Gewährleistung, Mängel, Zahlungsverzug und Verjährung
Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt, Minderung
- Nacherfüllung: Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung.
- Schadensersatz: Ersatz des Schadens durch mangelhafte Ware.
- Rücktritt: Vertragsauflösung.
- Minderung: Reduzierung des Preises.
- Schadensersatz statt Leistung: Ersatz des Schadens, weil die Leistung nicht erbracht wurde.
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen: Rückzahlung, wenn Vertrag nicht erfüllt wird.
- Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden.
- Gewährleistungsfrist: 2 Jahre.
- In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer, danach beim Verkäufer.
- Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers.
Schlechtleistung
- Objektive Mängel: Entsprechen nicht den gängigen Anforderungen.
- Subjektive Mängel: Betreffen vertragliche Vereinbarungen.
- Beispiele: Ware beschädigt, falsche Menge, nicht funktionsfähig, Falschlieferung, Fehler in der Montageanleitung.
- Vorrangige Rechte bei Mängeln: Neulieferung, Beseitigung des Mangels.
- Nachrangige Rechte: Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz.
- Käufer entscheidet über Art des vorrangigen Rechts.
- Schadensersatz setzt Schaden und angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus.
Zahlungsverzug
- Voraussetzungen: Nicht-Rechtzeitige Zahlung, Mahnung.
- Rechte des Gläubigers: Schadensersatz, Rücktritt, Verzugszinsen.
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (B2C), 9 Prozentpunkte (B2B).
- Mahnung nicht nötig: Kalendarisch bestimmtes Zahlungsziel, Schuldner verweigert Zahlung, spätester gesetzlicher Zahlungszeitpunkt (30 Tage nach Rechnungseingang).
Verjährung
- Hemmung der Verjährung: Aussetzen des Ablaufs der Verjährungsfrist (z.B. Leistungsverweigerungsrecht gem. BGB§205, gerichtliche/behördliche Maßnahmen gem. BGB§204, Verhandlungen gem. BGB§203).
- Neubeginn der Verjährung:
- Höhere Gewalt gem. BGB§206.
- Familiäres Verhältnis gem. BGB§207.
- Sexueller Fehlverhalten gem. BGB§208.