Zusammenfassung Baugesuchsverfahren

Ablauf Baubewilligungsverfahren

Einreichung des Baugesuchs

Ab dem 1. März 2022 muss das Baugesuch elektronisch über eBau eingereicht werden, sowohl von der Bauherrschaft als auch dem Projektverfasser. Nach dem Hochladen erhält die Bauverwaltung eine Benachrichtigung, und die original unterschriebenen Unterlagen müssen in Papierform eingereicht werden.

Erfassung des Baugesuchs

Die Bauverwaltung Unterseen nutzt das Programm Axioma zur Erfassung der Baugesuche. Hierbei werden alle relevanten Informationen und Dokumente gesammelt. Jedes Baugesuch erhält eine spezielle Nummer im eBau-System.

Formelle Prüfung

Die formelle Prüfung erfolgt innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang des Baugesuchs. Es wird festgestellt, welche Behörden zuständig sind. Bestimmte Bauvorhaben, wie Bauprojekte in der Nähe von Gewässern oder über einer Kostenhöhe von 1,4 Millionen Franken, werden an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet.

Materielle Prüfung

Die materielle Prüfung muss innerhalb von zehn Tagen nach der formellen Prüfung durchgeführt werden. Hier wird geprüft, ob das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht, einschließlich Nutzungsvorschriften, Bauabständen und Umweltaspekten.

Mängelprüfung

Stellt die Bauverwaltung Mängel fest, wird ein Mängelschreiben erstellt, und die Bauherrschaft muss die Nachforderungen einreichen.

Verfahrensprogramm

Das Verfahrensprogramm informiert die beteiligten Stellen über die nächsten erforderlichen Schritte und Fristen.

Prüfbericht und Amtsberichte

Ein Prüfbericht wird erstellt und dient als Antrag an die Baukommission. Zudem werden erforderliche Fachberichte eingeholt, insbesondere bei größeren Projekten.

Baupublikation

Ordentliche Baugesuche werden in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben des amtlichen Publikationsorgans veröffentlicht. Die Einwohner haben 30 Tage Zeit, um Einsprüche zu erheben.

Einsprachen

Einsprachen müssen schriftlich und begründet eingereicht werden. Falls keine Änderungen vorgenommen werden, entscheidet die Baukommission über den Verlauf des Verfahrens.

Bauentscheid und Baubewilligung

Nach der Prüfung entscheidet die Baukommission über die Erteilung oder Ablehnung der Baubewilligung. Diese wird der Bauherrschaft per Post zugeschickt.

Rechtsmittelbelehrung

Bei Unzufriedenheit mit dem Bauentscheid kann innerhalb von 30 Tagen eine Baubeschwerde eingereicht werden.

SB1 und SB2 - Selbstdeklaration

Vor Baubeginn muss das Formular SB1 hochgeladen und bei der Bauverwaltung eingereicht werden. Nach Abschluss sind die Bauherrschaften verpflichtet, das Formular SB2 einzureichen.