Bewertungsverfahren und Unternehmensstrategie

Einfluss der Wahl des Bewertungsverfahrens auf den Unternehmenserfolg

  • Die Mobil AG strebt im Geschäftsjahr 00 einen möglichst niedrigen Erfolgsausweis an.
  • Arbeitsaufträge:
    1. Rohstoffaufwand für die Mobil AG anhand der Fifo- und Lifo- Verfahren ermitteln.
    2. Auswirkungen der beiden Verfahren auf den Unternehmenserfolg vergleichen und Bilanzansatz wählen.

Rohstoffaufwand: Fifo vs. Lifo

  • Lösungen:
    • Rohstoffaufwand (Fifo-Verfahren): 16.234,00 €
    • Rohstoffaufwand (Lifo-Verfahren): 16.970,00 €
  • Der Rohstoffaufwand beeinflusst direkt den Unternehmenserfolg.

Auswirkungen der Bewertungsansätze

  • Fifo-Methode:
    • Schlussbestand: 9.136,00 €
    • Aufwand: 16.234,00 €
    • Führt zu einem niedrigeren Aufwand und damit zu einem höheren Gewinn.
  • Lifo-Methode:
    • Schlussbestand: 8.400,00 €
    • Aufwand: 16.970,00 €
    • Führt zu einem höheren Aufwand und damit zu einem niedrigeren Gewinn.
  • Entscheidung:
    • Aufgrund der Zielsetzung (niedriger Erfolgsausweis) wählt die Mobil AG die Lifo-Methode.

Stille Rücklagen und Eigenkapital

  • Effektives Eigenkapital schließt stille Rücklagen ein, die nicht in der Bilanz sichtbar sind.
  • Stille Rücklagen entstehen:
    • Durch Unterbewertung von Aktiva.
    • Durch Überbewertung von Passiva (z.B. hohe Schätzung von Rückstellungen).

Kritik an handelsrechtlichen Vorschriften

  • Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften können die wahre Vermögens- und Finanzlage verzerren.
  • Möglichkeit zur Bildung stiller Rücklagen führt zu Informationsasymmetrien.

Unterschied Rücklagen und Rückstellungen

  • Rücklagen:
    • Gehören zum Eigenkapital der Kapitalgesellschaften.
    • Stille Rücklagen sind nicht erkennbar.
  • Rückstellungen:
    • Gehören zum Fremdkapital.
    • Für ungewisse Verpflichtungen gebildet, die in der Zukunft zu einem finanziellen Aufwand führen.

Eigenkapitalstruktur einer AG

  • Grob unterteilt in:
    • Gezeichnetes Kapital
    • Kapitalrücklagen
    • Gewinnrücklagen
    • Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • Die Darstellung erfolgt gemäß HGB, § 268.

Bewertung von Rückstellungen

  • Bildung von Rückstellungen ist verpflichtet, wenn ungewisse Verbindlichkeiten bestehen.
  • Abzinsungspflicht besteht gemäß § 253 (2) HGB.

Bewertung der Schulden (Passiva)

  • Verbindlichkeiten werden gemäß dem Erfüllungsbetrag bewertet.
  • Fremdwährungsforderungen müssen zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden.

Fazit

  • Die Wahl des Bewertungsverfahrens hat maßgeblichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg und die Bilanz.