Probleme beim Kauf

Kapitelüberblick: Probleme beim Kauf

  • Bildschirmbruch beim Laptop, verspätete Lieferung des Kopierers, Fehler auf der Rechnung.

  • Umgang mit solchen Problemen wird in diesem Kapitel behandelt.

Lernziele:
  1. Lieferverzug und Annahmeverzug.

  2. Umgang mit Fehlern und Mängeln bei Ware oder Rechnung.

  3. Zahlungsverzug.

Lerneinheit 1: Lieferverzug und Annahmeverzug

Einführung
  • Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrags können auf Verkäufer- und Käuferseite entstehen.

  • Ü 6.1: Probleme bei einem Kauf und Reaktionen.

Vertragsverletzungen:
  • Lieferverzug (Verkäuferseite):

    • Zu spät.

    • Falscher Ort.

    • Pünktlich, aber falsche Ware (Qualität, Menge).

  • Mangelhafte Ware (Verkäuferseite):

    • Pünktlich, aber defekte Ware.

  • Fehlerhafte Rechnung (Verkäuferseite):

    • Falsche Rechnung.

  • Annahmeverzug (Käuferseite):

    • Ware wird nicht angenommen.

    • Zu späte Annahme.

  • Zahlungsverzug (Käuferseite):

    • Keine Zahlung.

    • Zu späte Zahlung.

    • Zu wenig Zahlung.

Fixgeschäft
  • Lieferung fix am 3.3.20..

  • Sofortige Vertragsauflösung bei Überschreitung des Liefertermins.

Termingeschäft
  • Lieferung Anfang März 20..

  • Angemessene Nachfrist setzen, wodurch Termingeschäft zum Fixgeschäft wird, und Rücktritt androhen.

  • Wenn Verkäufer/in nicht liefert: Rücktritt und Vertragsauflösung.

  • Käuferseite hat Recht auf nachträgliche Lieferung, wenn Rücktritt Nachteile hätte.

  • Beispiel: Apotheke bestellt Regale; Fester Liefertermin am 29. April.

  • Nachfristsetzung schriftlich in Form einer Liefermahnung.

Liefermahnung
  • Bestandteile:

    • Verweis auf Bestellung und Liefertermin.

    • Nachfrist setzen und Rechtsfolgen androhen.

  • Beispiele:

    • Kopierer HP 23XP wurde bestellt, Liefertermin Ende Mai. Nachfrist bis … setzen, sonst Rücktritt.

    • 12 Kartons Kopier-Papier nicht eingetroffen. Liefertermin war der … . Papier anderweitig besorgt, daher Verzicht auf Lieferung.

    • Verpackungsmaschine bestellt, fixer Liefertermin am …. Nachfrist bis … für Lieferung und Montage; Schadenersatz bei finanziellen Schäden.

  • Praxisbeispiel: Liefermahnung Sporthaus Steininger

    • Bestellung von 25 Fußbällen (Modell KONK200) am 18.4.20.. bei Pallich KG. Liefertermin: Ende April 20..

    • Liefermahnung per E-Mail am 3.5.20.., Nachfrist bis 9.5.20.., sonst Rücktritt.

Schadenersatz
  • Entstehung eines Schadens durch Lieferverzug.

  • Verkäuferseite muss Schadenersatz leisten, wenn sie Lieferverzug verschuldet hat.

  • Deckungskauf: Kunden kaufen Ware bei Konkurrenz.

Praxisbeispiel: Schadenersatz oder nicht?

  • Josef Jobst bestellt Brötchen für Buchladeneröffnung. Mehrkosten durch Deckungskauf in Höhe von € 90,-.

    • Fall A: Schadenersatz, da Auftrag vergessen wurde.

    • Fall B: Kein Schadenersatz, da Unfall des Verkäufers.

Deckungskauf
  • Käufer/in beschafft nicht gelieferte Ware bei einem Dritten.

  • Gleiche Ware zum gleichen Preis kaufen.

Annahmeverzug
  • Ware wird zu vereinbarten Bedingungen geliefert, aber Käuferseite nimmt sie nicht an.

  • Verweigerung oft, wenn Ware nicht den Vertragsbestimmungen entspricht.

Praxisbeispiel: Annahmeverzug bei einer Ladeneinrichtung
  • Laura Huber verweigert Annahme der Ladeneinrichtung, da andere Holzart vereinbart war.

  • Tischlerei hinterlegt Möbel im Lagerhaus.

Möglichkeiten für Verkäufer/in bei Annahmeverzug:
  • B2B: Hinterlegung beim Gericht am Erfüllungsort der Lieferung.

  • B2C/C2C: Erweiterte Hinterlegung in öffentlichem Lagerhaus, Spedition etc.

  • B2B/C2B: Selbsthilfeverkauf (Deckungsverkauf) nach Nachfrist und Androhung einer Versteigerung.

  • B2B/B2C/C2C: Vertragsrücktritt, wenn Käufer/innen nicht zahlen.

Lerneinheit 2: Mangelhafte Ware, fehlerhafte Rechnung

Mangelhafte Ware
  • Ware ist mangelhaft, wenn Beschaffenheit nicht mit Bestellung übereinstimmt oder erwartete Eigenschaften fehlen.

  • Ü 6.12: Verpackung einer Porzellanschüssel für Versand.

Arten von Mängeln:
  • Offen: Mangel sofort sichtbar.

  • Verborgener/verdeckter Mangel: Nicht auf den ersten Blick sichtbar.

  • Arglistig verschwiegen: Verkäufer/in weiß vom Mangel und verschweigt ihn.

  • Behebbar: Mangel kann durch Aufwand oder Austausch behoben werden.

  • Nicht behebbar: Mangel kann nicht korrigiert werden oder zu teuer.

  • Geringfügig: Ware normal verwendbar trotz Mangel.

  • Wesentlich: Mangel hindert üblichen Gebrauch der Ware.

Umgang mit Mängeln:
  • Offener Mangel: Annahme der Ware verweigern.

  • Mangel melden, sobald bemerkt.

  • B2B-Geschäfte: Ware sofort nach Erhalt prüfen; Mängel innerhalb Frist bekanntgeben.

  • B2C- und C2C-Geschäfte: Keine Pflicht zur Prüfung; Mangel innerhalb Gewährleistungsfrist melden.

Gewährleistung
  • Gesetzliche Haftung für Mängel. Waren/Leistungen müssen vereinbarten Eigenschaften haben.

  • 2 Jahre für bewegliche Sachen, 3 Jahre für unbewegliche Sachen.

  • Ausnahme: Arglistig verschwiegene Mängel mit max. Verjährungsfrist von 30 Jahren.

  • Haftung des Herstellers, Importeurs und Händlers.

  • Aktualisierungspflicht für digitale Leistungen und Waren.

  • Haftungsausschluss: Bei C2C-, C2B- und B2B-Geschäften möglich; bei B2C-Geschäften nicht möglich.

Gewährleistungsrechte:
  • Offener Mangel: Annahme der Ware verweigern.

  • Beweislastumkehr: Bis 12 Monate nach Übergabe wird vermutet, dass Mangel bereits bei Übergabe bestand.

  • Nach Ablauf dieser Frist muss Käufer die Fehler beweisen.

Mängelrüge
  • Information der Verkäuferseite über Mängel. Schriftlich durch E-Mail (Lesebestätigung) oder Post (Einschreiben).

Bestandteile der Mängelrüge:

  • Verweis auf Bestellung und Lieferung.

  • Genaue Mängelbeschreibung.

  • Beschreibung der gewünschten weiteren Vorgangsweise.

Garantie und Produkthaftung
  • Garantie: Erweiterung der Gewährleistung. Haftung der Verkäuferseite auch für bestehende Fehler bei Lieferung.

  • Produkthaftung: Schäden durch mangelhafte Ware (ProdHaftG). Gilt bis zu 10 Jahre. Selbstbehalt bis € 500,-.

Fehlerhafte Rechnung
  • Falsche Preise, fehlender Rabatt, Rechenfehler.

  • Berichtigung durch Verkäufer/innen (neue Rechnung oder Gutschrift).

Bestandteile der Beanstandung:

  • Rechnungsnummer.

  • Fehlerbeschreibung.

  • Bitte um neue Rechnung bzw. Gutschrift.

Lerneinheit 3: Zahlungsverzug

Zahlungsverzug
  • Wenn Käufer/innen nicht zum vereinbarten Termin bezahlen.

Rechtsfolgen
  • Verkäuferseite kann Geldbetrag sofort einklagen.

Fälligkeit, Verzugszinsen, Mahnspesen
  • Zahlungsbedingungen eindeutig formulieren.

  • Verzugszinsen können ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet werden.

Höhe der Verzugszinsen und Mahnspesen
  • Vertragliche Regelung: Es gelten die vereinbarten Verzugszinsen und Mahnspesen.

  • Keine Vereinbarung: Gesetzliche Regelung.

    • B2B-Geschäfte: 9,2% p. a. + Basiszinssatz der OeNB; Mahnspesen: € 40,-

    • B2C- und C2C-Geschäfte: 4,0% p. a., keine Mahnspesen.

Das Mahnwesen
  • Geld aus offenen Rechnungen bekommen.

  • Mahnplan für Vorgehensweise bei Zahlungsverzug.

Mahnplan

  • 1 Woche nach Fälligkeit der Rechnung: Zahlungserinnerung (1. Mahnung)

  • 2 Wochen: Mahnung (2. Mahnung) mit Fristsetzung und Androhung von Verzugszinsen und Mahnspesen

  • 1 Woche nach der gesetzten Frist in der 2. Mahnung: letzte Mahnung (3. Mahnung) mit Fristsetzung, Verrechnung von Verzugszinsen und Androhung weiterer Schritte

  • 1 Woche nach der gesetzten Frist in der 3. Mahnung: Einschaltung eines Inkassobüros und/oder Rechtsanwaltskanzlei

Gerichtliches Mahnverfahren
  1. Offene Forderung bis € 75.000,- (ohne Zinsen und Mahnkosten): gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

  2. Gericht erlässt bedingten Zahlungsbefehl: Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen oder Einspruch innerhalb von 4 Wochen.

  3. Keine Zahlung und kein Einspruch: Zahlungsbefehl wird rechtskräftig, Pfändung möglich.

  4. Einspruch gegen Zahlungsbefehl: Zivilprozess.

  5. Offene Forderung über € 75.000,-: sofort Zivilprozess. Der Mahnprozess wird beendet, sobald die Rechnung bezahlt ist.