Probleme beim Kauf
Kapitelüberblick: Probleme beim Kauf
Bildschirmbruch beim Laptop, verspätete Lieferung des Kopierers, Fehler auf der Rechnung.
Umgang mit solchen Problemen wird in diesem Kapitel behandelt.
Lernziele:
Lieferverzug und Annahmeverzug.
Umgang mit Fehlern und Mängeln bei Ware oder Rechnung.
Zahlungsverzug.
Lerneinheit 1: Lieferverzug und Annahmeverzug
Einführung
Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrags können auf Verkäufer- und Käuferseite entstehen.
Ü 6.1: Probleme bei einem Kauf und Reaktionen.
Vertragsverletzungen:
Lieferverzug (Verkäuferseite):
Zu spät.
Falscher Ort.
Pünktlich, aber falsche Ware (Qualität, Menge).
Mangelhafte Ware (Verkäuferseite):
Pünktlich, aber defekte Ware.
Fehlerhafte Rechnung (Verkäuferseite):
Falsche Rechnung.
Annahmeverzug (Käuferseite):
Ware wird nicht angenommen.
Zu späte Annahme.
Zahlungsverzug (Käuferseite):
Keine Zahlung.
Zu späte Zahlung.
Zu wenig Zahlung.
Fixgeschäft
Lieferung fix am 3.3.20..
Sofortige Vertragsauflösung bei Überschreitung des Liefertermins.
Termingeschäft
Lieferung Anfang März 20..
Angemessene Nachfrist setzen, wodurch Termingeschäft zum Fixgeschäft wird, und Rücktritt androhen.
Wenn Verkäufer/in nicht liefert: Rücktritt und Vertragsauflösung.
Käuferseite hat Recht auf nachträgliche Lieferung, wenn Rücktritt Nachteile hätte.
Beispiel: Apotheke bestellt Regale; Fester Liefertermin am 29. April.
Nachfristsetzung schriftlich in Form einer Liefermahnung.
Liefermahnung
Bestandteile:
Verweis auf Bestellung und Liefertermin.
Nachfrist setzen und Rechtsfolgen androhen.
Beispiele:
Kopierer HP 23XP wurde bestellt, Liefertermin Ende Mai. Nachfrist bis … setzen, sonst Rücktritt.
12 Kartons Kopier-Papier nicht eingetroffen. Liefertermin war der … . Papier anderweitig besorgt, daher Verzicht auf Lieferung.
Verpackungsmaschine bestellt, fixer Liefertermin am …. Nachfrist bis … für Lieferung und Montage; Schadenersatz bei finanziellen Schäden.
Praxisbeispiel: Liefermahnung Sporthaus Steininger
Bestellung von 25 Fußbällen (Modell KONK200) am 18.4.20.. bei Pallich KG. Liefertermin: Ende April 20..
Liefermahnung per E-Mail am 3.5.20.., Nachfrist bis 9.5.20.., sonst Rücktritt.
Schadenersatz
Entstehung eines Schadens durch Lieferverzug.
Verkäuferseite muss Schadenersatz leisten, wenn sie Lieferverzug verschuldet hat.
Deckungskauf: Kunden kaufen Ware bei Konkurrenz.
Praxisbeispiel: Schadenersatz oder nicht?
Josef Jobst bestellt Brötchen für Buchladeneröffnung. Mehrkosten durch Deckungskauf in Höhe von € 90,-.
Fall A: Schadenersatz, da Auftrag vergessen wurde.
Fall B: Kein Schadenersatz, da Unfall des Verkäufers.
Deckungskauf
Käufer/in beschafft nicht gelieferte Ware bei einem Dritten.
Gleiche Ware zum gleichen Preis kaufen.
Annahmeverzug
Ware wird zu vereinbarten Bedingungen geliefert, aber Käuferseite nimmt sie nicht an.
Verweigerung oft, wenn Ware nicht den Vertragsbestimmungen entspricht.
Praxisbeispiel: Annahmeverzug bei einer Ladeneinrichtung
Laura Huber verweigert Annahme der Ladeneinrichtung, da andere Holzart vereinbart war.
Tischlerei hinterlegt Möbel im Lagerhaus.
Möglichkeiten für Verkäufer/in bei Annahmeverzug:
B2B: Hinterlegung beim Gericht am Erfüllungsort der Lieferung.
B2C/C2C: Erweiterte Hinterlegung in öffentlichem Lagerhaus, Spedition etc.
B2B/C2B: Selbsthilfeverkauf (Deckungsverkauf) nach Nachfrist und Androhung einer Versteigerung.
B2B/B2C/C2C: Vertragsrücktritt, wenn Käufer/innen nicht zahlen.
Lerneinheit 2: Mangelhafte Ware, fehlerhafte Rechnung
Mangelhafte Ware
Ware ist mangelhaft, wenn Beschaffenheit nicht mit Bestellung übereinstimmt oder erwartete Eigenschaften fehlen.
Ü 6.12: Verpackung einer Porzellanschüssel für Versand.
Arten von Mängeln:
Offen: Mangel sofort sichtbar.
Verborgener/verdeckter Mangel: Nicht auf den ersten Blick sichtbar.
Arglistig verschwiegen: Verkäufer/in weiß vom Mangel und verschweigt ihn.
Behebbar: Mangel kann durch Aufwand oder Austausch behoben werden.
Nicht behebbar: Mangel kann nicht korrigiert werden oder zu teuer.
Geringfügig: Ware normal verwendbar trotz Mangel.
Wesentlich: Mangel hindert üblichen Gebrauch der Ware.
Umgang mit Mängeln:
Offener Mangel: Annahme der Ware verweigern.
Mangel melden, sobald bemerkt.
B2B-Geschäfte: Ware sofort nach Erhalt prüfen; Mängel innerhalb Frist bekanntgeben.
B2C- und C2C-Geschäfte: Keine Pflicht zur Prüfung; Mangel innerhalb Gewährleistungsfrist melden.
Gewährleistung
Gesetzliche Haftung für Mängel. Waren/Leistungen müssen vereinbarten Eigenschaften haben.
2 Jahre für bewegliche Sachen, 3 Jahre für unbewegliche Sachen.
Ausnahme: Arglistig verschwiegene Mängel mit max. Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Haftung des Herstellers, Importeurs und Händlers.
Aktualisierungspflicht für digitale Leistungen und Waren.
Haftungsausschluss: Bei C2C-, C2B- und B2B-Geschäften möglich; bei B2C-Geschäften nicht möglich.
Gewährleistungsrechte:
Offener Mangel: Annahme der Ware verweigern.
Beweislastumkehr: Bis 12 Monate nach Übergabe wird vermutet, dass Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Nach Ablauf dieser Frist muss Käufer die Fehler beweisen.
Mängelrüge
Information der Verkäuferseite über Mängel. Schriftlich durch E-Mail (Lesebestätigung) oder Post (Einschreiben).
Bestandteile der Mängelrüge:
Verweis auf Bestellung und Lieferung.
Genaue Mängelbeschreibung.
Beschreibung der gewünschten weiteren Vorgangsweise.
Garantie und Produkthaftung
Garantie: Erweiterung der Gewährleistung. Haftung der Verkäuferseite auch für bestehende Fehler bei Lieferung.
Produkthaftung: Schäden durch mangelhafte Ware (ProdHaftG). Gilt bis zu 10 Jahre. Selbstbehalt bis € 500,-.
Fehlerhafte Rechnung
Falsche Preise, fehlender Rabatt, Rechenfehler.
Berichtigung durch Verkäufer/innen (neue Rechnung oder Gutschrift).
Bestandteile der Beanstandung:
Rechnungsnummer.
Fehlerbeschreibung.
Bitte um neue Rechnung bzw. Gutschrift.
Lerneinheit 3: Zahlungsverzug
Zahlungsverzug
Wenn Käufer/innen nicht zum vereinbarten Termin bezahlen.
Rechtsfolgen
Verkäuferseite kann Geldbetrag sofort einklagen.
Fälligkeit, Verzugszinsen, Mahnspesen
Zahlungsbedingungen eindeutig formulieren.
Verzugszinsen können ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet werden.
Höhe der Verzugszinsen und Mahnspesen
Vertragliche Regelung: Es gelten die vereinbarten Verzugszinsen und Mahnspesen.
Keine Vereinbarung: Gesetzliche Regelung.
B2B-Geschäfte: 9,2% p. a. + Basiszinssatz der OeNB; Mahnspesen: € 40,-
B2C- und C2C-Geschäfte: 4,0% p. a., keine Mahnspesen.
Das Mahnwesen
Geld aus offenen Rechnungen bekommen.
Mahnplan für Vorgehensweise bei Zahlungsverzug.
Mahnplan
1 Woche nach Fälligkeit der Rechnung: Zahlungserinnerung (1. Mahnung)
2 Wochen: Mahnung (2. Mahnung) mit Fristsetzung und Androhung von Verzugszinsen und Mahnspesen
1 Woche nach der gesetzten Frist in der 2. Mahnung: letzte Mahnung (3. Mahnung) mit Fristsetzung, Verrechnung von Verzugszinsen und Androhung weiterer Schritte
1 Woche nach der gesetzten Frist in der 3. Mahnung: Einschaltung eines Inkassobüros und/oder Rechtsanwaltskanzlei
Gerichtliches Mahnverfahren
Offene Forderung bis € 75.000,- (ohne Zinsen und Mahnkosten): gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Gericht erlässt bedingten Zahlungsbefehl: Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen oder Einspruch innerhalb von 4 Wochen.
Keine Zahlung und kein Einspruch: Zahlungsbefehl wird rechtskräftig, Pfändung möglich.
Einspruch gegen Zahlungsbefehl: Zivilprozess.
Offene Forderung über € 75.000,-: sofort Zivilprozess. Der Mahnprozess wird beendet, sobald die Rechnung bezahlt ist.