbereich werden thematisiert.