Details zu den Fällen im Bürgerlichen Recht 09
Einführung in das Bürgerliche Recht und Versicherungsrecht
- Zielsetzung: Die Vorlesung stellt die Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor, insbesondere in den Bereichen Vertrag, Geschäftsfähigkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.
- Dozent: Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M. (Columbia), Maître en droit
Fall 14: U-Bahn ohne Fahrschein
Sachverhalt
- Beteiligte: Der 13-jährige Franz.
- Situation: Franz fährt mit der U-Bahn ohne gültigen Fahrschein, obwohl seine Eltern ihm dies ausdrücklich untersagt hatten.
- Folge: Die Verkehrsbetriebe verlangen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 €.
Rechtsanalyse
A. Vertragliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
- § 631 BGB i.V.m. § 339 BGB (Vertragsstrafe für Schwarzfahren)
- Vertragsschluss bei voll geschäftsfähigen Personen:
- Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten (Einsteigen in die U-Bahn).
- Inhaltsverpflichtung: Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts bei Nichtlösen eines Fahrscheins.
Einigung mit beschränkt geschäftsfähigen Personen:
- Zustimmungsbedürftigkeit des gesetzlichen Vertreters gemäß § 107 BGB.
- Willenserklärung: Bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Zustimmung: Kann durch Einwilligung oder Genehmigung erfolgen.
- Antezipierte Zustimmung: Eltern könnten dem Kauf des Fahrscheins zugestimmt haben, was die Zustimmung zum Vertragsschluss beim Einsteigen ohne Fahrschein impliziert. Dies kann abgelehnt werden, um Vertragsstrafen zu vermeiden.
B. Prüfen von Ansprüchen
- Beförderungsvertrag:
- Rechtsfolge: Unwirksamkeit des gesamten Vertrages gemäß § 139 BGB.
- Auswirkungen: Es kann aus dem Werkvertrag (einschließlich der Vertragsstrafe) kein Anspruch geltend gemacht werden.
C. Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
- § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB (Etwas erlangt)
- Leistungswille gegenüber Schwarzfahrern: Fraglich, ob ein genereller Leistungswille besteht.
- Rechtsfolgen: Nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Herausgabe des Erlangten erforderlich, da kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.
- § 818 Abs. 2 BGB: Wertersatz nur für den Wert der Fahrt, nicht der Vertragsstrafe.
D. Haftung aus deliktischem Verhalten
- § 823 Abs. 1 BGB:
- Prüfung, ob Vermögensinteressen betroffen sind; hier nicht geschützt.
- § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 265a StGB:
- Prüfen der Deliktsfähigkeit des Franz gemäß §§ 827, 828 BGB.
- Ergebnis: Kein Schaden, U-Bahn hätte ohnehin gefahren.
Fall 16: Online-Auktion über eBay
Sachverhalt
- Angebot: B stellt seinen VW Passat am 24.5. online mit einem Mindestgebot von 1 € und einem Wert von 4.000 €. K bietet 555,55 € in der Auktion.
- Auktionsabbruch: B bricht die Auktion ab, obwohl K der einzige Bieter war.
Rechtsfragen
- Vertrag zwischen K und B:
- § 156 BGB: Gilt nicht für Auktionen im Internet.
- Einordnung als invitatio ad offerendum: Stellen eines Angebots.
- Bindende Wirkung: Angebot bindend, und K hat durch Gebot angenommen.
Rechtsanwendung
A. Entstehung des Kaufvertrages
- Bindendes Angebot durch Freischalten der Auktion.
- Gesetzesgrundlage: § 6 Nr. 2 eBay-AGB.
B. Divergenz von Leistung und Gegenleistung
- Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB):
- Keine Zwangslage erkennbar.
- Wucherähnliches Rechtsgeschäft:
- Überprüfung der guten Sitten.
C. Pflichtverletzungen
- Nachfrist: Nach § 281 Abs. 2 nicht erforderlich, da Nacherfüllung verweigert.
- Vertretenmüssen: Wird gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet.
- Schadensumfang: K hat Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gemäß § 251 BGB.
Umfassende Vorlesungsstruktur
Gliederung der Vorlesung
- Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Zivilrechts.
- Aufbau von Zivilrechtsnormen, Rechtsauslegung und -fortbildung.
- Definition von Rechtsgeschäften, Willenserklärungen und deren Auslegung.
- Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und Geschäftsgrundlagen.
- Die Geschäftsfähigkeit und ihre rechtlichen Implikationen.
- Stellvertretung und Vertragsfreiheit.
- Fristen, Termine sowie Verjährungsfristen.
Weitere Fallanalysen
Fall 1: Kündigung einer Magazineinschrift
- Fragestellung: Ob Bernd die für 2025 gelieferten Hefte zahlen muss.
- Rechtsgrundlagen: Zustandekommen eines Zeitschriftenbezuges; Klarheit über Kündigung.
Fall 2: Falsche Warenlieferung
- Fragestellung: Anspruch auf Lieferung von Walfleisch bei gelieferter Menge an Haifischfleisch.
- Rechtsanwendung: Auslegung nach § 133 BGB; übereinstimmender Wille der Parteien ist entscheidend.
Fall 3: Grundstücksübereignung
- Fragestellung: Kann K das Grundstück aufgrund versäumter Beurkundung verlangen?
- Rechtsanalyse: falsa demonstratio non nocet: Einigung bezüglich Grundstücks trotz Falschbezeichnung.
Fall 4: Scheingeschäft
- Fragestellung: Gilt bei unvollständiger Beurkundung eines Scheingeschäfts die Willenserklärung?
Fall 5: Bauvertrag
- Fragestellung: Anspruch auf Abschlagszahlung bei nicht festgelegtem Preis.
Hausaufgaben
- Fragestellungen zur Anzahl von Willenserklärungen und Einigungen in bestimmten Beispielen aufbereiten.