Einführung in das juristische Arbeiten

Dozent: Prof. Dr. Martina Merker
Kurs: Grundlagen juristisches Arbeiten
Semester: Einführungswoche/Sommersemester 2026
Teil 2: Recht und Gerechtigkeit

Recht, Gerechtigkeit und Rechtsprechung

  • Recht haben vs. Recht bekommen:
    • Es besteht ein Unterschied zwischen rechtlichen Ansprüchen und deren Durchsetzbarkeit vor Gericht; diese beiden Konzepte sind nicht identisch.
  • Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei:
    • Übersetzung: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in der Hand Gottes.“
    • Bedeutung: Im Kontext von rechtlichen Auseinandersetzungen sind die Ausgangsbedingungen oft ungewiss, und das Ergebnis könnte unberechenbar sein.
  • Ohne Schuss kein Ius:
    • Übersetzung: „Ohne Beweis gibt es kein Recht.“
    • Bedeutung: Ansprüche oder Rechte müssen durch Beweise untermauert werden; alles, was nicht schriftlich oder durch Zeugen bestätigt ist, hat keine rechtliche Relevanz.
  • Die Rolle von Anwälten:
    • Eine rechtliche Vertretung ist notwendig, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht gebracht werden soll.
  • Beweislast:
    • Alles, was nicht bewiesen werden kann, gilt nicht als „Recht.“

Beispiel: Das Kürbisbeispiel

  • Drei Freundinnen besuchen einen Wochenmarkt und entdecken einen letzten Kürbis, was zu Streitigkeiten über den Erwerb führt, da nur eine von ihnen den Kürbis erhalten kann.

Beispiel: Trau schau wem….

  • Szenario:
    • Neffe (N) plant, ein Haus zu bauen, benötigt aber finanzielle Unterstützung. Er nimmt Kontakt zu seinem Onkel (O) auf, der ihm ein zinsloses Darlehen von 100.000 Euro anbietet.
    • Beide Parteien sind sich über die Bedingungen des Darlehens nicht einig. N glaubt, dass das Geld ein Geschenk ist, während O darauf besteht, dass es ein Darlehen war.
    • Das Problem: Es gibt keine schriftliche Vereinbarung und Zeugen vom Telefonat; O kann die Darlehensabrede nicht beweisen.
    • Relevante rechtliche Punkte:
      • BGB § 488 (Darlehensvertrag) und § 516 (Schenkung).
      • Dilemma: Ohne schriftliche Beweise ist es für O schwierig, Rückzahlungen vor Gericht durchzusetzen.

Begriff und Aufgabe des Rechts

  • Definition von „Recht“:
    • Unterschiede in der Laien- versus juristischen „Profisphäre“.
  • Recht und Gerechtigkeit:
    • Das Rechtsverständnis teilt sich in:
      • Objektives Recht: Die Gesamtheit der Bestimmungen, an die sich alle zu halten haben.
        • Beispiele: BGB, HGB, GmbHG.
      • Subjektives Recht: Der individuelle Anspruch, der geltend gemacht werden kann.
        • Beispiel: Ein Verkäufer kann von einem Käufer den Kaufpreis gemäß § 433 Abs. 2 BGB verlangen.

Grobe Unterteilung des Deutschen Rechts

  1. Privatrecht:
    • Verhältnis der Gleichrangigkeit zwischen Individuen (z.B. BGB).
  2. Öffentliches Recht:
    • Subordinationsverhältnis zwischen Individuen und dem Staat (z.B. BImSchG, BauGB).

Bundesrecht

  • Definition von Gesetzen:
    • Gesetze im formellen Sinne: Durch gesetzgeberische Verfahren vom Parlament verabschiedet (z.B. Grundgesetz, BGB, HGB, ZPO, IfSG).
    • Rechtsverordnungen: Beispielsweise StVO, BGB-Info-VO.

Europarecht

  • Primäres und sekundäres Europarecht:
    • Primäres Europarecht: Vertrag über die Europäische Union (EUV).
    • Sekundäres Europarecht: Richtlinien und Verordnungen (z.B. AEUV).

Materielles vs. Formelles Recht

  • Formelles Recht:
    • Regelt die Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. ZPO).
  • Materielles Recht:
    • Regelt spezifische Rechte und Pflichten von Individuen (z.B. BGB).

Landesrecht

  • Bedeutung des Landesrechts:
    • Sonderegeln der Bundesländer, die im Zivilrecht kaum eine Rolle spielen.
    • Wichtige Bereiche: Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Bildungsrecht.

Richterrecht

  • Definition:
    • Das Richterrecht entsteht nicht durch Gesetze, sondern durch die Rechtsprechung höherer Gerichte.
  • Grundsätzliches:
    • Richter an unteren Instanzen sind nicht bindend, orientieren sich jedoch oft an der Rechtsprechung der oberen Gerichte, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Gewohnheitsrecht

  • Definition:
    • Unschrifliches Recht, das auf langandauernde Anwendung von Regeln beruht, die als verbindlich anerkannt werden.
  • Beispiele:
    • Nutzung des Wegs zwischen zwei Grundstücken oder regelmäßige Zahlungen von Weihnachtsgeld durch einen Arbeitgeber.

Handelsbräuche und Verkehrssitten

  • Relevante Paragraphen:
    • § 157, 242 BGB
    • § 346 HGB
  • Bedeutung:
    • Handelsbräuche sind verbindlich für Kaufleute und entstehen durch allgemeine Übung oder Praxis.
  • Regeln und besonderes Verfahren:
    • Handelsbräuche gelten, ohne dass sie ausdrücklich vereinbart wurden, es sei denn, sie werden widerlegt.

Rechtsquellen

  • Überblick:
    • Neben schriftlichem Recht gibt es auch ungeschriebenes Recht.
  • Rangverhältnis:
    • Das Unionsrecht hat Vorrang gegenüber dem Bundesrecht, und das Bundesrecht bricht das Landesrecht.

Schlussfolgerungen

  • Das Verständnis der gesamten rechtlichen Struktur erfordert eine differenzierte Perspektive auf die unterschiedlichen Rechtsquellen und deren praktische Anwendung.