Rechtliche Grundlagen der Wirtschaft
Rechtsquellen
- Geschriebenes Recht: Umfasst die Verfassung, Gesetze, Verordnungen.
- Gewohnheitsrecht: Beruht auf über die Zeit gewachsenen Gewohnheiten, die ohne schriftliche Fixierung allgemein anerkannt werden.
- Gerichtsentscheide: Bezugnahme auf Präjudiz für die Beurteilung ähnlicher Fälle, wobei BGE die höchste Autorität haben.
- Lehre: Meinungen und Auslegungen von Rechtsgelehrten in Kommentaren und Fachzeitschriften.
Rangordnung der Rechtsquellen
- Verfassung (Änderungen benötigen Volksabstimmung)
- Gesetze (in der Regel durch das Parlament, manchmal per Volksabstimmung)
- Verordnungen (von der Regierung erlassen)
- Zudem Unterscheidung in:
- Bundesrecht
- Kantonsrecht
- Gemeinderecht
Öffentliches und Privates Recht
- Öffentliches Recht: Regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. z.B. staatliche Verwaltungsakte
- Privates Recht: Bezieht sich auf das Recht der Bürger untereinander.
- Unterteilung in materielles und formelles Recht:
- Materielles Recht: Inhalt und Voraussetzungen der rechtlichen Ansprüche.
- Formelles Recht: Regeln zur Durchsetzung dieser Ansprüche.
Arten von Rechtsansprüchen
- Absolute Rechtsansprüche: Geltend gegen alle (z.B. Eigentums- und Persönlichkeitsrechte).
- Relative Rechtsansprüche: Geltend aufgrund spezifischer Umstände nur gegenüber bestimmten Personen. (z.B. Vertragliche Ansprüche, Schadensersatzansprüche)
Moral, Sitte und Recht
- Moral: Individuelle Vorstellungen von richtig und falsch, nicht erzwingbar.
- Sitte: Gesellschaftliche Erwartungen und Anstandsregeln, ebenfalls nicht erzwingbar.
- Recht: Vorschriften, die Verhaltensweisen vorschreiben und durch den Staat durchsetzbar sind.
Zitierweise des geschriebenen Rechts
- Zwingendes Recht: Muss eingehalten werden (z.B. 2 Punkte im ZGB).
- Dispositives Recht: Nur gültig, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Relativ zwingendes Recht: Abänderbar zugunsten der schwächeren Partei.
Personenrecht
Allgemeine Rechtsgrundsätze des Zivilrechts
- Rechtsfähigkeit: Fähigkeit natürliche Personen, Rechte und Pflichten zu haben (ab Geburt).
- Handlungsfähigkeit: Fähigkeit, durch eigenes Verhalten rechtliche Wirkungen zu erzielen.
- Voraussetzungen: Volljährigkeit (18 Jahre), Urteilsfähigkeit (Fähigkeit, die Folgen zu erkennen).
- Einschränkungen: Handlungsunfähigkeit (z.B. Minderjährige, bei geistiger Beeinträchtigung).
Arten von Beistandschaften
- Begleitbeistandschaft
- Vertretungsbeistandschaft
- Mitwirkungsbeistandschaft
- Umfassende Beistandschaft
Natürliche vs. Juristische Personen
- Natürliche Personen: Einzelpersonen.
- Juristische Personen: Künstliche Rechtssubjekte, die dieselben Rechte/Pflichten wie natürliche Personen haben, ausgenommen heiratsbezogene Rechte.
Sachenrecht
- Sachen: Greifbare Gegenstände und immaterielle Güter (z.B. Lizenzen).
- Eigentumsrecht: alleinige Verfügungsgewalt über eine Sache.
- Eigentumserwerb erfolgt durch Übergabe und Eintrag im Grundbuch bei Grundstücken.
Entstehung von Obligationen
- Schuld-Forderungsverhältnis: Min. 2 Parteien.
- Entstehungsgründe:
- Vertrag
- Unerlaubte Handlung
- Ungerechtfertigte Bereicherung
Vertragsrecht/Allgemeine Vertragslehre
Voraussetzungen für Vertragsentstehung
- Willenserklärung: Übereinstimmende Anträge zwischen Parteien.
- Formvorschriften: Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Formforderungen (einfache, qualifizierte schriftliche Form, öffentliche Beurkundung).
- Zulässiger Vertragsinhalt: Darf nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
- Geschäftsfähigkeit: Handlungsfähigkeit der beteiligten Parteien.
Schlussfolgerungen
- Das Rechtssystem ist vielschichtig, wichtig dafür sind die Unterscheidung zwischen absolutem und relativem Recht, zwischen öffentlich und privat, sowie die Bedeutung der gesetzlichen Vorschriften.
- Besonders beim Vertragsabschluss, den Pflichten der Parteien und den möglichen Konflikten ist eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen essenziell.