Skriptum BWL

  1. Unterschied zwischen Unternehmen und Konzern (Seite 4):

    • Unternehmen: Ein Unternehmen ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einheit, die zum Zweck der Gewinnerzielung oder zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks (z.B. bei Non-Profit-Organisationen) gegründet wurde. Es ist die kleinste rechtliche Einheit im Wirtschaftsleben und kann in verschiedenen Rechtsformen organisiert sein (z.B. Einzelunternehmen, GmbH, AG). Das Unternehmen ist der rechtliche Rahmen für den Betrieb.

    • Konzern: Ein Konzern ist ein Zusammenschluss von mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen. Diese einheitliche Leitung wird in der Regel von einem Mutterunternehmen ausgeübt, das die Tochterunternehmen kontrolliert. Die Tochterunternehmen sind zwar rechtlich selbstständig, aber wirtschaftlich abhängig vom Mutterunternehmen. Ein Konzern entsteht, um Synergieeffekte zu nutzen, Risiken zu streuen oder Marktmacht auszubauen.

  2. Erläuterung des Firmenbuchs (Seite 4):

    • Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim zuständigen Registergericht geführt wird. In Österreich ist dies in der Regel das Landesgericht. Im Firmenbuch werden Unternehmen mit Sitz im jeweiligen Gerichtsbezirk eingetragen. Die Eintragung ist für bestimmte Rechtsformen (z.B. GmbH, AG) verpflichtend, für andere (z.B. Einzelunternehmen) freiwillig.

    • Das Firmenbuch enthält wesentliche Informationen über das Unternehmen, wie:

      • Name oder Firma des Unternehmens

      • Rechtsform

      • Sitz

      • Geschäftsführer oder Vorstände

      • Stamm- oder Grundkapital

      • Vertretungsbefugnisse

      • Datum der Eintragung

    • Bedeutung für Juristen: Das Firmenbuch ist eine unverzichtbare Informationsquelle für Juristen, da es ihnen ermöglicht, verlässliche Informationen über Unternehmen zu erhalten. Juristen benötigen diese Informationen, um:

      • Vertragspartner zu identifizieren und deren Existenz zu überprüfen

      • die Vertretungsbefugnisse von Personen zu prüfen, die im Namen des Unternehmens handeln

      • die Haftungsverhältnisse zu klären, insbesondere bei Haftungsbeschränkungen (z.B. GmbH)

      • die finanzielle Situation des Unternehmens einzuschätzen (z.B. Stamm- oder Grundkapital)

      • gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche gegen das Unternehmen durchzusetzen

      • die Bonität des Unternehmens zu beurteilen

  3. Organe in AG und GmbH (Seite 6):

    • Aktiengesellschaft (AG):

      • Hauptversammlung (HV): Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre und das oberste Organ der AG. Sie übt die Rechte der Aktionäre aus, insbesondere das Stimmrecht. Die Hauptversammlung beschließt über wichtige Angelegenheiten der AG, wie z.B. die Verwendung des Bilanzgewinns, die Wahl des Aufsichtsrats, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen.

      • Vorstand: Der Vorstand ist das Leitungsorgan der AG. Er führt die Geschäfte der AG und vertritt sie nach außen. Der Vorstand ist für die operative Führung des Unternehmens verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat.

      • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder und genehmigt wichtige Geschäfte des Vorstands.

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

      • Generalversammlung (GV): Die Generalversammlung ist die Versammlung der Gesellschafter und das oberste Organ der GmbH. Sie übt die Rechte der Gesellschafter aus und trifft Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die nicht dem Geschäftsführer übertragen sind. Die Generalversammlung beschließt z.B. über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers und Satzungsänderungen.

      • Geschäftsführer: Der Geschäftsführer ist das Leitungsorgan der GmbH. Er führt die Geschäfte der GmbH und vertritt sie nach außen. Der Geschäftsführer ist für die operative Führung des Unternehmens verantwortlich und berichtet der Generalversammlung.

      • Aufsichtsrat: Ein Aufsichtsrat ist in der GmbH nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Dies ist der Fall, wenn die GmbH bestimmte Größenmerkmale überschreitet (z.B. mehr als 500 Beschäftigte) oder wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Geschäftsführers und berät ihn.

    • Unterschiede:

      • Die AG hat aufgrund ihrer komplexeren Struktur zwingend einen Aufsichtsrat, während dieser in der GmbH nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich ist.

      • Der Vorstand der AG ist in seiner Geschäftsführung grundsätzlich weisungsfrei, d.h. er ist unabhängig von den Weisungen der Hauptversammlung. Der Geschäftsführer der GmbH kann hingegen von der Generalversammlung Weisungen erhalten.

      • Die AG hat ein Grundkapital, das in Aktien zerlegt ist. Die GmbH hat ein Stammkapital, das in Stammeinlagen zerlegt ist. Die Aktien der AG sind in der Regel leichter handelbar als die Stammeinlagen der GmbH.

  4. Umsatzprozess und Produktionsfaktor (Seite 3, 5):

    • Umsatzprozess: Der Umsatzprozess umfasst alle Aktivitäten, die ein Unternehmen durchführt, um Produkte oder Dienstleistungen herzustellen und zu verkaufen. Er beginnt mit der Beschaffung von Rohstoffen und endet mit dem Verkauf des fertigen Produkts oder der erbrachten Dienstleistung. Der Umsatzprozess umfasst die folgenden Funktionen:

      • Materialwirtschaft: Beschaffung, Lagerung und Verwaltung von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen

      • Forschung & Entwicklung: Entwicklung neuer Produkte und Verfahren

      • Produktion: Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen

      • Marketing: Werbung, Verkaufsförderung und Vertrieb

      • Finanzierung: Beschaffung von Kapital zur Finanzierung des Umsatzprozesses

      • Investition: Verwendung von Kapital zur Anschaffung von Anlagevermögen

    • Produktionsfaktor: Ein Produktionsfaktor ist ein Mittel, das ein Unternehmen einsetzt, um Güter oder Dienstleistungen herzustellen. Es werden traditionell die folgenden Produktionsfaktoren unterschieden:

      • Arbeit: menschliche Arbeitskraft

      • Kapital: Sachkapital (z.B. Maschinen, Anlagen) und Finanzkapital

      • Boden: natürliche Ressourcen (z.B. Rohstoffe, Anbauflächen)

      • Technisches Wissen: Know-how und technologische Kenntnisse

      • Information: Daten und Informationen, die für die Produktion benötigt werden

      • Energie: Strom und Wärme

  5. Arten von Sachzielen (nicht direkt im Text):

    • Leistungsziele: Ziele, die sich auf die Qualität, Quantität und Innovation der Produkte oder Dienstleistungen beziehen. Beispiele:

      • Erhöhung der Kundenzufriedenheit

      • Entwicklung neuer Produkte

      • Verbesserung der Produktqualität

      • Erhöhung des Marktanteils

    • Finanzziele: Ziele, die sich auf die finanzielle Performance des Unternehmens beziehen. Beispiele:

      • Steigerung des Umsatzes

      • Erhöhung der Rentabilität

      • Senkung der Kosten

      • Verbesserung der Liquidität

    • Soziale Ziele: Ziele, die sich auf die sozialen Auswirkungen des Unternehmens beziehen. Beispiele:

      • Verbesserung der Arbeitsbedingungen

      • Förderung der Mitarbeiterentwicklung

      • Erhöhung der Diversität

      • Übernahme sozialer Verantwortung

  6. Kriterien zur Einteilung von Unternehmen (Seite 4 f.):

    • Gewinnorientierung (Seite 5):

      • Profitunternehmen: Unternehmen, die primär auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sind. Sie sind bestrebt, ihren Umsatz zu steigern, ihre Kosten zu senken und ihre Rentabilität zu erhöhen. Beispiele sind Aktiengesellschaften, GmbHs und Einzelunternehmen, die gewerblich tätig sind.

      • Non-Profit-Organisationen (NPO): Unternehmen, die nicht auf die Erzielung