Reichsverfassung der Weimarer Republik
Die Weimarer Reichsverfassung trat am 11. August 1919 als erste deutsche demokratische Verfassung in Kraft. Sie machte Deutschland zu einer Republik und verankerte erstmals die parlamentarische Demokratie in der Gesetzgebung Deutschlands.
Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechteals ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.
Die Reichsverfassung hatte jedoch strukturelle Schwächen. Deshalb konnte sie den immer größer werdenden Problemen in der Weimarer Republik nicht standhalten und scheiterte.
Die Mehrheit der Nationalversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die Weimarer Reichsverfassung der Weimarer Republik. Reichspräsident Ebert unterschrieb die Weimarer Verfassung am 11. August 1919. Am 14. August 1919 wurde sie dann verkündet und trat noch am selben Tag in Kraft.
Die Weimarer Reichsverfassung 1919 beendete das deutsche Kaisertum. Denn sie machte das Deutsche Reich zu einer demokratischen Republik. Das heißt, das Volk durfte nun in der Politik mitbestimmen. Außerdem musste sich die Regierung an Recht und Gesetz halten. Die Reichsverfassung 1919 bildete damit die Basis für den Aufbau eines föderalistischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Föderalistisch bedeutet, dass die Weimarer Republik aus Bundesländern bestand – fast genauso wie Deutschland heute.
1 – Der Reichstag: Er war das Parlament und wurde für 4 Jahre vom Volk gewählt. Damit waren seine Abgeordneten die Vertreter des Volkes. Er kontrollierte die Gesetzgebung, die Finanzen und die Regierung.
2 – Der Reichsrat: Im Reichsrat saßen die Vertreter der Länderparlamente. Er beschloss die Reichsgesetze und schlug dem Reichspräsidenten die Mitglieder für das Reichsgericht vor.
3 – Der Reichspräsident: Er wurde direkt vom Volk gewählt und seine Amtszeit betrug 7 Jahre. Der Reichspräsident ernannte oder entließ den Reichskanzler und die Reichsminister. Dafür brauchte er keine Zustimmung des Reichstags und hatte damit großen Einfluss auf die Bildung der Regierung. Außerdem vertrat er die Weimarer Republik gegenüber anderen Ländern und hatte den Oberbefehl über das gesamte Militär. Er hatte damit so viel Macht, dass du ihn auch als „Ersatzkaiser“ bezeichnen kannst.
4 – Der Reichskanzler: Der Reichskanzler schlug dem Reichspräsidenten die Reichsminister vor und bestimmte die Richtlinien der Politik. Er trug die Verantwortung gegenüber dem Reichstag.
5 – Die Reichsregierung: Sie bestand aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.
6 – Das Reichsgericht: Es war das oberste Straf- und Zivilgericht der Weimarer Republik und sollte die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im ganzen Land kontrollieren.
Die Weimarer Reichsverfassung trat am 11. August 1919 als erste deutsche demokratische Verfassung in Kraft. Sie machte Deutschland zu einer Republik und verankerte erstmals die parlamentarische Demokratie in der Gesetzgebung Deutschlands.
Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechteals ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.
Die Reichsverfassung hatte jedoch strukturelle Schwächen. Deshalb konnte sie den immer größer werdenden Problemen in der Weimarer Republik nicht standhalten und scheiterte.
Die Mehrheit der Nationalversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die Weimarer Reichsverfassung der Weimarer Republik. Reichspräsident Ebert unterschrieb die Weimarer Verfassung am 11. August 1919. Am 14. August 1919 wurde sie dann verkündet und trat noch am selben Tag in Kraft.
Die Weimarer Reichsverfassung 1919 beendete das deutsche Kaisertum. Denn sie machte das Deutsche Reich zu einer demokratischen Republik. Das heißt, das Volk durfte nun in der Politik mitbestimmen. Außerdem musste sich die Regierung an Recht und Gesetz halten. Die Reichsverfassung 1919 bildete damit die Basis für den Aufbau eines föderalistischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Föderalistisch bedeutet, dass die Weimarer Republik aus Bundesländern bestand – fast genauso wie Deutschland heute.
1 – Der Reichstag: Er war das Parlament und wurde für 4 Jahre vom Volk gewählt. Damit waren seine Abgeordneten die Vertreter des Volkes. Er kontrollierte die Gesetzgebung, die Finanzen und die Regierung.
2 – Der Reichsrat: Im Reichsrat saßen die Vertreter der Länderparlamente. Er beschloss die Reichsgesetze und schlug dem Reichspräsidenten die Mitglieder für das Reichsgericht vor.
3 – Der Reichspräsident: Er wurde direkt vom Volk gewählt und seine Amtszeit betrug 7 Jahre. Der Reichspräsident ernannte oder entließ den Reichskanzler und die Reichsminister. Dafür brauchte er keine Zustimmung des Reichstags und hatte damit großen Einfluss auf die Bildung der Regierung. Außerdem vertrat er die Weimarer Republik gegenüber anderen Ländern und hatte den Oberbefehl über das gesamte Militär. Er hatte damit so viel Macht, dass du ihn auch als „Ersatzkaiser“ bezeichnen kannst.
4 – Der Reichskanzler: Der Reichskanzler schlug dem Reichspräsidenten die Reichsminister vor und bestimmte die Richtlinien der Politik. Er trug die Verantwortung gegenüber dem Reichstag.
5 – Die Reichsregierung: Sie bestand aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.
6 – Das Reichsgericht: Es war das oberste Straf- und Zivilgericht der Weimarer Republik und sollte die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im ganzen Land kontrollieren.