Immobilienwirtschaft Ausbildung und Prüfung
1. Der/die Auszubildende in der Immobilienwirtschaft
- Berufsbildungsgesetz (BBiG): Grundlage der Berufsausbildung in Deutschland, regelt die Inhalte und den Rahmen der Ausbildung.
- Ausbildungsberufsbild, Prüfungsanforderungen, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten.
1.1 Ausbildungsberufsbild
- Neuordnung seit 01. August 2006: Gliederung in 7 Hauptbereiche:
- Ausbildungsbetrieb:
- Stellung, Rechtsform, Struktur und Aufgaben.
- Organisation, Information, Kommunikation:
- Teamarbeit, Informationssysteme.
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
- Rechnungswesen, Controlling.
- Marktorientierung und Kunden Kommunikationen.
- Immobilienbewirtschaftung:
- Vermietung, Pflege des Bestandes.
- Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien.
- Begleitung von Bauvorhaben.
1.2 Prüfungsanforderungen
- Zwischenprüfung: Ende des 2. Ausbildungsjahres, schriftlich, praxisbezogen.
- Abschlussprüfung: besteht aus schriftlichen Prüfungen und einem Fachgespräch. Mindestleistungen in mehreren Bereichen nötig.
1.3 Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsinhalte sollten sachlich und zeitlich gegliedert vermittelt werden. Beispielhafte Gliederung:
- Der Ausbildungsbetrieb: Struktur, Aufgaben und Bestimmungen.
1.4 Ausbildungsvertrag
- Muss grundlegende Punkte enthalten,
- z.B. Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung, Urlaubsregelungen.
1.5 Rechte und Pflichten der Auszubildenden
- Recht auf Ausbildung: Umfassende Unterweisung in allen Tätigkeiten.
- Recht auf Vergütung: Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung.
- Pflichten: Lernen, Gehorsam, und Verschwiegenheit.
1.6 Ausbildungsdauer
- Normalerweise 3 Jahre (kann verkürzt werden).
1.7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Regeln zur Beschäftigung unter 18-Jährige, Arbeitszeit, Schulbesuch, Kinderschutz.
1.8 Berufliche Bildung im dualen System
- Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz werden zur erfolgreichen Berufsausbildung benötigt.